Deutlicher Anstieg von staatlichen Umlagen und Netzentgelten
Preisanpassung Erdgas
In 2024 ist der CO2-Preis stärker gestiegen als ursprünglich vorgesehen. Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Januar 2024 und zum 1. Juli 2024 erhöht. Zum 1. Januar 2025 kommt es erneut zu einem deutlichen Anstieg. Der CO2-Preis steigt um ca. 22 %, die Gasspeicherumlage erhöht sich im Vergleich zum 1. Januar 2024 sogar um ca. 61 %.
Die Gasnetzentgelte steigen durchschnittlich um mehr als 20 % und zusätzlich kam es zu einem geringfügigen Anstieg unserer Beschaffungskosten.
Den erheblichen Kostenanstieg durch den Anstieg von CO2-Preis, Gasspeicherumlage und Netzentgelten können wir nicht auffangen und müssen unsere Preise anpassen. Wir informieren Sie schriftlich über Ihre Preisanpassung.
Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.
Sie möchten nicht so lange warten?
Viele Anliegen können Sie online im Kundenportal erledigen, zum Beispiel die Hinterlegung Ihres aktuellen Zählerstands.
Die häufigsten Fragen zur Anpassung der Erdgaspreise:
Im Vergleich zum Vorjahr steigt der CO2-Preis um rund 22%, die Gasspeicherumlage sogar um 61%. Zusätzlich steigen die Netzentgelte durchschnittlich um mehr als 20%. Diesen Kostenanstieg können wir nicht auffangen und müssen daher unsere Preise anpassen.
Als Energielieferant sind wir dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Der Preis hierfür ist gesetzlich fixiert. Aus diesem Grund wird oft von einer „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder der „CO2-Bepreisung" gesprochen. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer oder Abgabe, sondern um die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel. Mehr zum Thema CO2-Preis.
Mit der Gasspeicherumlage soll die Versorgungssicherheit in Deutschland gestärkt werden. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat verschiedene Schritte unternommen, insbesondere die Befüllung von Gasspeichern, um die Versorgung in der Heizperiode zu sichern. Die Höhe der Umlage errechnet sich auf Basis bereits erfolgter sowie geplanter Käufe und Verkäufe von Speichermengen.
Gaskunden zahlen für den Transport des Erdgases ein Netzentgelt. Mit den Netzentgelten werden die Kosten für die Netzinfrastruktur auf die Gasverbraucher verteilt. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die Bundesnetzagentur staatlich kontrolliert und Gasversorger können diesen Preisbestandteil nicht beeinflussen.
Die Unterschiede sind hauptsächlich auf regional unterschiedliche Netzentgelte zurückzuführen. Die Höhe hängt unter anderem von der Besiedlungsdichte einer Region sowie dem Investitionsbedarf für Zubau und Instandhaltung der Netze ab. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die Bundesnetzagentur staatlich kontrolliert und Gasversorger können diesen Preisbestandteil nicht beeinflussen.
Steigende Betriebskosten: Die Kosten für Personal, Wartung und Instandhaltung der Infrastruktur sind gestiegen. Die gestiegenen Preise für Materialien und Dienstleistungen haben starken Einfluss auf die Kosten des Netzbetreibers
Niedriger Erdgasverbrauch: ein geringerer Verbrauch hat zur Folge, dass die Fixkosten auf eine geringere Gasmenge verteilt werden
Neuregelung der Abschreibung: Durch die Energiewende verkürzt sich die Lebensdauer der Infrastruktur und die Kosten müssen über einen kürzeren Zeitraum finanziert werden. Dies erhöht die jährlichen Abschreibungskosten und damit die Netzentgelte
Investitionen in die Infrastruktur: Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen und den Erfordernissen der Energiewende zu genügen, sind erhebliche Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Netze notwendig.
Die Preise werden sowohl in der Grundversorgung (Tarif Erdgas PUR) als auch in vielen Laufzeitprodukten (z.B. Erdgas12 oder Erdgas24) angepasst. Produkte mit gültiger Preisgarantie werden nicht angepasst.
Wenn Sie von einer Preisanpassung betroffen sind, werden wir Sie in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis dahin keine Auskünfte geben können.
Produkte mit gültiger Preisgarantie werden nicht angepasst. Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.
Gut zu wissen: Die Preisgarantie beinhaltet den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus Energie- und Vertriebskosten, Netzentgelten und Konzessionsabgaben zusammensetzt. Von der Preisgarantie nicht abgedeckt sind die durch badenova unbeeinflussbaren Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei einem vom regulären Lieferbeginn abweichenden späteren Beginn der Belieferung – der von Seiten des Kunden zu verantworten ist – verkürzt sich die Preisgarantie entsprechend.
Unser Ziel ist es, Ihre neuen Preise möglichst stabil zu halten. Aus diesem Grund verfolgen wir eine langfristige Beschaffungsstrategie um kurzfristige Preissprünge an den Beschaffungsmärkten abzumildern und im besten Fall sogar aufzufangen. Dennoch haben die neuen Preise keine Preisgarantie.
Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Gut zu wissen: Durch die Preisanpassung oder eine Vertragsverlängerung entsteht keine neue Preisgarantie. Kundinnen und Kunden mit einer gültigen Preisgarantie sind von der Preisanpassung ausgeschlossen.
Sollte Ihre Belieferung nicht zeitnah nach Abschluss Ihres Vertrags bei badenova erfolgt sein (z.B. weil Sie noch Vertragsbindung hatten), verkürzt sich Ihre Preisgarantie entsprechend um jeden Monat, den Sie später zu uns in Belieferung gekommen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Häufigen Fragen.
Wir passen Ihren Abschlag gerne automatisch an und informieren Sie schriftlich über Ihren neuen Abschlag. Der neue Abschlag gilt erst ab dem Monat, ab dem auch die neuen Preise gelten. Sofern wir Ihren Abschlag nicht automatisch anpassen können, empfehlen wir Ihnen, die Abschlagsänderung bequem und einfach online vorzunehmen. Sollte die Abschlagsanpassung online nicht möglich sein, könnte die bevorstehende Jahresverbrauchsabrechnung der Grund hierfür sein. In diesem Fall werden Ihre neuen Preise automatisch in Ihrem neuen Abschlagsplan berücksichtigt.
Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Wenn Sie einen abgelesenen Zählerstand hinterlegen wollen, können Sie dies gerne im Kundenportal vornehmen. Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, halten Sie bitte Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
Damit wir Ihre Kosten auf ein Jahr bestmöglich für Sie kalkulieren können, rechnen wir Ihren letzten abgerechneten Verbrauch auf exakt 365 Tage hoch. So kann es zu Abweichungen zum abgerechneten Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung kommen. Das passiert insbesondere, wenn Ihr letzter Abrechnungszeitraum aufgrund eines Einzugs oder Wechsels zu badenova kürzer als zwölf Monate war.
Alle aktuell verfügbaren Produkte finden Sie in unserer Tarifübersicht oder im Kundenportal.
Bei Preisanpassungen in der Grundversorgung müssen die zukünftigen Preise sechs Wochen vor Wirksamwerden in der Presse veröffentlicht werden. Die Pflichtanzeige (PDF 68,1 kB) für unsere Preisanpassung ist am 15. Januar 2025 in den Medien erschienen.
Die briefliche Mitteilung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der neuen Preise.
Aufgrund der Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann durch die gesetzlichen Fristen ein Lieferantenwechsel circa zehn Werktage dauern. In ihrem Anschreiben werden Sie darüber informiert bis wann sie kündigen müssen, damit der Lieferantenwechsel fristgerecht stattfindet.
Das Beenden eines Vertrags ist erst dann möglich, wenn der Erdgaszähler bei Ihnen demontiert und an den örtlichen Netzbetreiber zurückgegeben wurde. Solange sich der Erdgaszähler in Ihrem Besitz befindet, ist dieser Grundgebührpflichtig und Ihr Vertrag kann nicht beendet werden. Das Beenden des Vertrags aufgrund einer Stilllegung ist erst mit einem Ausbau des Zählers möglich.
Wenn Sie kein Erdgas mehr nutzen möchten, bitten wir Sie, einen Zählerausbau durch einen Installateur oder direkt bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zu veranlassen. Ihr Netzbetreiber informiert uns anschließend automatisch über den Zählerausbau. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Ihr Vertrag mit badenova wird dann automatisch zum Ausbaudatum mit dem Endzählerstand beendet.
Wie kann ich Gas einsparen?
Als moderner Energie- und Umweltdienstleister unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Energieverbrauch zu senken, Kosten zu minimieren und CO2-Emissionen einzusparen.
Bestehende Heizungsanlagen optimieren: Zum Beispiel durch das Durchführen eines hydraulischen Abgleichs durch einen Fachmann.
Bauliche Maßnahmen durchführen: Wie der Einbau moderner Energiesparfenster, das Durchführen einer energetischen Dachsanierung oder die Dämmung der Fassade.
Das persönliche Verhalten anpassen:
Nicht jeder Raum muss gleich beheizt sein: Das Absenken der Raumtemperatur um ein Grad bedeutet circa 6 Prozent Energieeinsparung. Auch nachts können Sie Ihre Heizung um einige Grad herunterdrehen. Stellen Sie außerdem keine Möbel vor Ihre Heizkörper, sodass die Wärme sich im Raum verteilen kann.
Rund 14 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf Warmwasser. Wenn Sie auf lange Vollbäder verzichten und kürzer duschen können Sie Ihren Verbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren. Sparduschköpfe verringern zusätzlich Ihren Wasser- und Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent.
Weitere Energiespartipps:
Weitere Informationen zur Preisanpassung des Tarifs Erdgas PUR zum 1. März 2025
Tarife und Preise Erdgas PUR (PDF 63,9 kB)