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  • Preisanpassung Strom: Gestiegene Beschaffungskosten, Netzentgelte und Umlagen ändern Ihren Strompreis zum 1. April 2023

    Auch in der aktuellen Energiekrise ist es unser Anspruch, Sie stets sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen und Ihnen einen ausgezeichneten Service zu bieten. Die Turbulenzen an den Energiemärkten und die Maßnahmen der Regierung zur Entlastung verunsichern Stromverbraucher. Sowohl die Anzahl an Anfragen als auch die Komplexität der Anfragen hat sich stark erhöht. Dies wirkt sich auf die Erreichbarkeit und Bearbeitungsdauer der Anfragen aus.

    Was bedeutet das?

    Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.

    Sie möchten nicht so lange warten?

    Viele Anliegen können Sie online im Kundenportal erledigen, zum Beispiel die Hinterlegung Ihres aktuellen Zählerstands, die Änderung Ihrer Bankverbindung oder Ihre Kontaktdaten.

    Erklärvideo zur Beschaffungsstrategie regionaler Versorger

    In unserem Erklärvideo haben wir die wichtigsten Informationen zur Beschaffungsstrategie von regionalen Versorgern für Sie zusammengefasst.

    Warum wird mein Strom teurer?

    Im letzten Jahr konnten wir durch unsere langfristige und vorausschauende Energiebeschaffung die steigenden Strompreise weitgehend ausgleichen. Für das Jahr 2023 ist uns dies durch die hohen Kosten nicht mehr möglich. Obwohl seit August 2022 die Handelspreise sinken, befinden sich diese nach wie vor auf einem hohen Niveau. Zusätzlich steigen die Netznutzungsentgelte, also die Kosten für die Nutzung der Stromnetze, sowie die Offshore-Netzumlage.

    Warum erhalte ich eine Preiserhöhung, wenn aktuell die Strompreise sinken?

    Im August 2022 erreichten die Börsenpreise für Strom ihr Allzeithoch. Seither sind die Preise wieder gesunken, befinden sich jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Unmittelbar haben sinkende Preise keinen Effekt auf den aktuellen Strompreis unserer Kundinnen und Kunden. Das liegt daran, dass wir die benötigten Strommengen nicht zum gerade geltenden Tagespreis auf dem sogenannten Spotmarkt einkaufen, sondern schon Jahre im Voraus auf dem Terminmarkt in Tranchen. Dadurch wird das Risiko stark schwankender Börsenpreise minimiert. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar auf den Strompreis für Endkundinnen und -kunden aus. Diese Beschaffungspolitik schützt Kundinnen und Kunden vor sprunghaft steigenden Strompreisen. Fallende Preise an den Beschaffungsmärkten werden somit mittelfristig bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen. Eine seriöse Prognose zur weiteren Preisentwicklung ist derzeit leider nicht möglich.

    Eine Auswertung der Grundversorgungspreise Strom für Haushaltskunden zum 1. Januar 2023 zeigt, dass badenova aktuell zu den mit Abstand günstigsten Versorgern in Baden-Württemberg gehört. Von diesen günstigen Konditionen profitieren unsere Kunden noch über das gesamte erste Quartal 2023. Und auch nach der Preisanpassung zum 1. April 2023 ist der badenova Grundversorgungstarif im aktuellen Vergleich ohne Berücksichtigung weiterer Preisanpassungen im Wettbewerb günstiger als viele andere Grundversorger.

    Wie funktioniert die Strompreisbremse?

    Die Preisbremsen werden in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet - der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:

    1. Gruppe:

    Private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von max. 30.000 kWh/Jahr zahlen für 80% ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 40 ct/kWh brutto. Der restliche Verbrauch wird jeweils zum vertraglich vereinbarten Preis des jeweiligen Tarifs abgerechnet.

    2. Gruppe:

    Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr zahlen für 70% des Verbrauchs, den der Lieferant oder zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis von max. 13 ct/kWh netto zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen. Darüber hinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. Für Geschäftskunden haben wir hier weiterführende Informationen hinterlegt.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Preisbremse für Strom und Gas (badenova.de)

    Grund- und Ersatzversorgung – was bedeutet das?

    Weitere Informationen finden sie hier: Ersatzversorgung für Strom und Erdgas (badenova.de)

    Muss ich meinen Abschlag anpassen?

    Aufgrund der Preiserhöhung ist eine deutliche Erhöhung Ihres Abschlags notwendig. Wir passen Ihren Abschlag mit Wirksamwerden dieser Preisanpassung zum 1. April 2023 automatisch an und berücksichtigen dabei direkt Ihre individuelle Entlastung durch die Strompreisbremse. Die Anpassung erfolgt für den April-Abschlag, welcher am 30. April 2023 fällig ist, da Ihr Arbeitspreis bis dahin unterhalb der Strompreisbremse liegt und die Abschlagszahlungen bis einschließlich 31. März 2023 weder von der Preisanpassung noch von der Strompreisbremse betroffen sind. Die Informationen zur Abschlags- und Entlastungshöhe lassen wir Ihnen in einem separaten Informationsschreiben zur Strompreisbremse bis Mitte April zukommen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Abschlag bis dahin auch nicht selbstständig anzupassen.

    Sie können sicher sein, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und direkt von der Kostenreduzierung durch die Strompreisbremse profitieren.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Preisbremse für Strom und Gas (badenova.de)

    Nach der Jahresverbrauchsabrechnung ist mein Abschlag höher, obwohl sich mein Verbrauch reduziert hat. Warum ist das so?

    Damit in den Preisanpassungsschreiben die zukünftigen Preise abgebildet werden, müssen wir diese zunächst in unserem IT-System hinterlegen. Die Preisanpassungsschreiben werden in Chargen versandt und zeitnah zugestellt. Falls sie inzwischen Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben, werden die zukünftigen Preise bei der Neuberechnung Ihres Abschlags berücksichtigt. Daher kann es sein, dass sich trotz einer Verbrauchsreduzierung Ihr Abschlag erhöht. In diesem ist die Entlastung durch die Preisbremse noch nicht berücksichtigt. Ab Mitte April erhalten Sie ein Schreiben von uns, in welchem wir Sie über die Höhe Ihres Entlastungsbetrages, sowie Ihren neuen Abschlag inklusive der Preisbremse informieren.

    Warum weicht der im Schreiben genannte Verbrauch von meinem letzten Jahresverbrauch ab?

    Damit wir Ihre Kosten auf ein Jahr bestmöglich für Sie kalkulieren können, rechnen wir Ihren letzten abgerechneten Verbrauch auf exakt 365 Tage hoch. So kann es zu Abweichungen zum abgerechneten Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung kommen. Das passiert insbesondere, wenn Ihr letzter Abrechnungszeitraum aufgrund eines Einzugs oder Wechsels zu badenova kürzer als zwölf Monate war.

    Muss ich meinen Zählerstand angeben? Wie kann ich diesen melden?

    Zur besseren Abgrenzung können Sie uns gerne Ihren Zählerstand mitteilen, zwingend notwendig ist dies aber nicht. Bitte beachten Sie hierbei den Zeitpunkt Ihrer Preisanpassung:

    Preisanpassung zum 1. April 2023:

    Zählerstand vom 31. März 2023

    Lesen Sie Ihren Zählerstand am 31. März 2023 ab und melden Sie diesen ganz einfach über unser Kundenportal.

    Hinweis: Die Mitteilung zum Zählerstand muss nicht am gleichen Tag erfolgen, sondern ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

    Betrifft die Preisanpassung alle Stromkunden?

    Die Preisanpassung betrifft Stromkunden in der Grundversorgung. Zusätzlich werden die Preise in den Wärmestromtarifen (z.B. Ökostrom WÄRME SOLO, Ökostrom WÄRMEPUMPE) und in den Laufzeitprodukten (z.B. Ökostrom12 Online oder Ökostrom24 Online) angepasst.

    Dürfen Preise angepasst werden, wenn ich eine Preisgarantie habe?

    Die Preisanpassung betrifft Stromkunden in der Grundversorgung. Zusätzlich werden die Preise in den Wärmestromtarifen (z.B. Ökostrom WÄRME SOLO, Ökostrom WÄRMEPUMPE) und in den Laufzeitprodukten (z.B. Ökostrom12 Online oder Ökostrom24 Online) angepasst. Dies betrifft jedoch nur die Tarife, die keine Preisgarantie beinhalten oder deren Preisgarantie abgelaufen ist. Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Tarife mit einer gültigen Preisgarantie sind von der Preisanpassung nicht betroffen.

    * Die Preisgarantie beinhaltet den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus Energie- und Vertriebskosten, Netzentgelten und Konzessionsabgaben zusammensetzt. Von der Preisgarantie nicht abgedeckt sind die durch badenova unbeeinflussbaren Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei einem vom regulären Lieferbeginn abweichenden späteren Beginn der Belieferung – der von Seiten des Kunden zu verantworten ist – verkürzt sich die Preisgarantie entsprechend.

    Habe ich auf die neuen Preise eine Preisgarantie?

    Haben Sie ein Laufzeitprodukt (z.B. Ökostrom12 Online oder Ökostrom24 Online) mit abgelaufener Preisgarantie*, so entsteht durch die Preisanpassung keine neue Preisgarantie*. Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.

    * Die Preisgarantie beinhaltet den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus Energie- und Vertriebskosten, Netzentgelten und Konzessionsabgaben zusammensetzt. Von der Preisgarantie nicht abgedeckt sind die durch badenova unbeeinflussbaren Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei einem vom regulären Lieferbeginn abweichenden späteren Beginn der Belieferung – der von Seiten des Kunden zu verantworten ist – verkürzt sich die Preisgarantie entsprechend.

    In welchem Fall habe ich eine verkürzte Preisgarantie?

    Bei einem vom regulärem Lieferbeginn abweichenden späteren Beginn der Belieferung – der von Seiten des Kunden zu verantworten ist – verkürzt sich die Preisgarantie* entsprechend. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie noch durch Vertragslaufzeiten an Ihren alten Versorger gebunden sind.

    * Die Preisgarantie beinhaltet den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus Energie- und Vertriebskosten, Netzentgelten und Konzessionsabgaben zusammensetzt. Von der Preisgarantie nicht abgedeckt sind die durch badenova unbeeinflussbaren Steuern, Abgaben und Umlagen.

    Wie stabil sind die neuen Preise? Wird es zukünftig weitere Änderungen geben?

    Die aktuelle Entwicklung an den Energiemärkten ist sehr dynamisch und unvorhersehbar. Daher können wir zukünftige Änderungen wie Preiserhöhungen oder Preissenkungen nicht ausschließen.

    Wie kann ich Energie und damit Kosten einsparen?

    Mit Photovoltaik und Stromspeicher Stromkosten effizient senken

    Stellen Sie doch Ihren Strom in Zukunft einfach selbst her: Mit einer Photovoltaik-Anlage decken Sie rund 30 Prozent Ihres Bedarfs. Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird automatisch in das öffentliche Netz eingespeist – und die Einspeisevergütungssätze gehen direkt an Sie.

    Das Beste: Mit einem modernen Lithium-Ionen-Speicher produzieren Sie sogar bis zu 70 Prozent Ihres Strombedarfs selbst. Mit einer eigenen Wallbox können Sie zusätzlich Ihr Elektroauto aufladen – auch nachts.

    Jetzt kostenlos Einsparpotentiale berechnen und Kostenvoranschlag anfordern (https://www.badenova.de/pv-rechner/)

    Tipps zur Einsparung von Energie und CO2 finden Sie auf unserem Nachhaltigkeits-Blog

    Weitere Energiespartipps:

    Habe ich aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht?

    Aufgrund der Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Durch die gesetzlichen Fristen kann ein Lieferantenwechsel circa zehn Werktage dauern. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 17. März 2023 kündigen oder den Wechsel beauftragen, beginnt Ihr Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter möglicherweise erst nach dem 1. April 2023.

    Welche Voraussetzung muss für die Wirksamkeit der Preisanpassung erfüllt sein?

    Bei Preisanpassungen in der Grundversorgung müssen die zukünftigen Preise 6 Wochen vor Wirksamwerden in der Presse veröffentlicht werden. Die Pflichtanzeige für unsere Preisanpassung ist am 16. Februar 2023 in den Medien erschienen.

    Die briefliche Mitteilung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der neuen Preise. Dies gilt sowohl für die Grundversorgungstarife als auch für Laufzeitprodukte

    Wie kann badenova bei Zahlungsschwierigkeiten helfen?

    Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihre Zählerstände, wieviel Energie Sie verbrauchen und ob Ihr Abschlag noch richtig kalkuliert ist. Meist fällt es leichter, die laufenden Kosten etwas nach oben zu korrigieren, statt plötzlich eine nicht eingeplante, hohe Nachzahlung schultern zu müssen.

    Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.

    Wichtig zu wissen: Falls Sie, aus welchen Gründen auch immer, in Zahlungsverzug geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.

    Ist die Versorgung mit Strom gesichert?

    Unserer Verantwortung als Energieversorger kommen wir selbstverständlich nach: Die Energieversorgung für unsere Kunden ist gesichert - in unserem Grundversorgungsgebiet und deutschlandweit. Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung und die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen auf unserer Infoseite Versorgungssicherheit.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zur Preisanpassung der Tarife Ökostrom PUR und Ökostrom WÄRME PUR zum 1. April 2023:

    Haben Sie weitere Fragen zur Preisanpassung? So können Sie uns erreichen:

    Chat: badenova.de

    E-Mail: service@badenova.de

    WhatsApp: 0761 279 0

    Telefon: 0800 279 60 60 (kostenlose Servicenummer, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

    Kundenportal: Viele Anliegen können Sie in unserem Kundenportal selbst erledigen – ganz einfach und ohne Wartezeiten. Hier geht es direkt zu Abschlag und Zählerstandserfassung.