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Preisgarantien für Strom und Erdgas

Preisgarantie Strom

Von der Preisgarantie ausgenommen sind die nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Haftungsumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteuer. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile werden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Änderungen der von badenova nicht beeinflussbaren Preisbestandteile werden dem Kunden unverzüglich unter Angabe des bisherigen und des neuen Wertes des veränderten Preisbestandteils und der neuen Gesamtsumme brutto, aufgeteilt in Arbeits- und Grundpreis mitgeteilt. Die Änderungen sind zudem unter der Internetadresse www.badenova.de einsehbar.

Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung.

Preisgarantie Erdgas

Von der Preisgarantie ausgenommen sind die nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, die Umsatzsteuer und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“). Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile werden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Änderungen der von badenova nicht beeinflussbaren Preisbestandteile werden dem Kunden unverzüglich unter Angabe des bisherigen und des neuen Wertes des veränderten Preisbestandteils und der neuen Gesamtsumme brutto, aufgeteilt in Arbeits- und Grundpreis mitgeteilt. Die Änderungen sind zudem unter der Internetadresse www.badenova.de einsehbar.

Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung.