Ersatz- und Grundversorgung Strom

für Kund:innen mit registrierender Leistungsmessung (rLM*)

Eine Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung an einer leistungsgemessenen Entnahmestelle Energie beziehen, dieser Bezug jedoch keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet ist.

Achtung: Da eine Ersatzversorgung nur bis zu drei Monate andauern kann, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines regulären Liefervertrages. Wir würden uns freuen, Ihnen ein unverbindliches Lieferangebot unterbreiten zu dürfen.

* rLM-Abnahmestellen werden in der Regel monatlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet

Jetzt wechseln? Sprechen Sie uns gerne an.

Häufige Fragen zur Ersatzversorgung