Grund- und Ersatzversorgung Strom – zuverlässig versorgt

Badenova ist in Freiburg sowie in zahlreichen umliegenden Gemeinden der Grund- und Ersatzversorger für Strom und Erdgas. In die Grundversorgung gelangt man automatisch, sobald man an seinem Anschluss Energie bezieht, ohne zuvor einen Liefervertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen zu haben.

Die Ersatzversorgung greift hingegen in besonderen Fällen – etwa wenn ein anderer Energieversorger seine Kunden unerwartet nicht mehr beliefern kann und bestehende Verträge vorzeitig enden.

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Preise der Ersatzversorgung für Strom

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

30,016

35,72

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,09

14,165

Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

10,414

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

28,795

34,27

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,09

14,165

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,193

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

27,907

33,21

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,09

14,165

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

8,305

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

29,465

35,06

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,09

14,165

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,863

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

28,959

34,46

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,09

14,165

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,357

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

31,521

37,51

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,09

14,165

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

11,919

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

31,278

37,22

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,290

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

83,090

14,165

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

11,676

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

31,758

37,79

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,160

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

68,09

13,740

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

12,156

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

31,371

37,33

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,160

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

68,09

13,740

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

11,769

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

29,692

35,33

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,160

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

68,09

13,740

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

10,09

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

28,844

34,32

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,160

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

68,09

13,740

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,242

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

bis 99.999 kWh

11,00

13,09

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

bis 99.999 kWh

28,147

33,49

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**

1,879

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde

7,160

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

8,09

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

68,09

13,740

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

8,545

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Preise der Ersatzversorgung für Strom zur Raumheizung

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

22,982

27,35

NT

20,402

24,28

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

11,116

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

21,879

26,04

NT

19,299

22,97

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

10,013

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

20,888

24,86

NT

18,308

21,79

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,022

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

22,280

26,51

NT

19,700

23,44

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,022

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

22,148

26,36

NT

19,568

23,29

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

10,282

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

23,938

28,49

NT

21,358

25,42

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

12,072

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

23,394

27,84

NT

20,814

24,77

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,446

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,559

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,941

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,290

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,440

Netzentgelt Grundpreis

75,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

88,74

HT

14,016

NT

8,059

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

11,528

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

22,931

27,29

NT

20,351

24,22

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,160

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,400

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

73,74

HT

13,591

NT

7,724

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

11,065

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

22,79

27,12

NT

20,21

24,05

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,160

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,400

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

73,74

HT

13,591

NT

7,724

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

10,924

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

21,728

25,86

NT

19,148

22,79

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,160

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,400

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

73,74

HT

13,591

NT

7,724

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,862

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

21,317

25,37

NT

18,737

22,30

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,160

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,400

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

73,74

HT

13,591

NT

7,724

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,451

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe

monatlicher Grundpreis (netto €)

monatlicher Grundpreis (brutto €)

HT

10,73

12,77

NT

10,73

12,77

Preisstufe

Arbeitspreis pro kWh (netto ct)

Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)

HT

21,067

25,07

NT

18,487

22,00

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr

Weitere rechtliche Informationen

badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).

Im Nettopreis sind enthalten:

Euro/Jahr

ct/kwh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**

1,730

Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**

0,623

Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)

0,277

Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)

1,558

Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)

0,816

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT

7,160

Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT

2,400

Netzentgelt Grundpreis

60,00

Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME)

13,74

Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile

73,74

HT

13,591

NT

7,724

Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG

9,201

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.n.

In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.

Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Zuverlässige Stromversorgung mit der Grundversorgung

Mit unserer Strom-Grundversorgung sind Sie jederzeit bestens versorgt – ganz ohne vorherigen Vertragsabschluss. Sobald Sie Strom nutzen, aber noch keinen eigenen Vertrag haben, kümmern wir uns automatisch um Ihre Energieversorgung.

Als Ihr regionaler Grundversorger stellen wir sicher, dass Ihr Haushalt zuverlässig mit Strom in Niederspannung versorgt wird. Das ist nicht nur unsere Aufgabe, sondern auch gesetzlich verankert (§36 Energiewirtschaftsgesetz, EnWG). Selbst wenn Sie kurzfristig in die Ersatzversorgung fallen, garantieren wir Ihre Energieversorgung gemäß §38 EnWG – sicher, unkompliziert und gesetzlich abgesichert. Alle Details regeln die jeweiligen Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (StromGVV und GasGVV).

Unsere Preise sind transparent: Sie setzen sich aus einem festen Grundpreis pro Monat und einem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) zusammen. Die aktuellen Konditionen finden Sie unserem Tarifrechner.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sofortige Versorgung: Sie erhalten Strom genau dann, wenn Sie ihn brauchen – ohne Wartezeiten.

  • Flexible Vertragsbedingungen: Keine langfristige Bindung, nur eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle.

  • Transparente Preise: Unsere Preise sind klar strukturiert und jederzeit einsehbar – keine versteckten Kosten.

  • Rechtlich abgesichert: Ihre Versorgung erfolgt gesetzeskonform gemäß §36 EnWG und StromGVV – sicher, zuverlässig und unkompliziert.

  • Rundum sorglos: Wir kümmern uns um alles, egal ob Grundversorgung oder Ersatzversorgung gemäß §38 EnWG.

Ökostrom Pur Der flexible Grundversorgungstarif

Der Tarif für klimafreundlichen Strom – sofortige Versorgung, ohne Vertragsbindung und immer verfügbar.

  • Mindestvertragslaufzeit: 14 Tage
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Die wichtigsten Fragen zur Ersatzversorgung im Detail

badenova ist in Freiburg und in vielen umliegenden Gemeinden Grund- und Ersatzversorger für Strom und Erdgas. In der Grundversorgung wird man als Kunde automatisch angemeldet, wenn man an seiner Verbrauchsstelle Energie entnimmt und keinen Energieliefervertrag mit einem anderen Energielieferanten als dem Grundversorger abgeschlossen hat. In die Ersatzversorgung hingegen kommen Kunden durch außergewöhnliche Umstände, z.B. wenn ein anderer Energieversorger seine Kunden nicht mehr beliefern kann und Verträge vorfristig gekündigt werden. Dies ist gesetzlich geregelt in §38 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzversorgung haben grundsätzlich alle Verbraucher sofern sie in Niederspannung (Strom) oder in Niederdruck (Erdgas) beliefert werden.

Ob Sie eine Ersatzversorgung vermeiden können oder während der Belieferung in der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln können und in welchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Schritt 1: Zuerst ist es wichtig zu prüfen, ob Sie zu den Haushaltskunden oder Nichthaushaltskunden gehören.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen sowie Verbraucher, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG).

Alle anderen Kunden gehören zur Gruppe der Nichthaushaltkunden.

Schritt 2: Hier erfahren Sie, wie und in welchen Tarif Sie am besten aus der Ersatzversorgung wechseln können

Haushaltskunden

Sobald Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten erfahren haben, dass der Vertrag mit Ihnen beendet wird, können Sie auf badenova.de/tarifrechner Ihren Wunschtarif direkt online abschließen.

Auch während einer laufenden Ersatzversorgung können Haushaltskunden jederzeit in die Grundversorgung der badenova oder in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Lieferanten wechseln. Hierfür genügt eine Mitteilung an service@badenova.de oder per Telefon unter 0800 – 279 1020. Am schnellsten und garantiert ohne Wartezeiten erfolgt ein Tarifwechsel jedoch online über unser Kundenportal badenova.de/login. Über den Tarifberater auf der Homepage ist ein Tarifwechsel aus einer laufenden Ersatzversorgung derzeit nicht möglich.

Als Ausnahme hiervon gilt der folgende Fall:

Kunden, deren bisheriger Versorger Insolvenz anmelden musste oder seinen Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, bleiben automatisch für drei Monate in der Ersatzversorgung und können in dieser Zeit nicht in die Grundversorgung wechseln. Der Wechsel in einen Sondervertrag ist allerdings jederzeit möglich.

Nichthaushaltskunden

Kunden mit einem gewerblichen Verbrauch von > 10.000 kWh/Jahr können jederzeit in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Versorgers wechseln. Sie haben allerdings KEIN Anrecht auf eine Versorgung in der Grundversorgung.

  • Kleine und mittlere Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch zwischen 10.000 – 100.000 kWh/Jahr bzw. Erdgasverbrauch zwischen 50.000 – 500.000 kWh/Jahr:
    Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0800 – 279 1020.

  • Größere Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch > 100.000 kWh/Jahr bzw. einem Erdgasverbrauch von > 500.000 kWh/Jahr sowie rLM-Kunden:
    Kontaktieren Sie unseren Geschäftskundenbereich unter geschaeftskunden@badenova.de

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir uns auf Grund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt vorbehalten, bestimmte Sonderverträge für Nichthaushaltkunden zeitweise nicht anzubieten. Es kann daher vorkommen, dass wir nicht allen Kunden ein Alternativangebot zur Ersatzversorgung machen können.

Die Belieferung in der Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate beschränkt. Danach endet die Ersatzversorgung und alle Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Energievertrag abgeschlossen haben, wechseln automatisch in den Grundversorgungstarif zu den dann jeweils aktuell gültigen Preisen in der Grundversorgung.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen sowie Verbraucher, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG). Alle anderen Kunden gehören zur Gruppe der Nichthaushaltskunden.

Bei Nichthaushaltskunden findet dieser automatische Wechsel nicht statt. Sie müssen sich aktiv um einen neuen Liefervertrag oder Lieferanten bemühen sofern sie weiter beliefert werden wollen. Nichthaushaltskunden haben KEINEN Anspruch auf eine Belieferung in der jeweiligen örtlichen Grundversorgung. Bei einer weiteren Energieentnahme ohne Liefervertrag kann Ihr Zähler gesperrt werden und Schadensersatzansprüche können entstehen.

Da die Versorgung gesetzlich gesichert ist, gilt es erst mal Ruhe zu bewahren. Der Netzbetreiber vor Ort ist verpflichtet, Kunden zeitnah über Kündigung des Netzzugangs und Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Zudem muss der örtliche Grundversorger schriftlich mitteilen, dass er der neue Lieferant ist.

Sobald dokumentiert ist, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, ist zeitnahes Handeln gefragt. Hintergrund ist, dass bei Ersatzbelieferung der Verbrauch geschätzt werden darf. Verbraucher sollten Ihren Zählerstand dokumentieren (z.B. per Foto), um nicht zu viel zu bezahlen. Dieser sollte sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitgeteilt werden.

Da Strom und Gas für die Ersatzversorgung kurzfristig beschafft werden muss sind die Preise momentan erheblich teurer. Wir empfehlen daher allen Kunden sich aktiv nach Alternativen umzusehen.

Vorauszahlungen und Kautionen sind eine privatrechtliche Sache zwischen Verbraucher und dem bisherigen Lieferanten. Regelungen dazu sind für gewöhnlich im Liefervertrag hinterlegt. Örtliche Verbraucherzentralen können bei Fragen unterstützen.

Ihr persönlicher Kundenservice

Erreichbar Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr

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