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Der Energieausweis

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Der Energieausweis fasst alle wichtigen energiebezogenen Informationen zu einem Gebäude zusammen. Anhand der aufgeführten Daten zu Energiekosten und Energieeffizienz sowie der einfachen Darstellung erleichtert Miet- oder Kaufinteressenten einen Vergleich zwischen Immobilien und ermöglicht eine Einschätzung der Nebenkosten.

In Deutschland ist ein Energieausweis seit 2009 Pflicht für alle Wohngebäude. Bei Verkauf oder Vermietung müssen Verkäufer und Vermieter ihn den potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie

  • neu bauen
  • umfassend sanieren
  • verkaufen
  • oder vermieten möchten.

Bei Neubauten und größeren Sanierungen dient der Ausweis als Nachweis gegenüber der zuständigen Landesbaubehörde, dass das Gebäude den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Auch der Verkauf einer Immobilie ist seit 2009 nur noch mit gültigem Energieausweis möglich: Notare sind verpflichtet, das Vorliegen eines entsprechenden Papiers bei der Beurkundung des Kaufvertrags überprüfen. Nach dem Verkauf muss der Energieausweis dem Käufer übergeben werden.

Mit Inkrafttreten der Novelle der EnEV am 1. Mai 2014 muss darüber hinaus der Energieeffizienzstandard bereits in Immobilienanzeigen genannt werden. Spätestens beim Besichtigungstermin sind Eigentümer dann verpflichtet, potenziellen Mietern oder Käufern den Energieausweis vorzulegen. Sollte dies vorsätzlich nicht geschehen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Die Energieausweis-Pflicht, kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass sich Verkäufer und Käufer auf den Verzicht eines Energieausweises einigen.


Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind ab ihrer Ausstellung 10 Jahre gültig. Bestimmte Sanierungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen an der Immobilie erfordern allerdings die Neuerstellung eines Ausweises – und zwar wenn Maßnahmen an der Gebäude-Außenhülle durchgeführt wurden (z. B. Dämmung von Fassade oder Dach, Erneuerung der Türen, Tausch der Fenster etc.) oder die beheizte Nutzfläche des Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wurde.

Bei anderen Maßnahmen wie z. B. einem Heizungstausch im Rahmen des EWärmeG ist kein neuer Energieausweis nötig. Möglicherweise ist aber eine Neuausstellung trotzdem empfehlenswert. Denn wenn sich die Energiewerte der Immobilie durch die Maßnahmen signifikant verbessern, kann dies anhand eines aktuellen Energieausweises nachgewiesen werden.


Die Vorteile eines Energieausweises

Der Energieausweis zeigt potenziellen Käufern und Mietern, mit welchen Heizkosten sie nach dem Bezug der Immobilie rechnen müssen. Aber auch als Eigentümer können Sie von einem Energieausweis profitieren, denn die energetische Bestandsaufnahme deckt auch Einsparpotenziale auf.

Das sind Ihre Vorteile

  • Auskunft zu Nebenkosten
  • Einsparpotenziale erkennen

Ihren Energieausweis können Sie ganz einfach online bestellen. Laden Sie dazu den Auftrag für den benötigten Ausweis hier herunter, drucken ihn aus und schicken ihn ausgefüllt an uns zurück. Ihren individuell erstellten Energieausweis schicken wir Ihnen dann postalisch zu.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Für bestehende Gebäude gibt es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der für den Verbrauchsausweis ermittelte Kennwert basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Die verbrauchte Energie wird dabei anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein Verbrauchsausweis ist also eine Energieverbrauchsbilanz, deren Ergebnis stark von Wärmebedarf und Heiz- bzw. Lüftungsverhalten der Bewohner abhängt. Der Nachteil dabei: Haben die Bewohner in den vergangenen drei Jahren überdurchschnittlich viel oder wenig geheizt, ist eine zuverlässige Kalkulation des zukünftigen Energiebedarfs anhand eines Verbrauchsausweises deutlich schwieriger als bei einem Bedarfsausweis.

Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes auf Grundlage seiner physikalischen Eigenschaften und objektiver Eckdaten ermittelt. Dazu gehören z. B. das Baujahr und der bauliche Zustand der Immobilie sowie die Heizungsanlage. Der für den Bedarfsausweis ermittelte Kennwert ist somit unabhängig von subjektiven Faktoren wie dem Wärmebedarf oder den Heiz- und Lüftungsgewohnheiten der Bewohner.

Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert – welcher Ausweis ist der richtige?

Als Immobilienbesitzer haben Sie nicht immer die freie Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Je nach Haustyp, Baujahr und Anzahl der Wohnungen ist möglicherweise eine der beiden Ausweisarten verpflichtend.

Bei Altbauten mit ein bis vier Wohnungen, die vor 1977 gebaut und noch nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 energetisch saniert wurden, muss zwingend ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Auch für Neubauten, für die noch keine tatsächlichen Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. In den meisten anderen Fällen haben Immobilienbesitzer aber die Wahl, ob sie für ihr Gebäude einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen lassen.


Was kostet ein Energieausweis?

Der Aufwand für die Erstellung eines Energieausweises ist je nach Gebäudegröße und Art des Ausweises unterschiedlich. Entsprechend unterscheiden sich auch die Kosten. Aufgrund des vergleichsweise geringeren Aufwands sind Verbrauchsausweis in der Regel günstiger als Bedarfsausweise.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über Leistungen und Kosten für die Erstellung von Energieausweisen durch unsere badenova Experten geben.

Verbrauchsausweis für Wohngebäude

  • Analyse des Energieverbrauchs der letzten drei Abrechnungsjahre
  • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
  • Kunden der badenova: 119 €
  • Alle anderen: 149 €

Bedarfsausweis für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

  • Detaillierte Ermittlung des Energiebedarfs von Gebäude und Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten
  • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
  • Kunden der badenova: 459 €
  • Alle anderen: 499 €

Bedarfsausweis für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten

  • Detaillierte Erfassung des Energiebedarfs von Gebäude und Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten
  • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
  • Kostenfreies Angebot

Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude

  • Detaillierte Erfassung von Gebäude und Haustechnik
  • Genaue Berechnung des Energiebedarfs
  • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
  • Kunden der badenova: 279 €
  • Alle anderen: 329 €

Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude

  • Detaillierte Erfassung von Gebäude und Haustechnik
  • Genaue Berechnung des Energiebedarfs
  • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
  • Kostenfreies Angebot

Gibt es eine Förderung für Energieausweise?

Da ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht ist, ist eine direkte Förderung für die Ausstellung nicht möglich. Unter bestimmten Umständen, z. B. bei einer anstehenden energetischen Sanierung, kann eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung als Basis für die Ausstellung eines Energieausweises genutzt werden. Dadurch können sich auch die Kosten für den Energieausweis reduzieren.