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  • Förderung Heizung
  • Heizung mit Förderung erneuern

    Investitionen in energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik sind eine lohnende Sache. Eine neue Heizung reduziert die Kosten für Wärme und entlastet die Umwelt. Mit Zuschüssen unterstützt der Staat Ihr Engagement, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu minimieren. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie in Zukunft klimafreundlich heizen möchten und beraten Sie bei der Förderung sowie bei allen Dingen rund um die Erneuerung Ihrer Heizung.

    Das Wichtigste in Kürze
    • Für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gibt es Fördergelder.
    • Gefördert wird der Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen.
    • Sie können dabei bis zu 70% der Investitionskosten sparen.
    • Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Heizsystem und Ihrem Einkommen.
    • Zuständig für die Förderprogramme sind das BAFA und die KfW.
    • Mit dem Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet badenova Ihnen den perfekten Weg um eine individuell für Sie passende Lösung zu finden.

    Förderprogramme im Überblick

    Förderprogramme für die Sanierung und Modernisierung Ihrer Heizung setzen attraktive Anreize, um den Umstieg auf umweltfreundliches Heizen jetzt anzugehen. Der Bund fördert Ihre Investitionen in eine neue Heizung mit Zuschüssen. Wichtigste Anlaufstellen auf Bundesebene sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz - GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Zeitgleich startet auch die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 01. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent.

    Einen umfassenden Überblick über alle Förderungen liefert die Förderdatenbank des Bundes.

    Wir beraten Sie gerne rund um Ihre neue Heizung sowie die möglichen Förderungen.

    Gut zu wissen

    Seit Januar 2024 müssen die Anträge zur Förderung einer neuen Heizungsanlage nicht mehr bei der BAFA, sondern bei der KfW gestellt werden. Mit der Antragstellung für die Heizungsförderung sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (bei KfW und BAFA) ist verpflichtend ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, aus der das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme hervorgeht.



    Warum gibt es staatliche Förderungen für Heizungen?

    Unter Umweltgesichtspunkten gilt eine sehr große Anzahl der deutschen Heizungen schlichtweg als veraltet. Heizen mit fossilen Brennstoffen emittiert erhebliche Mengen CO₂. Um die deutschen Klimaziele zu erreichen, bietet die Förderung neuer Heizungen und die energetische Sanierung von Gebäuden ein riesiges Potenzial, um die Emission klimaschädlicher Gase zu minimieren.

    Rund 32 Millionen Wohnungen in Deutschland werden noch fossil geheizt, wobei 70% des Energieverbrauchs im Haushalt aufs Heizen entfallen. Die Förderung einer neuen Heizung macht den Weg frei, um in Zukunft bares Geld beim Heizen zu sparen.

    Förderung Heizung Staat
    Jetzt bis zu 70 Prozent Förderung beantragen © Shutterstock

    Förderungen für Heizungen

    Aktiver Klimaschutz beginnt in den eigenen vier Wänden. Das gelingt am einfachsten beim Bau eines neuen Hauses, aber auch bei bestehenden Gebäuden oder Sanierungen gibt es Potenziale. Glücklicherweise gibt es Förderprogramme, die Sie bei der Anschaffung einer energieeffizienten Heizung unterstützen. Die staatliche Heizungsförderung ist Teil des Gebäudeenergiegesetz (GEG).

    Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist auch die überarbeitete BEG Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen beim Heizungstausch bei bis zu 30.000,00€ und einer maximalen Förderhöhe von bis zu 70% pro Wohneinheit.

    Wie kann ich die Förderung für die Heizung beantragen?

    Die Anträge zur Förderung einer neuen und umweltfreundlichen Heizung sind digital bei den jeweiligen Stellen einzureichen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Den Antrag bei der KfW können Sie hier stellen:

    Was fördert die KfW?

    Die KfW fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung, sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

    Geförderte Maßnahmen:

    • Kauf und Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.
    • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
    • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz.

    Voraussetzungen für eine Förderung:

    • Das Wohngebäude besteht schon und Sie bewohnen dieses selbst.
    • Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
    • Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inkl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden.

    Wer wird von der KfW gefördert?

    Gefördert werden private Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnimmobilien, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.

    Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt:

    • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind, sind ab sofort antragsberechtigt.
    • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sind voraussichtlich ab Mai 2024 antragsberechtigt, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
    • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sind voraussichtlich ab August 2024 antragsberechtigt, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.


    Häufig gestellte Fragen

    Welche Heizsyteme werden gefördert?

    Im Rahmen des Klimaschutzprogramms fördern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Investitionskosten einer umweltfreundlichen Heizung mit Zuschüssen.

    Gefördert werden umweltfreundliche Heizsysteme, die die Wärme für Heizung und Warmwasser aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu gehören Biomasse-Anlagen, effiziente Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen.

    Keine Fördermittel gibt es für Öl- oder Erdgas-Brennwertheizungen.

    Wird jede Heizungsmodernisierung gefördert?

    Nein. Für Modernisierungen von einer alten Heizung auf eine reine Öl-Brennwert-Heizung oder eine reine Gas-Brennwertheizung gibt es keine Fördermittel.

    Kann ich den Antrag auf Förderung auch nachträglich stellen?

    Vor Beantragung von Fördermitteln muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abgeschlossen worden sein.

    Habe ich die Möglichkeit, die Kosten nach Antragstellung noch anzupassen?

    Nein. Kosten, die über Ihren eingereichten Kostenvoranschlag hinausgehen, werden vom BAFA nicht mehr berücksichtigt.

    Werden Fernwärmeanschlüsse ebenfalls gefördert?

    Ja, für Wärmenetzanschlüsse können Förderungen von bis zu 70% beantragt werden.

    Prüfen Sie hier, ob Sie sich im Ausbaugebiet für Fernwärme befinden: Fernwärme beziehen