Was gilt denn jetzt? Und was war mit Paris?

Rahmenbedingungen der Wärmewende

Der Klimawandel ist komplex, denn das Klima hängt von unzähligen Faktoren ab, die weltweit einfließen. Nicht ganz so kompliziert ist es mit den Vereinbarungen, Gesetzen und Verordnungen.

Bei der Weltklimakonferenz 12.12.2015 in Paris haben sich 195 Staaten darauf verpflichtet, den Klimawandel einzudämmen. Dadurch soll der weltweite Temperaturanstieg möglichst auf 1,5°C, auf jeden Fall aber auf deutlich unter 2° C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter beschränkt werden. Ziel ist die Klimaneutraliät ab 2050.

Aber zugegeben: Welche Gesetze mit welchen Auswirkungen am Ende für jede:n Einzelne:n gelten, ist nicht leicht zu verstehen. Gerade wenn es so viele Beteiligte wie bei einem komplexen Thema wie Klimaschutz gibt.
Wir haben die vielen gesetzlichen Einflussfaktoren auf die wesentlichen Punkte reduziert.
Für den einzelnen Bürger gilt immer die Stufe, der er sozusagen örtlich am nächsten ist. Kurz: Sobald eine Kommunale Wärmeplanung in meiner Gemeinde vorliegt, ist sie mit ihren Vorgaben und Fristen für mich verbindlich.

Klimaziele - von europäisch bis lokal

Europäisches Klimagesetz

  • bis 2030 mind. 55%
  • ab 2050 Klimaneutralität

* Reduktion der ausgestoßenen Treibhausgase im Vergleich zu 1990

Deutschland

  • bis 2030 mind. 65%*
  • bis 2040 mind. 88%*
  • ab 2045 Klimaneutralität

* Reduktion der ausgestoßenen Treibhausgase im Vergleich zu 1990

Baden-Württemberg

  • bis 2030 mind. 65%
  • ab 2040 Klimaneutralität

* Reduktion der ausgestoßenen Treibhausgase im Vergleich zu 1990

Lokale Agenden

z.B. Freiburg i. Br.

  • ab 2035 Klimaneutralität

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Symbolbild zum Gebäudeenergiegesetz (GEG): Haus

Nachdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über viele Monate heftige Wellen in der öffentlichen Diskussion geschlagen hatte, steht fest: Mit Jahresbeginn 2024 tritt das GEG in Kraft. Damit gilt die Anforderung, dass neu installierte Heizungen in Neubauten und Bestandsimmobilien mindestens einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien nutzen müssen. Bestehende Heizungen dürfen ohne Einschränkungen weiter betrieben werden. Die Reparatur alter Heizungen ist ebenfalls möglich.

Damit läutet das GEG das Ende von Gas- und Ölheizungen ein. Im Prinzip ist das richtig – aber auch nicht so ganz, denn: Grundsätzlich ist es weiterhin möglich, Gas- und Ölheizungen einzubauen. Allerdings sind dabei zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Interessenten müssen dazu ab dem Jahresbeginn 2024 eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen.

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Gasheizungen weiterhin installiert werden. Sie müssen aber für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff geeignet sein (H2 ready). Vermutlich aber steht in absehbarer Zeit nicht genug grüner Wasserstoff zur Verfügung. Dann gelten schrittweise Auflagen zur Beimischung anderer klimaneutraler Gase (z.B. Biogas). Mehr zur Frage "Jetzt noch schnell eine Gasheizung einbauen?"

Die Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunen spielen eine wesentliche Rolle für die Wärmewende. Sie kennen die lokalen Gegebenheiten am besten, sind nah an den Bürgern und den ansässigen Unternehmen. Und die Wärmeversorgung ist, wie die Wasserversorgung oder die Müllabfuhr, Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Aber jede Kommune ist anders: Bürger, Unternehmen, geografische Gegebenheiten, Jahrestemperaturen – all das und mehr fließt in die Betrachtungen ein. Und einige Gemeinden sind schon in Eigeninitiative ganz vorne mit dabei. Dank des Bürgerengagements ist St. Peter im Schwarzwald schon in den 2010er-Jahren zum Bioenergiedorf geworden.
Damit aber alle Städte und Gemeinden zur Wärmewende beitragen, gibt es die Kommunale Wärmeplanung, die aus mehreren Schritten besteht.

Schritte der Kommunalen Wärmeplanung

Bestandsaufnahme

Potenzialanalyse

Zielszenario

Kommunale Wärmestrategie

  • Bestandsaufnahme: Hier wird ermittelt, welchen Wärmebedarf es in der Kommune tatsächlich gibt. Die gute Nachricht: Hier sind keine neuen Studien notwendig, sondern das lässt sich - wenn auch aufwändig - aus bereits existierenden Quellen zusammenstellen. Außerdem wird ermittelt, welche Versorgungsinfrastruktur bereits vorhanden ist, also wo z.B. schon Nahwärmenetze da sind oder wie stark das Stromnetz ausgelegt ist.
  • Potenzialanalyse: Im dieser Phase wird geprüft, wo mögliche Quellen für erneuerbare Energien sind. Das z.B. können Erdwärme-Erkundungen, mögliche Dämmmaßnahmen an Gebäuden oder schlicht die Nutzung von unvermeidbar anfallender Abwärme sein.
  • Zielszenario: Die Kommune erstellt ein Zielbild 2040 in das Erkenntnisse aus den beiden vorherigen Schritten einfließen. Außerdem wird ein Zwischenbild für 2030 entwickelt. Damit kann man sozusagen auf halber Strecke prüfen, ob die Umsetzung mit dem Ziel Schritt hält.
  • Kommunale Wärmestrategie: Im letzten Schritt wird festgelegt, mit welchen Maßnahmen die Ziele bis wann erreicht werden sollen.

Legen Städte und Gemeinden die lokale Wärmeplanung vor, dann geltend sie einen Monat nach der Bekanntgabe. Grundsätzlich ist es Ziel der kommunalen Wärmeplanung im Einzelfall zu klären, wann die Implementierung eines Fern- und Nahwärmenetzes sinnvoll ist. Daraus ergibt sich, ob elektrische Lösungen wie Wärmepumpen die beste Wahl darstellen oder der Anschluss an ein Wärmenetz verbindlich wird.

Je nach Wohnort gibt es unterschiedliche Fristen, bis wann die Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen müssen. Bei uns in Baden-Württemberg hatten wir schon vor dem Bund ein Gesetz dazu, daher liegen die Fristen für die Abgabe hier anders.

Fristen Deutschland

Deutschland

  • Gemeinden > 100.000 EW bis 30.06.2026
  • Gemeinden < 100.000 EW bis 30.06.2028
Fristen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

  • Gemeinden > 100.000 EW bis 31.12.2023
  • Gemeinden < 100.000 EW war es bisher freigestellt; für sie gilt jetzt die deutschlandweite Regelung bis 30.06.2028

Wozu gibt es all die Gesetze?