Fahrradleasing erfreut sich in den letzten Jahren immer mehr Beliebtheit! Und das zurecht: Du hast die Wahl zwischen den aktuellen Fahrradmodellen, profitierst von umfangreichen Serviceleistungen und sparst dabei nicht nur Kosten, sondern auch Steuern. Hast Du auch schon darüber nachgedacht, Dein nächstes Fahrrad zu leasen, statt zu kaufen? Wir erklären Dir alles Wissenswerte und wann sich Bikeleasing wirklich lohnt.

Wie funktioniert Bikeleasing?

Beim Fahrradleasing bleiben keine Wünsche offen – Du kannst Dein Wunschrad unabhängig von Hersteller und Marke ganz individuell aussuchen und günstig finanzieren. Leasing bedeutet übersetzt „Mieten“ oder „Pachten“, rechtlich handelt es sich dabei um einen Nutzungsüberlassungsvertrag. Beim Bikeleasing ist der Leasing-Gegenstand ein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec, das von Deinem Arbeitgeber (= Leasingnehmer) vom Leasinggeber geleast und Dir zur Nutzung überlassen wird.

So geht’s:


  1. Du wählst beim Fachhändler oder online ein Modell Deiner Wahl aus.
  2. Dein Arbeitgeber least dieses Fahrrad bei einem Leasinganbieter wie zum Beispiel JobRad [unbezahlte Werbung*] und stellt es Dir für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung. Du kannst es also nutzen, um damit zur Arbeit zu fahren, aber auch zum Supermarkt, zu Ausflügen oder zum Sport.
  3. Losradeln und Spaß haben!

Die Leasingdauer beträgt in der Regel 36 Monate. Die monatliche Leasingrate wird von Deinem Bruttolohn abgezogen. Die Folge: Du und Dein Arbeitgeber sparen bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die tatsächliche monatliche Nettobelastung für das Leasing ist dadurch geringer als die vereinbarte Leasingrate.

Das Leasingangebot umfasst zudem meist einen Versicherungsschutz, eine Mobilitätsgarantie und zusätzliche Inspektions- oder Verschleißpakete. Diese Leistungen werden ebenfalls mit der Leasingrate abgerechnet und reduzieren die Lohnnebenkosten.

Bikeleasing lohnt sich! Das zeigt folgendes Rechenbeispiel: Für einen monatlichen Nettoaufwand von nur ca. 50 Euro kannst Du je nach individueller Situation ein E-Bike im Wert von 3.000 Euro fahren. So sparst Du im Vergleich zum klassischen Kauf bis zu 40 Prozent.


Fahrradleasing für das Dienstrad als Arbeitgeber

Ob Arbeitgeber Fahrradleasing als Entgeltumwandlung oder als Gehaltsextra anbieten – die Attraktivität für die Mitarbeitenden steigt in jedem Fall.

So funktioniert Fahrradleasing als Arbeitgeber:


  1. Informiere Dich über Leasinganbieter und nimm unverbindlich Kontakt auf, um die passende Lösung für Dich und Deine Mitarbeitenden zu finden.
  2. Schließe einen Vertrag mit dem Leasinganbieter ab, um Deinen Mitarbeitenden Diensträder zu ermöglichen.
  3. Informiere Deine Mitarbeitenden über die Vorteile von Fahrradleasing.
  4. Deine Mitarbeitenden können sich bei Fachhandelspartnern oder online ihr gewünschtes Fahrradmodell aussuchen. Die Bestellung und Verwaltung erfolgt unkompliziert über den Leasinganbieter.

Vorteile und Nachteile für den Arbeitgeber

Fahrradleasing lohnt sich auch für Arbeitgeber. Sie sammeln Pluspunkte bei der Bindung ihrer Mitarbeitenden, beim Werben neuer Talente und beim Umweltschutz. Ganz nebenbei fördert es die Gesundheit der Mitarbeitenden. Wer regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, ist pro Jahr durchschnittlich zwei Tage weniger krank. Arbeitgeber können sich dabei ganz auf die Expertise der Leasinganbieter verlassen. Dieser regelt alle notwendigen Prozesse und ist bei Fragen jederzeit ansprechbar. Darüber hinaus bieten viele Leasinganbieter auch umfangreiche Kommunikationspakete an, die Arbeitgebern helfen, ihre Mitarbeitenden zu informieren und für ein Dienstrad zu begeistern.

Die Gehaltsumwandlung macht das Fahrradleasing für Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermaßen attraktiv. Der Mitarbeitende entscheidet sich dabei, einen Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug zu bekommen. Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern seit dem 1. Januar 2020 pauschal nach der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil.

Fahrradleasing bei der badenovaGRUPPE

Auch badenova bietet Dienstradleasing via JobRad für die Mitarbeitenden an und setzt auf die vielfältigen Vorteile. Denn: Radfahren schützt unsere Umwelt und fördert die Gesundheit. Alles über die Corporate Benefits erfährst Du auf karriere-badenova.de


Dienstradleasing als Arbeitnehmer

Du willst mobil sein und das Klima schützen? Das geht ganz einfach mit dem Fahrradleasing für Arbeitnehmer. Mit einem Dienstrad sparst Du nicht nur Anschaffungskosten, sondern ganz nebenbei auch Steuern. Du kannst das Dienstrad natürlich nicht nur für den Weg zur Arbeit nutzen, sondern auch privat für Ausflüge, zum Einkaufen oder als sportliche Betätigung – das wirkt sich positiv auf Deine Gesundheit aus und Du bleibst fit dabei. Wie das Fahrradleasing für Arbeitnehmer funktioniert? Wir erklären es Dir hier: So geht das Bike-Leasing.

Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung beim Fahrradleasing

Wer ein Dienstrad nutzt kann durch die Gehaltsumwandlung Steuern sparen. Denn: Die monatliche Leasingrate geht als Sachbezug direkt von Deinem Gehalt ab und schmälert Deinen Bruttolohn. Folglich sparen Du und Dein Arbeitgeber bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die tatsächliche monatliche Nettobelastung für das Leasing liegt dadurch unter der vereinbarten Leasingrate (brutto).

Viele Dienstradnutzer fragen sich, ob ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn sie nach Ende der Vertragslaufzeit ihr Fahrrad oder E-Bike vom Leasinganbieter kaufen. Und ob damit Steuern auf sie zukommen. Die Antwort lautet: Nein. Steuerlich wird der Restwert zwar mit 40 Prozent der UVP angenommen und der Preis, zu dem der Leasinganbieter Dir das Rad anbietet, liegt meist deutlich darunter (in der Regel bei 15 – 18 Prozent). Aber um diese Differenz und die entsprechende Versteuerung kümmert sich der Leasinganbieter. Du brauchst Dich also um nichts zu kümmern.

Privates Fahrradleasing

Du möchtest Dein E-Bike oder Fahrrad nicht über Deinen Arbeitgeber, sondern privat leasen oder finanzieren? Viele Fachhändler bieten attraktive Leasing- und Finanzierungsmodelle oder auch E-Bike-Abos für Privatpersonen an. Erkundige Dich am besten direkt vor Ort, ob sich das private Bikeleasing für Dich lohnt.

Fahrradleasing ist vor allem für Arbeitnehmer attraktiv, da sie durch die Gehaltsumwandlung sparen können.

Was kostet Fahrradleasing?

Mit welchen Kosten Du beim Fahrradleasing rechnen musst, ist ganz individuell und kann nicht pauschal beantwortet werden. Da Du die Wahl zwischen vielen Modellen verschiedener Preisklassen hast, variiert auch Deine Leasingrate abhängig von Deiner Auswahl.

Least Du z. B. ein E-Bike im Wert von 3.000 Euro, kannst Du je nach individueller Gehaltssituation mit einem monatlichen Nettoaufwand von etwa 50 Euro rechnen. So sparst Du im Vergleich zum klassischen Kauf durch den zusätzlichen Steuervorteil bis zu 40 Prozent.

Um ganz sicherzugehen, welche Kosten beim Fahrradleasing auf Dich zukommen, nutzt du am besten einen Bikeleasing Rechner. Dieser wird von den verschiedenen Leasinganbietern zur Verfügung gestellt.


Bikeleasing Rechner

Mit einem Fahrradleasing Rechner kannst Du den Vorteil für Dein Dienstrad individuell berechnen. Du erfährst die monatliche Umwandlungsrate, die von Deinem Bruttolohn abgezogen wird, die tatsächliche monatliche Nettobelastung sowie die errechnete Ersparnis gegenüber dem Kaufpreis. Dafür benötigst Du den Kaufpreis Deines Wunschrads, Dein Bruttomonatsentgelt und Deine Steuerklasse. Der Kaufpreis Deines Fahrrads versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und Zubehör und kann auch rabattiert sein. Bei einigen Rechnern kannst Du auch noch weitere Details und gewünschte zusätzliche Optionen auswählen, um noch genauere Ergebnisse zu erhalten.

Die meisten Leasinganbieter stellen solche Rechner auf ihrer Webseite zur Verfügung. Hier gelangst Du z. B. zum Fahrradleasing Rechner von JobRad [unbezahlte Werbung*].


Lohnt sich Bikeleasing?

Ob sich Fahrradleasing für Dich lohnt, ist vor allem von Deiner individuellen Gehaltssituation abhängig. Grundsätzlich gilt: Je höher Dein persönlicher Steuersatz ist, desto mehr kannst Du beim Leasing im Vergleich zum klassischen Kauf sparen.

Mit welchen monatlichen Raten Du rechnen musst und wie hoch Deine individuelle Ersparnis ist, kannst Du mit einem Bikeleasing Rechner herausfinden. Diesen bieten die Anbieter von Leasingverträgen auf ihrer Webseite an.

Zusätzlich solltest Du auch die angebotenen Versicherungs- und Serviceleistungen genauer unter die Lupe nehmen, bevor Du einen Fahrradleasingvertrag abschließt. Denn hier unterscheiden sich die Anbieter teilweise deutlich.

Fahrradleasing im Vergleich

Vergleicht man die verschiedenen Fahrradleasinganbieter fällt auf: Bei den monatlichen Raten liegen alle Anbieter nah beieinander und es lassen sich kaum Unterschiede feststellen. Gleiches gilt für den Gesamtpreis bei Kauf nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Unterschiede bestehen dagegen bei den Versicherungs- und Serviceleistungen. Verschleißreparaturen werden je nach Anbieter z. B. komplett erstattet oder es besteht eine Kostendeckelung in unterschiedlicher Höhe. Die gute Nachricht: Eine Selbstbeteiligung für Verschleißreparaturen ist bei keinem Anbieter vorgesehen. Auch bei der Mobilitätsgarantie bestehen deutliche Unterschiede. Am besten informierst Du Dich also vorab über die enthaltenen Leistungen.

Die Vorteile und Nachteile von Fahrradleasing

Die Vorteile des Fahrradleasings liegen auf der Hand. Wohl am wichtigsten für Dienstradnutzer/innen: Du kannst bis zu 40 Prozent im Vergleich zum klassischen Fahrradkauf sparen. Gleichzeitig bist Du jederzeit mobil, stehst nicht im Stau und tust unserer Umwelt etwas Gutes. Fast alles lässt sich mit dem Fahrrad oder E-Bike erledigen – nicht nur der Weg zur Arbeit. Du kannst es auch zum Einkaufen nutzen, um Dein Kind von der KiTa abzuholen oder mit in den Urlaub nehmen. So bleibst Du fit und stärkst Dein Immunsystem.

Dienstradleasing hat viele Vorteile, aber kann es auch Nachteile haben? Wir zeigen Dir, welche Vorbehalte es gibt und was Du vor Vertragsabschluss beachten solltest.

  • Während der Leasingzeit wird Dir das Fahrrad von Deinem Arbeitgeber überlassen, es gehört Dir also weder im rechtlichen noch wirtschaftlichen Sinne. Du kannst es aber natürlich nutzen wie Dein eigenes und nach Ende der Laufzeit oft auch einfach kaufen.

  • Nicht jede/r kann ein Dienstrad nutzen. Unter Umständen können Auszubildende, Werkstudent/innen, Praktikant/innen, Minijobber/innen sowie Mitarbeitende, die Mindestlohn beziehen oder kurz vor der Rente stehen, ausgeschlossen sein. Kläre das am besten vorab mit Deinem Arbeitgeber.

  • Bei tarifgebundenen Unternehmen ist das Dienstradleasing oft etwas komplizierter. Es gibt aber dennoch Möglichkeiten z. B. wenn der Tarifvertrag Diensträder per Gehaltsumwandlung zulässt.

  • Das Fahrradleasing umfasst in der Regel umfangreiche Versicherungs- und Reparaturleistungen sowie eine Mobilitätsgarantie. Einzelne Fälle wie z. B. die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen können aber davon ausgeschlossen sein. Informiere Dich vorher beim Leasinganbieter.

Welche Auswirkungen hat Fahrradleasing auf die Rente?

Dienstradleasing mit Gehaltsumwandlung schmälert das monatliche Bruttoeinkommen und damit auch die Sozialabgaben für die Rente. Allerdings sind die entstehenden Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 2.000 Euro reduziert sich zum Beispiel der zukünftige Rentenanspruch um circa 1,50 Euro im Monat, wenn das Fahrrad mit Gehaltsumwandlung über 36 Monate überlassen wird. Hochgerechnet wären das insgesamt 351 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer. Dieser Betrag ist geringer als die durchschnittlichen Einsparungen durch ein Leasingfahrrad. Dazu kommt der positive Gesundheitsaspekt: Laut aktueller Studien sind regelmäßige Fahrradfahrer/innen nicht nur fitter und gesünder, sie leben auch länger.

Beziehst Du Dein Dienstrad als Gehaltsextra, trägt Dein Arbeitgeber die kompletten Kosten on top zu Deinem Gehalt. Da in diesem Fall keine Gehaltsumwandlung stattfindet, verringern sich die Sozialabgaben nicht. Deine Rente wird demnach ebenfalls nicht beeinflusst.

Beim Fahrradleasing kannst Du bis zu 40 Prozent im Vergleich zum klassischen Fahrradkauf sparen.

Kann ich das Bikeleasing vorzeitig kündigen?

Normalerweise ist keine vorzeitige Kündigung Deines Fahrradleasings vorgesehen. Es gibt aber einige Fälle, in denen der Vertrag vor Ende der Laufzeit beendet wird. Dazu gehört z. B., wenn Du Deinen Arbeitgeber innerhalb der 36-monatigen Vertragslaufzeit verlässt. Auch wenn Du in Elternzeit gehst oder länger wegen Krankheit ausfällst, sollte geklärt werden, was mit Deinem Dienstfahrrad passiert. Dafür gibt es je nach Leasinganbieter und Arbeitgeber verschiedene Optionen. In den meisten Fällen kannst Du das Fahrrad vorzeitig zum aktuellen Restwert übernehmen und der Vertrag wird aufgehoben. Hier erfährst Du mehr darüber, was Du beim Fahrradleasing bezüglich Elternzeit beachten solltest.


Wo finde ich Bikeleasinganbieter oder Händler?

Mit der Anzahl der Fahrradleasing-Nutzer/innen, die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, steigt auch die Anzahl der Bikeleasinganbieter. Wir haben Dir eine übersichtliche Liste zusammengestellt [unbezahlte Werbung*]:

  • Bikeleasing Service
  • BusinessBike
  • Eleasa
  • Eurorad
  • JobRad
  • KazenMaier
  • Lease a bike
  • mein-dienstrad.de

Hier findest Du einen detaillierten Vergleich einiger dieser Anbieter vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC): Dienstrad-Leasing: Anbieter-Vergleich

Arbeitet Dein Unternehmen bereits mit einem Fahrradleasinganbieter zusammen, erhältst Du alle notwendigen Informationen von Deinem Arbeitgeber oder kannst Dich auf der Webseite des Leasinganbieters informieren. Je nachdem, wo Du wohnst, betreibt der Leasinganbieter auch eine Geschäftsstelle vor Ort.

Noch vielfältiger als die Bikeleasinganbieter sind die Fachhändler, bei denen Du Dir Dein Wunschrad aussuchen kannst – egal ob klassisches Fahrrad, E-Bike oder Pedelec. Der Fachhändler vor Ort sowie zahlreiche Online-Shops bieten Dir ein umfangreiches Angebot von aktuellen Premiumrädern bis hin zu rabattierten Vorjahresmodellen. Du hast die Wahl und kannst Dir Dein Fahrrad ganz individuell zusammenstellen. Jetzt nur noch Dein Fahrrad beim Bikeleasinganbieter anmelden und losradeln!


FAQs rund um das Fahrradleasing

Wie komme ich an Rückläufer aus dem Fahrradleasing?

Wer Qualität zu günstigen Preisen sucht, ist auf dem Gebrauchtmarkt richtig. Denn nicht jedes Leasingrad wird nach Vertragsende übernommen. Die Leasingrückläufer schneiden vor allem im Vergleich mit aktuellen Billigmodellen derselben Preisklasse oft besser ab. Besonders beliebt sind aufgrund ihrer hohen Anschaffungskosten E-Bike Leasingrückläufer.

Rückläufer aus dem Fahrradleasing erhältst Du bei auf Gebrauchträder spezialisierten Online-Handelsplattformen oder manchmal auch beim Fahrradhändler vor Ort.

Kann ich mein Dienstfahrrad nach dem Leasing kaufen?

Ja, die meisten Leasing-Anbieter machen Dir zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Fahrrads. Dies darf aus rechtlichen Gründen allerdings nicht von vorneherein vertraglich zugesichert werden.

Wie hoch ist der Restwert nach dem Bike-Leasing?

Nach 36 Monaten Nutzungsdauer wird für die steuerliche Beurteilung von einem Restwert von etwa 40 Prozent ausgegangen. Dabei wird die UVP des Herstellers zugrunde gelegt, welche auf die nächsten vollen einhundert Euro abgerundet wird. Die meisten Leasinganbieter kalkulieren aber mit einem deutlich geringeren Restwert von 15 -18 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises und machen Dir ein entsprechendes Angebot. Die Differenz stellt einen geldwerten Vorteil dar, den Du allerdings nicht versteuern musst. Darum kümmert sich der Leasinganbieter.

Was muss ich bei Fahrradleasing bezüglich Elternzeit beachten?

Während der Elternzeit besteht Dein Arbeitsverhältnis weiterhin, die Gehaltszahlung wird jedoch unterbrochen, weshalb in diesem Zeitraum keine Entgeltumwandlung für Dein Dienstrad stattfinden kann. Gleiches gilt z. B. bei unbezahltem Urlaub oder längerer Krankheit. In diesem Fall gibt es je nach Leasing-Anbieter und Arbeitgeber verschiedene Optionen:

  • Du bezahlst die Gesamtnutzungsrate für das Fahrradleasing, da die Möglichkeit der Entgeltumwandlung wegfällt. Beachte, dass somit auch der Steuer- und Sozialversicherungsvorteil nicht mehr gegeben ist.

  • Die Nutzungsgebühr wird für die Dauer der Unterbrechung gestundet bzw. Dein Vertrag pausiert und anschließend wieder im Wege der Entgeltumwandlung ausgeglichen.

  • Du übernimmst das Fahrrad vorzeitig zum aktuellen Restwert und der Vertrag wird aufgehoben.

  • Jemand anderes aus Deinem Unternehmen übernimmt Dein Rad für die Restlaufzeit des Vertrags.

Wenn Du also in nächster Zeit an die Familienplanung denkst oder in Elternzeit gehst, solltest Du nochmal prüfen, ob der Zeitpunkt für ein Dienstrad der richtige ist. Informiere Dich am besten vorher ausführlich bei Deinem Leasinganbieter und Arbeitgeber.

*Hinweis: Die Produkt- und Anbieternennungen dieses Beitrags sind freiwillig und unentgeltlich.