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Innovationsfonds Förderung beantragen
Förderantrag stellen
Zur Erstellung oder Bearbeitung Ihrer Projektskizze oder Ihres Antrags, melden Sie sich bitte über "mein Förderantrag" in unserem Online-Portal InnoWeb an. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich bitte zunächst.
Förderrichtlinien
Alle verbindlichen Angaben finden Sie in unseren Richtlinien zur Mittelverwendung
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Unsere Fördervoraussetzungen
Klima- oder Wasserschutz als Ziel
Innovativer Ansatz
Umsetzung in der Region
Bestehende Kundenbeziehung zu Badenova
Projektstart frühestens im Jahr der Antragstellung
Projektlaufzeit 1 - 3 Jahre
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Unsere Förderleistungen
Eine Förderquote von bis zu 50 Prozent.
Gestaffelter Förderhöchstbetrag nach Anzahl der teilnehmenden Kommunen - maximal 250.000 Euro.
Möglichkeit zur Ko-Förderung
Gezielte Vernetzung in der Region
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Staffelung des Förderhöchstbetrags
Wir unterstützen, da wo es sich anbietet, die regionale Skalierung von Projekten.
Um die höheren Kosten zu berücksichtigen, die bei Projektumsetzung mit mehreren Gemeinden anfallen, ist die maximal mögliche Fördersumme an die Anzahl der teilnehmenden Kommunen oder kommunalen Beteiligungen gekoppelt.
150.000 Euro mit 0 bis 1 Kommunen
200.000 Euro mit 2 bis 4 Kommunen
250.000 Euro ab 5 Kommunen
Rahmenbedingungen des Antrages
Alle sind antragsberechtigt, egal ob Privatperson, Verein, Unternehmen, Schule oder Kommune. Voraussetzung ist eine Kundenbeziehung zu Badenova.
Die geförderten Themen reichen von Mobilität über Landwirtschaft, technische Lösungen und Bildungsprojekte bis hin zu Forschungsstudien und vielem mehr. Voraussetzung ist der positive Effekt im Klima- oder Wasserschutz und ein innovativer Ansatz. Hier finden Sie eine Übersicht aller bisher geförderten Projekte.
Ökologische Wirkung und Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung
Ziel des Projekts ist ein positiver Effekt im Klima- oder Wasserschutz. Die Umsetzung kann im Rahmen von Forschungs-, Bau-, Anwendungs- oder Umweltkommunikationsprojekten geschehen und trägt zu einer nachhaltigeren Entwicklung der Region bei.
Innovationsgrad
Das Projekt verfolgt die Umsetzung oder Entwicklung eines innovativen Ansatzes in Form von neuen Methoden oder technischen Lösungen. Innovation kann aber auch in der Zusammensetzung der Projektpartner, in der Kombination von Methoden oder im Erreichen von neuen Zielgruppen stecken.
Multiplikatoreneffekt
Das Projekt zeigt auf, wie die angestrebte Lösung auf andere Einsatzgebiete übertragen werden kann (Modellhaftigkeit und Pilotwirkung). Durch transparente Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit fördert das Projekt Nachahmungseffekte und sendet Nachhaltigkeitsimpulse in die Region.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Das Projekt soll Dienstleistungen, Infrastrukturen, Systeme oder Prozesse schaffen, die auch nach Auslaufen der Förderung wirtschaftlich weiter betrieben werden können.
Machbarkeit und Risiko
Das Gesamtkonzept des Projektes ist plausibel und innerhalb seiner geplanten Laufzeit realisierbar.
Die genauen inhaltlichen Elemente der Skizze und des Antrags finden Sie nach Ihrer Registrierung im jeweiligen Online-Formular in InnoWeb. Zur Orientierung haben wir Ihnen hier die Kernelemente des Projektantrags zusammengefasst:
Projektinhalt:
In diesem Kapitel wird das Vorhaben/Projekt detailliert beschrieben, in den Kontext eingebettet und auf die einzelnen für den Fonds relevanten Kriterien einzeln eingegangen.Projektplanung:
In der Projektplanung sollen die Personalaufwendungen innerhalb der zeitlich definierte Arbeitspakete mit den jeweiligen Inhalten und Zielen festgehalten werden. Darüber hinaus werden Meilensteine definiert. Im finalen Antrag müssen die im Projekt aktiv mitwirkenden Projektpartner ihre Beteiligung bestätigen (Anhang A)
Projektfinanzierung:
Es ist ein Finanzierungsplan zu erstellen (mit Personal-, Sach-, Baukosten, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit).
Neue Projektideen können jedes Jahr zum 01. März und zum 01. Oktober als Skizze eingereicht werden.
Antrags- und Bewilligungsprozess
Der Vergabeprozess der Fördergelder im Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz ist zweistufig und besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase.
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1. Schritt
Einreichung Skizze
Die Skizze beschreibt Ihr Projekt kurz und knapp und dient als Grundlage für den weiteren Austausch und die Vernetzung mit anderen engagierten Menschen in der Region. Sie ist verpflichtend, wird aber nicht inhaltlich bewertet.
2. Schritt
Vernetzung und Konkretisierung
In dieser Phase haben Sie die Möglichkeit, Ihr Projekt zu konkretisieren, sich mit anderen auszutauschen, ggf. zusätzliche Projektpartner zu finden und mit dem Innovationsfonds-Team in Kontakt zu treten.
3. Schritt
Einreichung Antrag
Der Projektantrag ist ausführlicher als die Skizze und dient als Grundlage für die Projektbewertung und die anschließende Förderentscheidung durch unsere Gremien.
4. Schritt
Prüfungs- und Bewertungsphase
Die Projektanträge werden von externen Experten und Expertinnen geprüft und von unserem unabhängigen Gremium, dem Sachverständigenbeirat (SVB) zur Förderung empfohlen. Die Förderempfehlungen des SVBs sind die Grundlage für die Bewertung der Projekte im Kommunalbeirat und den endgültigen Förderentscheid durch den Aufsichtsrat von Badenova.
5. Schritt
Förderentscheidung
Ca. 6 Monate nach Einreichung des finalen Antrags benachrichtigen wir Sie über die Förderentscheidung zu Ihrem Projekt.
Häufig gestellte Fragen
Diese Fragensammlung soll als Hilfestellung dienen und wird laufend aktualisiert. Rechtlich bindend sind nur die "Richtlinien zur Mittelverwendung" des Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz. Fragen zu InnoWeb werden innerhalb des Online-Portals in den FAQs beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Skizze und Antrag
Ihre Skizze und Ihren Antrag reichen Sie digital über die Formulare in unserem Online-Portal InnoWeb ein. Hierfür müssen Sie sich zu Beginn einmal registrieren. Anschließend können Sie über den angelegten Benutzer Ihre Skizze und Ihren Antrag bearbeiten und abschicken.
Ja, antragsberechtigt sind nur Projekte, für die vorher fristgerecht eine Skizze eingereicht wurde.
Die Angaben in der Skizze sind nicht verbindlich. Die Skizze dient dazu, einen Überblick über Ihr Vorhaben zu bekommen. Alle Angaben aus der Skizze können vor Einreichung des Antrags erneut bearbeitet werden.
Pro Account kann immer nur eine Skizze angelegt werden – wenn Sie darüber hinaus noch Skizzen einreichen wollen, müssen Sie zusätzliche Accounts anlegen. Alle Accounts können dabei über dieselbe E-Mail-Adresse registriert werden.
Ja, allerdings können Sie nur einen Benutzer und damit einen Zugang für jedes Projekt anlegen. Um gemeinsam an Ihrer Skizze oder Ihrem Antrag arbeiten zu können, müssen Sie Ihre Zugangsdaten im Team teilen.
Sofern Sie eine Skizze eingereicht haben, werden wir uns zeitnah nach der Skizzenfrist mit Informationen zur folgenden Vernetzungsphase bei Ihnen melden. Sofern Sie einen Antrag eingereicht haben, erhalten Sie ungefähr sechs Monate nach Fristablauf eine Nachricht mit der Förderentscheidung über Ihr Projekt. Wenn es keinen Klärungsbedarf im Bezug auf Ihr Projekt gibt, findet nach Einreichung des Antrags keine weitere Rückmeldung seitens des Innovationsfonds statt. Sie können sich bei Fragen jederzeit an innovationsfonds@badenova.de wenden.
Nach dem Abschicken der Skizze oder des Antrags ist eine Bearbeitung generell nicht mehr möglich. Sollte eine erneute Bearbeitung vor Ablauf der Frist dennoch notwendig sein, können Sie sich per E-Mail an innovationsfonds@badenova.de wenden. Vergessen Sie im Anschluss das erneute Abschicken nicht.
Einige Felder sind beim Ausfüllen der Skizze oder des Antrags noch nicht als Pflichtfelder markiert, werden jedoch beim Abschicken der Skizze umgewandelt und sind ab diesem Zeitpunkt auch als Pflichtfelder gekennzeichnet. Bitte prüfen Sie noch einmal, ob Sie auch wirklich alle nachträglich gekennzeichneten Pflichtfelder (*) ausgefüllt haben. Vergewissern Sie sich zudem, dass Sie sich innerhalb der Abgabefrist befinden. Sollte der Fehler weiterhin bestehen wenden Sie sich an innovationsfonds@badenova.de
Klicken Sie in der Anmeldemaske für InnoWeb die Schaltfläche „Passwort vergessen?“ an und geben Sie anschließend Ihren Accountnamen (falls nicht automatische eingetragen), sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Ihnen wird nun eine automatisierte E-Mail mit einem temporären Passwort zugeschickt, mit welchem Sie sich anmelden können.
Sollten Sie auch Ihre angegebene E-Mail-Adresse vergessen haben, wenden Sie sich bitte an innovationsfonds@badenova.de
Allgemeine Fragen
Die Fördersumme wird in Teilsummen über die Projektlaufzeit verteilt ausgezahlt. Die Auszahlungen erfolgen ergebnisorientiert, der Auszahlungsplan wird zu Beginn des Projekts mit Ihnen gemeinsam festgelegt. Die letzte Zahlung ist an den erfolgten Projektabschluss gekoppelt.
Eine Förderung aus dem Innovationsfonds ist mit der Förderung aus öffentlichen Fördertöpfen kombinierbar. Die Gesamtfördersumme für das Projekt darf jedoch 80 % nicht überschreiten. Mindestens 20 % müssen also als Eigenleistung vom Antragstellenden oder den Projektpartner:innen eingebracht werden.
Projektpartner:innen bringen sich mit Eigenleistung in Ihr Projekt ein. Die Eigenleistung kann z.B. finanzieller Art sein oder aus Personalstunden bestehen. Die Projektpartner:innen müssen den Umfang ihrer Beteiligung vor Beginn des Projekts schriftlich bestätigen. Laden Sie sich bitte hierfür das Formular "Anhang A Beteiligungsbestätigung Projektpartner" herunter.
Wird eine Erhöhung der Höchstfördersumme durch Projektbeteiligungen von mehreren Kommunen angestrebt, muss der Wert ihrer Leistungen im Projekt jeweils mindestens 5.000 Euro betragen.
Ja, Projekte dürfen bereits im Jahr der Antragstellung begonnen haben. Wenn das Projekt bereits begonnen hat, muss im Antrag klar ersichtlich werden, worin der Zusatznutzen der Förderung besteht und warum das Projekt ohne die Förderung des Innovationsfonds nicht in der beantragten Form umgesetzt würde.
Ja, sowohl bereits eingereichte Projekte können erneut zur Prüfung vorgelegt werden, als auch mehrere Projekte von der selben Organisation eingereicht werden.
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