Förderung Elektroauto: So bekommst Du die maximale E-Auto Prämie
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Mit der Umweltprämie verdoppelt der Staat den Umweltbonus für Elektroautos. In Verbindung mit dem Herstelleranteil profitieren Sie beim Kauf eines Elektroautos von besonders hohen Förderungen. Erfahren Sie jetzt, wie Sie die maximale E-Auto Prämie für sich herausholen.
Förderung für Elektroautos: Hohe staatliche Zuschüsse machen den Traum vom E-Auto greifbar
Mobil bleiben und die Umwelt nicht über Gebühr belasten – diesem Anspruch gerecht zu werden, ist gar nicht so einfach. Vor allem im Bereich der individuellen Mobilität war das bislang ein anspruchsvolles Unterfangen. Das Angebot an Elektroautos und sogenannten Plug-in-Hybriden – neben dem Elektromotor ist dann auch ein konventioneller Elektromotor mit an Bord – steigt. Der Markt ist mächtig in Bewegung. Die Anzahl verfügbarer Modelle nimmt kontinuierlich zu und mit ihnen steigt das Bewusstsein der Menschen, dass der Umstieg auf ein E-Auto nicht länger ein Zukunftsprojekt bleiben muss.
Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Wie gut, dass sich der Staat entschlossen hat, elektrisch betriebene Autos massiv zu fördern. Das macht die Anschaffung von E-Autos in Deutschland besonders attraktiv. Hintergrund der Förderung für Elektroautos ist es, die Verbreitung dieser Antriebsform zu unterstützen. Das Potenzial dazu ist vorhanden: Derzeit sind in Deutschland rund 550.000 batterie-elektrisch betriebene Fahrzeuge und etwa 48 Millionen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen.
Im Rahmen des Autogipfels im November 2020 beschloss die Bundesregierung nicht nur die Verlängerung der ursprünglich 2021 auslaufenden staatlichen E-Auto-Förderung bis in das Jahr 2025, sondern auch eine Verdopplung des Bundesanteils s– der sogenannten Innovationsprämie. Die Maßnahme, die Verbreitung von Elektroautos mit Milliardenbeträgen zu fördern, zeigt Wirkung. Der Eindruck, dass immer mehr Fahrzeuge im täglichen Straßenbild, das kenntlich machende „E“ für Elektromobilität auf dem Nummernschild tragen, täuscht nicht: Tatsächlich hat die Förderung des Elektroautos in Deutschland den Absatz kräftig angekurbelt.
BAFA-Förderung Elektroauto
In Deutschland fördert die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen – genauer gesagt das Bundesamt für Wirtschaft und und Ausfuhrkontrolle. Und damit nicht genug: Mit Inkrafttreten der novellierten „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ vom November 2020 sind auch Doppelförderungen wieder möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass der Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Das dürfte in erster Linie für E-Auto-Förderprogramme der Bundesländer zutreffen. So fördert das Berliner Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 4.000 Euro für Pkw und bis zu 8.000 Euro für leichte Nutzfahrzeuge.
Der BAFA Umweltbonus kann außerdem mit den folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:
Sofortprogramm „Saubere Luft“, BMU (Bundesministerium für Umwelt)
Förderrichtlinie Elektromobilität, BMVI (Bundesministerium für Verkehr)
Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2, BMVI
Klimaschutzrichtlinie für den Mittelstand, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO), Land Berlin
Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen, Land Mecklenburg-Vorpommern
Kaufprämie, Umweltbonus inklusive der Innovationsprämie – unter welcher Bezeichnung die Förderung des Elektroautos in Deutschland auch firmiert, auf Sie als Kaufinteressent:innen wartet ein warmer Geldsegen des Staats. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Vom erhöhten Umweltbonus durch die BAFA-Förderung von Elektroautos profitieren folgende Fahrzeuge:
Neuwagen (Zulassung nach dem 3. Juni 2020)
Gebrauchtwagen (Erstzulassung nach dem 4. November 2019 oder später und Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020)
Wichtiger Hinweis
Bei einer BAFA-Förderung besteht eine Haltedauer von sechs Monaten. Das geförderte E-Auto muss also mindestens sechs Monate in Deutschland auf Sie zugelassen sein.
Umweltbonus oder Kaufprämie – Förderungen beim Kauf von Elektroautos
Dass die staatliche Förderung des Elektroautos Früchte trägt, zeigt auch eine wenig beachtete Meldung des Volkswagen-Konzerns. Im vierten Quartal 2020 verkauften die Marken des deutschen Autobauers erstmalig mehr Elektroautos als der amerikanische Elektroauto-Platzhirsch Tesla. Zum Vergleich: Die Marken des deutschen Herstellers kamen 2020 auf 192.000 verkaufte Elektroautos, Tesla setzte im gleichen Zeitraum 181.000 Elektromobile ab.
Die Zeit für ein eigenes Elektrofahrzeug scheint also bei vielen Menschen gekommen – nicht zuletzt deswegen, weil der Staat die Hersteller in die Pflicht genommen hat. Deswegen erhöhen die Produzenten der Elektroautos den Umweltbonus ebenfalls mit einem satten Preisnachlass.
Fördervoraussetzungen – Checkliste für Neufahrzeuge
Das Neufahrzeug muss zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen. Hier finden Sie eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge.
Gefördert werden ausschließlich E-Autos, deren Erstzulassung bei Antragsstellung maximal ein Jahr zurückliegt.
Das Elektrofahrzeug muss in Deutschland mindestens sechs Monate auf die antragstellende Person zugelassen sein.
Für Neufahrzeuge, die zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
So hoch ist Ihre Förderung beim Kauf eines neuen Elektroautos
Die Förderung beim Kauf eines neuen Elektroautos wird für Zulassungen nach dem 3. Juni 2020 als Innovationsprämie verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt davon unberührt.
Im Einzelnen gestalten sich die Maßnahmen zur Förderung von Elektroautos wie folgt:
Elektrofahrzeug | Listenpreis | BAFA Förderung | Herstelleranteil | Preisvorteil |
|---|---|---|---|---|
Elektroauto | Bis € 40.000 | € 6.000 | € 3.000 | € 9.000 |
Elektroauto | € 40.000 bis € 65.000 | € 5.000 | € 2.500 | € 7.500 |
Plug-in-Hybrid | Bis € 40.000 | € 4.500 | € 2.250 | € 6.750 |
Plug-in-Hybrid | € 40.000 bis € 65.000 | € 3.750 | € 1.875 | € 5.625 |
Tab. 2: So hoch fällt die Umweltprämie beim Kauf von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden aus.
Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge
Nicht jede Person kann sich ein neues Elektroauto leisten. Die gute Nachricht für alle Verbraucher:innen: Unter bestimmten Umständen fördert das BAFA auch junge Gebrauchtfahrzeuge mit Elektroantrieb. Zur Berechnung der jeweiligen Förderhöhe gelten auch beider Zweitzulassung die Förderungssätze wie in der Tabelle 2 aufgeführt. Beachten sollten Sie beim Kauf, dass der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs erbracht werden muss. Dies ist entweder mit der Neufahrzeugrechnung oder einem Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) möglich. Problematisch ist bisweilen der Nachweis über die Laufleistung. Diese darf beim Kauf eines gebrauchten E-Autos 15.000 Kilometer nicht überschreiten. Eine entsprechende Erklärung muss mit der Antragstellung auf die Innovationsprämie eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis
Zum Zeitpunkt der Vorstellung Ihres Elektrofahrzeugs beim Sachverständigen darf die Laufleistung von 15.000 Kilometern noch nicht erreicht sein. Und: Ein Laufleistungsnachweis mithilfe des Kaufvertrags ist nicht ausreichend.
Fördervoraussetzungen – Checkliste für Gebrauchtfahrzeuge
Das Gebrauchtfahrzeug muss zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen. Eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge finden Sie hier.
Das E-Auto muss nach dem 4. November 2019 oder später erstmalig zugelassen worden sein. Die Erstzulassung darf auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.Das gebrauchte E-Fahrzeug darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein. Die maximale Laufleistung darf 15.000 Kilometer nicht überschreiten.
Der maximal förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis des gebrauchten Elektroautos beträgt wegen des typischen Wertverlusts 80 Prozent des Listenpreises des neuen E-Autos. Davon abzuziehen ist der Bruttoherstelleranteil. Übersteigt der Kaufpreis Ihres gebrauchten E-Fahrzeugs den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis, dann ist eine Förderung nicht möglich.
Das E-Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die antragstellende Person zugelassen sein.
Für gebrauchte E-Fahrzeuge muss der Förderantrag spätestens zwölf Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
Das E-Auto kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) gefördert werden, wenn die Erstzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt und beantragt wird.
Das gebrauchte E-Auto darf nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert werden.
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Umweltprämien auch beim Leasing von Elektroautos
Vor allem Unternehmen und geschäftlich genutzte Elektrofahrzeuge profitieren von einer BAFA-Förderung, da Leasingverträge in diesen Bereichen häufig abgeschlossen werden. Die „Richtlinie Umweltbonus“ regelt die Förderung von Elektroautos für Fahrzeugzulassungen ab dem 16. November 2020.
Die jeweilige BAFA-Förderung ist gestaffelt und orientiert sich an der Leasingdauer. Beträgt die Laufzeit des Leasingvertrags mehr als 23 Monate, dann kommen Sie in den Genuss der vollen BAFA-Förderung. Fällt die Vertragszeit geringer aus, dann reduziert sich die Förderung für Ihr geleastes Elektrofahrzeug.
Elektrofahrzeug | Listenpreis | Laufzeit Leasing | BAFA Förderung | Herstelleranteil | Preisvorteil |
|---|---|---|---|---|---|
Elektroauto | Bis € 40.000 | 6-11 Monate | €1.500 | € 750 | € 2.250 |
Elektroauto | Bis € 40.000 | 12-23 Monate | € 3.000 | € 1.500 | € 4.500 |
Elektroauto | € 40.000 bis € 65.000 | 6-11 Monate | € 1.250 | € 625 | € 1.875 |
Elektroauto | € 40.000 bis € 65.000 | 12-23 Monate | € 2.500 | € 1.250 | € 3.750 |
Plug-in-Hybrid | Bis € 40.000 | 6-11 Monate | € 1.125 | € 562,50 | € 1.687,50 |
Plug-in-Hybrid | Bis € 40.000 | 12-23 Monate | € 2.250 | € 1.125 | € 3.375 |
Plug-in-Hybrid | € 40.000 bis € 65.000 | 6-11 Monate | € 937,50 | € 468,75 | € 1.406,25 |
Plug-in-Hybrid | € 40.000 bis € 65.000 | 12-23 Monate | € 1.875 | € 937,50 | € 2.809,50 |
Tab. 3: Förderungen durch die BAFA und die Hersteller der Elektrofahrzeuge werden auch beim Leasing gewährt.
Mindesthaltedauer beim Leasing von Elektrofahrzeugen
Leasing Vertragslaufzeit | Mindesthaltedauer |
|---|---|
Leasinglaufzeit 6 – 11 Monate | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 12 – 23 Monate | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 24 Monate | 24 Monate |
Tab. 4: Die Förderung von Elektroautos ist an Mindesthaltedauern gebunden.
BAFA Förderung Elektroautos beantragen
Ihren Antrag zur Förderung eines Elektroautos stellen Sie online direkt auf der Internetseite der BAFA. Wichtig zu wissen: Postalische übermittelte Anträge zur Förderung eines Elektrofahrzeugs werden von der Behörde nicht bearbeitet. Gleiches gilt für Anträge, die unvollständig sind. In drei Schritten kommen Sie zu Ihrer Elektroauto-Förderung:
1. Antrag stellen
Einen Antrag können Sie nur stellen, wenn Ihr Elektrofahrzeug bereits zugelassen ist. Hier sollten Sie sorgfältig vorgehen, denn: Der erstgestellte Antrag ist maßgeblich und wird bearbeitet. Bei einem Storno würde ein erneuter Antrag als Dublette abgelehnt.
**Wichtig zu wissen:** Hat die erstbesitzende Person eines Elektroautos bereits einen Förderantrag bei der BAFA gestellt, dann ist eine weitere Beantragung nicht möglich.
2. Bestätigung des Wahrheitsgehalts Ihrer Angaben
Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, müssen Sie das PDF-Dokument öffnen und speichern. Es beinhaltet Ihr ausgefülltes Antragsformular und eine Bestätigung über wahrheitsgemäße Angaben. Diese müssen Sie unterschreiben. Drucken Sie das PDF dazu aus, bestätigen Sie die Wahrheit Ihrer Angaben mit Ihrer Unterschrift und scannen Sie das Ganze ein.
3. Eingangsbestätigung
Eine Viertelstunde nach dem Absenden des Antrags auf Förderung Ihres Elektroautos erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sie wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die Sie im Antrag angegeben haben. Dort finden Sie eine neben einer Vorgangsnummer auch einen Link zum Upload-Bereich. Dort können Sie die Erklärung über den Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben hochladen. Nach vollständiger Prüfung Ihres Antrags – und einem positiven Zuwendungsbescheid – wird die BAFA-Förderung auf das im Formular angegebene Konto ausgezahlt.
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Kfw Förderung für Ladestationen und smarte Wallboxen
Mit der Entscheidung für ein Elektroauto sind fossile Kraftstoffe für Sie Vergangenheit. In Zukunft tanken Sie Strom – möglicherweise sogar zu Hause. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Elektroauto vor der Haustür oder in der Garage zu tanken, dann sparen Sie zusätzlich. Als E-Auto-Besitzende benötigen Sie dazu eine eigene Tankstelle – die sogenannte Wallbox.
Mithilfe einer kleinen Ladestation für Elektroautos können Sie die Batterie Ihres Autos bis zu zehnmal schneller aufladen als über eine herkömmliche Steckdose. Ideal ist das Tanken über die eigene Wallbox in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage. Dann fährt Ihr Elektroauto mit grünem Strom.
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Autostrom-Tarif für Ihr Elektroauto
Setzen Sie für Ihr Elektroauto auf 100 % klimafreundlichen Ökostrom von uns. Mit dem Tarif Öko-Stromer12 fahren Sie CO2-neutral und sparen bares Geld.
Entsprechende Ladepunkt an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden wurde von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit 900 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. Seit dem 27.10.2021 sind die KfW-Mittel zur Förderung privater Wallboxen ausgeschöpft. Weitere Informationen finden Sie unter Förderung für private Wallboxen.
Fazit
Der Staat fördert die Mobilitätswende. Hohe Zuschüsse machen den Umstieg vom Verbrennungsfahrzeug auf ein Elektroauto attraktiv. Bis zum Jahresende 2025 profitieren Sie noch von der Verdopplung des Umweltbonus – der sogenannten Innovationsprämie. Die Zeit zum Umstieg scheint gekommen, denn: Reine Elektrofahrzeuge sind außerdem bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Interessant für Geschäftsleute: Reine Elektro-Dienstwagen mit einem Neupreis von bis zu 40.000 Euro werden bei überwiegend dienstlicher Nutzung mit einem geldwerten Vorteil von nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert.
Headerbild © Foto Carle Triberg
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