Die Stromrechnung: Einfach und verständlich erklärt

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Sie kommt einmal im Jahr, meistens mit der Post, manchmal per E-Mail. Und sie ist oft Anlass für Rätselraten: die Stromrechnung. Böse Zungen behaupten, es sei ein extra Studium nötig, um das Zahlenwerk zu verstehen. Aber das ist natürlich Unsinn. Wir erklären Ihnen, was in der Rechnung drinstehen muss, was Sie herauslesen können und wie Sie die Angaben prüfen können.

Wann kommt die Stromrechnung?

Wann die Stromrechnung im physischen oder virtuellen Briefkasten landet, ist von Kund:in zu Kund:in unterschiedlich. Ausschlaggebend ist der Ableseturnus des Netzbetreibers. In der Regel wird einmal pro Jahr abgelesen und abgerechnet. Häufigste Ausnahme: Bei einem Auszug aus der alten Wohnung kann die Rechnungsperiode kürzer ausfallen. 
Nach Paragraf 40 Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromrechnung spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums oder dem Ende des Vertragsverhältnisses gestellt werden. Eventuelle Guthaben sollte Ihnen Ihr Stromversorger entweder unverzüglich erstatten oder mit dem nächsten Abschlag verrechnen. 
Wenn Sie Ihren persönlichen Turnus herausfinden möchten, schauen Sie am besten nach dem Abrechnungszeitraum oder dem Datum Ihrer letzten Stromrechnung. Bei Rechnungen von uns finden Sie diese Angaben auf der zweiten Seite der Jahresabrechnung. 

Beispielhafte Stromrechnung von Badenova
Seite 2 der Stromrechnung von uns

Stromrechnung nicht erhalten: was tun?

Haben Sie 6 Wochen nach Ende des üblichen Abrechnungszeitraums oder nach Ende Ihres Vertrags immer noch keine Rechnung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrem Stromanbieter melden. Teilen Sie ihm schriftlich oder per Telefon mit, dass die Rechnung noch nicht bei Ihnen eingetroffen ist. Unsere Kundschaft macht das am besten telefonisch und kostenlos unter 0800 2 38 8485 oder per E-Mail an service@badenova.de. 
Gegebenenfalls können Sie auch erst einmal im Kundenportal nachschauen, ob die Rechnung bereits gestellt und dort hinterlegt ist. Möglicherweise ist sie auf dem Postweg verloren gegangen. 

Der Aufbau Ihrer Stromrechnung

Die Stromrechnung enthält unterschiedliche Informationen über Ihren Stromverbrauch und Ihren Stromtarif sowie andere Pflichtangaben. Dabei ist der Aufbau der Stromrechnung von Stromanbieter zu Stromanbieter unterschiedlich.

Das Wichtigste auf der ersten Seite

Die Angaben zum Abrechnungszeitraum, Verbrauch, Rechnungsbetrag und Guthaben bzw. Nachzahlung finden Sie meistens gleich auf der ersten Rechnungsseite. Darüber hinaus gibt Ihnen die Rechnung weitere wichtige und nützliche Informationen, z. B. wann ggf. eine Nachzahlung oder ein Guthaben fällig ist. 
Wenn Sie Kund:in von uns sind, finden Sie gleich auf der ersten Seite Ihrer Jahresabrechnung alle wichtigen Informationen auf einen Blick. 

Gleich die erste Angabe „Ihre Energiekosten“ informiert Sie über Ihren Gesamt-Rechnungsbetrag. Daneben finden Sie die Strommenge in Kilowattstunden (kWh), die Sie im Abrechnungszeitraum insgesamt verbraucht haben. Unter „Ihre Zahlungen“ ist die Summe aller Abschläge aufgeführt, die Sie im Abrechnungszeitraum an uns gezahlt haben. 
Darunter finden Sie noch den Betrag Ihres Guthabens. Falls Sie weniger Strom verbraucht haben, als Sie mit Ihren Abschlägen bezahlt haben, ist das die Differenz aus den Beträgen unter „Ihre Zahlungen“ und „Ihre Energiekosten“. Sollten Sie mehr Strom verbraucht haben, als mit den Abschlägen bezahlt wurde, finden Sie hier den Betrag, den Sie für das vergangene Stromjahr noch nachzahlen müssen. 
Schließlich informiert Sie uns unter „Neuer Abschlagsbetrag“ noch über die Abschläge, die Sie zukünftig regelmäßig überweisen müssen, bzw. die regelmäßig von Ihrem Konto eingezogen werden. 

Weitere Informationen zu Ihrem Stromverbrauch und Ihrem Tarif

Eine detaillierte Aufschlüsselung informiert Sie genauer über Ihren Verbrauch sowie über die jeweiligen Zählerstände und Strompreise. In unserer Rechnung sind das die Tabellen Verbrauchsermittlung und Entgeltermittlung. Ist hinter den Zählerständen ein Vermerk „Stand rechnerisch ermittelt“ eingetragen, wurde der Zähler zum angegebenen Datum nicht abgelesen, sondern der Verbrauch auf Basis bisheriger Verbräuche geschätzt. 
Außerdem finden Sie auf der Rechnung alle wichtigen Informationen zu Ihrem Stromvertrag zusammengefasst. Auf unserer Rechnung heißt dieser Abschnitt „Ihr aktueller Stromvertrag“. Insbesondere sehen Sie hier die Vertragslaufzeit und wann Sie spätestens kündigen müssen, falls Sie Ihren Vertrag zum nächstmöglichen Termin beenden möchten. 

Vergleichstabellen, die die Einschätzung des Stromverbrauchs erleichtern

Damit Sie Ihren Stromverbrauch insgesamt besser einschätzen können, finden Sie auf Ihrer Rechnung noch zwei weitere Angaben. Mit dem Vergleich des aktuellen Stromverbrauchs gegenüber Ihrem Verbrauch im vorigen Abrechnungszeitraum sehen Sie auf einen Blick, ob Sie sparsamer geworden sind, oder ob Ihr Energieverbrauch gestiegen ist. 
Eine weitere Tabelle mit den durchschnittlichen Verbräuchen je nach Haushaltsgröße ermöglicht Ihnen zusätzlich die Einordnung Ihres Stromverbrauchs in den bundesweiten Durchschnitt.

So umweltfreundlich ist Ihr Stromtarif

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Ihr Energieversorger Sie über die genaue Zusammensetzung Ihres Strommixes informieren muss. In verschiedenen Tortendiagrammen sehen Sie auf einen Blick, wie hoch der prozentuale Anteil von fossilen und erneuerbaren Energieträgern sowie der Kernenergie am verbrauchten Strom war. 
Zusätzlich erfahren Sie die möglichen Umweltauswirkungen Ihres Strommix, z. B. wie viel CO2 oder radioaktiver Abfall bei der Stromproduktion entstanden sind. Und Sie erfahren, wie der gesamte Strommix aller von Ihrem Stromversorger angebotenen Tarife zusammengesetzt ist.

Ein Holzhammer liegt auf einem runden Block, im Hintergrund stapeln sich Bücher auf einer Holzoberfläche.
Gesetzliche Vorschriften Stromrechnung © Shutterstock.com

Pflichtangaben auf der Stromrechnung: Das schreibt der Gesetzgeber vor

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt genau, welche Angaben auf einer Stromrechnung enthalten sein müssen. Zusätzlich zu den Personen- und Vertragsdaten sowie der Verbrauchsaufschlüsselung sind das beispielsweise die Vergleichstabellen zum Vorjahresverbrauch und zum durchschnittlichen Haushaltsverbrauch in Deutschland. Auch die Ausweisung des Strommix gehört in die Rechnung hinein. 
Mit den Vorgaben sollen Stromnutzende die Möglichkeit haben, ihren persönlichen Energieverbrauch besser einzuschätzen und unterschiedliche Tarife besser vergleichen zu können.

Die wichtigsten Pflichtangaben auf einen Blick

  • Kundennummer, -name und -anschrift 

  • Name, Adresse, Steuernummer und Kontakt des Energieunternehmens 

  • Verbrauchsstellennummer bzw. Zählernummer 

  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Abrechnungszeitraum 

  • Gesamtverbrauch, Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums 

  • Gesamtrechnungsbetrag 

  • Angaben zum Stromtarif und zum Strommix

Person, die einen Taschenrechner benutzt, während verschiedene Papiere und Dokumente auf einem Holzboden verstreut liegen.
Stromrechnung prüfen: So geht's © Shutterstock.com

So können Sie Ihre Stromrechnung prüfen

Auch bei Stromrechnungen können sich Fehler eingeschlichen haben. Sie sollten also Ihre Stromrechnung prüfen – vor allem dann, wenn Ihr Guthaben oder der Nachzahlungsbetrag besonders hoch sind.

Folgende Angaben sollten Sie kontrollieren:

  • Stimmen Ihre Adresse, Kunden- und Zählernummer? 

  • Ist der abgerechnete Stromtarif korrekt; stimmen Grund- und Arbeitspreis mit Ihrem Vertrag überein? 

  • Wurde der Zählerstand tatsächlich abgelesen oder nur geschätzt? 

  • Kam es bei der Ablesung möglicherweise zu einem Fehler? 

  • Hat sich im Ablesezeitraum der Strompreis erhöht? 

Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Rechnung gefunden haben, wenden Sie sich am besten gleich an Ihren Stromversorger. Die entsprechenden Post- und E-Mail-Adressen bzw. Telefonnummern finden Sie in der Regel im Briefkopf der Rechnung. Vergessen Sie nicht, Ihre Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben. 

Unser Tipp: Um die Zählerstände zu kontrollieren, ist es sinnvoll, den genauen Stand zum Ablesezeitpunkt zu notieren.

Die Stromrechnung aufbewahren

Es gibt viele gute Gründe, die Stromrechnung nicht gleich nach dem Erhalt in den Müll zu werfen. Wenn Sie teilweise oder ganz Zuhause arbeiten, können Sie Ihren Stromverbrauch möglicherweise anteilig bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen oder von der Steuer absetzen. Und das geht natürlich nur mit einer vorhandenen Stromrechnung. 
Das Archivieren empfiehlt sich aber auch im Hinblick auf mögliche Streitfälle oder Nachforderungen – wenn Ihr Stromanbieter z. B. zu einem späteren Zeitpunkt fehlerhafte Gutschriften zurückfordert oder nach einer falschen Rechnung eine Nachzahlung einfordert. 
Wie für fast alle Arten von Rechnungen gilt auch für Stromrechnungen eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Wichtig: Diese Frist beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung und nicht etwa mit dem Ende des Abrechnungszeitraums oder dem letzten Tag des Geschäftsjahrs.

Person in blauem Hemd, die eine brennende Glühbirne hält, Symbol für Kreativität und Innovation. Ihr Haar ist auf der rechten Seite zu sehen.
Stromrechnung: Fragen und Antworten © Shutterstock.com

FAQ

Was ist eine Abschlagszahlung für Strom? 
Abschlagszahlungen oder Abschläge sind regelmäßige Vorauszahlungen für Ihre Stromversorgung. Der Betrag der monatlichen Abschlagszahlung ergibt sich aus Ihrem Jahresstromverbrauch und Ihrem Stromtarif bzw. Strompreis. Am Ende des Abrechnungszeitraums werden alle geleisteten Abschläge addiert und mit Ihren tatsächlichen Verbrauchskosten verglichen. 
Haben Sie mit den Abschlägen mehr Strom bezahlt als verbraucht, bekommen Sie das entsprechend gutgeschrieben. Ist umgekehrt Ihr Verbrauch höher gewesen als Ihre Abschläge, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. 

Warum sind in meinem Abschlagsplan nur 11 Monate aufgeführt?
In Ihrem Abschlagsplan werden nur elf Abschlagszahlungen aufgeführt, weil der Abschlag für den zwölften Monat automatisch in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet wird. 

Warum bekomme ich nach einem Wohnungswechsel die Jahresabrechnung schon jetzt, obwohl ich noch gar kein volles Jahr mit Strom beliefert wurde?
Wann die Stromrechnung gestellt wird, hängt davon ab, wann der Netzbetreiber in Ihrem Gebiet die Stromzähler abliest. Der Stromanbieter hat darauf keinen Einfluss. Solange Sie im gleichen Gebiet wohnen bleiben, kommen Ihre nächsten Stromrechnungen aber immer ungefähr zum gleichen Zeitpunkt im Jahr. 

Bis wann muss ein ausstehender Betrag oder eine Nachforderung bezahlt werden? Was muss ich als Kund:in tun?
Wenn Ihr Stromversorger eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto hat, wird der Betrag automatisch abgebucht. Ohne Einzugsermächtigung müssen Sie den Betrag selbst überweisen. Wann die Überweisung fällig wird, sehen Sie auf Ihrer Rechnung. 

Stromrechnung zu hoch – warum und was tun?
Wenn Ihre Stromrechnung deutlich höher ist als die vorhergehenden, sollten Sie zunächst prüfen, ob sich bei der Rechnung vielleicht ein Fehler eingeschlichen hat. Mehr dazu finden Sie oben unter „So können Sie Ihre Stromrechnung prüfen“. 
Ist mit Ihrer Stromrechnung alles in Ordnung, sollten Sie mögliche Ursachen für den gestiegenen Stromverbrauch ermitteln. Haben Sie im Abrechnungszeitraum vielleicht neue, verbrauchsintensive Elektrogeräte angeschafft, möglicherweise sogar ein Elektromobil? Sind defekte Geräte für den höheren Verbrauch verantwortlich? Solchen „Stromfressern“ kommen Sie übrigens leicht mit einem Strommessgerät auf die Spur. 
Haben sich Ihre Gewohnheiten geändert? Arbeiten Sie häufiger als früher im Homeoffice? Oder gab es im Abrechnungszeitraum in Ihrem Haushalt eine neue/zusätzliche mitwohnende Person? 
Auch Stromdiebstahl ist eine zwar seltene, aber mögliche Ursache. Ein klares Indiz dafür ist, wenn Sie alle Sicherungen abschalten und Ihr Stromzähler trotzdem weiterläuft. 

Wo finde ich die aktuellen Strompreise in meiner Stromrechnung?
Ihren Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) finden Sie in der Tabelle mit der detaillierten Aufschlüsselung Ihres Verbrauchs. In unserer Rechnung heißt diese Tabelle „Entgeltermittlung“. 

Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?
In Ihrem Strompreis sind neben den eigentlichen Energiekosten verschiedene Entgelte und staatliche Abgaben enthalten. Mit Ihrer Rechnung bezahlen Sie u. a. auch die Stromsteuer, eine EEG-Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien, eine KWK-Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und eine Offshore-Netzumlage. Darüber hinaus sind Entgelte für die Nutzung der Stromnetze, den Betrieb der Messstelle und eine Konzessionsabgabe an die Kommunen enthalten.