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Direktvermarktung von Badenova
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt eine Direktvermarktung für Stromerzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW(p) vor. Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner für die Direktvermarktung Ihres selbst erzeugten Stroms attraktive und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Photovoltaik-Anlagen, Windparks und KWK-Anlagen im Raum Freiburg und darüber hinaus an.
Wir vermarkten Ihren selbst erzeugten Strom erfolgreich und unkompliziert
Bei der Vermarktung Ihres selbst erzeugten Stroms steht Badenova als Direktvermarkter an Ihrer Seite. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den in Ihrer Anlage erzeugten Strom als Überschuss- oder Volleinspeisung zur Verfügung stellen. Mit unserer langjährigen energiewirtschaftlichen Expertise bieten wir Ihnen als Anlagenbetreiber einen einfachen Zugang zum Strommarkt und erschließen damit eine zusätzliche Erlösquelle für Sie. Neben der Vermarktung kümmern wir uns auch um die Anforderungen an Anlagenbetreiber aus dem Redispatch 2.0.
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Welche Vermarktungsformen gibt es?
Was bedeutet Fernsteuerbarkeit?
Die Fernsteuerbarkeit ist eine technische Voraussetzung für die Direktvermarktung nach § 10b EEG 2023. Grundsätzlich gibt es allerdings zwei Arten der Fernsteuerbarkeit. Die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber und die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter. Beide Fernsteuerungen werden im Normalfall über separate technische Einrichtungen umgesetzt und sind als redundant zu betrachten. Für die Umsetzung der Fernsteuerbarkeit durch dem Netzbetreiber wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anschlussnetzbetreiber.
Für die Direktvermarktung ist vor allem die sog. Direktvermarktungsschnittstelle von Relevanz (Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter). Über die Direktvermarktungsschnittstelle kann der Direktvermarkter jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen, um die Einspeiseprognose der Anlage abhängig von z.B. kurzfristigen Wetterschwankungen anzupassen und die Anlagenleistung ggf. ferngesteuert zu reduzieren.
Verantwortlich für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit ist der Anlagenbetreiber selbst. Bitte kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um die Fernsteuertechnik mit uns abzustimmen. Bei Bedarf verweisen wir Sie gerne an einen herstellerunabhängigen Fernsteuerungsdienstleister, welchen Sie mit der Herstellung der Fernsteuerbarkeit beauftragen können.
Was ist Redispatch 2.0?
Redispatch 2.0 steht für die neuen Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz. Hiernach sind alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Mit den Regelungen aus dem Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.
Direktvermarktung von Badenova
Vorteile im Überblick
Erschließen zusätzlicher Erlösquellen
Partizipation am Marktgeschehen
Transparente Entgeltsystematik
Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort in Südbaden
Hervorragende Bonität
Langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kommunen und Industrieunternehmen
Rundum-Sorglos-Betreuung von der Anlagenprojektierung über die Stromvermarktung bis zur Energielieferung
Handel mit Herkunftsnachweisen möglich
Schritt für Schritt zum Vermarktungsstart
Mit uns wird die Direktvermarktung Ihres Stroms einfach und effizient. Wir begleiten Sie von Anfang an und stehen Ihnen jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
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1. Stammdatenübermittlung für Indikation
In der Planungsphase
Sie übermitteln uns die Basisstammdaten zu Ihrer Anlage.
2. Indikativangebot, Klärung Fernsteuerbarkeit
In der Planungsphase
Auf Grundlage der Basisstammdaten berechnen wir einen indikativen Angebotspreis und klären erste technische Rahmenbedingungen hinsichtlich der feinwirktechnischen Anbindung Ihrer Anlage.
3. Vervollständigung Anlagenstammdatenübersicht
1,5 - 2 Monate vor Inbetriebnahme
Unser Angebot sagt Ihnen zu und die technischen Rahmenbedingungen stimmen? Dann vervollständigen wir gemeinsam mit Ihnen die von uns benötigten Anlagenstammdaten und unterbreiten Ihnen ein verbindliches Angebot.
4. Vertragsabschluss
1,5 - 2 Monate vor Inbetriebnahme
Nach Vertragsabschluss stoßen wir im Hintergrund die Anlagenanmeldung und Wechselprozesse an.
5. Fernsteuerungstest durchführen
Vor Vermarktungsstart
Sie stellen die feinwirktechnische Anbindung Ihrer Anlage sicher und lassen abschließend einen Fernsteuerungstest durchführen.
6. Vermarktungsstart
Zum Monatsersten
Sobald alle erforderlichen Nachweise vorliegen, vermarkten wir Ihren eingespeisten Strom und vergüten Ihnen monatlich dessen Börsenwert.
Ihr Weg zu uns
Sie planen eine Stromerzeugungsanlage mit 100 kW(p) oder mehr? Dann melden Sie sich bei uns über das untenstehende Kontaktformular und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Sie betreiben bereits eine Stromerzeugungsanlage und wollen zu uns als Direktvermarkter wechseln? Dann melden Sie sich gerne auch kurzfristig (spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Vermarktungswechsel) bei uns – wir erstellen Ihnen ein Angebot. Nutzen Sie auch hierfür das Kontaktformular.
Sie haben noch Fragen oder Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an direktvermarktung@badenova.de