Was bedeutet Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist schnell erklärt: Alle Haushalte werden zunächst mit einem Standardtarif mit Strom oder Gas vom Grundversorger beliefert. Dabei ist das Energieversorgungsunternehmen, welches kurz EVU genannt wird, nach dem Energiewirtschaftsgesetz ausgewählt. Das bedeutet, dass ein Energieunternehmen aus einer Region, das die meisten Haushaltskunden mit Strom und Gas beliefert, der Grundversorger ist. Doch dieser muss nicht immer zwangsläufig der günstigste und beste sein. Wir verraten Dir, was die Grundversorgung für Dich bedeutet und wie Du Deinen Versorger wechseln kannst.
Damit Du nicht automatisch in die Grundversorgung rutscht - beispielsweise bei einem Umzug - dann melde Dich frühzeitig bei unserem badenova Kundenservice. Wir beraten Dich gerne und gemeinsam finden wir einen Tarif, der zu Dir passt! Auf badenova.de kannst Du direkt mit einem unserer Mitarbeitenden chatten oder uns telefonisch unter 0800 2 79 10 20 von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichen.

Grundversorgung Strom: Das solltest Du wissen
Jeder Haushalt hat einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese wird - wie oben bereits erklärt - vom Grundversorger geliefert, welcher die meisten Kunden im Gebiet mit Strom beliefert. Grundlage bildet die Stromgrundversorgungsverordnung. Gesetzliche Grundlagen und genaue rechtliche Bedingungen sind auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden. Zudem stellt der Grundversorger die Ersatzversorgung sicher, falls ein anderes Energieunternehmen Insolvent geht. Du bist somit abgesichert.
Wann beginnt Dein Vertrag beim Grundversorger mit Strom?
Sobald Du in eine neue Behausung eingezogen bist und das erste Mal das Licht einschaltest, bekommst Du die Grundversorgung, wenn Du Dich nicht vorab bei einem alternativen Energieversorger angemeldet hast. Dies wird als stillschweigende Willenserklärung erachtet und ist somit wirksam.
Wie viel zahle ich für den Strom bei einem Grundversorger?
Die Bedingungen, Preise und ergänzenden Bedingungen bei der Grundversorgung werden vom Grundversorger bindend festgelegt. Diese müssen für jeden öffentlich transparent zu finden sein. Meist ist der Grundversorger jedoch der teurere Tarif und es gibt deutlich günstigere Energieversorger.
Kann ich meinen Stromanbieter wechseln?
Ja, das kannst Du. Bei dem Grundversorger hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Hast Du einen alternativen und günstigeren Energieversorger gefunden, bieten diese in der Regel einen automatischen Wechselservice an, so dass Du Dich um nichts kümmern musst.
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Grundversorgung Gas: Das solltest Du wissen
Bei der Grundversorgung mit Gas verhält es sich wie beim Strom: Der Energielieferant mit den meisten Kunden in einem Gebiet gilt als der Grundversorger. Dieser wird für mindestens drei Jahre bestimmt. Grundlage bildet die Gasgrundversorgungsverordnung. Auch hier ist der Grundversorger gleichzeitig für die Ersatzversorgung zuständig. Diese erfolgt bei Gas jedoch maximal drei Monate.
Wann beginnt Dein Vertrag beim Grundversorger?
Solltest Du nicht sechs bis acht Wochen vor Deinem Einzug in Deine Räumlichkeiten einen Energievertrag bei einem Anbieter Deiner Wahl abgeschlossen haben, wirst Du automatisch beim Grundversorger, welcher die meisten Haushaltskunden beliefert, angemeldet.
Wie viel zahle ich für Gas bei einem Grundversorger?
Der Grundversorger erhebt die Preise, welche für Dich bindend sind. Im Vergleich zu alternativen Energieversorgern sind diese meist höher. Grundversorger müssen transparent sein, so dass Du die Preise jederzeit öffentlich einsehen kannst. Preiserhöhungen sind mindestens sechs Wochen vorher anzukündigen. Damit hast Du genügend Zeit, um über einen Wechsel nachzudenken und kannst Dir einen neuen Gasversorger suchen.
Kann ich meinen Gasanbieter wechseln?
Du kannst jederzeit einen Wechsel von Deinem Grundversorger zu einem Energielieferanten Deiner Wahl vornehmen. Dazu bietet es sich zunächst an, die Preise zu vergleichen. Hast Du einen neuen Energielieferanten gefunden, beträgt Deine Kündigungsfrist zwei Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Verträge mit dem neuen Energieversorger gestalten sich dann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Bei einem Wechsel brauchst Du Dich um nichts weiter Gedanken zu machen. Zähler und Co. bleiben auch bei Deinem neuen Anbieter an ihrem Platz.
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