Windpark Bösingen
Auf den kommunalen Flächen der Gemeinde Bösingen ist die Errichtung eines Windparks mit voraussichtlich vier Windenergieanlagen vorgesehen. Die Gemeinde hat Badenova beauftragt, das Windpotenzial der Flächen zu prüfen. Die Analyse hat ergeben, dass ein Windpark nördlich von Bösingen sowohl zur Generierung kommunaler Einnahmen beitragen als auch einen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten kann.
Mit den Anlagen könnten rund 33.000 Personen mit Strom aus der Region versorgt werden können.
ca. 48
Millionen Kilowattstunden jährlich
ca. 33.000
versorgte Personen jährlich
ca. 20.000
Tonnen CO2 jährlich Einsparung
Möchten Sie Ihre Fläche zur Verfügung stellen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde Bösingen. Im Vordergrund steht die Entwicklung eines ganzheitlichen Projekts mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Nutzung gemeindeeigener Flächen.
Da sich das Projekt in der Entwurfskulisse Schwarzwald-Baar-Heuberg befindet, werden derzeit auch Gespräche mit privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern geführt, um deren mögliche Beteiligung zu prüfen.
Aktueller Stand des Windparks Bösingen
Hier berichten wir regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts.
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2023
Bürgerinformation
Die Gemeinde Bösingen bat Badenova, das Windpotenzial ihrer nördlich gelegenen kommunalen Flächen zu prüfen. Im November fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der Badenova und iterrra ihre Windenergievorhaben vorstellen. Erfahren Sie mehr in der Präsentation zur Bürgerinfoveranstaltung.
2024
Nutzungsvertrag
Im Februar 2024 forderte die Gemeinde beide Projektierer zur Abgabe eines Angebots auf. Nach Auswertung der Angebote entschied sie sich im Juni für Badenova als Partner zur Entwicklung des Windenergieprojekts. Im Dezember wurde der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Bösingen und Badenova unterzeichnet.
2025
Flächensicherung und Genehmigungen
Im Februar begann die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Rottweil sowie die Kartierungen zu Natur- und Artenschutz. Im März wurden private Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer Informationsveranstaltung über das Projekt informiert, und die Sicherung privater Flächen startete. Am 27. Juli wurden die Antragsunterlagen gemäß § 19 BImSchG in Verbindung mit § 6 WindBG eingereicht.