
Das Wichtigste zur Ladestation-Förderung für Kommunen und Unternehmen in Kürze
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- Beantragen von Zuschüssen für mehr als eine Wallbox und Ladesäule möglich
- Förderung von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung
Wer kann die Wallbox-Förderung und Ladesäulen-Förderung erhalten?
Für Unternehmen und Kommunen bietet die KfW unterschiedliche Programme zur Finanzierung von Ladestationen von Elektroautos an.
Der Zuschuss 441 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen) richtet sich an Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen. Für Kommunen, die Ladestationen von Elektroautos kaufen und errichten möchten, ist der KfW-Zuschuss 439 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen) gedacht. Finanziert wird der Wallbox- und Ladesäule-Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Wer erhält Zuschüsse für Ladestationen? | |
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KfW-Zuschuss 441 | KfW- 439 Zuschuss |
Unternehmen | Kommunen |
Einzelunternehmer | Landkreise |
Freiberuflich Tätige | Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen und Landkreisen |
Kommunale Unternehmen | Kommunale Zweckverbände |
Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Verbände) | |
Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen |
Tab. 1: Seit dem 23. November 2021 erhalten Unternehmen, Kommunen und Kreise auf Antrag Fördergelder beim Kauf und der Errichtung von Ladestationen ohne öffentlichen Zugang.
Rechtsansprüche auf den Zuschuss einer E-Auto-Ladestation bestehen nicht.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Wallboxen und Ladesäulen?
Voraussetzung einer staatlichen Ladestationen-Förderung ist die Nutzung erneuerbarer Energien für den Ladevorgang. Dies kann wahlweise über eine eigene Photovoltaikanlage oder den jeweiligen Energieversorger erfolgen. Wichtig: Die KfW-Zuschüsse 439 und 441 sehen vor, dass die Ladestationen nicht öffentlich zugänglich sein dürfen.
Die Bedingungen des Zuschusses für Wallboxen und Ladesäulen 441 legen fest, dass entsprechend geförderte Ladestationen zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen genutzt werden. Im kommunalen Umfeld des Zuschusses 439 sieht die Wallbox-- und Ladesäulen-Förderung vor, dass Fahrzeuge der Kommunen sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden, die im Sinne nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten des EU-Beihilferechts eingesetzt werden.
Nur unter Berücksichtigung dieser und weiterer Voraussetzungen können Sie die Kosten einer Wallbox oder Ladesäule durch eine KfW-Förderung minimieren. Der maximale Zuschuss Ladepunkt beträgt 900 Euro – unabhängig davon, ob Sie eine Ladestation-Förderung aus dem Zuschuss 441 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen) oder dem Programm 439 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen) beantragen. Konkret werden die folgenden Ladestationen-Kosten gefördert:
- KfW-Zuschuss 439 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen)
- Kaufpreis einer neuen Ladestation (maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher)
- Kosten für Einbau und Netzanschluss der Wallbox/ der Ladesäule (inklusive Installation)
- KfW-Zuschuss 441 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen)
- Kauf neuer Ladestationen (bis zu 22 kW Ladeleistung und einer Steuerung, die Ladeleistungen begrenzen oder zeitlich verschieben kann)
- Einbau und Anschluss der Ladestationen (inklusive Installation)
- Systeme zur Steuerung des Energiemanagements
Förderung mehrerer Wallboxen möglich
Die Förderung einer einzelnen Wallbox oder Ladesäule macht sowohl im Unternehmensumfeld als auch für Kommunen und Landkreise nicht richtig Sinn. Zur Durchsetzung der Mobilitätswende werden möglichst viele Ladepunkte benötigt. Die KfW berücksichtigt dies in ihren Zuschussprogrammen 439 und 441. Deswegen ist es möglich, Zuschüsse für deutlich mehr als eine Ladestation zu beantragen. Darüber hinaus gibt es weitere Dinge, die Sie bei der Beantragung einer Förderung beachten sollten:
Unter Ladepunkt versteht man ein Gerät, mit dem Sie ein E-Auto aufladen können. Das ist numerisch gemeint – ein Auto und nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig. Zum Verständnis: Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte aufweisen. Pro Ladepunkt beträgt die Förderung jeweils 900 Euro.
Zuschuss 439 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen)
Grundsätzlich gilt: Die Summe Ihres Zuschusses muss mindestens 9.000 Euro betragen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Sie mindestens zehn Ladestationen für eine Förderung bündeln müssen, um den Wallbox-Zuschuss bzw. Ladesäule-Zuschuss zu erhalten. Ihr Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – maximal 900 Euro pro Ladepunkt.
Hinzu kommt, dass die Gesamtkosten Ihres Vorhabens mindestens 12.857,14 Euro betragen müssen. Zu den förderfähigen Gesamtkosten entsprechender Projekte zählen:
- Ladestationen
- Steuerungen der Ladestationen (Energie-/Lademanagement)
- Netzanschluss
- Batteriespeicher
- Elektroinstallation (inklusive Erdarbeiten)
- Technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und Gebäude
- Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik und der Telekommunikationsanbindung der Ladestationen
KfW Zuschuss 439 – Berechnen Sie die Höhe Ihrer Wallbox-Förderung/ Ladesäule-Förderung | |||
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Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
10 | 9.000 Euro | z. B. 10.000 Euro | 0 |
10 | 9.000 Euro | Mindestens 12.857,14 Euro | 9.000 Euro |
20 | 18.000 Euro | z. B. 20.000 Euro | 14.000 Euro |
20 | 18.000 Euro | Mindestens 25.714,30 Euro | 18.000 Euro |
30 | 27.000 Euro | z. B. 30.000 Euro | 21.000 Euro |
30 | 27.000 Euro | Mindestens 38.571,43 Euro | 27.000 Euro |
... | ... | ... | ... |
100 | 90.000 Euro | z. B. 120.000 Euro | 84.000 Euro |
100 | 90.000 Euro | Mindestens 128.571,43 Euro | 90.000 Euro |
500 | 450.000 Euro | z. B. 600.000 Euro | 420.000 Euro |
500 | 450.000 Euro | Mindestens 642.857,14 Euro | 450.000 Euro |
Tab. 2: Der KfW-Zuschuss 439 bietet Kommunen die Gelegenheit, eine hohe Zahl an Ladepunkten zu besonders günstigen Konditionen zu schaffen. Quelle: KfW
Zuschuss 441 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen)
Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss für Unternehmen 900 Euro. Wichtig: Schon bei der Beantragung ist die genaue Zahl der Ladepunkte anzugeben. Die Kosten eines Ladepunktes müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, um eine Förderung Ihrer Wallbox oder Ladesäule zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, so wird die Förderung der Ladestationen ab dem zweiten Ladepunkt auf 70 Prozent reduziert. Was das für Ihre individuelle Förderung bedeutet, klingt kompliziert, wird aber beim Betrachten der Tabelle deutlich. Mit einer maximalen Zuschusshöhe auf 45.000 Euro pro Standort hat die KfW eine Obergrenze der Ladestation-Förderung eingezogen. Bewilligte Zuschüsse werden direkt auf das Konto des Unternehmens ausgezahlt.
KfW Zuschuss 441 – Berechnen Sie die Höhe Ihrer Wallbox-Förderung/ Ladesäule-Förderung | |||
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Anzahl Ladepunkte | Schwellenwert Anzahl der Ladepunkte x 900 Euro |
Kosten | Wallbox-Förderung/ Ladesäule-Förderung |
1 | 900 Euro | z. B. 700 Euro | 0 |
1 | 900 Euro | mindestens 900 Euro | 900 Euro |
2 | 1.800 Euro | z. B. 1.500 Euro | 900 Euro |
2 | 1.800 Euro | z. B. 1.800 Euro | 1.800 Euro |
3 | 2.700 Euro | z. B. 2.100 Euro | 1.800 Euro |
3 | 2.700 Euro | mindestens 2.700 Euro | 2.700 Euro |
... | ... | ... | ... |
10 | 9.000 Euro | z. B. 12.000 Euro | 8.400 Euro |
10 | 9.000 Euro | mindestens 12.857,14 | 9.000 Euro |
... | ... | ... | |
50 | 45.000 Euro | z. B. 60.000 Euro | 42.000 Euro |
50 | 45.000 Euro | mindestens 64.285,71 | 45.000 Euro |
Tab. 3: Bis zu 50 Ladepunkte umfasst die Wallbox-/Ladesäule-Förderung der KfW für Unternehmen, Freiberufler, Kammern, Verbände, Organisationen und Kirchen. Quelle: KfW
Der Zuschuss zu Ihrer Wallbox oder Ladesäule kann nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombiniert werden. Allerdings ist es möglich, den Förderkredit 270 Erneuerbare Energien – Standard in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ladestationen mit Strom aus regenerativen Quellen wie z. B. einer Photovoltaikanlage zu speisen.
Welche Wallboxen und Ladesäulen werden gefördert?
Grundsätzlich gilt für beide KfW-Zuschüsse: Gefördert werden Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung – beim Zuschuss 439 für Kommunen umfasst die Wallbox- und Ladesäulen-Förderung auch Batteriespeicher. Zur leichteren Orientierung im Dickicht zahlreicher Anbieter mit ihren unterschiedlichen Ladestationen hat die KfW eine Liste förderfähiger Ladestationen zusammengestellt, die kontinuierlich aktualisiert und ergänzt wird.
Ist Ihre favorisierte Wallbox in der KfW-Liste nicht aufgeführt oder Sie sind unsicher, ob eine Ladestation überhaupt gefördert wird, dann sollten Sie sich an den Hersteller wenden. In der Regel wissen die Anbieter genau, welche Ladestationen gefördert werden.
Übrigens: Mit den Premium WallboxenAlfen Eve Single S-line, ABL eM H1 und Stromat bietet badenova eine aktuelle Auswahl von Ladestationen für Ihr Elektroauto. Die Typ2-Wallboxen mit fest angeschlossenem Ladekabel und 11 kW Ladeleistung sind KfW-förderfähig.
Individuelle Anfragen
Sie haben eine individuelle Anfrage und benötigen Unterstützung? Senden Sie uns ganz einfach eine E-Mail an e-mobility@badenova.de und das badenova E-Mobilitäts-Team kümmert sich um Ihr Anliegen.
Antrag auf Wallbox-Förderung und Ladesäulen-Förderung
Ganz wichtig: Um die KfW-Förderung für Wallboxen und Ladesäulen zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Den Beginn des Vorhabens kennzeichnen beispielsweise Bestellungen von Ladestationen oder der Abschluss von Leistungsverträgen. Planungen oder Beratungen gelten jedoch ausdrücklich nicht als Beginn des Vorhabens.
Die Energie für Ihre Ladestationen muss aus regenerativen Quellen bereitgestellt werden. Das sollten Sie bei Ihrem Wunsch nach einer Wallbox-/Ladesäule-Förderung immer bedenken. Gegebenenfalls sollten Sie deswegen eine Solaranlage inklusive Solarspeicher in Betracht ziehen. Für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom mithilfe von Photovoltaikanlagen bietet die KfW den Kredit 270 (Erneuerbare Energien – Standard) an.
Den Antrag für einen Zuschuss für Ladestationen können Sie nur bei der KfW direkt stellen. Sowohl beim KfW-Zuschuss 439 als auch beim KfW-Zuschuss 441 besteht der Prozess aus insgesamt vier Schritten. Den Weg zur KfW-Förderung haben wir für Sie zusammengefasst:
KfW-Förderung beantragen – So wird’s gemacht | |
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Zuschuss 439 – Kommunen | Zuschuss 441 – Unternehmen |
1. Antrag Laden Sie den Antrag für einen Zuschuss 439 herunter und füllen Sie diesen vollständig aus. Schicken Sie Ihren Wallbox-Antrag per E-Mail an kommune@kfW.de |
1. Antrag Einen Antrag für den Zuschuss 441 stellen Sie direkt im Zuschussportal der KfW. In Abhängigkeit Ihres Unternehmenstyps und der Rechtsform sind dazu Unterlagen vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Wallboxen angegeben werden muss und später nicht verändert werden kann. |
2. Prüfung Die KfW prüft Ihren Antrag auf Förderung kommunaler Wallboxen und Ladesäulen und stellt den Zuschuss bereit. |
2. Durchführung Sobald der Antrag bei der KfW eingegangen ist und Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, können Sie Ihr Wallbox-/Ladesäule-Vorhaben starten. |
3. Reporting Anschließend setzen Sie Ihr Vorhaben um und nehmen die Wallbox oder Ladesäule in Betrieb. Zur wissenschaftlichen Begleitforschung erfassen Sie die Daten Ihrer Ladestation auf der Internet-Plattform „Obelis gewerblich“. Reichen Sie das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung nach der Fertigstellung (spätestens 12 Monate nach der Förderzusage) bei der KfW ein. |
3. Reporting Nach der Inbetriebnahme Ihrer Ladestationen erfassen Sie diese auf der Online-Plattform Berichterstattung Ladeinfrastruktur der NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie). |
4. Nachweis & Auszahlung Nach Eingang des Formulars Verwendungsnachweis und Auszahlung prüft die KfW die Ladestation-Installation und die entstandenen Kosten. Bleibt diese ohne Beanstandung, dann zahlt die KfW den Zuschuss für Ihre Wallboxen und Ladesäulen aus. |
4. Auszahlung Im Anschluss an die Meldung auf der Online-Plattform der NOW GmbH bestätigen Sie dies im KfW-Zuschussportal. Dazu benötigen Sie neben sämtlichen Rechnungen über förderfähige Leistungen auch eine Reporting-ID, die Sie von der NOW GmbH erhalten. |
Regionale Förderung für Wallboxen und Ladesäulen
Auch wenn das Programm Charge@BW – die Wallbox- und Ladesäule-Förderung des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen, Organisationen und Freiberufler – Ende November 2021 ausgelaufen ist, kann sich die Suche nach regionalen Fördertöpfen lohnen. So fördert Baden-Württemberg seit Dezember 2021 mit dem BW-e-Solar-Gutschein den Kauf oder das Leasing neuer Elektrofahrzeuge bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Kauf und Leasing eines Elektrofahrzeugs werden mit 1.000 Euro gefördert, Wallboxen in Verbindung mit einem E-Auto-Kauf mit 500 Euro.
Die gute Nachricht: Antragsberechtigt sind neben Unternehmen, Organisationen und Freiberuflern auch Privatleute. Folgende Voraussetzungen gelten für eine Ladestation-Förderung in Baden-Württemberg:
- Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.
- Der Antragsteller muss eine Photovoltaikanlage betreiben oder innerhalb von sechs Monaten eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen.
- Die Photovoltaikanlage muss mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug leisten.
- Die Versorgung der Ladestation erfolgt durch selbst produzierten Strom aus der Photovoltaikanlage.
Weitere Informationen aus der Welt der Elektromobilität
Mit einer leistungsfähigen Wallbox oder Ladesäule wird die Elektromobilität zu einer runden Sache. Wird der Autostrom schließlich von der eigenen Photovoltaikanlage gespeist, dann sorgt der Dreiklang aus E-Auto, Wallbox/Ladesäule und Photovoltaikanlage für Ihre umweltfreundliche Mobilität.
Die Zeiten für den Umstieg auf Elektromobilität könnten nicht besser sein. Für nahezu alle Investitionen gibt es ein staatliches Förderprogramm oder zinsgünstige Kredite. Auch wenn der Förderschwerpunkt derzeit bei Kommunen, Unternehmen und Organisationen liegt, finden sich regional immer wieder auch Hilfen für Privatleute.