
- Privatkunden
- Lösungen fürs Haus
- Heizung
- Förderung Heizung
Heizung mit Förderung erneuern
Investitionen in energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik sind eine lohnende Sache. Eine neue Heizung reduziert die Kosten für Wärme und entlastet die Umwelt. Mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten unterstützt der Staat Ihr Engagement, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu minimieren. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie in Zukunft klimafreundlich heizen möchten und unterstützen Sie bei der Abwicklung der Förderung sowie bei allen Dingen rund um die Erneuerung Ihrer Heizung.
- Für den Austausch einer alten Heizung gibt es Fördergelder.
- Gefördert wird der Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen.
- Je nach Heizsystem können Sie dabei bis zu 40 % der Investitionskosten sparen.
- Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Heizsystem.
- Zuständig für die Förderprogramme sind das BAFA und die KfW.
Förderprogramme im Überblick
Förderprogramme für die Sanierung und Modernisierung Ihrer Heizung setzen attraktive Anreize, um den Umstieg auf umweltfreundliches Heizen jetzt anzugehen. Der Bund fördert Ihre Investitionen in eine neue Heizung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Wichtigste Anlaufstellen auf Bundesebene sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei der Sanierung oder Modernisierung einer Heizung hat der Gesetzgeber seine Hausaufgaben gemacht. Seit Juli 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – zu der auch die Förderung neuer Heizungen zählt – vollständig vereinheitlicht. Vorteil für Interessenten einer Heizungssanierung: Förderungen können als Zuschuss- oder Kreditvariante beantragen. Einen umfassenden Überblick über alle Förderungen liefert die Förderdatenbank des Bundes.
Wir beraten Sie gerne rund um Ihre neue Heizung sowie die möglichen Förderungen.
Um die Förderung einer neuen Heizung durch das BAFA oder die KfW zu erhalten, sind die Anträge vor der Beauftragung der Maßnahmen einzureichen.
Warum gibt es staatliche Förderungen für Heizungen?
Unter Umweltgesichtspunkten gilt eine sehr große Anzahl der deutschen Heizungen schlichtweg als veraltet. Heizen mit fossilen Brennstoffen emittiert erhebliche Mengen CO₂. Um die deutschen Klimaziele zu erreichen, bietet die Förderung neuer Heizungen und die energetische Sanierung von Gebäuden ein riesiges Potenzial, um die Emission klimaschädlicher Gase zu minimieren. Das Portal heizspiegel.de hat nachgerechnet: Bis zu 60 Millionen Tonnen CO₂ lassen sich so einsparen. Und nicht nur das. Die Förderung einer neuen Heizung macht darüber hinaus auch noch den Weg frei, um in Zukunft bares Geld beim Heizen zu sparen. Bundesweit beträgt das Sparpotenzial demzufolge rund 16 Milliarden Euro.

Förderungen für Heizungen
Aktiver Klimaschutz beginnt in den eigenen vier Wänden. Das gelingt am einfachsten beim Bau eines neuen Hauses, aber auch bei bestehenden Gebäuden oder Sanierungen. Glücklicherweise gibt es Förderprogramme, die Sie bei der Anschaffung einer energieeffizienten Heizung unterstützen. Die staatliche Heizungsförderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.
Seit Januar 2021 sind die Förderangebote dreigeteilt. Teil 1 betrifft Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, Teil 2 die Gebäudesanierung zum Effizienzhaus und Teil 3 die Brennstoffzelle.
1. BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) | |
---|---|
Zuschuss und Kredit von BAFA und KfW | |
Was wird gefördert? | Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung |
Förderanteil | 20 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle 10 bis 40 Prozent für Maßnahmen an der Anlagentechnik |
Förderung | max. 60.000 Euro pro Wohneinheit |
2. BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) | |
---|---|
Zuschuss und Kredit von BAFA und KfW | |
Was wird gefördert? | Gebäudesanierung zum Effizienzhaus |
Förderanteil | Zinsverbilligter Kredit mit bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss oder 75Prozent Zuschuss |
Förderung | max. 150.000 Euro je Wohneinheit oder max. 37.500 Euro direkter Zuschuss |
3. Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle | |
---|---|
Zuschuss durch die KfW | |
Was wird gefördert? | Einbau in neue oder bestehende Wohngebäude, Wartung und Energieberatung |
Förderanteil | Grundförderung: Festbetrag in Höhe von 6.800 Euro Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag von 550 Euro je angefangene 100 Watt (W) elektrischer Leistung für die Leistungsklassen 0,25 bis 5,0 Kilowatt (kW) |
Förderung | max. 34.300 Euro |
Förderung für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien integrieren
Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien integrieren, werden im Rahmen des Programms BEG EM gefördert. Als förderfähige Kosten können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden. Grundsätzlich gilt:
- Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden (z. B. Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen) erhalten Förderungen in Höhe von bis zu 30 Prozent.
Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent für alte Ölheizungen
Der Einbau von Ölheizungen wird nicht gefördert. Wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen ein System tauschen, das vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird dann können Sie eine Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent in Anspruch nehmen. Diese Prämie ist kombinierbar mit den Förderungen aus dem BEG EM.
Wer also seine alte Ölheizung durch eine hundertprozentige Erneuerbare-Energien-Heizung ersetzt, kann eine Förderung bis zu 40 Prozent der Investitionskosten erhalten.
Wie lange gibt es die Förderungen für Heizungen?
Die aktuelle Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Der großzügige Zeitraum der Förderungsdauer zwingt Sie also nicht zur Eile. Nicht klar ist allerdings, wie sich die Höhe der Förderung entwickelt. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Heizung am besten direkt zu modernisieren.
Wie kann ich die Förderung für die Heizung beantragen?
Die Anträge zur Förderung einer neuen und umweltfreundlichen Heizung sind digital bei den jeweiligen Stellen einzureichen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Den Antrag beim BAFA können Sie hier stellen:
Förderungen bei der KfW können Sie über das Zuschussportal beantragen. Infrage kommen folgende Förderprodukte:
Ihr Vorteil: Wenn Sie eine Heizungsanlage von badenova beziehen, beantragen wir die passende Förderung für Sie. Sie brauchen sich um nichts kümmern. Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten rund um die Fördermöglichkeiten beraten!
Die BAFA-Förderung für Ihre neue Heizung
Antragsberechtigt für eine BAFA-Förderung der Heizung (Anlage zur Wärmeerzeugung) sind folgende Personen und Körperschaften:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufler
- Kommunen
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisation
- Kirchen
- Unternehmen
- Wohnungsbaugenossenschaften
BAFA-Förderung für eine Heizung beantragen
Ihr Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt, an dem Sie einen Vertrag über Lieferung oder Leistungen abgeschlossen haben. Planungsarbeiten dürfen vor der Antragsstellung erbracht werden. Allerdings werden nicht alle Anlagentypen vom Staat gefördert. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über förderfähige Anlagen.
Voraussetzungen für die Heizungsförderung des BAFA
Voraussetzung für eine BAFA-Förderung Ihrer neuen Heizung ist der fachgerechte Einbau. Eigenleistungen und dabei entstandene Einbaukosten sind aufgrund der Qualitätssicherung der Maßnahme nicht förderfähig, sondern nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch das Fachunternehmen verbauten Materials. Daraus folgt in aller Regel: Eigenleistungen lohnen sich nicht.
Wichtigste Bedingung für eine Förderung ist, dass die neue Heizanlage ganz oder zum Teil mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Je nach Heizungstechnologie gelten darüber hinaus weitere Bedingungen für eine Förderung durch das BAFA. Wir haben für Sie die wichtigsten Voraussetzungen zusammengefasst.
Solarthermie-Anlagen
- Müssen der Warmwasserbereitung und / oder der Raumheizung dienen.
- Müssen das Zertifikat „Solar Keymark“ tragen.
- Mindestgröße für Flachkollektor-Anlagen: 9 m2 Bruttokollektorfläche, 40 Liter Pufferspeichervolumen pro Quadratmeter der Kollektorfläche.
- Mindestgröße für Vakuumröhrenkollektor-Anlagen: 7 m2 Bruttokollektorfläche, 50 Liter Pufferspeichervolumen pro Quadratmeter der Kollektorfläche.
Biomasse-Anlagen
Gefördert werden Kessel und Kombikessel für Pellets und Hackschnitzel, emissionsarme Holzvergaserkessel (Scheitholz) sowie wassergeführte Pelletöfen.
- Die Nennwärmeleistung muss mindestens 5 kW betragen.
- Der Mindest-Wirkungsgrad liegt bei 89 Prozent (bei wassergeführten Pelletöfen bei 90 Prozent).
- Die Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid und staubförmige Emissionen dürfen nicht überschritten werden.
Effiziente Wärmepumpen
- Müssen überwiegend zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung dienen.
- Bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen ist der Einbau eines Stromzählers erforderlich.
- Bei erdgasbetriebenen Wärmepumpen muss ein Gaszähler eingebaut werden.
- Ein hydraulischer Abgleich und eine Anpassung der Heizkurve sind verbindlich.
Erneuerbare Energien Hybridanlagen
Gefördert werden Kombinationen von Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen mit Solarthermie.
- Die Anlage muss über eine gemeinsame Steuerungs- und Regeltechnik verfügen.
- Jeder Wärmeerzeuger muss die jeweiligen (oben aufgeführten) technologischen Mindestanforderungen erfüllen.
Ausführliche Informationen über die Fördervoraussetzungen finden sie auf der Website des BAFA
Die KfW-Förderung für eine neue Heizung
Die KfW fördert Ihre Investitionen in eine umweltfreundliche Heizung in erster Linie mit günstigen Krediten. Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Bei der Gebäudesanierung zum Effizienzhaus können Sie zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem Investitionszuschuss wählen. Der Einbau einer Brennstoffzelle wird ebenfalls bezuschusst.
Wenn Sie Ihr Gebäude zum Energieeffizienzhaus umbauen, unterstützt die KfW auch die Planung durch Energie-Effizienz-Experten. Für diese Begleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Wie beantrage ich die KfW-Förderung für meine Heizung?
Anträge für einen Kredit oder einen Zuschuss bei der KfW werden digital über das Zuschussportal gestellt. Dort müssen Sie sich zunächst registrieren und einige persönliche Daten eingeben. Nach Absenden des Registrierungsgesuchs erhalten Sie eine E-Mail, um die Daten zu verifizieren. Anschließend können Sie mit dem Antrag auf Förderung Ihrer Heizung beginnen.
Folgende BEG Förderungen kommen für Sie infrage:

Heizungsförderung: So geht's
Eine neue Heizung ist eine Investition für die nächsten zwei Jahrzehnte. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihre Heizungsanlage mit einem Fachmann planen. Unsere Experten finden die passende Lösung für Ihren Wärmebedarf und die Bedingungen Ihrer Immobilie.
Sobald der Plan für die neue Heizung steht, übernehmen wir für Sie die komplette Fördermittelabwicklung inklusive Beantragung beim BAFA. So können Sie sicher sein, dass Sie die beste staatliche Förderung erhalten, ohne selbst erst zum Fördermittel-Experten werden zu müssen.
Und gerne kümmern sich unsere Premium-Partner auch um eine perfekte Installation – alles zum fairen Festpreis!

Beratung und Planung
durch unsere badenova Experten und regionalen Premium-Partner

Fördermittelantrag
Wir übernehmen die komplette Abwicklung inklusive Beantragung für Sie.

Installation und Inbetriebnahme
Ihrer neuen Heizung durch unseren regionalen Premium-Partner
Häufig gestellte Fragen
Welche Heizsyteme werden gefördert?
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms fördern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Investitionskosten einer umweltfreundlichen Heizung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.
Gefördert werden umweltfreundliche Heizsysteme, die die Wärme für Heizung und Warmwasser ganz aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu gehören Biomasse-Anlagen, effiziente Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen.
Keine Fördermittel gibt es für Öl- oder Erdgas-Brennwertheizungen.
Wird jede Heizungsmodernisierung gefördert?
Nein. Für Modernisierungen von einer alten Heizung auf eine reine Öl-Brennwert-Heizung oder eine reine Gas-Brennwertheizung gibt es keine Fördermittel.
Muss die alte Heizung ein bestimmtes Alter haben, damit der Austausch staatlich gefördert wird?
Ja. Ihre alte Heizung muss mindestens seit zwei Jahren installiert sein. Es gibt auch ein Höchstalter: Wenn eine Heizung 30 Jahre und älter ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist sie nach Gebäudeenergiegesetzt (GEG) austauschpflichtig. Für solche Heizungen gibt es keine Fördermittel.
Kann ich den Antrag auf Förderung auch nachträglich stellen?
Nein. Der Förderantrag muss vor „Vorhabenbeginn“ gestellt werden – also vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Habe ich die Möglichkeit, die Kosten nach Antragstellung noch anzupassen?
Nein. Kosten, die über Ihren eingereichten Kostenvoranschlag hinausgehen, werden vom BAFA nicht mehr berücksichtigt.
Wann wird die BAFA Förderung ausbezahlt?
Nach Umsetzung aller Maßnahmen und nachdem alle nötigen Belege und Verwendungsnachweise vollständig eingereicht und geprüft wurden. Bitte beachten Sie die Fristen, die Ihnen das BAFA vorgibt.
Ist die BAFA-Förderung brutto oder netto zu sehen?
Grundsätzlich können Privatpersonen die Bruttokosten geltend machen – also inklusive der Umsatzsteuer. Antragsteller, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können allerdings nur die Nettokosten geltend machen.