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Preisanpassung Erdgas: Steigende Energiepreise und Netzentgelte ändern Ihren Erdgaspreis zum 1. Januar 2023

In der aktuellen Energiekrise ist es unser Anspruch, Sie stets sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen und Ihnen einen ausgezeichneten Service zu bieten. Die Turbulenzen an den Energiemärkten und die Maßnahmen der Regierung zur Entlastung verunsichern Gasverbraucher. Sowohl die Anzahl an Anfragen als auch die Komplexität der Anfragen hat sich stark erhöht. Dies wirkt sich auf die Erreichbarkeit und Bearbeitungsdauer der Anfragen aus.

Was bedeutet das?
Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.

Sie möchten nicht so lange warten?
Viele Anliegen können Sie online im Kundenportal erledigen, zum Beispiel die Hinterlegung Ihres aktuellen Zählerstands.

Die häufigsten Fragen zur Anpassung der Erdgaspreise:

Warum passt badenova die Erdgaspreise an?

Die Preise für die Erdgasbeschaffung haben sich innerhalb eines Jahres mehr als verfünffacht. Trotz eines Rückgangs in den vergangenen Wochen befinden sich die Börsenpreise nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Unsere benötigten Energiemengen beschaffen wir langfristig und vorausschauend. Jedoch müssen wir immer mehr Energie zu aktuellen Marktpreisen einkaufen. Zusätzlich sind die Netzentgelte, also die Kosten für die Nutzung der Gasnetze, deutlich gestiegen - im Schnitt um bis zu ca. 20 Prozent. Die Mehrkosten aus Beschaffung und Netzentgelten können wir nicht mehr ausgleichen und müssen diese an unsere Erdgaskundinnen und -kunden weitergeben. In vielen Fällen fällt die Erhöhung moderater aus als bei anderen Markteilnehmern und Sie profitieren weiterhin von unserer langfristigen Beschaffungsstrategie.

Informationen zu den gestiegenen Netzentgelten finden Sie auf den Seiten der e'net GmbH.

Warum erhalte ich eine Preiserhöhung, wenn aktuell die Gaspreise sinken?

Im August 2022 erreichten die Börsenpreise für Erdgas ihr Allzeithoch. Seither sind die Preise wieder gesunken, befinden sich jedoch weiterhin auf hohem Niveau. Unmittelbar haben sinkende Preise keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis unserer Kundinnen und Kunden. Das liegt daran, dass wir die benötigten Gasmengen nicht zum gerade geltenden Tagespreis auf dem sogenannten Spotmarkt einkaufen, sondern schon Jahre im Voraus auf dem Terminmarkt. Dadurch wird das Risiko stark schwankender Börsenpreise minimiert. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar auf den Gaspreis für Endkundinnen und -kunden aus. Diese Beschaffungspolitik schützt Kundinnen und Kunden vor sprunghaft steigenden Gaspreisen. Fallende Preise an den Beschaffungsmärkten werden somit mittelfristig bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen. Eine seriöse Prognose zur weiteren Preisentwicklung ist derzeit leider nicht möglich.

Warum wird mein Abschlag nicht angepasst?

Wir passen Ihren Abschlag nicht automatisch an. Ebenfalls empfehlen wir Ihnen, von einer Abschlagsanpassung abzusehen. Hintergrund ist die aktuelle politische Diskussion zur Gaspreisbremse, wodurch sich zeitnah wieder Änderungen ergeben können. Sobald die konkreten Umsetzungsvorgaben des Gesetzes verabschiedet wurden, informieren wir Sie und werden selbstverständlich alle preissenkenden Maßnahmen umsetzen.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass eine Abschlagsanpassung keine Auswirkung auf die Höhe Ihres Entlastungsanspruchs im Rahmen der Soforthilfe für den Monat Dezember hat.

Wo finde ich aktuelle Informationen zur Dezember-Soforthilfe?

Alle Informationen zur Soforthilfe haben wir auf unserer Infoseite für Sie bereitgestellt: badenova.de/soforthilfe-erdgas

Wie erkenne ich, ob ich noch eine Preisgarantie bei badenova habe?

Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Durch die Preisanpassung oder eine Vertragsverlängerung entsteht Ihnen keine neue Preisgarantie. Kundinnen und Kunden mit einer gültigen Preisgarantie sind nicht von der Preisanpassung betroffen.

Sollte Ihre Belieferung nicht zeitnah nach Abschluss Ihres Vertrags bei badenova erfolgt sein, zum Beispiel weil Sie noch Vertragsbindung hatten, so verkürzt sich Ihre Preisgarantie entsprechend um jeden Monat, den Sie später zu uns in Belieferung gekommen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Häufigen Fragen.

Wie kann ich mich vor weiteren Preisanpassungen schützen? Gibt es Alternativprodukte?

Leider bieten wir derzeit keine Produkte mit einer Preisgarantie an. Wir empfehlen allen unseren Erdgaskundinnen und -kunden in den aktuellen Tarifen zu bleiben, da Sie in einem Bestandstarif von langfristig und daher günstiger beschafften Erdgasmengen profitieren. Alle aktuell verfügbaren Produkte finden Sie auf unserer Internetseite oder im Kundenportal.

Habe ich aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht?

Aufgrund der Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann durch die gesetzlichen Fristen ein Lieferantenwechsel circa zehn Werktage dauern. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 15. Dezember 2022 kündigen oder den Wechsel beauftragen, beginnt Ihr Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2023.

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein für die Wirksamkeit der Preisanpassung?

Bei Preisanpassungen in der Grundversorgung müssen die zukünftigen Preise 6 Wochen vor Wirksamwerden in der Presse veröffentlicht werden. Die Pflichtanzeige für unsere Preisanpassung ist am 19. November 2022 in den Medien erschienen.

Die briefliche Mitteilung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der neuen Preise.

Warum ist in der Beispielrechnung meiner Preisanpassung ein anderer Verbrauch angegeben als in meiner letzten Jahresabrechnung?

Bei unserer Beispielrechnung rechnen wir Ihren Jahresverbrauch auf exakt 365 Tage hoch. Dies kann vom Verbrauch in Ihrer letzten Rechnung abweichen, wenn nicht genau 365 Tage bei Ihnen abgerechnet wurden. Dies ist besonders wahrscheinlich, wenn Sie erst seit kurzer Zeit Kundin oder Kunde oder kürzlich umgezogen sind. Dann kann es sein, dass der zuletzt abgerechnete Verbrauch nicht ein volles Jahr berücksichtigt.

Muss ich meinen Zählerstand zur Preisanpassung melden?

Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Wenn Sie einen abgelesenen Zählerstand hinterlegen wollen, können Sie dies im Kundenportal tun.

Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie möchten nicht so lange warten? Geben Sie beispielsweise ganz einfach Ihren Zählerstand im Kundenportal an.

Senkung des Mehrwertsteuersatzes ab dem 1. Oktober 2022 für Erdgas

Der Bundestag hat das Gesetz zur temporären Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz auf 7% in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen und auf die Lieferung von Fernwärme ausgeweitet. Natürlich berücksichtigen wir die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Sie. Über die Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhalten Sie keine separate Information mehr von uns. Diese wird automatisch auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuersenkung.

Wie kann badenova bei Zahlungsschwierigkeiten helfen?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihre Zählerstände, wieviel Energie Sie verbrauchen und ob Ihr Abschlag noch richtig kalkuliert ist. Meist fällt es leichter, die laufenden Kosten etwas nach oben zu korrigieren, statt plötzlich eine nicht eingeplante, hohe Nachzahlung schultern zu müssen.

Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.

Wichtig zu wissen: Falls Sie, aus welchen Gründen auch immer, in Zahlungsverzug geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.

Ich nutze kein Erdgas mehr und möchte meinen Vertrag beenden. Was muss ich tun?

Das Beenden eines Vertrags ist erst dann möglich, wenn der Erdgaszähler bei Ihnen demontiert und an den örtlichen Netzbetreiber zurückgegeben wurde. Solange sich der Erdgaszähler in Ihrem Besitz befindet, ist dieser Grundgebührpflichtig und Ihr Vertrag kann nicht beendet werden. Das Beenden des Vertrags aufgrund einer Stilllegung ist erst mit einem Ausbau des Zählers möglich.

Wenn Sie kein Erdgas mehr nutzen möchten, bitten wir Sie, einen Zählerausbau durch einen Installateur oder direkt bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zu veranlassen. Ihr Netzbetreiber informiert uns anschließend automatisch über den Zählerausbau. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Ihr Vertrag mit badenova wird dann automatisch zum Ausbaudatum mit dem Endzählerstand beendet.

Muss ich mich auf weitere Preisanpassungen einstellen?

Die aktuelle Entwicklung an den Energiemärkten ist sehr dynamisch und unvorhersehbar. Daher können wir zukünftige Änderungen wie Preiserhöhungen oder Preissenkungen nicht ausschließen.

Ist die Versorgung mit Erdgas gesichert?

Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung finden Sie tagaktuell im Informationsportal der Bundesnetzagentur.

Was versteht man unter der Einsparverordnung gemäß §9 EnSikuMaV?

Ziel der Einsparverordnung ist es, Gasverbraucher über ihr Einsparpotenzial bei Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius zu informieren und diesen so einen Anreiz zu geben, ihren Gasverbrauch zu senken. Gemäß den Angaben der Verordnung, würde eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Verbrauchsreduzierung von 6% bewirken. In Ihrer brieflichen Mitteilung finden sie daher eine Beispielrechnung anhand Ihres Verbrauchs und eines passenden Tarifs. Weiterführende Informationen zur Einsparverordnung.

Energiespartipps

Wie kann ich Gas einsparen?

Als moderner Energie- und Umweltdienstleister unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Energieverbrauch zu senken, Kosten zu minimieren und CO2-Emissionen einzusparen.

  • Bestehende Heizungsanlagen optimieren: Zum Beispiel durch das Durchführen eines hydraulischen Abgleichs durch einen Fachmann.
  • Bauliche Maßnahmen durchführen: Wie der Einbau moderner Energiesparfenster, das Durchführen einer energetischen Dachsanierung oder die Dämmung der Fassade.
  • Das persönliche Verhalten anpassen:
    - Nicht jeder Raum muss gleich beheizt sein: Das Absenken der Raumtemperatur um ein Grad bedeutet circa 6 Prozent Energieeinsparung. Auch nachts können Sie Ihre Heizung um einige Grad herunterdrehen. Stellen Sie außerdem keine Möbel vor Ihre Heizkörper, sodass die Wärme sich im Raum verteilen kann.
    - Rund 14 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf Warmwasser. Wenn Sie auf lange Vollbäder verzichten und kürzer duschen können Sie Ihren Verbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren. Sparduschköpfe verringern zusätzlich Ihren Wasser- und Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent.

Tipps zur Einsparung von Energie finden Sie auch auf unserem Nachhaltigkeits-Blog ENERGIEVOLL:

Weitere Energiespartipps:

Weitere Informationen zur Preisanpassung des Tarifs Erdgas PUR zum 1. Januar 2023

Tarife und Preise Erdgas PUR (PDF 63,9 kB)