Preisanpassung Strom
Zum 1. Januar 2024 passen wir Ihre Preise auf das aktuelle Marktniveau an und senken die Preise für den Großteil unserer Kundinnen und Kunden.
Die Hochphase der Energiekrise ist vorbei und die Börsenpreise sind deutlich gesunken. Im Jahr 2022 wurde der Strompreis aufgrund des Merit-Order-Effekts durch die hohen Gaspreise getrieben. Der Strompreis wird durch die teuerste Erzeugungsform bestimmt und in 2022 waren das vor allem Gaskraftwerke. Inzwischen sind die Preise für Gas deutlich gesunken. Dies ist auf eine reduzierte Nachfrage aufgrund milder Temperaturen, Energiesparmaßnahmen und gut gefüllte Gasspeicher zurückzuführen. Dennoch sind die Beschaffungspreise für Gas und Strom nach wie vor auf einem höheren Niveau als vor der Energiekrise. Die Preise in der Grundversorgung und in vielen Laufzeitprodukten passen wir auf das aktuelle Marktniveau an. Sollten Ihre Preise angepasst werden, informieren wir Sie schriftlich über Ihre Preissenkung oder -erhöhung.
Aktuell diskutiert die Politik über unterschiedliche Maßnahmen die Einfluss auf ihren Energiepreis haben. Der Großteil der Maßnahmen beeinflusst den Erdgaspreis. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheit haben sich Anzahl und Komplexität der Kundenanfragen erhöht. Dies wirkt sich auf die Erreichbarkeit und Bearbeitungsdauer aus.
)
Was bedeutet das?
Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.
Sie möchten nicht so lange warten?
Viele Anliegen können Sie online im Kundenportal erledigen, zum Beispiel die Hinterlegung Ihres aktuellen Zählerstands.
Häufige Fragen zu Stromanpassung (FAQ)
Unsere benötigten Energiemengen beschaffen wir langfristig und vorausschauend. Das führt dazu, dass kurzfristige Preisveränderungen an den Beschaffungsmärkten erst verzögert und gedämpft bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen. Vor allem in Phasen mit steigenden Börsenpreisen bietet diese Beschaffungsstrategie mehr Sicherheit.
Die Beschaffungspreise für Energie sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies wirkt sich positiv auf unsere Beschaffungskosten für 2024 und die Folgejahre aus. Dennoch sind die Preise an den Energiebörsen nach wie vor höher als vor der Energiekrise. Die Preise in der Grundversorgung und in vielen Laufzeitprodukten passen wir auf das aktuelle Marktniveau an.
Die Börsenpreise werden von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Auf der Nachfrage-Seite spielen vor allem die aktuelle globale Wirtschaftsentwicklung sowie die Erwartung hinsichtlich der weiteren Entwicklung eine wichtige Rolle. Wenn beispielsweise bei wichtigen Märkten wie USA oder China eine positive Wirtschaftsentwicklung prognostiziert wird, geht damit die Erwartung eines höheren Energiekonsums einher. Bei gleichbleibendem Energieangebot führt dies zu einem Anstieg der Börsenpreise. Droht hingegen eine Rezession, führt das in der Regel zu sinkenden Börsenpreisen.
Zudem haben auch Temperaturen einen erheblichen Einfluss auf den Energiekonsum. Ist es sehr kalt, wird mehr Energie für die Erzeugung von Wärme benötigt.
Die Angebotsseite ist abhängig von der Energieproduktion. Bei zunehmender Produktion durch erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser und Sonne hängt das Energieangebot vom Wetter und der Anzahl der Produktionsanlagen ab. Durch die hohen Preise stieg der Anreiz neue Produktionsanlagen, auch zur Produktion fossiler Energien, zu bauen. Sinken die Preise kann dies dazu führen, dass Produktionsanlagen unwirtschaftlich und deswegen stillgelegt werden.
Weitere relevante Einflussfaktoren sind unter anderem Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen, Streiks und politische Entscheidungen (Abschaltung Atomkraftwerke in Deutschland, Förderbegrenzung OPEC).
Während der Energiekrise konnte man gut beobachten, wie das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage funktionierte. Zunächst begrenzte Russland die Gaslieferung bevor diese komplett eingestellt wurden. Dadurch stiegen die Gaspreise und da Gas auch zur Stromproduktion eingesetzt wurde, stiegen auch die Strompreise. In der Folge verlagerte sich ein Teil der Nachfrage auf andere fossile Energieträger wie beispielsweise Kohle und Holz wodurch deren Preis ebenfalls stieg. Dies heizte die Inflation an und die Notenbanken waren gezwungen den Leitzins zu erhöhen. Höhere Zinsen wiederum begrenzen das wirtschaftliche Wachstum und damit die Nachfrage. Gleichzeitig reduzierten Energieeinsparungen durch Industrie und Haushalte sowie ein milder Winter ebenfalls die Energienachfrage. In der Folge gingen die Energiepreise an den Börsen zurück.
In diesem Beispiel sind nur ein paar Faktoren aufgeführt, die Angebot und Nachfrage und damit letztlich den Börsenpreis beeinflussen. Um das Preisrisiko zu reduzieren, welches mit unvorhersehbaren einzelnen Ereignissen wie beispielsweise Extremwetter, Pandemie und Krieg einhergeht, hat sich die badenova für eine überwiegend langfristige Beschaffungsstrategie und damit mehr Sicherheit entschieden.
Die Preise werden sowohl in der Grundversorgung (Tarif Ökostrom PUR) als auch in vielen Laufzeitprodukten (z. B. Ökostrom12 oder Ökostrom24) und zusätzlich in den Wärmestromtarifen (z. B. Ökostrom WÄRME SOLO, Ökostrom WÄRMEPUMPE) angepasst. Produkte innerhalb der Erstlaufzeit und Produkte mit gültiger Preisgarantie werden nicht angepasst.
Wenn Sie von einer Preisanpassung betroffen sind, werden wir Sie in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis dahin keine Auskünfte geben können.
Produkte mit gültiger Preisgarantie werden nicht angepasst. Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.
Wenn Sie einen Tarif ohne Preisgarantie haben und sich in der Erstlaufzeit befinden, passen wir Ihre Preise nicht an. Bei der Anpassung der Preise informieren wir Sie schriftlich.
Gut zu wissen: Die Preisgarantie beinhaltet die Teile der Arbeits- und Grundpreise, die sich aus Energie- und Vertriebskosten, Netzentgelten und Konzessionsabgaben zusammensetzen. Von der Preisgarantie nicht abgedeckt sind die durch badenova unbeeinflussbaren Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei einem vom regulären Lieferbeginn abweichenden späteren Beginn der Belieferung – der von Seiten des Kunden zu verantworten ist – verkürzt sich die Preisgarantie entsprechend.
Unser Ziel ist es, Ihre neuen Preise möglichst stabil zu halten. Aus diesem Grund verfolgen wir eine langfristige Beschaffungsstrategie um kurzfristige Preissprünge an den Beschaffungsmärkten abzumildern und im besten Fall sogar aufzufangen. Dennoch haben die neuen Preise keine Preisgarantie.
Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.
Gut zu wissen: Durch die Preisanpassung oder eine Vertragsverlängerung entsteht keine neue Preisgarantie. Kundinnen und Kunden mit einer gültigen Preisgarantie sind von der Preisanpassung ausgeschlossen.
Sollte Ihre Belieferung nicht zeitnah nach Abschluss Ihres Vertrags bei badenova erfolgt sein (z. B. weil Sie noch Vertragsbindung hatten), verkürzt sich Ihre Preisgarantie entsprechend um jeden Monat, den Sie später zu uns in Belieferung gekommen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Häufigen Fragen.
Wir passen Ihren Abschlag gerne automatisch an und informieren Sie schriftlich über Ihren neuen Abschlag ab dem 1. Januar 2024. Sofern wir Ihren Abschlag nicht automatisch anpassen können, empfehlen wir Ihnen, die Abschlagsänderung bequem und einfach online vorzunehmen. Sollte die Abschlagsanpassung online nicht möglich sein, könnte die bevorstehende Jahresverbrauchsabrechnung der Grund hierfür sein. In diesem Fall werden Ihre neuen Preise automatisch in Ihrem neuen Abschlagsplan berücksichtigt.
Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Wenn Sie einen abgelesenen Zählerstand hinterlegen wollen, können Sie dies gerne im Kundenportal vornehmen. Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, halten Sie bitte Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
Damit wir Ihre Kosten auf ein Jahr bestmöglich für Sie kalkulieren können, rechnen wir Ihren letzten abgerechneten Verbrauch auf exakt 365 Tage hoch. So kann es zu Abweichungen zum abgerechneten Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung kommen. Das passiert insbesondere, wenn Ihr letzter Abrechnungszeitraum aufgrund eines Einzugs oder Wechsels zu badenova kürzer als zwölf Monate war.
Nach der Preisanpassung (egal ob Senkung oder Erhöhung) liegen nahezu alle Preise unterhalb der Preisbremse. Liegt ihr zukünftiger Preis unterhalb der Preisbremse, entfällt die Entlastung ab dem 1. Januar 2024. Liegt ihr zukünftiger Preis oberhalb der Preisbremse, erhalten sie weiterhin die Entlastung, sofern die Preisbremse verlängert wird.
Alle aktuell verfügbaren Produkte finden Sie in unserer Tarifübersicht oder im Kundenportal.
Mit Photovoltaik und Stromspeicher Stromkosten effizient senken
Stellen Sie doch Ihren Strom in Zukunft einfach selbst her: Mit einer Photovoltaik-Anlage decken Sie rund 30 Prozent Ihres Bedarfs. Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird automatisch in das öffentliche Netz eingespeist – und die Einspeisevergütungssätze gehen direkt an Sie.
Das Beste: Mit einem modernen Lithium-Ionen-Speicher produzieren Sie sogar bis zu 70 Prozent Ihres Strombedarfs selbst. Mit einer eigenen Wallbox können Sie zusätzlich Ihr Elektroauto aufladen – auch nachts.
Jetzt kostenlos Einsparpotentiale berechnen und Kostenvoranschlag anfordern (https://www.badenova.de/pv-rechner/)
Tipps zur Einsparung von Energie und CO2 finden Sie auf unserem Nachhaltigkeits-Blog
Weitere Energiespartipps:
Aufgrund der Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Durch die gesetzlichen Fristen kann ein Lieferantenwechsel circa zehn Werktage dauern. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 13. Dezember 2023 kündigen oder den Wechsel beauftragen, beginnt Ihr Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2024.
Bei Preisanpassungen in der Grundversorgung müssen die zukünftigen Preise 6 Wochen vor Wirksamwerden in der Presse veröffentlicht werden. Die Pflichtanzeige für unsere Preisanpassung ist am 11. November 2023 in den Medien erschienen.
Die briefliche Mitteilung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der neuen Preise. Dies gilt sowohl für die Grundversorgungstarife als auch für Laufzeitprodukte.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Preisanpassung der Tarife Ökostrom PUR und Ökostrom WÄRME PUR zum 1. Januar 2025:
Tarife und Preise Ökostrom PUR (PDF 221,5 kB)
Tarife und Preise Ökostrom WÄRME PUR (PDF 143,4 kB)
)
Ihr persönlicher Kundenservice
Erreichbar Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr
Im Störfall
24 Stunden am Tag erreichbar
Aus dem Ausland
So erreichen Sie uns aus dem Ausland