• Mehrwertsteuer
  • Alle Informationen zur Anpassung der Mehrwertsteuer für Erdgas

    Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Energiekrise die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% für Erdgas beschlossen. Diese gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

    Wird die Mehrwertsteuersenkung an mich weitergegeben?

    Selbstverständlich geben wir die beschlossene Mehrwertsteuersenkung zu 100% an Sie weiter.

    Wie wird die Mehrwertsteuersenkung an mich weitergegeben?

    Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung, z.B. Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Maßgebend dafür, welcher Mehrwertsteuersatz Anwendung findet, ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums (nicht jedoch das Datum der Rechnungserstellung). Im Regelfall wird dieser durch den Netzbetreiber festgelegt und kann nicht geändert werden.

    Ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraum der 30. September 2022 oder früher, findet der Mehrwertsteuersatz von 19% für den Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums Anwendung. Ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraum der 1. Oktober 2022 oder später, findet der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% für den Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums Anwendung.

    Bei Rechnungen nach dem 01.04.2024 wird auf das sogenannte Zeitscheibenmodell gewechselt, welches im Gegensatz zum Stichtagsmodell auch innerhalb Ihres Abrechnungszeitraums Vorteile für Sie sichert. So profitieren Sie auch bei Rechnungen nach dem 01.04.2024 noch von der reduzierten Mehrwertsteuer. Beispiel: Bei Abrechnungsturnus August wird im Jahr 2024 wie folgt abgerechnet: 01.09.2023 - 31.03.2024 mit 7% MwSt und vom 01.04.2024 – 31.08.2024 mit 19% MwSt.

    Gut zu wissen: Sie müssen nichts tun und uns auch keine Zählerstände übermitteln.

    Bleibt mein monatlicher Abschlag gleich?

    Ihr monatlicher Abschlagsbetrag (brutto) im bestehenden Abschlagsplan ändert sich nicht. Dadurch erhöht sich der Nettobetrag, da weniger Steuern anfallen.

    Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt? Der aktuell bestehende Abschlagsplan bleibt bis zu Ihrer nächsten Rechnung mit einer Umsatzsteuer von 19% weiterhin bestehen.

    Mit der nächsten Rechnung wird der jeweils gültige Steuersatz nachträglich korrigiert und abgerechnet. Sie zahlen in jedem Fall nur die gesetzlich vorgesehene Mehrwertsteuer.

    Muss ich etwas beachten oder tun?

    Sie müssen nicht aktiv werden – wir kümmern uns um alles. Die Berechnung erfolgt automatisch und wird auf Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.