• Erdgasflamme
  • Dezember-Soforthilfe Erdgas

    Die Bundesregierung möchte Haushalte und Unternehmen in Deutschland durch einen Abwehrschirm gegen steigende Energiekosten schützen. Konkret wurde eine einmalige Soforthilfe Gas im Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet.

    Die wichtigsten Hintergründe zur Soforthilfe Gas im Dezember 2022 für badenova Geschäftskunden

    Das Video zeigt Ihnen die Grundlogik der Soforthilfe für SLP-Abnahmestellen in ca. einer Minute. Details finden Sie unten.

    Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe Erdgas?

    Von den staatlichen Hilfszahlungen profitieren automatisch alle Standardlastprofil-Kunden (SLP) und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM), die weniger als 1,5 Millionen kWh Gas pro Jahr verbrauchen. Betrachtet wird hierbei immer jede Abnahmestelle einzeln und nicht der Gesamtverbrauch aller Abnahmestellen pro Kunde. Nicht berechtigt sind Krankenhäuser (diese erhalten auf anderem Weg eine staatliche Unterstützung) und kommerzielle Betreiber von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen.

    Kunden mit rLM-Abnahmestellen von mehr als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch sind überwiegend ausgeschlossen von der Soforthilfe. Es gibt aber entscheidende Ausnahmeregelungen, die der Gesetzgeber in § 2 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) gemacht hat. Berechtigt zur Soforthilfe Erdgas sind Sie unabhängig von Ihrem Verbrauch, wenn Sie unter eine der folgenden Kategorien fallen:

    • Kunden aus der Wohnungswirtschaft, bei denen die Entnahme weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum erfolgt (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen etc.)
    • Zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
    • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs
    • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft (als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als e.V.)
    • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, andere Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe

    Muss ich als Kunde etwas tun und die Soforthilfe selbst beantragen?

    Wenn Sie ausschließlich SLP-Abnahmestellen und rLM-Abnahmestellen mit weniger als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch haben, brauchen Sie nichts zu tun, um Soforthilfe zu erhalten, in dem Fall sind Sie automatisch berechtigt.

    Für Ihre rLM-Abnahmestellen mit mehr als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch müssen Sie dann aktiv werden, wenn Sie sich zu einer der 6 Kundenkategorien zählen, die gemäß Ausnahmeregelung unabhängig von Ihrem Verbrauch berechtigt sind. In dem Fall sollten Sie sich unbedingt bis spätestens 31.12.2022 bei uns melden und uns dies schriftlich mitteilen. Melden Sie sich nicht, erhalten Sie keine Soforthilfe für diese Abnahmestellen. Bitte schreiben Sie uns, zu welcher Kategorie Sie sich zählen und aus welchem Grund. Für uns wäre es ideal, wenn Sie uns die Meldung bereits bis zum 02.12.2022 an Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder geschaeftskunden@badenova.de senden, da wir die Hilfsgelder beim Staat beantragen müssen. Wir prüfen im Anschluss, ob tatsächlich eine Berechtigung nach § 2 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) vorliegt.

    Wie funktioniert die Soforthilfe Erdgas?

    Für Ihre SLP-Abnahmestellen erfolgt die Soforthilfe grundsätzlich in 2 Schritten.

    Als Schritt 1 (vorläufige Entlastung) brauchen Sie Ihren Dezember-Abschlag (Vorauszahlung), der normalerweise am 30.12.2022 fällig wird, nicht zu leisten.

    • Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie nichts unternehmen. Der Dezember-Abschlag wird von uns nicht eingezogen.
    • Wenn Sie den Abschlag überweisen oder per Dauerauftrag leisten, müssen Sie die Zahlung für Dezember selbst aussetzen. Aber auch wenn Sie dies nicht tun oder die Aussetzung vergessen, erhalten Sie die Ihnen zustehende Soforthilfe in Form des tatsächlichen Entlastungsbetrags. Allerdings erst im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung, die den Dezember 2022 beinhaltet. Gleiches gilt auch für Kunden mit Stichtagsabrechnung zum 31.12., die planmäßig im Dezember keinen Abschlag zahlen.

    Mit Schritt 2 wird in Ihrer nächsten Rechnung der tatsächliche kundenindividuelle Entlastungsbetrag gesondert ausgewiesen und mit der vorläufigen Entlastung (Schritt 1) verrechnet. Die Differenz zwischen dem vorläufigen Entlastungsbetrag (Aussetzung des Dezember-Abschlags) und dem berechneten tatsächlichen Entlastungsbetrag wird dann bei der Verbrauchsabrechnung in Form einer Gutschrift oder Forderung abgerechnet.

    Für berechtigte rLM-Abnahmestellen entfällt Schritt 1, da diese monatlich abgerechnet werden. In dem Fall erfolgt die tatsächliche Entlastung aus der Soforthilfe direkt mit der Dezember-Abrechnung, die Sie von uns Anfang Januar 2023 erhalten.

    Wie hoch ist die Höhe des tatsächlichen Entlastungsanspruchs?

    Für SLP-Abnahmestellen wird die Entlastung nach der folgenden Formel berechnet:

    Ein Zwölftel vom Jahresverbrauch, den badenova Stand September 2022 auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs prognostiziert hat, zum geltenden Arbeitspreis am 1. Dezember 2022 zzgl. Grundpreis für den Monat Dezember 2022.

    Für rLM-Abnahmestellen gilt folgende Formel:

    Ein Zwölftel vom gemessenen Jahresverbrauch November 2021- Oktober 2022, multipliziert mit dem Abrechnungspreis am 1. Dezember 2022 zzgl. Grundpreis für den Monat Dezember 2022.

    Welche anderen Entlastungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt?

    An wen kann ich mich bei weiterführenden Fragen wenden?

    Für Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer gern zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, wenn eine Antwort in der aktuellen Phase etwas länger als gewohnt benötigt.

    Wo kann ich weiterführende Informationen finden?

    Weitere Informationen finden Sie z.B. auch auf der Homepage der Bundesregierung Soforthilfe: Kostendämpfung bei Gas und Wärme. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie u.a. ein FAQ Dokument zur Soforthilfe.

    Weitere Informationen zur Soforthilfe Gas

    Woran erkenne ich den Unterschied zwischen rLM (registrierende Leistungsmessung) und SLP (Standardlastprofil) Abnahmestellen?

    Den Unterschied zwischen rLM (registrierende Leistungsmessung) und SLP (Standardlastprofil) Abnahmestellen erkennen Sie übrigens ganz einfach: alle rLM-Abnahmestellen (in der Regel deutlich höhere Verbräuche) werden von uns monatlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Für SLP-Abnahmestellen zahlen Sie monatlich lediglich einen Abschlag (Vorauszahlung) und erhalten einmal im Jahr eine Verbrauchsabrechnung auf Basis Ihres Zählerstandes. Viele unserer Geschäftskunden haben sowohl SLP- als auch rLM-Abnahmestellen. Für die Berechtigung zur Soforthilfe und Erstattung wird jede Abnahmestelle einzeln betrachtet. Es kann daher sein, dass Sie für einen Teil Ihrer Abnahmestellen Soforthilfe erhalten und für einen anderen Teil nicht.

    Wann sind Abschläge bei badenova fällig und welche Zahlung muss ich daher nicht leisten?

    Die Abschlagszahlungen mit Fälligkeit 30. Dezember 2022 entfallen aufgrund der Soforthilfe.

    Gut zu wissen: Der Abschlag mit Fälligkeit 30. November 2022 betrifft den Leistungsmonat November. Dieser ist regulär zu begleichen, um eventuelle Mahnkosten zu vermeiden. Je nach Bank kann es vorkommen, dass die Abbuchung erst Anfang Dezember auf Ihrem Konto erscheint.Weitere Informationen rund um Abschlagszahlungen bei badenova finden Sie in unseren Häufigen Fragen.

    Lohnt es sich, meinen Abschlag zu erhöhen?

    Nein, das lohnt sich nicht. Der Abschlag ist immer nur eine Vorauszahlung. Die Aussetzung des Dezember- Abschlags ist damit auch nur eine vorläufige Entlastung (Schritt 1). Der tatsächliche Entlastungsbetrag ermittelt sich mit oben beschriebener Formel und ist unabhängig von der Höhe des Abschlags im Dezember.

    Welcher Verbrauch wird für die Ermittlung der Soforthilfe bei SLP Abnahmestellen herangezogen und kann ich diesen bei badenova erfragen?

    Grundlage ist in der Regel ein Zwölftel Ihres zuletzt abgerechneten Jahresverbrauchs. Liegt uns von Ihnen noch kein Jahresverbrauch vor, wird auf Daten des Netzbetreibers zurückgegriffen. Bitte warten Sie den Erhalt Ihrer Verbrauchsabrechnung ab. Selbstverständlich werden wir die kostensenkende Maßnahme vollständig und korrekt an Sie weitergeben.

    Übernimmt der Staat alle Kosten aus Dezember 2022, egal wieviel Gas verbraucht wird?

    Nein, es wird weiterhin ein sparsamer Umgang mit Erdgas empfohlen. Mit der oben geschilderten Formel zur Berechnung des tatsächlichen Entlastungsbetrags gilt weiterhin: Je mehr Gas Sie im Dezember sparen, desto weniger Kosten müssen Sie am Ende selbst tragen.

    Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter?

    Mieterinnen und Mieter will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.

    Mieter, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben oder solche, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten – oder dieser Anteil wird als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vermieter oder Hausverwaltung.

    Wie wird die Soforthilfe finanziert?

    Der Bund erstattet Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen und finanziert diese einmalige Entlastung. Sie dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang 2023 kommenden Jahres. Insgesamt werden die Entlastungen durch die Soforthilfe im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Finanzierung wird aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen.