Mit der Umweltprämie verdoppelt der Staat den Umweltbonus für Elektroautos. In Verbindung mit dem Herstelleranteil profitierst Du beim Kauf eines Elektroautos von besonders hohen Förderungen. Erfahre jetzt, wie Du die maximale E-Auto Prämie für Dich herausholst.

Förderung für Elektroautos: Hohe staatliche Zuschüsse machen den Traum vom E-Auto greifbar

Mobil bleiben und die Umwelt nicht über Gebühr belasten – diesem Anspruch gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach. Vor allem im Bereich der individuellen Mobilität war das bislang ein anspruchsvolles Unterfangen. Das Angebot an Elektroautos und sogenannten Plug-in-Hybriden – neben dem Elektromotor ist dann auch ein konventioneller Elektromotor mit an Bord – steigt. Der Markt ist mächtig in Bewegung. Die Anzahl verfügbarer Modelle nimmt kontinuierlich zu und mit ihnen steigt das Bewusstsein der Menschen, dass der Umstieg auf ein E-Auto nicht länger ein Zukunftsprojekt bleiben muss.

Staatliche Förderung Elektroauto
Staatliche Förderung Elektroauto © Foto Carle Triberg

Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Wie gut, dass sich der Staat entschlossen hat, elektrisch betriebene Autos massiv zu fördern. Das macht die Anschaffung von E-Autos in Deutschland besonders attraktiv. Hintergrund der Förderung für Elektroautos ist es, die Verbreitung dieser Antriebsform zu unterstützen. Das Potenzial dazu ist vorhanden: Derzeit sind in Deutschland rund 550.000 batterie-elektrisch betriebene Fahrzeuge und etwa 48 Millionen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen.

Im Rahmen des Autogipfels im November 2020 beschloss die Bundesregierung nicht nur die Verlängerung der ursprünglich 2021 auslaufenden staatlichen E-Auto-Förderung bis in das Jahr 2025, sondern auch eine Verdopplung des Bundesanteils s– der sogenannten Innovationsprämie. Die Maßnahme, die Verbreitung von Elektroautos mit Milliardenbeträgen zu fördern, zeigt Wirkung. Der Eindruck, dass immer mehr Fahrzeuge im täglichen Straßenbild, das kenntlich machende „E“ für Elektromobilität auf dem Nummernschild tragen, täuscht nicht: Tatsächlich hat die Förderung des Elektroautos in Deutschland den Absatz kräftig angekurbelt.
Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland
Tab.1: Die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland hat sich im Vergleich von 2019 zu 2020 nahezu verdreifacht. Neben der wachsenden Modellvielfalt sind Fördermaßnahmen des Staats Ursache für diesen Anstieg.

BAFA-Förderung Elektroauto

In Deutschland fördert die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen – genauer gesagt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Und damit nicht genug: Mit Inkrafttreten der novellierten „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ vom November 2020 sind auch Doppelförderungen wieder möglich.

Voraussetzung dafür ist, dass der Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Das dürfte in erster Linie für E-Auto-Förderprogramme der Bundesländer zutreffen. So fördert das Berliner Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 4.000 Euro für Pkw und bis zu 8.000 Euro für leichte Nutzfahrzeuge.

Förderung für Elektroautos
So viel Förderung erhältst Du für Elektroautos

Der BAFA Umweltbonus kann außerdem mit den folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm „Saubere Luft“, BMU (Bundesministerium für Umwelt)
  • Förderrichtlinie Elektromobilität, BMVI (Bundesministerium für Verkehr)
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2, BMVI
  • Klimaschutzrichtlinie für den Mittelstand, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO), Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen, Land Mecklenburg-Vorpommern

Kaufprämie, Umweltbonus inklusive der Innovationsprämie – unter welcher Bezeichnung die Förderung des Elektroautos in Deutschland auch firmiert, auf Dich als Kaufinteressenten wartet ein warmer Geldsegen des Staats. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Vom erhöhten Umweltbonus durch die BAFA-Förderung von Elektroautos profitieren folgende Fahrzeuge:

  • Neuwagen (Zulassung nach dem 3. Juni 2020)
  • Gebrauchtwagen (Erstzulassung nach dem 4. November 2019 oder später und Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020)

Wichtiger Hinweis: Bei einer BAFA-Förderung besteht eine Haltedauer von sechs Monaten. Das geförderte E-Auto muss also mindestens sechs Monate in Deutschland auf Dich zugelassen sein.

Umweltbonus oder Kaufprämie – Förderungen beim Kauf von Elektroautos

Dass die staatliche Förderung des Elektroautos Früchte trägt, zeigt auch eine wenig beachtete Meldung des Volkswagen-Konzerns. Im vierten Quartal 2020 verkauften die Marken des deutschen Autobauers erstmalig mehr Elektroautos als der amerikanische Elektroauto-Platzhirsch Tesla. Zum Vergleich: Die Marken des deutschen Herstellers kamen 2020 auf 192.000 verkaufte Elektroautos, Tesla setzte im gleichen Zeitraum 181.000 Elektromobile ab.

Die Zeit für ein eigenes Elektrofahrzeug scheint also bei vielen Menschen gekommen – nicht zuletzt deswegen, weil der Staat die Hersteller in die Pflicht genommen hat. Deswegen erhöhen die Produzenten der Elektroautos den Umweltbonus ebenfalls mit einem satten Preisnachlass.

Fördervoraussetzungen – Checkliste für Neufahrzeuge

  • Das Neufahrzeug muss zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen. Hier findest Du eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge.
  • Gefördert werden ausschließlich E-Autos, deren Erstzulassung bei Antragsstellung maximal ein Jahr zurückliegt.
  • Das Elektrofahrzeug muss in Deutschland mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein.
  • Für Neufahrzeuge, die zwischen dem 3. Juni 2020 und dem
    31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.

So hoch ist Deine Förderung beim Kauf eines neuen Elektroautos

Die Förderung beim Kauf eines neuen Elektroautos wird für Zulassungen nach dem 3. Juni 2020 als Innovationsprämie verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt davon unberührt.

Im Einzelnen gestalten sich die Maßnahmen zur Förderung von Elektroautos wie folgt:

Elektrofahrzeug Listenpreis
(Basismodell/netto)
BAFA Förderung
(verdoppelt)
Herstelleranteil
(netto)
Preisvorteil
(netto)
Elektroauto Bis € 40.000 € 6.000 € 3.000 € 9.000
Elektroauto € 40.000 bis € 65.000 € 5.000 € 2.500 € 7.500
Plug-in-Hybrid Bis € 40.000 € 4.500 € 2.250 € 6.750
Plug-in-Hybrid € 40.000 bis € 65.000 € 3.750 € 1.875 € 5.625
Tab. 2: So hoch fällt die Umweltprämie beim Kauf von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden aus.

Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge

Nicht jeder kann sich ein neues Elektroauto leisten. Die gute Nachricht für alle Verbraucher: Unter bestimmten Umständen fördert das BAFA auch junge Gebrauchtfahrzeuge mit Elektroantrieb. Zur Berechnung der jeweiligen Förderhöhe gelten auch beider Zweitzulassung die Förderungssätze wie in der Tabelle 2 aufgeführt.

Beachten solltest Du beim Kauf, dass der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs erbracht werden muss. Dies ist entweder mit der Neufahrzeugrechnung oder einem Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) möglich. Problematisch ist bisweilen der Nachweis über die Laufleistung. Diese darf beim Kauf eines gebrauchten E-Autos 15.000 Kilometer nicht überschreiten. Eine entsprechende Erklärung muss mit der Antragstellung auf die Innovationsprämie eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis: Zum Zeitpunkt der Vorstellung Deines Elektrofahrzeugs beim Sachverständigen darf die Laufleistung von 15.000 Kilometern noch nicht erreicht sein. Und: Ein Laufleistungsnachweis mithilfe des Kaufvertrags ist nicht ausreichend.

Fördervoraussetzungen – Checkliste für Gebrauchtfahrzeuge

  • Das Gebrauchtfahrzeug muss zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen. Eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge findest Du hier.
  • Das E-Auto muss nach dem 4. November 2019 oder später erstmalig zugelassen worden sein. Die Erstzulassung darf auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
  • Das gebrauchte E-Fahrzeug darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein. Die maximale Laufleistung darf 15.000 Kilometer nicht überschreiten.
  • Der maximal förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis des gebrauchten Elektroautos beträgt wegen des typischen Wertverlusts 80 Prozent des Listenpreises des neuen E-Autos. Davon abzuziehen ist der Bruttoherstelleranteil. Übersteigt der Kaufpreis Deines gebrauchten E-Fahrzeugs den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis, dann ist eine Förderung nicht möglich.
  • Das E-Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein.
  • Für gebrauchte E-Fahrzeuge muss der Förderantrag spätestens zwölf Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
  • Das E-Auto kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) gefördert werden, wenn die Erstzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt und beantragt wird.
  • Das gebrauchte E-Auto darf nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert werden.
BAFA-Förderung Elektroauto
Prämie für E-Auto © Foto Carle Triberg

Umweltprämien auch beim Leasing von Elektroautos

Vor allem Unternehmen und geschäftlich genutzte Elektrofahrzeuge profitieren von einer BAFA-Förderung, da Leasingverträge in diesen Bereichen häufig abgeschlossen werden. Die „Richtlinie Umweltbonus“ regelt die Förderung von Elektroautos für Fahrzeugzulassungen ab dem 16. November 2020.

Die jeweilige BAFA-Förderung ist gestaffelt und orientiert sich an der Leasingdauer. Beträgt die Laufzeit des Leasingvertrags mehr als 23 Monate, dann kommst Du in den Genuss der vollen BAFA-Förderung. Fällt die Vertragszeit geringer aus, dann reduziert sich die Förderung für Dein geleastes Elektrofahrzeug.

Elektrofahrzeug Listenpreis
(Basismodell/netto)
Laufzeit Leasing BAFA Förderung
(verdoppelt)
Herstelleranteil
(netto)
Preisvorteil
(netto)
Elektroauto Bis € 40.000 6-11 Monate €1.500 € 750 € 2.250
Elektroauto Bis € 40.000 12-23 Monate € 3.000 € 1.500 € 4.500
Elektroauto € 40.000 bis € 65.000 6-11 Monate € 1.250 € 625 € 1.875
Elektroauto € 40.000 bis € 65.000 12-23 Monate € 2.500 € 1.250 € 3.750
Plug-in-Hybrid Bis € 40.000 6-11 Monate € 1.125 € 562,50 € 1.687,50
Plug-in-Hybrid Bis € 40.000 12-23 Monate € 2.250 € 1.125 € 3.375
Plug-in-Hybrid € 40.000 bis € 65.000 6-11 Monate € 937,50 € 468,75 € 1.406,25
Plug-in-Hybrid € 40.000 bis € 65.000 12-23 Monate € 1.875 € 937,50 € 2.809,50
Tab. 3: Förderungen durch die BAFA und die Hersteller der Elektrofahrzeuge werden auch beim Leasing gewährt.

Mindesthaltedauer beim Leasing von Elektrofahrzeugen

Leasing Vertragslaufzeit Mindesthaltedauer
Leasinglaufzeit 6 – 11 Monate 6 Monate
Leasinglaufzeit 12 – 23 Monate 12 Monate
Leasinglaufzeit über 24 Monate 24 Monate
Tab. 4: Die Förderung von Elektroautos ist an Mindesthaltedauern gebunden.

BAFA Förderung Elektroautos beantragen

Deinen Antrag zur Förderung eines Elektroautos stellst Du online direkt auf der Internetseite der BAFA. Wichtig zu wissen: Postalische übermittelte Anträge zur Förderung eines Elektrofahrzeugs werden von der Behörde nicht bearbeitet. Gleiches gilt für Anträge, die unvollständig sind. In drei Schritten kommst Du zu Deiner Elektroauto-Förderung:

1.     Antrag stellen

Einen Antrag kannst Du nur stellen, wenn Dein Elektrofahrzeug bereits zugelassen ist. Hier solltest Du sorgfältig vorgehen, denn: Der erstgestellte Antrag ist maßgeblich und wird bearbeitet. Bei einem Storno würde ein erneuter Antrag als Dublette abgelehnt.

Wichtig zu wissen: Hat der Erstbesitzer eines Elektroautos bereits einen Förderantrag bei der BAFA gestellt, dann ist eine weitere Beantragung nicht möglich. Welche Unterlagen Du für den Antrag auf Förderung Deines Elektroautos Du beim Kauf oder Leasing bereithalten solltest, erfährst Du hier.

2.     Bestätigung des Wahrheitsgehalts Deiner Angaben

Nachdem Du das Online-Formular ausgefüllt hast, musst Du das PDF-Dokument öffnen und speichern. Es beinhaltet Dein ausgefülltes Antragsformular und eine Bestätigung über wahrheitsgemäße Angaben. Diese musst Du unterschreiben. Drucke das PDF dazu aus, bestätige die Wahrheit Deiner Angaben mit Deiner Unterschrift und scanne das Ganze ein.

3.     Eingangsbestätigung

Eine Viertelstunde nach dem Absenden des Antrags auf Förderung Deines Elektroautos erhältst Du eine Eingangsbestätigung. Sie wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die Du im Antrag angegeben hast. Dort findest Du eine neben einer Vorgangsnummer auch einen Link zum Upload-Bereich. Dort kannst Du die Erklärung über den Wahrheitsgehalt Deiner Angaben hochladen. Nach vollständiger Prüfung Deines Antrags – und einem positiven Zuwendungsbescheid – wird die BAFA-Förderung auf das im Formular angegebene Konto ausgezahlt.

Ladesäulen und Wallboxen von badenova
Ladesäulen und Wallboxen von badenova © Foto Carle Triberg

Kfw Förderung für Ladestationen und smarte Wallboxen

Mit der Entscheidung für ein Elektroauto sind fossile Kraftstoffe für Dich Vergangenheit. In Zukunft tankst Du Strom – möglicherweise sogar zu Hause. Wenn Du die Möglichkeit hast, Dein Elektroauto vor der Haustür oder in der Garage zu tanken, dann sparst Du zusätzlich. Als E-Auto-Besitzer benötigst Du dazu eine eigene Tankstelle – die sogenannte Wallbox.

Mithilfe einer kleinen Ladestation für Elektroautos kannst Du die Batterie Deines Autos bis zu zehnmal schneller aufladen als über eine herkömmliche Steckdose. Ideal ist das Tanken über die eigene Wallbox in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage. Dann fährt Dein Elektroauto mit grünem Strom.

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Autostrom-Tarif für Dein Elektroauto

Setze für Dein Elektroauto auf 100 % klimafreundlichen Ökostrom von badenova. Mit dem Tarif Öko-Stromer12 fährst Du CO2-neutral und sparst bares Geld.

Autostrom

Entsprechende Ladepunkt an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden wurde von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit 900 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. Seit dem 27.10.2021 sind die KfW-Mittel zur Förderung privater Wallboxen ausgeschöpft. Weitere Informationen findest du unter Förderung für private Wallboxen.

Fazit

Der Staat fördert die Mobilitätswende. Hohe Zuschüsse machen den Umstieg vom Verbrennungsfahrzeug auf ein Elektroauto attraktiv. Bis zum Jahresende 2025 profitierst Du noch von der Verdopplung des Umweltbonus – der sogenannten Innovationsprämie. Die Zeit zum Umstieg scheint gekommen, denn: Reine Elektrofahrzeuge sind außerdem bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Interessant für Geschäftsleute: Reine Elektro-Dienstwagen mit einem Neupreis von bis zu 40.000 Euro werden bei überwiegend dienstlicher Nutzung mit einem geldwerten Vorteil von nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert.

Headerbild © Foto Carle Triberg