Wasserschutz in der Landwirtschaft

Gemeinsam mit Landwirt:innen setzen wir gezielte Maßnahmen zum Schutz unseres Trinkwassers um.

Wasserschutz: Maßnahmen für die Landwirtschaft

In den Wasserschutzgebieten rund um unsere Wasserwerke in Hausen an der Möhlin und Freiburg Ebnet werden die Flächen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Damit es dennoch nicht zu einer Verunreinigung des Trinkwassers kommt, erklären unsere Fachleute Maßnahmen für den Wasserschutz.

Dabei sind rechtliche Vorgaben zu beachten, um die hohe Qualität des Trinkwassers langfristig sicherzustellen. Maßnahmen wie die sparsame und standortgerechte Düngung, Zwischenfruchtanbau sowie die regenerative und ökologische Landbewirtschaftung tragen maßgeblich zum Schutz des Wassers bei.

In Kooperation mit der Landwirtschaft entwickeln wir zudem Programme, um die Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser zu senken: Neue Düngemethoden, Förderprogramme, Praxisversuche und ein dichtes Analysenetz bringen die gewünschten Effekte auf die Trinkwasserqualität.

Wald im Gegenlicht

Vorgaben für die Landwirtschaft

Für die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen in Wasserschutzgebieten gelten besondere Vorgaben. Die

schützt Rohwasser vor Stoffeinträgen aus der Bewirtschaftung. Je nach Nitrat oder Pflanzenschutzmittelgehalt werden die Gebiete als Normal-, Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft. Je nach Kategorie gelten Einschränkungen, etwa Verbote für Jauche, Gülle, Klärschlamm oder Pflanzenschutzmittel.

Entstehen durch diese Vorgaben wirtschaftliche Nachteile, kann ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Das betrifft landwirtschaftlich genutzte Flächen und in Ausnahmefällen auch forstwirtschaftliche Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten sowie in der Zone II von Wasserschutzgebieten.

Maßnahmen zum Wasserschutz in der Landwirtschaft

Die ökologische Landwirtschaft zeigt ein hohes Potential zum Schutz von Grund-und Oberflächenwasser, nachweislich vor allem für den Eintrag von Nitrat-und Pflanzenschutzmitteln. Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel wird der Eintrag von Wirkstoffen mit einer potenziell hohen Umwelttoxizität unterbunden. Auch bei Tierarzneimitteln kann aufgrund der Produktionsvorschriften für die ökologische Tierhaltung von deutlich geringeren Einträgen ausgegangen werden.

Insofern kann der ökologische Landbau insbesondere zur Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten empfohlen werden. Zudem wirkt sich der Ökolandbau positiv auf die Biodiversität aus und trägt durch den meist höheren Humusgehalt im Boden zur Erosionsvermeidung bei.

Die regenerative Landwirtschaft zielt auf den Aufbau und den Erhalt von fruchtbarem Boden durch natürliche Prozesse. Durch die Aktivierung des Bodenlebens und die Stärkung der natürlichen Pflanzenabwehr kann der Einsatz von synthetischen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel langfristig stark reduziert werden.

Der Bodenschutz steht im Fokus der regenerativen Landwirtschaft, denn er sorgt für gesundes Pflanzenwachstum und trägt zum Wasser- und Klimaschutz bei. Daher bilden diverse Maßnahmen zur Aktivierung und Stärkung des Bodenlebens und der Humusanreicherung den Kern der regenerativen Landwirtschaft. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise: Ganzjährige Begrünung der Äcker, regelmäßige Bodenproben, flache Bodenbearbeitung, Flächenrotte, Komposttee, Untersaaten, etc.

Die Maßnahmen zur Förderung von gesundem Boden sind unabhängig vom Anbausystem. Sie bilden eine Brücke zwischen konventioneller Landwirtschaft und dem Ökolandbau und sind für beide Methoden gleichermaßen relevant.

Zwischenfruchtanbau hilft nicht nur Nitratverluste aus dem Boden und damit den Nitratanstieg im Grundwasser zu reduzieren, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In der Zeitspanne zwischen den Hauptkulturen – also im Zeitraum von Herbst bis Frühjahr - findet die höchste Grundwasserneubildung statt und damit auch die Auswaschung von Nitrat. Zwischenfrüchte, welche möglichst lange ohne Bearbeitung auf der Fläche stehen, können Nährstoffe wie Nitrat binden und Auswaschungen ins Grundwasser reduzieren.

Gleichzeitig können lange Vegetationszeiten der Zwischenfrüchte zum Humusaufbau im Boden beitragen. Humusaufbau bedeutet Anreicherung von Kohlenstoff im Boden, welcher als Kohlenstoffdioxid (CO2) von den Zwischenfrüchten aus der Atmosphäre entzogen wird. So kann gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Wir fördern die Einsaat einer Zwischenfrucht in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet, Hausen an der Möhlin, Lahr Kaiserwald und Lahr Ernet von uns eine Fördersumme.

Eine Ursache der Nitratbelastung im Grundwasser ist die stickstoffhaltige Düngung in der Landwirtschaft. Um ein optimales Pflanzenwachstum zu gewährleisten, wird in der Landwirtschaft Nitrat als Stickstoffdünger verwendet. Stickstoff in Form von Nitrat ist sehr gut wasserlöslich, wodurch eine Auswaschung ins Grundwasser erfolgen kann. Nitrat technisch aus dem Grundwasser zu entfernen, ist teurer als vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Deshalb ist es wichtig, Nitrateinträge in das Grundwasser zu vermeiden und Stickstoffüberschüsse zu reduzieren zum Beispiel durch sparsame und standortgerechte Düngung.

Landwirte erhalten pro Standort des Nitrat-Informationsdienst (NID) in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet, Hausen an der Möhlin, Lahr Kaiserwald und Lahr Ernet von uns eine Fördersumme.

Bauernhof von oben

Unsere Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe

Wir haben diverse Förderprogramme entwickelt, die landwirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des Wasser- und Klimaschutzes finanziell fördern:

  • Gewässerschützende Landbewirtschaftung

  • Zwischenfruchtanbau

  • Nitrat-Informationsdienst (NID)

Hier finden Sie die Förderungen und Antragsformulare im Überblick:

Gewässerschützende Landbewirtschaftung

Wir fördern eine gewässerschützende Landbewirtschaftung auf Flächen in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet (WSG-Nr. 315117), Hausen an der Möhlin (WSG-Nr. 315095), Lahr Kaiserwald (WSG-Nr. 317306), Lahr Ernet (WSG-Nr. 317327) und Lahr Langenwinkel (WSG-Nr. 317125) für drei Jahre. Voraussetzung ist eine Bioanbauverbandsmitgliedschaft des landwirtschaftlichen Betriebes.

Für weitere Informationen und das Antragsdokument schreiben Sie einfach eine E-Mail an agrarfoerderung@badenovanetze.de

Zwischenfruchtanbau

Für die Einsaat einer Zwischenfrucht oder Zwischenfruchtmischung nach Ernte der Hauptfrucht erhalten Landwirte in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet, Hausen an der Möhlin, Lahr Kaiserwald und Lahr Ernet eine Förderung pro Hektar.

Nitrat-Informationsdienst (NID)

Wir fördern den Nitrat-Informationsdienst (NID) für Landwirte in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet, Hausen an der Möhlin, Lahr Kaiserwald und Lahr Ernet. Gefördert wird die Bodenprobe nach NID für die Entnahmetiefe von 0 – 60 cm oder 0 – 90 cm.

Informationen zum Datenschutz im Rahmen unserer Förderprogramme finden Sie hier.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um den Wasserschutz in der Landwirtschaft und zu unseren Förderprogrammen.