Erdwärme Breisgau

Ein Projekt von Herrenknecht und Badenova

Natürliche Wärme aus tiefen Gesteinsschichten

Seit 2020 verfolgen wir mit dem Projekt Erdwärme Breisgau das Ziel, die natürliche Wärme aus tiefen, wasserführenden und durchlässigen Gesteinsschichten für eine zukunftssichere Wärmeversorgung zu nutzen.

Eine Gewinnung von Lithium aus dem geförderten Tiefenwasser ist derzeit nicht vorgesehen.

Das eingesetzte hydrothermale Verfahren gilt als sicher und bewährt: Dem heißen Tiefenwasser wird ausschließlich Wärme entzogen, bevor es leicht abgekühlt wieder in das ursprüngliche Reservoir zurückgeführt wird. Bereits heute sind deutschlandweit 42 Anlagen erfolgreich in Betrieb.

  • 3.200 Meter

    tiefe Bohrung

  • 120 °C

    erreichte Wärme

  • Standort Erdwärmeanlage

    A5 Autobahnrastplatz Hardt bei Hartheim

Erdwärme  aus Hartheim am Rhein

Sonnenuntergang über Hartheim am Rhein

Starke Partnerschaft für die Region

Gemeinsam mit dem Technologieunternehmen Herrenknecht AG bündeln wir unsere Kompetenzen, um das geothermische Potenzial des Tiefenwasserreservoirs an der A5 bei Hartheim zu erschließen. Über die Projektgesellschaft Erdwärme Breisgau GmbH & Co. KG sind wir künftig zu gleichen Teilen beteiligt. Gemeinsam schaffen wir damit die Grundlage für eine sichere und zukunftsfähige Wärmeversorgung in der Region.

Standort unserer Erdwärmeanlage

Hartheim am Rhein

Wir widmen uns seit 2020 intensiv der Untersuchung der Erdwärmenutzung im Oberrheingraben – mit dem Ziel, die besten Standorte für eine zukunftssichere Nutzung zu identifizieren. Dafür wurde das Aufsuchungsgebiet über mehrere Jahre hinweg detailliert geologisch analysiert und die Ergebnisse von einem geologischen Expert:innenrat bestätigt.

Das Resultat: Im Raum Hartheim am Rhein sind die Voraussetzungen ideal. Das Tiefenwasser erreicht die erforderliche Temperatur, und die geologischen Strukturen sind günstig für die Förderung.

Der Standort für die geplante Erdwärmeanlage steht fest: Das Heizwerk entsteht an der A5 in Richtung Basel, am Autobahnparkplatz Hardt – rund 800 Meter vom Ortskern Hartheim entfernt.

Mann zeigt Gesteinsschichten in einem Geowindow

Für die geplante Bohrung wurde der vom Landesbergamt geforderte Hauptbetriebsplan eingereicht. Das Vorhaben unterliegt dem Bundesberggesetz (§51 BBergG), beantragt wird die Erlaubnis zu Bohrplatzbau und Bohrung. Die Erlaubniserteilungen erfolgen schrittweise, sodass das Landesbergamt das Projekt nahe begleiten wird. Auch für die Freigabe des Betriebs muss ein gesonderter Antrag gestellt und bewilligt werden.

Die Erdwärme Breisgau GmbH & Co. KG hat für die ersten Schritte sämtliche erforderlichen Gutachten eingeholt und alle Nachweise erbracht, die für die Genehmigung notwendig sind.

Als Hauptabnehmer der geförderten Wärme ist die Stadt Freiburg vorgesehen. Entlang der geplanten Trasse können zudem weitere Kommunen mit geeigneter Infrastruktur von der ressourcenschonenden Wärmeversorgung profitieren. Vorteile von Erdwärme für Kommunen

Die Wärmetransportleitung: Von Hartheim bis Freiburg

Vom Standort in Hartheim wird die Wärme über eine Wärmetransportleitung in dicht besiedelte Gebiete zu bestehenden Fernwärmenetzen transportiert. Die Trasse verläuft von Hartheim durch Bad-Krozingen (Biengen) und vorbei an Schallstadt bis nach Freiburg. Die erdverlegte Leitung wird heißes Wasser transportieren und  zu großen Teilen entlang der B3 sowie an einer bereits bestehenden Trasse von Versorgungsleitungen liegen. Einige Abschnitte werden auch über landwirtschaftlich genutzte Flächen verlaufen, die in der Bauphase in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Anspruch genommen werden müssen. 

Gemeinsam mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) wurde ein Entschädigungskonzept erarbeitet, das sowohl finanziellen Ersatz für Aufwände und etwaige Schäden vorsieht als auch die Wiederherstellung der Flächen in den ursprünglichen Zustand sicherstellt. Derzeit finden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Gespräche mit den Bewirtschaftern statt, um Hinweise aufzunehmen, die nach Möglichkeit in die Ausführungsplanung aufgenommen werden. Das Planfeststellungsverfahren wird Anfang 2027 eingeleitet, mit dem Bau der Leitung soll in 2028 begonnen werden.

Wärmetransportleitung
Wärmetransportleitung von Hartheim nach Freiburg

Grundsätze der Leitungsplanung

  • Die Leitung wird vollständig unterirdisch verlegt.​ Nach Abschluss der Bauarbeiten bestehen keine Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung​.

  • Die Belastungen für private Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen werden so gering wie möglich gehalten: Die Verlegung verläuft möglichst unter öffentlichen Straßen und Wegen​.

  • Wenn das nicht möglich ist wird die bestehende Infrastruktur durch eine Verlegung entlang von vorhandenen Leitungen (Hochspannung, Gas, Wasser)​ gebündelt.

Projektzeitplan von der Planung bis zum Betrieb

Zeitplan Projekt Erdwärme Breisgau
Die Umsetzung des Projektes ist in sechs Hauptphasen gegliedert, wobei Start und Verschiebungen von der Genehmigung und Witterung abhängen.

Bohrplatz und Bohrung

Die Planungen für Bohrplatz und Bohrpfad sind abgeschlossen. Geplant sind zwei Richtbohrungen in ca. 3.200 m Tiefe, mit 1.350 m Distanz zwischen Produktions- und Injektionsbohrung. Die Bohrungen sind dreifach mit Stahlrohren gesichert, um einen Wasseraustritt zu verhindern.

Vorgesehen ist die hydrothermale Förderung: Heißes Tiefenwasser wird aus wasserführenden, durchlässigen Gesteinsschichten an die Oberfläche gefördert. Nur die Wärme wird abgenommen und an ein Fernwärmenetz übertragen. Das abgekühlte Tiefenwasser wird dabei wieder ins Reservoir zurückgeleitet – ein geschlossener Kreislauf.

Der Standort liegt fern von Wohngebieten und Schutzgebieten, bietet optimale geologische Bedingungen und verursacht keine Lärmbelastung.

Abbildung des Bohrplatzes in Hartheim am Rhein.
Abbildung des Bohrplatzes in Hartheim am Rhein.
Produktionsbohrung und Injektionsbohrung am Beispiel Erdwärme Breisgau
Produktionsbohrung und Injektionsbohrung

Bohrverfahren: Hydrothermale Bohrung

Es werden zwei Bohrungen gesetzt:

  • Eine Produktionsbohrung, mit deren Hilfe das Tiefenwasser an die Oberfläche gefördert wird

  • Und mit großem Abstand, die Injektionsbohrung, mit der das abgekühlte Tiefenwasser wieder in das Reservoir verbracht wird und sich langsam wieder erwärmt.

Bohrphase

Das vom Landesbergamt geforderte seismische Gutachten bewertet die mikroseismische Aktivität beim Bohrbetrieb und berücksichtigt die geologischen Gegebenheiten vor Ort. Es prüft, ob Mikroseismizität entstehen könnte und definiert Maßnahmen zur Steuerung. Auf Basis der Ergebnisse werden ein Ampelsystem und ein Reaktionsplan entwickelt sowie ein seismisches Messnetz installiert, das kontinuierlich Daten an die Behörden übermittelt.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass selbst im Worst Case die durch die Bohraktivitäten entstehenden Erschütterungen so gering sind, dass sie technisch kaum messbar und an der Oberfläche nicht spürbar sind. Auch für die Testphase wird bestätigt, dass mikroseismische Ereignisse keine Auswirkungen an der Oberfläche haben. Für den späteren Betrieb gibt die Studie eine Prognose, die nach erfolgreicher Testung aktualisiert wird.

Trotz der sehr guten Ergebnisse richten wir ein Ampelsystem und einen Maßnahmenplan ein. Grundlage sind die Messwerte des Monitoringnetzes nach anerkannten Regelwerken und DIN-Normen (DIN 4150/3). Diese Vorgaben gewährleisten eine sichere Einordnung der Mikroseismizität und den störungsfreien Betrieb. Ziel ist es, spürbare Mikroseismizität zuverlässig zu vermeiden.

Die Grafik bildet das Konzept des Monitoringnetzes. Sie zeigt, wo die Produktionsbohrung und Injektionsbohrung gesetzt wird und wo mikroseismische Messungen stattfinden.
Die Grafik bildet das Konzept des Monitoringnetzes. Sie zeigt, wo die Produktionsbohrung und Injektionsbohrung gesetzt wird und wo mikroseismische Messungen stattfinden.

Finanzielle Beteiligung an unserer Anlage

Als Bürgerinnen und Bürger der Standortkommune oder auch aus anderen Kommunen können Sie von unserer Anlage profitieren: Wie bei Windprojekten können Sie Ihr Geld zu einem bestimmten Zinssatz anlegen.

Häufige Fragen zur Wärmetransportleitung

Planung

Die Versorgung mit Wärme dient dem Wohl der Allgemeinheit. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Bau von Wärmetransportleitungen ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt. In diesem Zusammenhang wurde mit dem sogenannten Planfeststellungsverfahren der Genehmigung und der Umsetzung solcher Wärmetransportleitungen eine rechtlich starke Sonderstellung eingeräumt.

Anfang 2027 wird beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde ein Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Das Regierungspräsidium prüft die Planungen intensiv und beteiligt im Anschluss die Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass die von der Planung betroffenen Ämter, Verbände oder Eigentümer:innen im Rahmen einer vierwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne Einwände vorbringen können und diese durch die Behörde abgewogen werden. Dann wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen, der die Planung genehmigt. Mit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses dürfen wir die benötigten Flächen für die Maßnahme in Anspruch nehmen und die Verlegung der Wärmetransportleitung kann beginnen.

Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Anfang 2027 suchen wir im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit allen betroffenen Eigentümer:innen und Landwirt:innen das Gespräch. Neben der Information über das Projekt wird die Entschädigung nach der Rahmenvereinbarung mit dem BLHV, die genaue Verlegung der Leitung und die damit verbundenen Themen besprochen. Ziel ist es, den Bauablauf auch im Interesse der Bewirtschafter zu organisieren und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Die Belange der Bewirtschafter werden abgefragt, damit sie bei der baulichen Umsetzung der Leitung möglichst weitgehend berücksichtigt werden können.

Der Bau soll im Jahr 2028 beginnen und wird in Abschnitte aufgeteilt. Die einzelnen Abschnitte werden jeweils zügig und teilweise zeitlich parallel zueinander umgesetzt, um die Auswirkungen der Baumaßnahmen für die Betroffenen so klein wie möglich zu halten. Die geplante Dauer bis zur gesamten Fertigstellung aller Abschnitte beträgt 2 Jahre. Hierzu werden wir rechtzeitig informieren.

Im öffentlichen Straßenraum stimmen wir uns mit dem entsprechenden Baulastträger, z.B. dem RP Freiburg, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald oder dem Bund ab. So stellen wir sicher, dass Maßnahmen gebündelt stattfinden können.

Im Bereich von Kreuzungen oder Parallelverlegungen mit bestehender Infrastruktur laufen ebenfalls enge Abstimmungen mit den entsprechenden Vorhabensträgern (Deutsche Bahn, Netzbetreiber etc.).

Selbstverständlich sind wir darüber hinaus eng in Gesprächen mit den Kommunen und entwickeln die Trasse im Einvernehmen, um auch die Gestattungen der Gemeinden zu erhalten.

Wir haben bei der Planung dieser Leitungsführung versucht, alle Belange und Rahmenbedingungen, insbesondere die der Landwirtschaft, so gut wie möglich in Einklang zu bringen.

Soweit möglich, wird die Wärmetransportleitung unter öffentlichen Wegen und Straßen verlegt, um so wenig landwirtschaftliche Fläche wie möglich in Anspruch zu nehmen.

Wo das nicht möglich ist, greift das Bündelungsgebot von Leitungen, das bedeutet, dass die Wärmetransportleitung in einem Abschnitt entlang bereits bestehender Leitungen (Gashochdruck-, Wasserleitung sowie Stromtrasse) verlegt wird.

Eine Verlegung direkt an der Autobahn A5 ist aufgrund von Anbauverbotszonen nicht möglich. Gleiches gilt für die Neubaustrecke der Deutschen Bahn.

Im Rahmen der Planung werden umfangreiche Umwelt- und Artenschutzprüfungen durchgeführt. Die daraus resultierenden Maßnahmen und Auflagen werden durch Badenova umgesetzt.

Die Wärmetransportleitung wird an ein Verteilnetz mit Hausanschlüssen angeschlossen. Dieses verteilt die Wärme dann an die einzelnen Haushalte.

Einen Anschluss von größerem Gewerbe oder landwirtschaftlichen Betrieben mit geeignetem Wärmebedarf prüfen wir gerne.

Technik und Bau

Innerhalb der einzelnen Abschnitte wird auf landwirtschaftlichen Flächen schrittweise in offenen Grabenlängen von 200 bis 300 m gearbeitet, um den zeitlichen Eingriff in die Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Zudem können Sondermaßnahmen wie Gewässer- oder Straßenquerungen hinzukommen, die den Baufortschritt zeitlich beeinflussen.

Nein, die verschiedenen Schichten werden bei der Bauausführung getrennt. Der Oberboden im Bereich des geböschten Rohrgrabens wird abgeschoben und seitlich gelagert. Danach erfolgt die Erstellung der Baustraße mit Geo-Vliesen und Schotter. Erst danach erfolgt der Aushub des Unterbodens bis zur Rohrgrabensohle. Dieser Aushub wird seitlich getrennt vom Oberboden gelagert und eine Vermischung somit vermieden.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt so schonend wie möglich. Bei Erfordernis werden hohe Lasteinträge durch geeignete Maßnahmen wir beispielsweise den Einsatz von Bodenschutzmatten/Vliesen vermieden. Sollten trotz Vorsorgemaßnahmen Verdichtungen auftreten, erfolgt in Absprache mit dem Bewirtschafter eine Tiefenlockerung oder finanzieller Ausgleich für notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen nach der Entschädigungsvereinbarung.

Die Transportleitung ist ein sehr gut isoliertes Kunststoffmantel-Rohr (innen Stahlrohr, PUR-Schaum, außen Kunststoffmantel). Der Außendurchmesser des Rohres beträgt zwischen 50 und 63 cm. Über die Strecke der ca. 14 km langen Wärmetransportleitung verliert das isolierte Rohr kaum Wärme. Berechnungen zeigen einen Verlust von etwa 3 %, was etwa 1,5 °C entspricht.

Eine Leckage ist nicht zu erwarten. Standardmäßig ist im Rohrmantel ein System zur Überwachung integriert. Über das System zur Leckage-Überwachung könnte die Position einer theoretisch möglichen Undichtigkeit sehr schnell geortet und punktuell wieder Instand gesetzt werden.

Die Lebensdauer der Rohre wird mit mindestens 30 bis 50 Jahren angegeben, übliche Standzeiten gehen weit darüber hinaus. Wir betreiben Leitungen, die nach 60 Jahren technisch voll funktionsfähig sind. Die Leitung muss in dieser Zeit keiner planmäßigen Wartung unterzogen werden.

Entschädigung

Gemeinsam mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) haben wir eine Entschädigungs-Rahmenvereinbarung erarbeitet, mit dem Ziel, einen transparenten und angemessenen Rahmen zur Entschädigung bei unseren Rohrleitungsprojekten zu schaffen.

Die Vereinbarung regelt die Entschädigung sowohl für die temporäre Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen wahrend dem Bau als auch für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens.

Nachteile, die durch die temporäre Inanspruchnahme von Bauflächen für die Wärmetransportleitung begründet sind, werden auf Basis der Entschädigungsvereinbarung mit dem BLHV ausgeglichen. Langfristig entstehen hier keine Nachteile.

Grundsätzlich gilt, dass unwirtschaftliche Restflächen während der Bauphase mit entschädigt werden, sie können gegebenenfalls von uns als Lagerflächen gepachtet werden. Wir betrachten dies im Einzelfall individuell mit dem jeweiligen Bewirtschafter.

Die Entschädigungsvereinbarung regelt auch die Entschädigung von Sonderkulturen.

Ausfälle bei mehrjährigen Kulturen werden entsprechend auch über mehrere Jahre entschädigt.

Flächennutzung

Unter landwirtschaftlich genutzten Flächen liegt die Leitung 1,20 m unter der Erde. Der gesamte Schutzstreifen (6 m Breite) darf auch über der Leitung landwirtschaftlich bewirtschaftet, aber nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden.

An Stellen, wo der Schutzstreifen der Wärmetransportleitung auch private Grundstücke betrifft, vereinbaren wir ein Gespräch mit dem jeweiligen Eigentümer, um dies vertraglich zu regeln. Wichtig: Das Grundstück bleibt in jedem Fall im privaten Eigentum. Unser Ziel ist es, die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb der Leitung unter Teilen des jeweiligen Grundstücks zu erhalten. Dies geschieht durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch. Dafür zahlt Badenova Wärmeplus eine Entschädigung, die sich nach dem örtlichen Bodenrichtwert und der Größe der beanspruchten Fläche richtet. Die Berechnung ist in der Entschädigungsvereinbarung mit dem BLHV verankert.

Der Betrieb bestehender Beregnungsanlagen während der Baustelle wird durch Badenova Wärmeplus sichergestellt.

Der Zugang zu bestehenden Beregnungsanlagen ist gewährleistet und auch die zukünftige Verlegung von Beregnungsleitungen in unmittelbarer Nähe der Wärmetransportleitung ist grundsätzlich möglich. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir dies bei der Planung berücksichtigen können.

Ja, wir betrachten dies im Einzelfall mit dem Bewirtschafter. Die Entschädigungsvereinbarung mit dem BLHV stellt sicher, dass Wirtschaftserschwernisse vermieden oder ausgeglichen werden.

Ja, nach Fertigstellung der Arbeiten wird der gesamte Baustreifen wieder hergestellt und kann dann wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Ihr Kontakt

Annette Schubert

Projektleitung Kommunikation und Stakeholdermanagement Erdwärme Breisgau

+49 761 279-3773
Gefördert durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages