Alles was Sie zum „CO2-Kostenaufteilungsgesetz“ wissen müssen
Am 1. Januar 2023 ist das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ („CO2KostenAufG“) in Kraft getreten. Es regelt für vermietete Gebäude die Aufteilung des anfallenden CO2-Preis zwischen Vermieter und Mieter. Badenova ist als Gaslieferant verpflichtet, Angaben auf den Rechnungen zu machen, die dem Vermieter eine weitere Verrechnung des CO2-Preises ermöglichen. Wir stellen alle relevanten energiewirtschaftlichen Daten in der Erdgasrechnung bereit, damit der Vermieter eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter berechnen kann.
Gut zu wissen
Wir bieten Vermieter:innen und Hausverwaltungen die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten an.
Schreiben Sie uns bei Interesse gerne eine Nachricht an hka@badenova.de