Trinkwasserschutz: Vorsorge und aktive Maßnahmen

Wasserschutz beginnt vor Ort: Erfahren Sie, wie wir unser Trinkwasser nachhaltig schützen und für höchste Qualität sorgen.

Regelmäßige Kontrollen, hohe Qualität

Sauberes, frisches Trinkwasser direkt aus dem Wasserhahn ist für uns selbstverständlich. Genauso selbstverständlich ist es für uns als Wasserversorger, dieses kostbare Gut aus Tiefbrunnen und Quellen ständig zu kontrollieren und so die hohe Trinkwasserqualität zu garantieren – heute und für zukünftige Generationen.

Wir versorgen tagtäglich über 678.000 Menschen mit frischem und reinem Grundwasser aus der Region. Damit das Wasser zuverlässig aus der Leitung kommt, investieren wir bis 2030 jährlich rund 21 Millionen Euro in das rund 1.825 Kilometer lange Wasser- und Abwassernetz, Trinkwasserspeicher und Pumpanlagen sowie regelmäßige Qualitätskontrollen im Labor. Erfahren Sie hier mehr rund um das Thema Wasser- und Gewässerschutz:

Trinkwasseranalyse

Wie wird die Trinkwasserqualität überwacht?

Strenge Kontrollen und moderne hygienische Technik gewährleisten die gleichbleibend hohe Qualität unseres Trinkwassers. Jedes Jahr lassen wir mehrere tausend Wasserproben im Labor untersuchen – und diese bestätigen immer wieder: Unser Trinkwasser ist von einwandfreier Qualität.

Die Messwerte liegen weit unter den gesetzlichen Grenzwerten – gut für uns alle und für die Umwelt. Als Trinkwasserversorger in Freiburg, Lahr, Offenburg und in zahlreichen weiteren Städten und Gemeinden verzichten wir auf den Einsatz von Chlor. Außerdem wird unser Trinkwasser durch ausgewiesene Wasserschutzgebiete geschützt.

Welche Arten von Wasser gibt es - und wie werden sie überwacht?

Die Parameter zur Qualitätskontrolle variieren je nach Art des Wassers. Dabei unterscheidet man zwischen Grundwasser, Rohwasser und Trinkwasser.

  • Grundwasser

    Das Grundwasser beschreibt die unterirdische Ansammlung von Wasser, das größtenteils durch versickerte Niederschläge gebildet wird.

  • Rohwasser

    Unter Rohwasser versteht man unbehandeltes Wasser, das einem Gewässer (Grundwasser oder Oberflächenwasser wie Flüsse oder Seen) zur Nutzung als Trinkwasser entnommen wird.

  • Trinkwasser

    Trinkwasser ist das (sofern erforderlich) aufbereitete Rohwasser, das nach Abgabe an die Verbraucher zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken wie zum Beispiel zur Körperpflege oder zum Waschen bestimmt ist. In manchen Regionen ist die Qualität des Rohwassers schon so gut, dass es nicht extra aufbereitet werden muss, damit wir es als Trinkwasser verwenden können.

Was wird geprüft?

Regelmäßige Laboruntersuchungen sichern die gleichbleibend hohe Wasserqualität. Dabei werden Trink- und Rohwasser beprobt sowie das Wasserschutzgebiet (WSG) überwacht. Untersucht werden zahlreiche Qualitätsparameter:

Trinkwasseranalyse
Tausende Proben jährlich sichern eine hohe Wasserqualität.

WSG-Monitoring

Untersuchung der Schutzgebiete

  • Messung der Grundwasserstände
  • Untersuchung von Grundwasserproben auf Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite sowie Nitrat
  • Prüfung auf relevante Stoffe z. B. Glyphosat und Arzneimittel
  • Schutzgebietsbegehungen

Wasserprobe

Untersuchung des Rohwassers

  • Chemisch-physikalische Vollanalyse inkl. Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten
  • Nitratgehalt
  • Messung der Quellschüttungen
  • Überwachung der Grundwasserentnahme

Wasserprobe

Untersuchung des Trinkwassers

  • Chemisch-physikalische Vollanalyse inkl. Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten (Metaboliten)
  • Untersuchung der Mikrobiologie
  • Prüfung auf relevante Stoffe z. B. Mikroplastik, PFCs, Glyphosat und AMPA

Aktuelle Trinkwasseranalysen

Für die Städte und Gemeinden, in denen wir für die Wasserqualität verantwortlich sind, stellen wir regelmäßig ausführliche Analysen zur Verfügung. Informationen zur Trinkwasserqualität erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Wasserversorger.

Wasserglas unterm Wasserhahn
Wasserschutz hört am Wasserhahn nicht auf - jeder kann seinen Beitrag leisten.

Was kann ich zuhause für den Wasserschutz tun?

Sorgsam und nachhaltig mit Wasser umzugehen ist ganz einfach: Wasser sollte man möglichst sauber zurückgeben. Das heißt, das Abwasser nicht mit Dingen zu befrachten, die nicht hinein gehören. Die Toilette ist keine Müllkippe. Dazu hat der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) sogar einen Slogan kreiert.

Nur der Po gehört auf's Klo

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)zum Thema Wasserschutz zuhause

Hygieneartikel, Speisereste, Farben, Chemikalien oder Medikamente gehören deshalb nicht ins Abwasser. Erfahren Sie, wie Sie im Alltag durch richtige Entsorgung und einige Tipps ganz einfach zum Schutz unseres Wassers und dessen Qualität beitragen können:

Gebrauchte Hygieneartikel, Textilien und Co. gehören in den Restmüll. Feste Stoffe und Gegenstände können Hausleitungen und die Kanalisation verstopfen. Dazu zählen zum Beispiel Textilien, Feuchttücher, Wattestäbchen und -pads, Rasierklingen, Tampons und Binden, Windeln, Kondome, Katzenstreu oder Kunststoffe. Auch Küchenrolle oder Taschentücher, die oftmals als Alternative zu Toilettenpapier verwendet werden, gehören nicht in die Toilette. Im schlimmsten Fall setzen sie Pumpen außer Betrieb und führen zu Störungen im Klärwerk, wo diese Dinge mit großem technischen Aufwand und enormen Zusatzkosten entfernt werden müssen.

Übrigens: Auch Zigarettenkippen verunreinigen durch ihre Giftstoffe zusätzlich das Wasser.

Illustration Hygieneartikel

Farben, Lacke, Lösungsmittel und andere Chemikalien verunreinigen das Wasser. Sie können zudem in der Kanalisation explosive oder giftige Gase entwickeln, die die Sicherheit der Kanalarbeiter und der Anlagen gefährden. Auch chemische Mittel wie Rohrreiniger oder andere Putzmittel belasten das Wasser schwer oder können in den Klärwerken oft gar nicht abgebaut werden.

Chemikalien dürfen auf keinen Fall über die Kanalisation oder den Hausmüll in die Umwelt gelangen. Sie sollten über Schadstoffsammelstellen zum Beispiel bei Recyclinghöfen entsorgt werden. Das ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.

Illustration Farbe und Lacke

Speisereste, Fette und Öle verkleben die Kanalisation und führen zu Geruchsbelästigungen. Schädlinge wie Ratten werden durch die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette angelockt. Der Geruch der Lebensmittel lockt Ratten Nahrungssuche an.

Ratten können verschiedene Infektionskrankheiten übertragen und stellen somit ein Gesundheitsrisiko dar. Zudem verursachen sie durch ihr Wühl- und Nageverhalten erhebliche materielle Schäden an baulichen Einrichtungen und Leitungen.

Speisereste gehören deshalb in die Restmüll-, besser in die Biotonne.

Illustration Speisereste

Medikamente wie Tabletten, Kapseln, Salben oder flüssige Arzneimittel bauen sich in der Regel nur schwer ab. Viele der darin enthaltenen Wirkstoffe können selbst modernste Kläranlagen nicht entfernen. So gelangen diese dann in den Wasserkreislauf und belasten die Umwelt und die Lebewesen in unseren Gewässern. Deswegen dürfen Medikamente keinesfalls über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden. Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Medikamente gehören – je nach Region – in den Hausmüll oder in eine Schadstoffsammlung. Oft nehmen auch Apotheken alte Medikamente zurück.

Zudem empfiehlt es sich, vor einem Arzt- oder Apothekenbesuch die Hausapotheke auf ihren Bestand zu kontrollieren. Auch die Verschreibung bzw. der Kauf passender Packungsgrößen reduziert das Entsorgungsproblem.

Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Medikamenten und deren Wirkung auf unsere Umwelt, finden Sie auf arzneimittelentsorgung.de.

Illustration Medikamente

Wie hängen Wasser-, Natur- und Umweltschutz zusammen?

Beim Wasser- und Gewässerschutz geht es nicht nur um die Qualität, die Reinheit und die zuverlässige Verfügbarkeit unseres Trinkwassers. Auch weitere Aspekte wie

  • die Erhaltung der Biodiversität
  • der Klimaschutz
  • eine nachhaltige Landwirtschaft
  • der Aufbau und Erhalt eines gesunden Bodens

tragen maßgeblich dazu bei. Erfahren Sie mehr:

Wasserschutz ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt der Biodiversität.
Wasserschutz ist ein wichtiger Baustein für die Wahrung der Artenvielfalt.

Flüsse, Bäche und Auen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Im Biotopverbund spielen sie eine herausragende Rolle für Biodiversität und damit für die gesunde Funktion der Ökosysteme. Die Natur liefert uns Menschen eine Vielzahl an Gütern und Leistungen, die wir für das tägliche Leben benötigen – so auch unser Trinkwasser. Ohne intakte Ökosysteme wäre das nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Natur auch für künftige Generationen bewahren und auf sie Acht geben.

Unser Klima hat einen entscheidenden Einfluss auf das Element Wasser. Wenn unsere Jahrestemperatur weiter ansteigt, wie es die Wissenschaft prognostiziert, hat dies massive Auswirkungen auf die Wasserversorgung. Extremwetterereignisse wie Dürreperioden, Starkregen, Überschwemmungen oder Hochwasser nehmen in Folge des Klimawandels zu.

Wir erarbeiten daher neue Konzepte zum Beispiel im Bereich des Hochwasserschutzes und führen Studien und Untersuchungen zum Einfluss des Klimas durch. Dass wegen Hitzeperioden das Wasser knapp wird, ist jedoch nicht zu befürchten. Der Wasserschatz in unserer Region ist sehr umfangreich und wird durch unsere Experten so nachhaltig „bewirtschaftet“, dass er auch künftigen Generationen zur Verfügung steht.

Naturschutz kann auf verschiedene Weise zum Schutz der Ressource Wasser beitragen. Zum einen sind die Selbstreinigungskraft und Wasserrückhaltung der Böden von essentieller Bedeutung für die Gewinnung unseres Trinkwassers. Zum anderen tragen die Förderung und der Erhalt von Biodiversität auf den Flächen der Wasserschutzgebiete zum Boden- und Wasserschutz bei: Auf Ackerflächen können beispielsweise blühende Zwischenfrüchte, Untersaaten oder Ackerrandstreifen die Biodiversität erhöhen, indem sie Insekten Nahrung bieten und damit auch Vögel anlocken.

Böden filtern das Grundwasser, bevor es auf natürliche Weise unterirdisch gespeichert wird. Wenn in der Landwirtschaft zu viel Dünger und Pflanzenschutzmittel verwendet werden, können diese mit dem Regenwasser ins Grundwasser gelangen. Durch den Aufbau von Humus kann der Düngebedarf reduziert, das Wasserhaltevermögen und die Wasserinfiltrationsleistung gesteigert und zusätzlich CO2 gespeichert werden. Gesunde Böden tragen somit gleichzeitig zum Wasserschutz und zum Klimaschutz bei.

In enger Kooperation mit der Landwirtschaft entwickeln wir zudem Projekte, um die Werte von Nitrat und Pestiziden zu senken. Neue Düngemethoden, spezielle Förderprogramme, intensive Beratung und ein dichtes Analysenetz bringen die gewünschten Effekte.

Die Blühwiese rund um das Wasserwerk Ebnet
Flachlandmähwiese beim Wasserwerk Ebnet

Wasser- und Naturschutz beim Wasserwerk Ebnet

Unser Wasserwerk in Freiburg Ebnet befindet sich im FFH-Gebiet „Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken“, das Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes

ist. FFH-Gebiete sind speziell ausgewiesene Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beurteilt wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensräumen (Habitaten) dienen.

Die rund um das Wasserwerk vorkommenden artenreichen Flachlandmähwiesen stehen unter Schutz und dürfen nur extensiv bewirtschaftet werden. In einem praxisorientierten Bewirtschaftungsversuch des Umweltschutzamtes der Stadt Freiburg haben wir im Dialog mit den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern und der Landwirtschaftsverwaltung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald nach Lösungen gesucht, um sowohl die Ziele des Wasser- und Naturschutzes als auch eine kostendeckende landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet zu erreichen.

Vielfalt durch Wiesendrusch

Darüber hinaus haben wir uns zur Aufgabe gemacht, in Zusammenarbeit mit Naturschutz-Experten mäßig artenarme Fettwiesen mittels Wiesendrusch zu artenreichen Flachlandmähwiesen zu entwickeln. Damit soll dem schleichenden Verlust der Mähwiesen in Baden-Württemberg entgegengewirkt und die artenreichen Lebensräume erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden.

Mit Mähdreschern werden von Juni bis Oktober Samen natürlicher, artenreicher Wiesen unterschiedlicher Ausprägung gedroschen. Das Druschgut wird getrocknet und gelagert und anschließend auf die artenärmeren Wiesen in der gleichen Region ausgebracht. Diese Maßnahme ist ein Beispiel für

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Fallen zur Wasserversorgung nämlich notwendige Baumaßnahmen an, werden vorab naturschutzfachliche Gutachten erstellt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Für die Gutachten wird ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt, das beispielsweise eine Artenschutzrechtliche Prüfung erstellt oder eine Untersuchung der Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet durchführt.

Unser Video-Tipp: Artenvielfalt im FFH-Schutzgebiet

Wie vielfältig die Natur rund um Freiburg ist, zeigen die Naturfilmer Robert Brinkmann und Paul Köhler in einem 13-minütigen Dokumentarfilm, den das Regierungspräsidium Freiburg in Auftrag gegeben hat. Sie nehmen die Zuschauer mit auf einen Flug über den Kandelgipfel, den Roßkopf und das Zartener Becken und tauchen mit der Kamera in die versteckten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im FFH-Schutzgebiet "Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken" ein.

Blick in ein Tal im Sonnenuntergang.

In 3
Wasserschutzzonen werden Wasserschutzgebiete unterteilt

Verkehrszeichen für Wasserschutzgebiet

354
ist das Richtzeichen der deutschen StVO für Wasserschutzgebiete.

Rhein im Sonnenuntergang

2.300
Wasserschutzgebiete gibt es in Baden-Württemberg.

Was ist ein Wasserschutzgebiet?

Um die für die öffentliche Wasserversorgung genutzten Wasservorkommen vor Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der sogenannten Wasserfassungen Wasserschutzgebiete (WSG) festgesetzt. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in den §§ 50 – 53 sind die öffentliche Wasserversorgung, die Wasserschutzgebiete und der Heilquellenschutz gesetzlich definiert.

Wasserfassungen sind bauliche Anlagen zur Gewinnung von Wasser aus Grundwasser, Quellen oder fließendem Gewässer. Dazu zählen im Versorgungsgebiet zum Beispiel unsere Wasserwerke in Hausen an der Möhlin und Freiburg Ebnet.

Jedes Wasserschutzgebiet wird durch das Richtzeichen 354 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland als solches ausgewiesen.

Was darf man in einem Wasserschutzgebiet und was nicht?

In den in der Regel von den Unteren Wasserbehörden (Land- und Stadtkreise) ausgewiesenen Wasserschutzgebieten gelten festgelegte Handlungsbeschränkungen und Verbote.

Über die Unterteilung in drei Wasserschutzzonen wird genau definiert, was in den einzelnen Zonen erlaubt ist und was nicht:

  • Wasserschutzzone I (Fassungsbereich): Diese Wasserschutzzone umfasst die Fläche im Radius von 10 Metern um die Förderbrunnen. Jegliche Nutzung ist hier untersagt.

  • Wasserschutzzone II (Engere Wasserschutzzone): Die Grenze ist so gesetzt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußersten Rand der Wasserschutzzone II bis zum Förderbrunnen mindestens 50 Tage beträgt. In dieser Zeit sterben pathogene Mikroorganismen wie z. B. Parasiten und Bakterien ab und Gefahren durch Krankheitserreger können vermieden werden.

  • Wasserschutzzone III (Weitere Wasserschutzzone): Diese Wasserschutzzone wird, je nach Gebietsgröße, nochmal in eine engere Wasserschutzzone III A und eine weitere Wasserschutzzone III B unterteilt. Sie entspricht normalerweise dem Grundwassereinzugsgebiet der Förderbrunnen, so dass die gesamte Entnahmefläche vor besonderen Verunreinigungen geschützt ist.

Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten durchgeführt.

Über die Wasserschutzgebiet-Karte

Alle Wasserschutzgebiete sind kartiert. Allein in Baden-Württemberg gibt es rund 2.300 rechtskräftig festgesetzte Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 9.500 km². Eine Liste der Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg gibt Aufschluss über die Lage. Noch detaillierteres Wissen, wie z. B. die Grundwasserstände Baden-Württemberg, bietet der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg.

Die folgenden Karten zeigen die Wasserschutzgebiete rund um Freiburg und Lahr im Zuständigkeitsbereich der Badenova Netze. In Freiburg umfassen diese unsere Wasserwerke in Hausen an der Möhlin und in Freiburg Ebnet sowie die Quellen am Fuße des Schauinsland und im Freiburger Stadtteil Kappel. Auch in Lahr wird das Trinkwasser aus verschiedenen Tiefbrunnen und Quellen gewonnen, deren Umgebung jeweils als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist.

Unsere Wasserschutzgebiete in Freiburg und Lahr

  • Karte der Wasserschutzgebiete rund um Freiburg

    Wasserschutzgebiete rund um Freiburg

  • Karte der Wasserschutzgebiete rund um Lahr

    Wasserschutzgebiete rund um Lahr

Auflagen und Verordnungen

In den Schutzzonen der Wasserschutzgebiete sind besondere Anforderungen zu erfüllen, um Gefährdungen für das Grundwasser auszuschließen. Eine Gefährdung kann dabei unter anderem von folgenden Sektoren ausgehen:

  • Industrie und Gewerbe

  • Siedlung und Verkehr

  • Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen

  • Abfallentsorgung

  • Landwirtschaft und Gartenbau

  • Forstwirtschaft

Für diese Sektoren sind bestimmte Nutzungsformen und Handlungen in den Schutzzonen II und III untersagt. Dazu zählen z. B. Erdbohrungen, die Ausweisung von Baugebieten oder die Dauerbeweidung der Flächen. In Schutzzone I ist ohnehin jegliche Nutzung untersagt. Davon ausgenommen sind ausschließlich Maßnahmen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen.

Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat die Europäische Union (EU) im Jahre 2000 einen gemeinsamen Rahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer in Mitgliedsstaaten der EU geschaffen. Im ersten WRRL-Bewirtschaftungsplan (2009-2015) wurden für den landwirtschaftlichen Bereich über die grundlegenden Maßnahmen hinaus ergänzende Maßnahmen definiert. Diese bestehen aus den obligatorischen Auflagen für Wasserschutzgebiete auf Basis der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO), sowie freiwilligen Maßnahmen aus dem Förderprogramm FAKT (ehemals MEKA).

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) ist eine Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württembergs und hat das Ziel, das Grund- und Quellwasser sowie die oberirdischen Gewässer in den Wasserschutzgebieten vor Stoffeinträgen zu schützen. Dazu zählen insbesondere Nitrat und Pflanzenschutzmittel sowie mikrobielle Verunreinigungen. Die Maßnahmen der SchALVO schränken die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung ein. Betroffene Landwirte können für ihren höheren Aufwand und Ertragsverluste einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Einhaltung der Auflagen wird vor Ort durch die Wasserschutzberatung an den Unteren Landwirtschaftsbehörden kontrolliert.

Einteilung der Schutzgebiete nach SchALVO

Mit Novellierung der SchALVO im Jahre 2001 wurden die Wasserschutzgebiete nach Belastung des Grundwassers mit Nitrat in drei Klassen eingeteilt und abgestufte Schutzbestimmungen festgelegt. Die Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg werden jährlich neu anhand der Nitratbelastung des geförderten Rohwassers folgenden drei Klassen zugeordnet:

  • Normalgebiete: weniger als 25 mg Nitrat/Liter

  • Problemgebiete: über 35 mg Nitrat/Liter bzw. bereits ab 25mg Nitrat/Liter bei ansteigendem Trend*

  • Sanierungsgebiete: über 50 mg Nitrat/Liter bzw. bereits ab 40mg Nitrat/Liter bei ansteigendem Trend*

* Ein ansteigender Trend liegt vor, wenn sich über die Dauer von fünf Jahren ein mittlerer jährlicher Konzentrationsanstieg von mehr als 0,5 mg Nitrat/Liter ergibt.

Je nach Schutzzone gelten für die Landwirtschaft unterschiedliche Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung. Zum Beispiel kann es verboten sein, bestimmte Dünge- oder Pflanzenschutzmittel auf die Felder auszubringen. Für entstandene wirtschaftliche Nachteile durch Nutzungsbeschränkungen und Auflagen in Wasser- und Quellenschutzgebieten kann finanzieller Ausgleich gewährt werden.

Unsere Wasserschutzprojekte

Seit vielen Jahren engagieren wir uns gemeinsam mit anderen Unternehmen, Bürgern oder Landwirten in unterschiedlichsten Projekten in der Region.

Durch den Badenova Innovationsfonds für Klima- und Wasserschutz werden jedes Jahr beispielgebende Umweltprojekte gefördert. Auch hier sind wir regelmäßig beteiligt und setzen uns gemeinsam mit den Projektpartnern für unsere Umwelt und Natur ein.

Erfahren Sie mehr zu einer Auswahl unserer Projekte!

Projektlaufzeit: 01.05.2022 – 30.04.2025

Projektleitung: Badenova Netze GmbH

Projektpartner: DVGW Technologiezentrum Wasser (TZW)

Im Projekt ResiTrink! soll erstmalig das Risikomanagement nach den Anforderungen der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie in einem Einzugsgebiet umgesetzt werden. Bisher sind Ressourcenschutz und Trinkwasserschutz weitgehend getrennte Regelungsbereiche mit bekannten Zuständigkeiten bei Gesundheitsämtern, Unteren Wasserbehörden und Wasserversorgern. Ziel des Projekts ist es, neue Synergien zwischen dem allgemeinen Gewässer- und Ressourcenschutz zu schaffen und bestehende Synergien zu stärken. Am Beispiel eines Wasserwerks der Badenova Netze wird eine Methodik für ein verzahntes Risikomanagement vom Einzugsgebiet bis zur Abgabe an den Verbraucher entwickelt und erprobt.

Projektlaufzeit: Mai 2020 – Oktober 2022

Projektleitung: Badenova Netze GmbH

Projektpartner: DVGW Technologiezentrum Wasser (TZW)

Laut der aktuellen Düngeverordnung darf Harnstoff als Düngemittel ab dem 1. Februar 2020 nur noch aufgebracht werden, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben ist. In Feld- und Laborversuchen sollen die Wechselwirkungen mit der Mikrobiologie sowie das Abbau- und Verlagerungsverhalten der einzelnen Ureasehemmstoffe untersucht werden.

Projektlaufzeit: Mai 2019 - Mai 2022

Projekteilnehmer: Projektlandwirte, Badenova AG & Co. KG, Badenova Netze GmbH, Bäckerei Reiß Beck, Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. (BLHV), Grether Mühle Sulzburg

Mitte September 2020 ist das „Wasser- und Klimaschutz-Brot“, kurz: "Wa-Kli's Brot", auf den Markt gekommen, das in Zusammenarbeit mit regionalen Produzenten und Verarbeitern hergestellt wird. Der verwendete Weizen wird von den Projektlandwirten im Wasserschutzgebiet Hausen an der Möhlin (ca. 15 km von Freiburg) nach dem Ansatz der regenerativen Landwirtschaft angebaut und in der Grether Mühle in Sulzburg zu Mehl gemahlen. Für die Herstellung des „Wasser- und Klimaschutz-Brots“ benutzt die Bäckerei Reiß Beck aus Kirchzarten ausschließlich dieses Mehl, bevor die Brotlaibe in ihren Filialen in der Region verkauft werden.

Projektlaufzeit: Mai 2019 – April 2022

Projektleitung: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Fachbereich Landwirtschaft)

Projektpartner: Grüne Brücke, Cul-tec GbR, Arbeitsgruppe „Regenerative Landwirtschaft Hausen“, AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Carbocert, Badenova Netze GmbH

Mehrere unterschiedlich angelegte Praxis- und Feldversuche zur Umsetzung einer regenerativen Landwirtschaft sowie die Durchführung von Depotdüngung sollen Erkenntnisse über die optimale Bodenbearbeitung bringen. Mit den Auswertungen dieser Versuche soll eine Datenbasis geschaffen werden, aufgrund derer eine optimierte nachhaltige und humusfördernde Landwirtschaft betrieben werden kann.

Projektlaufzeit: Mai 2019 – April 2021

Projektleitung: Schwegler Consulting, Cul-tec GbR

Projektpartner: Stadt Freiburg Umweltschutzamt, Energiepark Hahnennest GmbH & Co. KG, regionale Landwirte, Badenova Netze GmbH

Auch in der Landwirtschaft ist der Ausstoß von CO2 ein aktuelles und vielseitig diskutiertes Thema. Das CO2-Land Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, für den Humusaufbau zur Speicherung von CO2 im Boden einen regional angepassten Maßnahmenkatalog zu entwickelt und einen freiwilligen regionalen CO2-Zertifikathandel zu etablieren.

Projektlaufzeit: 2016 – 2018

Projektleitung: Deutscher Golf Verband e. V.

Projektpartner: DVGW Technologiezentrum Wasser (TZW), Hessenwasser GmbH & Co. KG, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadt Freiburg Umweltschutzamt, Freiburger Golfclub e. V., Golfanlage Tuniberg, Frankfurter Golf Club e. V., Badenova Netze GmbH

In dem Modellprojekt wurde ein neuartiger Ansatz für eine zwischen Wasserversorgung und Golfsport abgestimmte, systematische Vorgehensweise zur Bewertung möglicher Risiken von Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten aus der Golfplatz-Pflege für das Grundwasser entwickelt. Gleichzeitig wurden die Grundlagen für eine zielgerichtete und effiziente Überwachung der Wasserbeschaffenheit im Hinblick auf mögliche Pflanzenschutzmittel-Austräge mit dem Sickerwasser aus Golfplätzen aufbereitet.

Projektlaufzeit: April 2015 – April 2019

Projektleitung: Stadt Freiburg Umweltschutzamt

Projektpartner: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Fachbereich Landwirtschaft), Landwirte, Badenova Netze GmbH

Für die artenreichen Flachlandmähwiesen im Wasserschutzgebiet Ebnet wurde ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept erstellt, das mit möglichst wenig Dünger hohe Erträge garantiert, das Grundwasser nicht gefährdet und zum Erhalt der Mähwiesen beiträgt. Es wurde gemeinsam mit Landwirten aus der Region entwickelt und erprobt. Außerdem fanden mehrere Feldtage und Abendveranstaltungen für die Information und Schulung anderer Landwirte statt.

Projektlaufzeit: Juli 2016 – November 2018

Projektleitung: Badenova Netze GmbH

Projektpartner: DVGW Technologiezentrum Wasser (TZW)

Das Projekt untersucht in einer regional hochauflösenden Studie mögliche Eintragswege von Chromat für die Region Oberrhein. Aus den Projektergebnissen wurde eine Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Belastungen von Trinkwasser mit Chromat zu reduzieren.

Projektlaufzeit: Juli 2014 – Juni 2018

Projektleitung: Badenova Netze GmbH

Projektpartner: DVGW Technologiezentrum Wasser (TZW)

Abbauprodukte von Pflanzenschutzmittel (Metabolite) sind potentielle Schadstoffe, die ins Grund- und Trinkwasser gelangen können. Ziel des Projektes war es, das Vorkommen mitsamt den gesamten Entstehungs- und Versickerungsprozessen hinsichtlich Ausgangsstoffen, Bodenbeschaffenheit, Eintragswegen und Umweltfaktoren zu erfassen.

Projektlaufzeit: Juli 2011 – August 2013

Projektleitung: Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart

Projektpartner: Gelsenwasser AG, Universität Stuttgart, Hamburger Wasserwerke GmbH, Stadtwerke Düsseldorf AG, DVGW Technologiezentrum Wasser, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd-Rheinland-Pfalz, Badenova Netze GmbH

Im DVGW-Hinweis W 1001 wird in Anlehnung an den Water Safety Plan empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken in allen Hauptprozessen der Trinkwasserversorgung zu beherrschen, so dass die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Die größte Gefährdung der Trinkwasserressourcen resultiert aus der intensiven Siedlungstätigkeit und den vielfältigen, sich überlagernden Nutzungen im Wasserschutzgebiet. In der Praxis existiert kein allgemein brauchbarer und tauglicher Ansatz für ein Risikomanagement in Wasserschutzgebieten und zur Bewertung von Gefährdungspotentialen. In diesem Forschungsvorhaben liegt der Schwerpunkt auf der Erfassung von Gefährdungspotentialen (Gefährdungsanalyse) und der Risikoabschätzung in Wasserschutzgebieten. Daraus wurde ein Entscheidungshilfesystem zum Risikomanagement in Wasserschutzgebieten entwickelt, das auf einer systematischen Gefährdungsanalyse aufbaut und die Vorgaben aus dem W 1001 beachtet und umsetzt.