Bekommen Sie von Ihrem Energielieferanten die Grundversorgung? Falls Sie mit dem Begriff in Bezug auf Strom und Erdgas im ersten Moment nichts anfangen können, geht es Ihnen wie vielen Menschen. Die Grundversorgung ist ein zentrales Element der Energieversorgung in Deutschland und stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit Zugang zu lebenswichtigen Energieressourcen wie Strom und Gas hat. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Endkundschaft? Wir erklären Ihnen in unserem Blogbeitrag, was mit der Grundversorgung für Strom und Gas gemeint ist.
Was bedeutet Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist schnell erklärt: Alle Haushalte werden zunächst mit einem Standardtarif mit Strom oder Gas vom Grundversorger beliefert. Dabei ist das Energieversorgungsunternehmen, welches kurz EVU genannt wird, nach dem Energiewirtschaftsgesetz ausgewählt. Das bedeutet, dass ein Energieunternehmen aus einer Region, das die meisten Haushaltskund:innen mit Strom und Gas beliefert, der Grundversorger ist. Doch dieser muss nicht immer zwangsläufig der günstigste und beste sein.
Die Grundversorgung dient der Sicherstellung einer zuverlässigen Energieversorgung für alle Haushalte, insbesondere für diejenigen, die keinen speziellen Liefervertrag abgeschlossen haben. Sie ist somit eine Art Auffangnetz, das garantiert, dass niemand ohne Strom oder Gas auskommen muss.
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Grundversorgung
Die gesetzliche Grundlage der Grundversorgung findet sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach §36 EnWG ist der jeweilige Grundversorger in einem Netzgebiet verpflichtet, allen Haushaltskund:innen, die keine Sondervertragskund:innen sind, Energie zu den allgemeinen Bedingungen und Preisen anzubieten. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die Grundversorgung als öffentliche Dienstleistung für jeden Haushalt zugänglich ist und unterstreicht die soziale Verantwortung des Staates, eine kontinuierliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt zudem, wie die Grundversorger bestimmt werden, legt die Anforderungen an die Versorgungsbedingungen und die Preisgestaltung fest. Die Preise in der Grundversorgung sind dabei so zu gestalten, dass sie kostendeckend und angemessen sind. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Landesregulierungsbehörden, die dafür sorgen, dass die Preise transparent, nachvollziehbar und fair gestaltet sind.
Die Grundversorgung bildet das Fundament für eine stabile und zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas, auf das jeder Haushalt zurückgreifen kann.
Grundversorgung mit Strom
Jeder Haushalt hat einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese wird - wie oben bereits erklärt - vom Grundversorger geliefert, welcher die meisten Kund:innen im Gebiet mit Strom beliefert. Grundlage bildet die Stromgrundversorgungsverordnung. Über gesetzliche Grundlagen und rechtliche Bedingungen haben wir Sie bereits informiert. Zusätzlich sind diese auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden. Zudem stellt der Grundversorger die Ersatzversorgung sicher, falls ein anderes Energieunternehmen insolvent geht. Sie sind somit abgesichert. Die Ersatzversorgung erläutern wir noch im Verlauf dieses Artikels.
Als Grundversorgungskund:in werden Sie automatisch eingestuft, wenn Sie Strom in Ihrem Haushalt verbrauchen, ohne einen speziellen Liefervertrag unterzeichnet zu haben. Das bedeutet, dass Sie, sobald Sie in eine Wohnung oder ein Haus einziehen und Strom verbrauchen, unter die Grundversorgung fallen, sofern Sie keinen anderen Anbieter gewählt haben. Diese Regelung stellt sicher, dass niemand ohne Zugang zu Strom bleibt, auch nicht bei einem Anbieterwechsel oder einem Umzug.
Informationen zu den Anbietern der Grundversorgung für Strom und deren Verpflichtungen
Der Anbieter Ihrer Grundversorgung ist der Stromversorger, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskund:innen beliefert. Dieser Anbieter hat besondere Verpflichtungen: Er muss jedem Haushalt in seinem Versorgungsgebiet die Grundversorgung anbieten und kann Sie als Kund:in nicht ablehnen. Die Tarife und Bedingungen der Grundversorgung sind öffentlich und transparent zu gestalten, damit sie für alle Verbraucher:innen nachvollziehbar sind. Zudem unterliegen die Preise der Grundversorgung der staatlichen Regulierung und Kontrolle, um Fairness und Angemessenheit zu gewährleisten.
Der Grundversorger hat auch die Pflicht, die Versorgungssicherheit zu garantieren. Das bedeutet, dass er für eine ununterbrochene Stromversorgung sorgen muss, selbst in Notfällen oder bei technischen Störungen. Diese Verantwortung macht die Grundversorgung zu einer zuverlässigen und sicheren Energiequelle für Ihren Haushalt.
Grundversorgung mit Gas
Bei der Grundversorgung mit Gas verhält es sich wie beim Strom: Der Energielieferant mit den meisten Kund:innen in einem Gebiet gilt als der Grundversorger. Dieser wird für mindestens drei Jahre bestimmt. Grundlage bildet die Gasgrundversorgungsverordnung. Auch hier ist der Grundversorger gleichzeitig für die Ersatzversorgung zuständig. Diese erfolgt bei Gas jedoch maximal drei Monate.
Die Unterschiede zur Grundversorgung mit Strom liegen hauptsächlich in den technischen und infrastrukturellen Aspekten der Versorgung. Während Strom über ein weitreichendes, vernetztes System geliefert wird und leichter steuerbar ist, hängt die Gasversorgung stark von der physischen Infrastruktur wie Gasleitungen und Speichermöglichkeiten ab. Dies kann die Bedingungen für die Versorgung und die Preisgestaltung beeinflussen.
Spezifische Kriterien und Bedingungen für Gas-Grundversorgungskund:innen
Als Kund:in fallen Sie automatisch in die Gas-Grundversorgung, wenn Sie Gas verbrauchen und keinen spezifischen Liefervertrag abgeschlossen haben. Die Einstufung als Grundversorgungskund:in erfolgt demnach auch hier automatisch, ähnlich wie bei der Stromversorgung. Dies bedeutet, dass Sie, sobald Sie Gas in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verbrauchen, Anspruch auf die Grundversorgung haben, sofern Sie nicht aktiv einen anderen Anbieter gewählt haben.
Rolle und Verantwortlichkeiten der Gas-Grundversorger
Die Gas-Grundversorger haben ähnliche Verpflichtungen wie die Strom-Grundversorger. Sie müssen eine kontinuierliche und zuverlässige Gasversorgung für alle Haushalte in ihrem Versorgungsgebiet sicherstellen. Dies beinhaltet auch die Pflicht, die Versorgung zu den allgemeinen Bedingungen und Tarifen anzubieten, die öffentlich und transparent gestaltet sein müssen.
Zudem sind die Gas-Grundversorger dazu verpflichtet, die Preise fair und angemessen zu halten, wobei diese ebenfalls der Regulierung und Kontrolle durch staatliche Behörden unterliegen. Die Sicherstellung der physischen Infrastruktur, also der Leitungen und Speicher, die für eine zuverlässige Gasversorgung notwendig sind, fällt ebenfalls in ihren Verantwortungsbereich.
Preisgestaltung und Tarife in der Grundversorgung für Strom und Gas
Sobald Sie in eine neue Behausung eingezogen sind und das erste Mal das Licht einschalten, bekommen Sie die Grundversorgung für Strom, wenn Sie sich nicht vorab bei einem alternativen Energieversorger angemeldet haben. Dies wird als stillschweigende Willenserklärung erachtet und ist somit wirksam.
Bei der Grundversorgung für Gas ist es etwas anders. Sollten Sie nicht sechs bis acht Wochen vor Ihrem Einzug in Ihre Räumlichkeiten einen Energievertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie automatisch beim Grundversorger, welcher die meisten Haushaltskund:innen beliefert, angemeldet.
Die Bedingungen, Preise und ergänzenden Bedingungen bei der Grundversorgung für Strom und Gas werden vom Grundversorger bindend festgelegt. Sie basieren auf den Kosten, die für die Beschaffung, den Transport und den Vertrieb der Energie entstehen, sowie auf einer angemessenen Gewinnmarge. Diese Kostenstruktur soll sicherstellen, dass der Versorger seine Verpflichtungen erfüllen und eine zuverlässige Energieversorgung gewährleisten kann.
Im Vergleich zu alternativen Energieversorgern sind diese meist höher. Die Tarife und Preise müssen für jede:n öffentlich transparent zu finden sein und werden regelmäßig den Regulierungsbehörden vorgelegt. Preiserhöhungen sind mindestens sechs Wochen vorher anzukündigen. Damit haben Sie genügend Zeit, um über einen Wechsel nachzudenken und können sich einen neuen Versorger suchen.
Wechsel der Grundversorgung
Bei dem Grundversorger haben Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Haben Sie einen alternativen und günstigeren Energieversorger gefunden, bieten diese in der Regel einen automatischen Wechselservice an, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Informieren Sie sich jetzt über den Stromanbieterwechsel!
Sie können jederzeit einen Wechsel von Ihrem Grundversorger zu einem Energielieferanten Ihrer Wahl vornehmen. Dazu bietet es sich zunächst an, die Preise zu vergleichen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Verträge mit dem neuen Energieversorger gestalten sich dann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Bei einem Wechsel brauchen Sie sich um nichts weiter Gedanken zu machen. Zähler und Co. bleiben auch bei Ihrem neuen Anbieter an ihrem Platz.
Jetzt den Erdgasanbieter wechseln und sparen!
Wechseln leicht gemacht
Damit Sie nicht automatisch in die Grundversorgung rutschen - beispielsweise bei einem Umzug - melden Sie sich frühzeitig bei unserem Badenova Kundenservice. Wir beraten Sie gerne und gemeinsam finden wir einen Tarif, der zu Ihnen passt! Auf Badenova.de können Sie direkt mit einem unserer Teammitglieder chatten oder uns telefonisch unter 0800 2 79 10 20 von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Anbieterwechsel
Wie lange dauert der Wechsel?
Der Wechselprozess dauert in der Regel zwischen vier und sechs Wochen.
Kann es zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen?
Nein, der Übergang von einem Anbieter zum anderen erfolgt nahtlos. Eine Unterbrechung der Versorgung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Fallen beim Wechsel Kosten an?
In der Regel entstehen keine direkten Kosten für den Wechsel selbst. Einige Anbieter bieten sogar Wechselboni an.
Was passiert, wenn der neue Anbieter teurer wird?
Sie haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen, falls sich die Konditionen zu Ihrem Nachteil ändern.
Wann kommt es zur Ersatzversorgung und was bedeutet das?
Im Energiebereich gibt es neben der Grundversorgung noch einen weiteren wichtigen Begriff, den Sie kennen sollten: die Ersatzversorgung. Sie spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Sicherstellung Ihrer Energieversorgung geht, insbesondere in Situationen, die außerhalb des Standardrahmens der Grundversorgung liegen. Hier erfahren Sie, was genau unter Ersatzversorgung zu verstehen ist, in welchen Fällen sie zum Einsatz kommt und wie sie sich von der Grundversorgung unterscheidet.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme, die sicherstellt, dass Sie als Verbraucher:in weiterhin mit Strom oder Gas versorgt werden, wenn Ihr aktueller Vertrag aus irgendeinem Grund endet und kein neuer Vertragsabschluss vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Energieversorger insolvent geht oder wenn es zu einer Vertragskündigung vonseiten des Versorgers kommt, ohne dass Sie rechtzeitig einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung tritt automatisch in Kraft und wird vom lokalen Grundversorger, also dem Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskund:innen in Ihrem Netzgebiet, durchgeführt.
Unterscheidung zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung
Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung:
Zielgruppe: Die Grundversorgung richtet sich an alle Haushaltskund:innen, die keinen speziellen Vertrag abgeschlossen haben oder explizit die Grundversorgung wählen. Die Ersatzversorgung hingegen ist eine vorübergehende Lösung für Kund:innen, deren Energieversorgung aufgrund besonderer Umstände (z.B. Insolvenz des Anbieters) unterbrochen wurde.
Dauer: Während die Grundversorgung eine dauerhafte Versorgungsoption darstellt, ist die Ersatzversorgung zeitlich begrenzt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist sie auf maximal drei Monate beschränkt. In dieser Zeit sollten Sie einen neuen, regulären Energieversorgungsvertrag abschließen.
Tarife: Die Tarife in der Ersatzversorgung können höher sein als in der regulären Grundversorgung, da sie als kurzfristige Notlösung gedacht ist und somit andere Kalkulationsgrundlagen hat. Es liegt also in Ihrem Interesse, möglichst schnell einen neuen Vertrag zu finden.
Wechsel aus der Ersatzversorgung
Befinden Sie sich in der Ersatzversorgung, ist es wichtig, zügig zu handeln, um in einen regulären Tarif oder zurück in die Grundversorgung zu wechseln. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
1. Informieren Sie sich über Ihre Optionen
Beginnen Sie damit, sich über die verschiedenen verfügbaren Tarife und Anbieter zu informieren. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur den Preis, sondern auch Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und eventuelle Boni.
2. Wählen Sie einen neuen Tarif aus
Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der Ihren Bedürfnissen und Verbrauchsgewohnheiten entspricht. Bedenken Sie dabei, dass einige Tarife spezielle Anforderungen haben können, wie beispielsweise einen bestimmten Jahresverbrauch.
3. Kontaktieren Sie den neuen Anbieter
Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden haben, kontaktieren Sie den neuen Anbieter, um den Vertrag abzuschließen. In der Regel können Sie den Wechselprozess online oder telefonisch initiieren. Der neue Anbieter wird Sie durch den Anmeldeprozess führen und alle notwendigen Informationen anfordern.
4. Übermittlung der Kundendaten
Ihr neuer Anbieter benötigt verschiedene Daten von Ihnen, unter anderem Ihre Adresse, Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Diese Informationen sind notwendig, um Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung fortzusetzen.
5. Kündigung der Ersatzversorgung
In den meisten Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung der Ersatzversorgung für Sie. Es ist jedoch ratsam, dies im Vorfeld mit dem neuen Anbieter abzuklären und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden.
6. Bestätigung und Zählerstand
Warten Sie auf die Bestätigung Ihres neuen Vertrags. Es ist auch wichtig, den Zählerstand am Tag des Wechsels zu notieren und sowohl Ihrem alten als auch Ihrem neuen Anbieter mitzuteilen, um eine genaue Schlussrechnung zu gewährleisten.
7. Überprüfen Sie die Schlussrechnung
Nachdem der Wechsel vollzogen wurde, erhalten Sie eine Schlussrechnung von Ihrem alten Anbieter. Überprüfen Sie diese sorgfältig auf Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich des angegebenen Zählerstands und des Abrechnungszeitraums.
Durch das Befolgen dieser Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie schnell und effizient aus der Ersatzversorgung in einen regulären Tarif oder zurück in die Grundversorgung wechseln.
)
Vorteile und Nachteile der Grundversorgung
Die Grundversorgung mit Strom und Gas bietet Ihnen als Verbraucher:in eine sichere und zuverlässige Energieversorgung. Doch wie bei jeder Option gibt es auch hier Vor- und Nachteile, die Sie abwägen sollten. Ein Vergleich mit alternativen Versorgungsverträgen kann Ihnen dabei helfen, die beste Entscheidung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu treffen.
Vorteile der Grundversorgung
Zuverlässigkeit: Als Grundversorgungskund:in profitieren Sie von einer gesetzlich garantierten Energieversorgung. Der Grundversorger ist verpflichtet, Sie unabhängig von Ihrem Verbrauch zu versorgen.
Kein Vertragswechsel nötig: Wenn Sie umziehen oder bisher keinen speziellen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch in die Grundversorgung aufgenommen. Das erspart Ihnen die Suche nach einem neuen Anbieter in Eilfällen.
Flexibilität: Die Grundversorgung kommt mit relativ kurzen Kündigungsfristen von in der Regel zwei Wochen. Das bietet Ihnen Flexibilität, falls Sie wechseln möchten.
Nachteile der Grundversorgung
Höhere Preise: Die Tarife in der Grundversorgung sind oft höher als die Angebote alternativer Versorger. Dies liegt unter anderem an den allgemeinen Bedingungen und der gesetzlichen Verpflichtung zur Versorgung aller Kund:innen, die zu höheren Kosten führen kann.
Weniger Tarifoptionen: Im Vergleich zu spezialisierten Energieversorgern bietet die Grundversorgung weniger Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich Tarifgestaltung und Zusatzleistungen.
Fazit zur Grundversorgung für Strom und Gas
Zusammenfassend bietet die Grundversorgung mit Strom und Gas eine wichtige Sicherheit und garantiert, dass Sie als Verbraucher:in stets Zugang zu diesen essenziellen Energiequellen haben. Sie dient als zuverlässige Basisversorgung, bringt jedoch oft höhere Kosten im Vergleich zu alternativen Tarifen mit sich. Während die Flexibilität und die gesetzliche Sicherheit der Grundversorgung ihre klaren Vorteile sind, bieten alternative Versorgungsverträge oft die Möglichkeit, Ihre Energiekosten zu optimieren.
Infos zum Stromanbieterwechsel
Infos zum Erdgasanbieterwechsel
Wir als Ihr Energieversorger stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite, um Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Versorgung mit Strom und Gas zu informieren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif finden können.
Was uns noch bewegt
)