• Co2-Steuer erklärt.
  • Alles was Sie zum „CO2-Preis“ wissen müssen

    Der Gesetzgeber hat im Jahr 2021 die CO2-Bepreisung eingeführt, mit dem Ziel, die Nutzung fossiler Energien zu verteuern. Seit dem 1. Januar 2021 wird diese Bepreisung und Menge der CO2-Zertifikate durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Fragen und Antworten hierzu haben wir ausführlich für Sie zusammengestellt.

    Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

    Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende.

    In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass ab 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen. Genauer gesagt von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind die Versorger wie z.B. badenova gemeint, da diese das Erdgas liefern bzw. in den Verkehr bringen.

    Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate führen dazu, dass Brennstoffe (z.B. Erdgas) teurer werden. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen – denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und erneuerbare Energien zu nutzen.

    Was bedeutet das für mein Unternehmen?

    Als Energieversorger sind wir seit 2021 dazu verpflichtet, für das Liefern bzw. in den Verkehr bringen von Brennstoffen Zertifikate zu erwerben und an die Brennstoffemissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben. Die Kosten für diese Zertifikate (pro Tonne CO2) sind bis 2025 vom Gesetzgeber festgeschrieben. Ab dem Jahr 2026 werden die CO2-Zertifikate in einem Versteigerungsverfahren ermittelt.

    Für die kommenden Jahre ergeben sich für den Kauf der Zertifikate folgende Kosten:

    2025 2026 2027 2028
    55 €/t CO2 55 - 65 €/t CO2 Unbekannt Unbekannt
    0,998 ct/kWh 0,998 – 1,179ct/kWh Unbekannt Unbekannt

    Emissionsfaktor nach EBEV 2030 (gültig ab einschließlich 2023): 0,18139464 kg CO2/kWh

    Das bedeutet für Sie:

    Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (Anlage Allgemeinen Preisbestandteile Erdgas) und entsprechend der Gesetzesintention verrechnen wir die Kosten eins-zu-eins an Ihr Unternehmen weiter. Damit steigen Ihre Kosten für die Lieferung von Erdgas um die oben genannten Beträge.

    Wie sieht das Versteigerungsverfahren im Jahr 2026 aus?

    Für das Jahr 2026 ist im nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzt (BEHG) ein Preiskorridor von 55 - 65€/t CO2 festgelegt. Im Frühjahr 2026 wird durch die Brennstoffemissionshandelsstelle (DEHSt) die Menge der handelbaren Zertifikate im Jahr 2026 bekanntgegeben. Diese Menge, verteilt auf wöchentliche Versteigerungstermine, wird im Preiskorridor gehandelt. Das Versteigerungsverfahren erfolgt nach dem Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde pro Versteigerung. Das bedeutet, alle Teilnehmenden in einer Bieterrunde, bekommen denselben Preis. Zertifikate bekommen allerdings nur die, die den Einheitspreis oder höher geboten haben. Aufgrund der begrenzten Menge der Zertifikate gehen die meisten Marktbeobachter davon aus, dass der Preis am oberen Ende des Korridors, also 65€/t CO2, liegen wird.

    Sobald alle Zertifikate in den Bieterrunden versteigert sind, besteht zusätzlich die Möglichkeit, Zertifikate zu beschaffen. Diese werden jedoch zu einem Preis von 68 €/t CO2 verkauft. Wie in der Vergangenheit auch, gibt es auch für das Jahr 2026 die Möglichkeit, nachträglich im Jahr 2027 noch Zertifikate zu beschaffen, um offene Mengen zu schließen. Im Gegensatz zu den bisherigen Nachkaufmöglichkeiten, wird es hier erneut eine Preissteigerung geben. Diese Zertifikate werden zu einem Preis von 70 €/t CO2 verkauft. In der Vergangenheit gab es keine Preisdifferenz zum Lieferjahr selbst.

    Dies kann dazu führen, dass der CO2-Preis schlussendlich auch über der Obergrenze des Preiskorridors liegt.

    Versteigerung Verkauf Nachkauf
    55-65 €/t CO2 68 €/t CO2 70 €/t CO2
    1,00-1,18ct/kWh 1,23 ct/kWh 1,27ct/kWh
    Die Menge in den Versteigerungsrunden ist begrenzt. Markterwartung bei 65 € Nach den letzten Versteigerungen können weiter Zertifikate erworben werden Zur Schließung offener Mengen können im Jahr 2027 noch Zertifikate nachgekauft werden

    Wie geht es nach dem Jahr 2026 weiter?

    Ursprünglich wäre im Jahr 2027 der Europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) gestartet. Dieser ersetzt den nationalen Emissionshandel in Deutschland für die Bereiche Verkehr und Gebäude. Durch die Verschiebung auf das Jahr 2028, welche durch das EU-Parlament am 13. November 2025 beschlossen wurde, wird der nationale Emissionshandel auch im Jahr 2027 fortgeführt. Eine Anpassung des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzt (BEHG) ist bereits angekündigt. Informationen zu den Handelsmodalitäten für 2027 und 2028 ff. sind noch nicht bekannt.

    Wie werden die Kosten an mich weiterverrechnet?

    Der CO2-Preis wird weiterhin separat auf Ihrer Rechnung aufgeführt. Der final erzielte Preis wird erst nach Ablauf des Lieferjahres feststehen.

    Bei Kunden mit SLP-Zähler (jährliche Abrechnung) werden die Kosten durch die Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12.2026 weitergegeben. Im Fall von unterjährigen Abrechnungen wird zunächst ebenfalls mit der Obergrenze abgerechnet, im Folgejahr erfolgt dann eine Korrektur mit der Folgerechnung.

    Bei Kunden mit rLM-Zähler (monatliche Abrechnung) werden die Kosten zunächst in Höhe der Obergrenze von 1,18ct/kWh mit der monatlichen Abrechnung weitergegeben. Mit der letzten Rechnung vom Dezember wird der final erzielte CO2-Preis verrechnet.

    Ist Biogas ebenfalls betroffen?

    Biogas (z.B. business BIO 10) unterliegt im Sinne des BEHG dem CO2-Preis analog normalem Erdgas.

    Ist (Öko-)Strom ebenfalls von den Belastungen betroffen?

    Strom ist nicht von den Belastungen aus dem BEHG betroffen. Die Emissionen der Stromerzeugung sind in Deutschland bereits im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst. Seit 2005 müssen Betreiber für jede Tonne emittiertes CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben.

    Muss ich meinen Zählerstand mitteilen?

    Zur besseren Abgrenzung können Sie uns Ihren Zählerstand vom 31. Dezember mitteilen (gerne per E-Mail an ablesung@badenova.de); dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.

    Sie sind Privatkunde?

    Für Privatkunden, die Erdgas (inkl. aller Steuern, Abgaben und Umlagen) beziehen, haben wir separate Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.