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Förderung beantragen

Naturidyll - Fotograf Jonas Conklin

Unsere Fördervoraussetzungen

  • Klima- oder Wasserschutz als Ziel
  • Innovativer Ansatz
  • Umsetzung in der Region
  • Bestehende Kundenbeziehung zu badenova
  • Projektstart frühestens im Jahr der Antragstellung
  • Projektlaufzeit 1 - 3 Jahre
viele ineinandergreifende Rädchen müssen bewegt werden

Unsere Förderleistungen

  • Eine Förderquote von bis zu 50 %
  • Gestaffelte Höchstfördersumme* nach Anzahl der teilnehmenden Kommunen - maximal 250.000 Euro.
  • Möglichkeit zur Ko-Förderung
  • Gezielte Vernetzung in der Region

*Staffelung der Höchstfördersumme

Wir unterstützen, da wo es sich anbietet, die regionale Skalierung von Projekten. Indem Projekte direkt in mehreren Gemeinden oder Landkreisen gleichzeitig umgesetzt werden, kann ihre Wirkung mit wenig Aufwand erhöht werden. Während der Skizzenphase fördern wir aktiv den Dialog mit kommunalen Akteur_innen und weiteren potenziellen Partner_innen.

Um die höheren Kosten zu berücksichtigen, die bei Projektumsetzung mit mehreren Gemeinden anfallen, ist die maximal mögliche Fördersumme an die Anzahl der teilnehmenden Kommunen gekoppelt.

  • 150.000 Euro mit 0 bis 1 Kommunen
  • 200.000 Euro mit 2 bis 4 Kommunen
  • 250.000 Euro ab 5 Kommunen

Weitere Informationen zur Projektteilnahme von Kommunen finden Sie in den Richtlinien zur Mittelverwendung.


Bewertungskriterien und Antragsprozess

Der folgende Abschnitt dient zu Ihrer Übersicht. Die genauen (und verbindlichen) Kriterien und Prozessschritte entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Mittelverwendung

Bewertungskriterien

Ob Privatperson, Verein, Firma oder Kommune – praktisch alle badenova Kunden sind antragsberechtigt. Um jedoch in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss Ihr Projekt bestimmte Kriterien erfüllen.

Ökologische Wirkung und Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung

Ziel des Projekts ist entweder, Schadstoff-Emissionen in Luft und Wasser direkt oder indirekt zu verringern, oder den Umgang mit Wasser oder Energie effizienter zu gestalten. Die Umsetzung kann im Rahmen von Forschungs-, Bau-, Anwendungs- oder Umweltkommunikationsprojekten geschehen und trägt zu einer nachhaltigeren Entwicklung der Region bei.

Innovationsgrad

Das Projekt verfolgt die Umsetzung oder Entwicklung eines innovativen Ansatzes in Form von neuen Methoden oder technischen Lösungen. Innovation kann aber auch in der Zusammensetzung der Projektpartner, in der Kombination von Methoden oder im Erreichen von neuen Zielgruppen stecken.

Multiplikatoreneffekt

Das Projekt zeigt auf, wie die angestrebte Lösung auf andere Einsatzgebiete übertragen werden kann (Modellhaftigkeit und Pilotwirkung). Durch transparente Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit fördert das Projekt Nachahmungseffekte und sendet Nachhaltigkeitsimpulse in die Region.

Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Das Projekt soll Dienstleistungen, Infrastrukturen, Systeme oder Prozesse schaffen, die auch nach Auslaufen der Förderung wirtschaftlich weiter betrieben werden können.

Machbarkeit und Risiko

Das Gesamtkonzept des Projektes ist plausibel und innerhalb seiner geplanten Laufzeit realisierbar.

Antragsprozess

Der Vergabeprozess der Fördergelder im Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz ist zweistufig und besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase. Die Einreichung eines Projekts ist zweimal im Jahr möglich. Skizzenfristen sind am 01.03. und 01.10. jeden Jahres; die Fristen für die finalen Anträge sind am 01.05. und 01.12. jeden Jahres.

1. Einreichung Projektskizze (verpflichtend für Antragstellung)

Die Skizze beschreibt das Projekt und dient als Grundlage für eine erste Rückmeldung aus Sicht des Innovationsfonds zu Inhalt und Struktur Ihres Vorhabens. Ausschließlich Projekte, die eine Skizze eingereicht haben, können im weiteren Prozess einen finalen Antrag auf Förderung stellen. Die Einreichung einer Skizze befähigt zur Teilnahme an den zwei darauffolgenden Antragsperioden.

2. Vernetzungsphase

Auf Grundlage der Skizze erhalten Sie in dieser Phase die Möglichkeit zur aktiven Vernetzung, insbesondere mit kommunalen Akteuren und Akteurinnen, sowie ihr Projekt zu konkretisieren.

3. Einreichung finaler Projektantrag

Ausschließlich Projekte, für die eine Skizze eingereicht wurde, sind berechtigt einen finalen Antrag auf Förderung zu stellen. Der Projektantrag ist ausführlicher als die Skizze und dient als Grundlage für die Projektbewertung und anschließende Förderentscheidung.

4. Prüfungs- und Bewertungsphase

Die Projektanträge werden von externen Experten und Expertinnen geprüft und von einem unabhängigen Gremium, dem Sachverständigenbeirat (SVB), zur Förderung empfohlen. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des SVBs werden von unseren kommunalen Anteilseignern benannt. Die Förderempfehlungen des SVBs sind die Grundlage für die Bewertung der Projekte im Kommunalbeirat und den endgültigen Förderentscheid durch den Aufsichtsrat von badenova.

5. Förderentscheidung

Ca. 6 Monate nach Einreichung des finalen Antrags benachrichtigen wir Sie über die Förderentscheidung zu Ihrem Projekt.

FAQ - Oft gestellte Fragen zur Antragstellung

Hier haben wir versucht die häufigsten Fragen zur Skizzen- und Antragstellung zu beantworten. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien zur Mittelverwendung (PDF 139,4 kB). Sollten Sie in weiteres Anliegen haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Wann sind die Fristen zur Einreichung eines Projekts?

Projektskizzen können zweimal im Jahr eingereicht werden. Die Skizzenfristen sind der 01. März sowie der 01. Oktober.

Jeweils zwei Monate später, am 01. Mai bzw. am 01. Dezember, können die finalen Anträge eingereicht werden. Antragsberechtigt sind nur Projekte, für die vorher eine Skizze eingereicht wurde.

Kann ich einen Projektantrag einreichen, ohne vorher eine Skizze eingereicht zu haben?

Nein, eine eingereichte Skizze ist Voraussetzung für die Antragstellung.

Sind die Angaben in der Skizze verbindlich?

Die Angaben in der Skizze sind nicht verbindlich. Die Skizze dient lediglich dazu, einen Überblick über Ihr Vorhaben zu bekommen. Alle Angaben aus der Skizze können vor der Einreichung des Antrags erneut bearbeitet werden.

Wie sind Projektpartner_innen definiert?

Projektpartner_innen bringen sich mit Eigenleistung in Ihr Projekt ein. Die Eigenleistung kann z.B. finanzieller Art sein oder aus Personalstunden bestehen. Die Projektpartner_innen müssen den Umfang ihrer Beteiligung vor Beginn des Projekts schriftlich bestätigen. Laden Sie sich bitte hierfür das Formular Anhang A Beteiligungsbestätigung der Projekpartner (DOCX 14,9 kB)herunter.

Wird eine Erhöhung der Höchstfördersumme durch Projektbeteiligungen von mehreren Kommunen angestrebt, muss der Wert ihrer Leistungen im Projekt jeweils mindestens 5.000 Euro betragen.

Was bedeutet Ko-Förderung?

Eine Förderung aus dem Innovationsfonds ist mit der Förderung aus öffentlichen Fördertöpfen kombinierbar. Die Gesamtfördersumme für das Projekt darf jedoch 80 % nicht überschreiten. Mindestens 20 % müssen also als Eigenleistung vom Antragstellenden oder den Projektpartner_innen eingebracht werden.

Wie wird die Fördersumme ausgezahlt?

Die Fördersumme wird in Teilsummen über die Projektlaufzeit verteilt ausgezahlt. Jeweils eine Zahlung wird nach Vertragsschluss und zum erfolgreichen Projektabschluss fällig. Potenzielle weitere Auszahlungen während der Laufzeit sind an den Projektfortschritt gekoppelt.

Ich habe meinen Antrag/Skizze fristgerecht eingereicht, wann erhalte ich Rückmeldung?

Sofern Sie eine Skizze eingereicht haben, werden wir uns Zeitnah mit Informationen zur folgenden Vernetzungsphase bei Ihnen melden. Sofern Sie einen Antrag eingereicht haben erhalten Sie circa sechs Monate nach Fristablauf eine Nachricht mit der Förderentscheidung über Ihr Projekt. Sofern es keinen anderweitigen Klärungsbedarf im Bezug auf Ihr Projekt gibt, findet zum Zeitpunkt der Antragsphase keine weitere Rückmeldung seitens des Innovationsfonds statt. Sie können sich jedoch gerne bei Fragen jederzeit an innovationsfonds@badenova.de wenden.

Was bedeutet „innovativ“ für den Innovationsfonds?

Ein Projekt ist innovativ, wenn es die Umsetzung oder Entwicklung eines innovativen Ansatzes in Form von neuen Methoden oder technischen Lösungen verfolgt. Innovation kann aber auch in der Zusammensetzung der Projektpartner, in der Kombination von Methoden oder im Erreichen von neuen Zielgruppen stecken.

Können nach Abgabefrist noch Bestandteile des Antrages geändert werden?

Nein, dies ist nicht möglich. Sollte es einen gewissen Planungsspielraum in der Umsetzung geben, welcher zu Unsicherheiten in der Ausgestaltung des Antrages führt, stellen und planen Sie mit den Projektbestandteilen, die Sie andenken. Nur konkrete, ausgearbeitete Pläne sind letztendlich von den Gremien fundiert bewertbar und prüffähig.

FAQ - Oft gestellte Fragen zum Online-Tool WebMo

Hier haben wir versucht die häufigsten Fragen zu beantworten. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien zur Mittelverwendung (PDF 139,4 kB). Sollten Sie in weiteres Anliegen haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Mein Projekt wurde bewilligt, brauche ich das Online-Tool nun überhaupt noch?

Ja, die fortlaufende Dokumentation ihres Projektfortschritts und die damit verbundenen Zwischenberichte erfolgen ebenfalls über das Online-Tool. Diese dienen dem Innovationsfonds-Team als Grundlage zur Ausschüttung der Teilzahlungen der Gesamtfördersumme und sollten deshalb aktuell sein und regelmäßig von Ihnen gepflegt werden

Warum kann ich keine zweite Skizze anlegen?

Pro Account kann immer nur eine Skizze angelegt werden – wenn Sie darüber hinaus noch Skizzen einreichen wollen, müssen Sie zusätzliche Accounts anlegen. Alle Accounts können dabei über dieselbe E-Mail-Adresse registriert werden.

Wie kann ich meine Skizze einreichen?

Sobald Sie alle notwendigen Projektinformationen angegeben haben, können Sie ihre Skizze über den Button „Skizze absenden“ einreichen. Erst nach Absenden der Skizze kann diese im weiteren Prozess berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Skizze nach dem Absenden nicht mehr bearbeiten können. Nach Fristablauf (01. März und 01. Oktober) wird der Button zum Einreichen der Skizze ausgeblendet und eine Einreichung ist erst wieder zur nächsten Frist möglich.

Ich habe meine Skizze schon eingereicht, würde aber gerne weitere Änderungen vornehmen

Nach dem Abschicken der Skizze ist eine Bearbeitung generell nicht mehr möglich. Sollte eine erneute Bearbeitung dennoch notwendig sein, können Sie sich per E-Mail an innovationsfonds@badenova.de wenden, um die Skizze wieder freischalten zu lassen. Vergessen Sie im Anschluss das erneute Abschicken nicht.

Ich habe alle Pflichtfelder ausgefüllt, kann die Skizze aber nicht abschicken

Einige Felder sind beim Ausfüllen der Skizze noch nicht als Pflichtfelder markiert, werden jedoch beim Abschicken der Skizze in solche umgewandelt und sind ab diesem Zeitpunkt auch als solche gekennzeichnet. Bitte prüfen Sie noch einmal, ob Sie auch wirklich alle nachträglich gekennzeichneten Pflichtfelder (*) ausgefüllt haben. Vergewissern Sie sich zudem, dass Sie sich innerhalb der Skizzen-Abgabefrist befinden. Fristen sind immer der 01. März, beziehungsweise der 01. Oktober eines jeden Jahres. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, können Sie sich unter innovationsfonds@badenova.de gerne an eine/n Administrator_in wenden.

Ich möchte keine Ko-Förderung angeben, werde jedoch durch ein Pflichtfeld zur Eintragung aufgefordert

Das gesamte Fenster zu Ko-Förderung kann durch einen Klick auf das X geschlossen werden und stellt damit kein Pflichtfeld mehr dar.

Wie kann ich meine Zugangsdaten ändern? Was genau kann ich ändern?

Klicken Sie auf Ihren Avatar in der rechten oberen Ecke des Bildschirms und wählen Sie „Einstellungen“. Auf der sich öffnenden Seite sehen Sie unter dem Kartenreiter „Benutzerdaten“ Ihre Accountinformationen. Sie können hier die Angabe zu Ihrem bürgerlichen Namen, Ihre E-Mailadresse, sowie ihr Passwort ändern. Eine Änderung des Benutzernamens ist nicht möglich.

Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?

Klicken Sie in der Anmeldemaske die Schaltfläche „Passwort vergessen?“ an und geben Sie anschließend Ihren Accountnamen (falls nicht automatische eingetragen), sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Ihnen wird nun eine automatisierte E-Mail mit einem temporären Passwort zugeschickt, mit welchem Sie sich anmelden können.

Sollten Sie auch Ihre angegebene E-Mail-Adresse vergessen haben, wenden Sie sich bitte unter innovationsfonds@badenova.de an eine/n Administrator_in

Warum werden mir die Punkte 4.2 bis 4.6 (Projektplanung und Meilensteine) nicht angezeigt?

Die Punkte 4.2 bis 4.6 werden erst nach Eintragung der Projektpartner und nach schließen der Bearbeitungsmaske (=speichern) des Antrags angezeigt. Unter „Ihr Projektantrag“ können Sie nun über ein Drop-Down-Menü, sowie mit den dort abgebildeten Buttons, Einträge erstellen und Bearbeiten.

Unterlagen zur Antragstellung

Die Vorlagen dienen dazu, Ihnen eine Einschätzung von dem Umfang des Förderantrags zu geben. Gerne können Sie diese Unterlagen nutzen, um offline an Ihrer Skizze oder Antrag zu arbeiten. Für die Einreichung verwenden Sie bitte jedoch ausschließlich die Online-Dokumente. Den Zugang bekommen Sie nach einer Registrierung.

Registrierung zur Antragstellung

Damit Sie bei uns einen Förderantrag einreichen können, müssen Sie sich zunächst für die Skizzenphase registrieren. Hierzu drücken Sie einfach den Button "Registrierung Innovationsfonds Förderantrag".


Ihre Ansprechpartner

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Richard Tuth

Richard Tuth

Innovationsfonds Klima- & Wasserschutz

T: 0761-279-29 84

E-Mail: richard.tuth@badenova.de

Leonie Kremser

Leonie Kremser

Innovationsfonds Klima- & Wasserschutz

T: 0761-279-30 82

E-Mail: leonie.kremser@badenova.de

Michael  Artmann

Michael Artmann

Innovationsfonds Klima- & Wasserschutz

T: 0761-279-22 53

E-Mail: michael.artmann@badenova.de