Anschlussversorgung Mittelspannung

für Kund:innen mit registrierender Leistungsmessung (rLM*)

Für Kund:innen auf Mittelspannungsebene besteht – im Gegensatz zur Niederspannung – kein gesetzlicher Anspruch auf Belieferung durch einen Grund- oder Ersatzversorger. Falls ein Folgeliefervertrag mit einem neuen Lieferanten aus bestimmten Gründen (z. B. Insolvenz) nicht zustande kommt, erfolgt kein automatischer Übergang in die Grund- oder Ersatzversorgung. In diesem Fall gelten Sie als vertragslos und wären verpflichtet, Ihren Strombezug eigenständig einzustellen.

Sollte Badenova der Vorlieferant gewesen sein, und es liegt in Ihrem Netzgebiet keine Vereinbarung zwischen Grundversorger und Netzbetreiber vor, in welcher der Grundversorger gem. § 38a EnWG auch die Rolle des Übergangsversorgers übernimmt, so übernimmt Badenova weiterhin die Strombelieferung im Rahmen der Anschlussversorgung im Sinne einer wirtschaftlichen Absicherung und auf Grundlage des BGH-Urteils vom 17.09.2024 (Az. EnZR 57/23).

Wichtiger Hinweis: Da es sich um eine kurzfristige Einstandspflicht handelt empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen neuen Liefervertrag abzuschließen, um die mit der Anschlussversorgung verbundenen Vertragsbedingungen und potenziell nachteiligen Konditionen zu vermeiden.

Preisinformationen

Die Preise für die Anschlussversorgung für Kund:innen in der Mittelspannung mit registrierender Leistungsmessung setzen sich aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Grundpreis je Monat zusammen:

Grundpreis: Der Grundpreis beträgt 200€ pro Monat.

Arbeitspreis Energie: Der letztlich in Rechnung gestellte Arbeitspreis beinhaltet einerseits die Kosten für das Commodity selbst [€/MWh bzw. ct/kWh] sowie eine Servicegebühr [€/MWh bzw. ct/kWh], in der Risikokomponenten sowie Bearbeitungskomponenten wie z. B. Abrechnungskosten enthalten sind.

Die bezogene Energie wird über die EPEX-Spot Day-Ahead Viertelstunden-Auktionspreise der Preiszone DE-LU bepreist. Die EPEX-Spot Day-Ahead Viertelstunden-Auktionspreise (DE-LU) werden täglich gebildet und unter www.epexspot.com veröffentlicht. Sollten die Preise von der EPEX nicht mehr gebildet werden, so tritt an deren Stelle die den EPEX-Spot Day-Ahead Viertelstunden-Auktionspreisen ähnlichste Preisreferenz. 

Die Servicegebühr beträgt 2,2ct/kWh.

Berechnungslogik des Arbeitspreises:

Mathematische Formel zur Berechnung des Arbeitspreises

mit

  • AP - Arbeitspreis

  • t - Monat

  • n - Anzahl der Viertelstunden eines Monats

  • i - Viertelstunde eines Monats M

  • DAi - EPEX-Spot Day-Ahead Viertelstunden-Auktionspreise der i-ten Viertelstunde eines Monats [€/MWh]

  • Wi - Arbeit [MWh]

  • SG - Servicegebühr [ct/kWh]

Der berechnete monatliche Arbeitspreis APt wird mit der monatlichen abrechnungsrelevanten Strommenge multipliziert, um zur absoluten monatlichen Abrechnungssumme zu gelangen. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf drei Nachkommastellen gerundet.

  1. * rLM-Abnahmestellen werden in der Regel monatlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet

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