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  • Alle Informationen zur EEG-Umlage

    Gut zu wissen
    • Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
    • Anfang 2022 wurde die EEG-Umlage auf 3,723 Cent netto (4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde gesenkt.
    • Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage bis voraussichtlich 31.12.2022 ausgesetzt. Durch den Wegfall der Umlage sollen Stromkunden bei den Energiekosten entlastet werden.
    • Die ab 01.07.2022 wegfallenden EEG-Umlage geben wir selbstverständlich in vollem Umfang an unsere badenova Ökostrom-Kunden weiter. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

    Was ist die EEG-Umlage?

    Die EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) ist Teil des Strompreises und muss auf jede verbrauchte Kilowattstunde von nahezu allen Verbrauchern bezahlt werden. Mit dieser Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Im ersten Halbjahr 2022 machte sie rund elf Prozent des gesamten Strompreises aus.

    Zum 1. Januar 2022 ist die EEG-Umlage auf 3,723 Cent netto pro Kilowattstunde gesunken. Damit liegt die EEG-Umlage auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage bis voraussichtlich 31.12.2022 ausgesetzt.

    Zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage:
Bis voraussichtlich zum 31.12.2022 wird die EEG-Umlage ausgesetzt, um die Bürger zu entlasten.
    Entwicklung der EEG-Umlage seit dem Jahr 2000 (Angaben in Cent netto pro Kilowattstunde) .

    Warum entfällt die EEG-Umlage?

    Laut der Bundesregierung ist das Ziel, Stromkunden bei den Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat der Bund einen sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Gas. Beim Haushaltskundenstrom machten Steuern, Abgaben und Umlagen 2021 durchschnittlich 40 Prozent des Strompreises aus. Durch den Wegfall der EEG-Umlage kann ein Teil der Preiserhöhungen, verursacht durch massiv gestiegene Beschaffungskosten für Energie, aufgefangen werden.

    Wann entfällt die EEG-Umlage? Wie hoch sind hierdurch meine Einsparungen?

    Um Stromkunden bei steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 beschlossen. Die hierdurch entstehende Vergünstigung in Höhe von 3,723 Cent netto pro Kilowattstunde geben wir selbstverständlich in vollem Umfang an Sie weiter. Ihr Arbeitspreis reduziert sich damit zum 1. Juli 2022 um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden spart hierdurch rund 150 Euro brutto pro Jahr.

    Wie wird mir die Ersparnis durch die Abschaffung der EEG-Umlage erstattet?

    Die Aussetzung der Umlage und die damit verbundene Kostenersparnis geben wir selbstverständlich in vollem Umfang an Sie weiter. Zum 1. Juli 2022 senken wir Ihren Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde. Ihre Abschläge passen wir nicht automatisch an. Die Verrechnung erfolgt automatisch über Ihre Jahresverbrauchsabrechnung im Bereich Entgeltermittlung. Dort finden Sie zum 30.06.2022 automatisch eine Abgrenzung zwischen dem bisherigen Preis und dem reduzierten Preis ohne die EEG-Umlage - Sie brauchen nichts weiter tun.

    Sollten Sie eine Änderung Ihrer Abschlagshöhe wünschen, können Sie dies jederzeit im Kundenportal ändern.

    Muss ich meinen Zählerstand angeben? Wie kann ich diesen melden?

    Damit wir die Preisveränderung stichtagsgenau abrechnen können, wird der Verbrauch zum 1. Juli 2022 abgegrenzt. Gerne können Sie uns hierfür Ihren Zählerstand mitteilen. Zwingend notwendig ist dies aber nicht. Über unser Kundenportal können Sie Ihren Zählerstand einfach melden.

    Aussetzung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022:

    Zählerstand vom 30. Juni oder 1. Juli 2022.

    Die Mitteilung zum Zählerstand muss nicht am gleichen Tag erfolgen, sondern ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

    Wenn die EEG-Umlage entfällt, lohnt sich dann noch die Anschaffung einer PV-Anlage?

    Mit der EEG-Vergütung wird weiterhin der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert. Bisher geschah dies mit Hilfe der Einnahmen aus der EEG-Umlage auf den Strompreis. Zukünftig wird die EEG-Vergütung aus Steuermitteln des Bundes finanziert. An den Vergütungssätzen ändert sich dadurch nichts.

    Daher lohnt es sich weiterhin, seinen eigenen Strom mit einer PV-Anlage zu produzieren. Mit einer Photovoltaik-Anlage decken Sie rund 30 Prozent Ihres Bedarfs. Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird automatisch in das öffentliche Netz eingespeist – und die Einspeisevergütungssätze gehen direkt an Sie. Das Beste: Mit einem modernen Lithium-Ionen-Speicher produzieren Sie sogar bis zu 70 Prozent Ihres Strombedarfs selbst. Mit einer eigenen Wallbox können Sie zusätzlich Ihr Elektroauto, aufladen – auch nachts.

    Jetzt kostenlos Einsparpotentiale berechnen und Kostenvoranschlag anfordern

    Habe ich durch den Wegfall der EEG-Umlage ein Sonderkündigungsrecht?

    Nein. Die Gesetzgebung sieht in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht vor.

    Wie ist der Ausblick auf die Strompreiszusammensetzung? Bleibt es auf Dauer beim Wegfall der EEG-Umlage?

    Aktuell ist der Wegfall der EEG-Umlage bis 31.12.2022 befristet. Noch ist nicht bekannt, wie es danach weitergeht. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie informiert halten.

    Wo finde ich ab 1. Juli 2022 meine neuen Preise?

    Ihren neuen Preis finden Sie ab dem 1. Juli 2022 in Ihrem Kundenportal in den Tarifdetails.

    Haben Sie weitere Fragen? So können Sie uns erreichen:

    Chat: badenova.de

    E-Mail: service@badenova.de

    WhatsApp: 0761 279 0

    Telefon: 0800 279 60 60 (kostenlose Servicenummer, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

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