• Co2-Steuer erklärt.
  • Alles was Sie zum „CO2-Preis“ wissen müssen

    Die Bundesregierung strebt eine umfassende Klimawende durch die Reduktion von Emissionen an. Ab dem 1. Januar 2021 werden durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Änderungen in Kraft treten. Fragen und Antworten hierzu haben wir ausführlich für Sie zusammengestellt.

    Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

    Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten.

    In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass ab 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen. Genauer gesagt von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind die Versorger wie z.B. badenova gemeint, da diese das Erdgas liefern bzw. in den Verkehr bringen.

    Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe (z.B. Erdgas) teurer werden. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen – denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

    Was ist gemeint mit „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder „CO2-Preis“?

    Als Energielieferant sind wir dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Der Preis hierfür ist gesetzlich fixiert. Aus diesem Grund wird oft von einer „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder der „CO2-Bepreisung" gesprochen. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer oder Abgabe, sondern um die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel.

    Was bedeutet das für mein Unternehmen?

    Als Energieversorger sind wir ab 2021 dazu verpflichtet, für das Liefern bzw. in den Verkehr bringen von Brennstoffen Zertifikate zu erwerben und an die Brennstoffemissions-handelsstelle (DEHSt) abzugeben. Die Kosten für diese Zertifikate (pro Tonne CO2) sind bis 2025 vom Gesetzgeber festgeschrieben. Danach werden sie in einem Auktionsverfahren ermittelt.

    Für die kommenden Jahre ergeben sich für den Kauf der Zertifikate folgende Kosten:

    2024 2025
    45 €/t 55 €/t
    0,8163 ct/kWh 0,9977 ct/kWh

    Emissionsfaktor nach EBEV 2030 (gültig ab einschließlich 2023): 0,18139464 kg CO2/kWh

    Das bedeutet für Sie:

    Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (bezüglich der allgemeinen Preisbestandteile) verrechnen wir die Kosten eins-zu-eins an Ihr Unternehmen weiter. Damit steigen Ihre Kosten für die Lieferung von Erdgas um die oben genannten Beträge. Eine detaillierte Preisinformation erhalten Sie per Post.

    Wie werden die Kosten an mich weiterverrechnet?

    Der neue Preisbestandteil wird separat auf Ihrer Rechnung aufgeführt.

    Bei Kunden mit SLP-Zähler (ohne registrierende Leistungsmessung) werden die Kosten durch die Jahresverbrauchsabrechnung weitergegeben.

    Bei Kunden mit rLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) werden die Kosten direkt mit der monatlichen Abrechnung weitergegeben.

    Was passiert mit meinen Mehrkosten?

    Die Bundesregierung möchte die Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder in anderer Form an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.

    Ein Teil der staatlichen Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate wurde zur Entlastung der EEG-Umlage seit Mitte 2022 genutzt: Die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Zulage genannt, wurde inzwischen abgeschafft, badenova hat den Strompreis entsprechend zum 01.07.2022 gesenkt, Details finden Sie hier: EEG-Umlage

    Sind Bio- und Ökogas ebenfalls betroffen?

    Nicht-nachhaltiges Biogas (z.B. business BIO 10) und Ökogas unterliegen im Sinne des BEHG dem CO2-Preis analog normalem Erdgas.

    Ist (Öko-)Strom ebenfalls von den Belastungen betroffen?

    Strom ist nicht von den Belastungen aus dem BEHG betroffen. Die Emissionen der Stromerzeugung sind in Deutschland bereits im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst. Seit 2005 müssen Betreiber für jede Tonne emittiertes CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben.

    Muss ich meinen Zählerstand mitteilen?

    Zur besseren Abgrenzung können Sie uns Ihren Zählerstand vom 31. Dezember mitteilen (gerne per E-Mail an: ablesung@badenova.de); dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.

    Sie sind Privatkunde?

    Für Privatkunden, die Erdgas (inkl. aller Steuern, Abgaben und Umlagen) beziehen, haben wir separate Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.