Zurück zur Übersicht
26.02.2021

Erdgasspürer in Waldshut unterwegs

Die badenova-Netztochter bnNETZE startet ab dem 1. März mit der routinemäßigen Überprüfung des Erdgas-Leitungsnetzes im Landkreis Waldshut. Dies betrifft sämtliche Gemeinden des Landkreises, auf deren Gemarkung sich Erdgasleitungen von bnNETZE befinden. Der Fortschritt der Messungen ist allerdings stark witterungsabhängig, da nur bei trockenen Bedingungen verlässlich gemessen werden kann. Die Überprüfungen sollen in vier bis sechs Wochen abgeschlossen sein.

Erdgasspürer in Waldshut unterwegs

Die badenova-Netztochter bnNETZE startet ab dem 1. März mit der routinemäßigen Überprüfung des Erdgas-Leitungsnetzes im Landkreis Waldshut. Dies betrifft sämtliche Gemeinden des Landkreises, auf deren Gemarkung sich Erdgasleitungen von bnNETZE befinden. Der Fortschritt der Messungen ist allerdings stark witterungsabhängig, da nur bei trockenen Bedingungen verlässlich gemessen werden kann. Die Überprüfungen sollen in vier bis sechs Wochen abgeschlossen sein.

Die regelmäßige Überprüfung der unterirdischen Leitungen gehört zu den Standardvorgängen einer sicheren und nachhaltigen Erdgasversorgung. Mit speziellen Spürgeräten, die schon geringste Mengen von Erdgas nachweisen können, gehen die Experten von bnNETZE zu Fuß sämtliche Leitungstrassen ab. Auf diese Weise entgeht den hochsensiblen Messgeräten keine einzige undichte Stelle. Mögliche Schäden oder Schwachstellen am Netz können auf diese Weise frühzeitig erkannt und sofort beseitigt werden. Die Kontrolle umfasst auch die Hausanschlüsse. Da diese Hausanschlussleitungen meist über private Grundstücke führen, müssen die Erdgasfachleute in vielen Fällen das Privatgrundstück der Netzanschlusskunden betreten. Der Energiedienstleister bittet um Verständnis, dass dieses Vorgehen zur regelkonformen Umsetzung der Prüfung nötig ist.

Die Mitarbeiter der bnNETZE haben jederzeit einen Ausweis dabei und sind auch durch ihre Ausrüstung erkennbar, sodass sie sich beim Betreten von Privatgrundstücken jederzeit legitimieren können. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Mitarbeiter Häuser und Gebäude zur Überprüfung des Ortsnetzes nicht betreten müssen.