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Wasserschutz in der Landwirtschaft
Gemeinsam mit Landwirt:innen setzen wir gezielte Maßnahmen zum Schutz unseres Trinkwassers um.
Wasserschutz: Maßnahmen für die Landwirtschaft
In den Wasserschutzgebieten rund um unsere Wasserwerke in Hausen an der Möhlin und Freiburg Ebnet werden die Flächen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Damit es dennoch nicht zu einer Verunreinigung des Trinkwassers kommt, erklären unsere Fachleute Maßnahmen für den Wasserschutz.
Dabei sind rechtliche Vorgaben zu beachten, um die hohe Qualität des Trinkwassers langfristig sicherzustellen. Maßnahmen wie die sparsame und standortgerechte Düngung, Zwischenfruchtanbau sowie die regenerative und ökologische Landbewirtschaftung tragen maßgeblich zum Schutz des Wassers bei.
In Kooperation mit der Landwirtschaft entwickeln wir zudem Programme, um die Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser zu senken: Neue Düngemethoden, Förderprogramme, Praxisversuche und ein dichtes Analysenetz bringen die gewünschten Effekte auf die Trinkwasserqualität.
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Vorgaben für die Landwirtschaft
Für die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen in Wasserschutzgebieten gelten besondere Vorgaben. Die
schützt Rohwasser vor Stoffeinträgen aus der Bewirtschaftung. Je nach Nitrat oder Pflanzenschutzmittelgehalt werden die Gebiete als Normal-, Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft. Je nach Kategorie gelten Einschränkungen, etwa Verbote für Jauche, Gülle, Klärschlamm oder Pflanzenschutzmittel.
Entstehen durch diese Vorgaben wirtschaftliche Nachteile, kann ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Das betrifft landwirtschaftlich genutzte Flächen und in Ausnahmefällen auch forstwirtschaftliche Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten sowie in der Zone II von Wasserschutzgebieten.
Maßnahmen zum Wasserschutz in der Landwirtschaft
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Unsere Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe
Wir haben diverse Förderprogramme entwickelt, die landwirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des Wasser- und Klimaschutzes finanziell fördern:
Gewässerschützende Landbewirtschaftung
Zwischenfruchtanbau
Nitrat-Informationsdienst (NID)
Hier finden Sie die Förderungen und Antragsformulare im Überblick:
Gewässerschützende Landbewirtschaftung
Wir fördern eine gewässerschützende Landbewirtschaftung auf Flächen in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet (WSG-Nr. 315117), Hausen an der Möhlin (WSG-Nr. 315095), Lahr Kaiserwald (WSG-Nr. 317306), Lahr Ernet (WSG-Nr. 317327) und Lahr Langenwinkel (WSG-Nr. 317125) für drei Jahre. Voraussetzung ist eine Bioanbauverbandsmitgliedschaft des landwirtschaftlichen Betriebes.
Für weitere Informationen und das Antragsdokument schreiben Sie einfach eine E-Mail an agrarfoerderung@badenovanetze.de
Zwischenfruchtanbau
Für die Einsaat einer Zwischenfrucht oder Zwischenfruchtmischung nach Ernte der Hauptfrucht erhalten Landwirte in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet, Hausen an der Möhlin, Lahr Kaiserwald und Lahr Ernet eine Förderung pro Hektar.
Nitrat-Informationsdienst (NID)
Wir fördern den Nitrat-Informationsdienst (NID) für Landwirte in den Wasserschutzgebieten Freiburg Ebnet, Hausen an der Möhlin, Lahr Kaiserwald und Lahr Ernet. Gefördert wird die Bodenprobe nach NID für die Entnahmetiefe von 0 – 60 cm oder 0 – 90 cm.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um den Wasserschutz in der Landwirtschaft und zu unseren Förderprogrammen.