Windpark Rappeneck

Auf dem Weg zur Energie- und Wärmewende spielt der Ausbau der regionalen Windkraft für den Energiedienstleister Badenova und die SIVENTIS aus Vöhrenbach eine zentrale Rolle. Ein weiterer Baustein auf diesem Weg: Der neue Windpark Rappeneck. Auch die beiden Städte Vöhrenbach und Furtwangen im Schwarzwald unterstützen das Windparkprojekt auf ihrer Gemarkung, da sie sich mit den Herausforderungen der Energiewende beschäftigen.

An der Gemeindegrenze zwischen Furtwangen und Vöhrenbach sollen fünf Anlagen errichtet werden. Mit der neuen Generation an Windenergieanlagen mit Nabenhöhen um 175 m, einem Rotordurchmesser um 180 m sowie einer Gesamthöhe um 260 m könnten damit ca. 30.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

  • 70

    Millionen Kilowattstunden jährlich

  • 50.000

    versorgte Personen jährlich

  • 30.000

    Tonnen CO2 jährlich Einsparung

Aktueller Stand des Windparks Rappeneck

Hier berichten wir regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts.

Visualisierung geplanter Windpark Rappeneck
Visualisierung

Vor über 10 Jahren

Gemeinsam für die Energiewende

Die ersten Ideen für Windenergieanlagen am Rappeneck wurden bereits vor über 10 Jahren von elf Bürgern aus dem oberen Bregtal entwickelt. Mit dem Ziel, einen lokalen Beitrag zur Energiewende zu leisten, gründeten diese u.a. das Unternehmen SIVENTIS mit Sitz in Vöhrenbach, das sich seitdem mit dem Ausbau der Windkraft in ihrer Region beschäftigt.

Die beiden Städte Vöhrenbach und Furtwangen im Schwarzwald unterstützen das Windparkvorhaben Rappeneck auf den Gemarkungen zwischen beiden Kommunen, da auch sie sich mit den Herausforderungen der Energiewende beschäftigen.

2025

Bürgerinformation

In einer gemeinsamen Abendveranstaltung haben die Projektbeteiligten und die zwei Kommunen die Bürger:innen in der Region nun transparent über das Projekt informiert. Mehr dazu können Sie dem Protokoll und der Präsentation zur Bürgerinformationsveranstaltung.

Der von Badenova und SIVENTIS geplante Windpark in Furtwangen und Vöhrenbach kommt gut voran. Daher konnten wir zum 26.06.2025 einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landratsamt in Villingen-Schwenningen einreichen.

Dies erfolgte im Rahmen der EU-Notfallverordnung (kurz: EU-NotfallVO), die in § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) in nationales Recht umgesetzt wurde und den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen soll.

Der Gesetzgeber erlaubt dabei unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Artenschutzprüfung sowie von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für erneuerbare Energien, sofern auf der Planungsebene bereits eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

Diese Prüfung hat auf den vom Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg ausgewiesenen Flächen im Windvorranggebiet Rappeneck bereits stattgefunden. Dennoch sind natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich. Diese wurden freiwillig und umfassend von uns durchgeführt, um zusätzliche Daten und damit mehr Planungssicherheit zu gewinnen.

Der nun eingereichte Antrag gemäß § 6 WindBG erleichtert und beschleunigt das Verfahren, sodass Badenova zuversichtlich ist, dass Planung und Bau der Anlagen möglichst zeitnah umgesetzt werden können. Ungeachtet der oben genannten Befreiungstatbestände ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren weiterhin erforderlich. Weitere Schutzgüter wie Schall, Schattenwurf oder Brandschutz werden nun in Kürze durch unabhängige Gutachter analysiert und im Rahmen des Verfahrens von der zuständigen Behörde geprüft.

Parallel dazu wird die technische Planung des Windparks weiter vorangetrieben, sodass – nach Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt – mit dem Bau begonnen werden kann. Die ersten Arbeiten im Gelände werden zum Jahreswechsel 2027/2028 erwartet. Ab dem Jahr 2029 sollen die Anlagen dann Grünstrom erzeugen.

Abstände zur Wohnbebauung, Windpark Rappeneck
Die Karte zeigt die geplanten Standorte der Windenergieanlagen, sowie die umliegende Wohnbebauung. Durch die Einhaltung von Abständen zu den benachbarten Wohngebäuden wird garantiert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Schallgrenzwerte eingehalten werden können.