Grund- und Ersatzversorgung Gas – zuverlässig versorgt
Badenova ist in Freiburg im Breisgau und vielen umliegenden Gemeinden der zuständige Grund- und Ersatzversorger für Strom und Erdgas. In die Grundversorgung kommen Sie automatisch, sobald Sie Energie nutzen, ohne vorher einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen zu haben.
Die Ersatzversorgung greift in besonderen Situationen. Zum Beispiel, wenn ein anderer Energieversorger seine Kunden plötzlich nicht mehr beliefern kann und bestehende Verträge unerwartet enden. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Ersatzversorgung sowie die aktuellen Preise der Ersatzversorgung.
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Ersatzversorgung Gas
Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas für Haushalts- und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung.
Wichtige Fragen zur Ersatzversorgung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grund und Ersatzversorgung für Sie zusammengefasst.
Rechtliche Informationen
Wichtige Unterlagen, Dokumente und Informationen für Kunden stehen hier als Download bereit.
Preise der Ersatzversorgung für Gas
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,135 | 10,87 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,035 | 10,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 8,795 | 10,47 |
ab 300.001 kWh | 8,635 | 10,28 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,0000 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,0000 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 0,6160 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 3,5730 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,507 | 11,31 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,407 | 11,19 |
50.001 bis 300.000 kWh | 9,167 | 10,91 |
ab 300.001 kWh | 9,007 | 10,72 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,9977 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,2890 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 1,9027 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 3,9450 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,541 | 11,35 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,441 | 11,23 |
50.001 bis 300.000 kWh | 9,201 | 10,95 |
ab 300.001 kWh | 9,041 | 10,76 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,9977 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,2890 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 1,9027 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 3,9790 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,565 | 11,38 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,465 | 11,26 |
50.001 bis 300.000 kWh | 9,225 | 10,98 |
ab 300.001 kWh | 9,065 | 10,79 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,9977 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,2890 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 1,9027 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 4,0030 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,625 | 11,45 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,525 | 11,33 |
50.001 bis 300.000 kWh | 9,285 | 11,05 |
ab 300.001 kWh | 9,125 | 10,86 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,9977 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,2890 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 1,9027 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 4,0630 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,784 | 11,64 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,684 | 11,52 |
50.001 bis 300.000 kWh | 9,444 | 11,24 |
ab 300.001 kWh | 9,284 | 11,05 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,9977 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,2890 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 1,9027 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 4,2220 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Ersatzversorgung Erdgas: Preise für Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung
Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*
Preisstufe | monatlicher Grundpreis (netto €) | monatlicher Grundpreis (brutto €) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 8,37 | 9,96 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,87 | 11,75 |
50.001 bis 300.000 kWh | 19,87 | 23,65 |
ab 300.001 kWh | 59,87 | 71,25 |
Preisstufe | Arbeitspreis pro kWh (netto ct) | Arbeitspreis pro kWh (brutto ct) |
|---|---|---|
1 bis 18.000 kWh | 9,964 | 11,86 |
18.001 bis 50.000 kWh | 9,864 | 11,74 |
50.001 bis 300.000 kWh | 9,624 | 11,45 |
ab 300.001 kWh | 9,464 | 11,26 |
* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preisstufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet.
** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.
Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskund:innen und Nichthaushaltskund:innen ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.
Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von Badenova.
Weitere rechtliche Informationen
Badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: | Euro/Jahr | ct/kwh |
|---|---|---|
Energiesteuer | 0,5500 | |
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) | 0,9977 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)** | 0,0660 | |
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG | 0,2890 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | 1,9027 | |
Kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG | 4,4020 |
** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höheren Jahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.
In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
Im Netzgebiet der BadenovaNETZE GmbH liefert Badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der BadenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Die wichtigsten Fragen zum Thema Ersatzversorgung (FAQ)
Badenova ist in Freiburg und in vielen umliegenden Gemeinden Grund- und Ersatzversorger für Strom und Erdgas. In der Grundversorgung wird man als Kund:innen automatisch angemeldet, wenn man an seiner Verbrauchsstelle Energie entnimmt und keinen Energieliefervertrag mit einem anderen Energielieferanten als dem Grundversorger abgeschlossen hat. In die Ersatzversorgung hingegen kommen Kund:innen durch außergewöhnliche Umstände, z.B. wenn ein anderer Energieversorger seine Kunden nicht mehr beliefern kann und Verträge vorfristig gekündigt werden. Dies ist gesetzlich geregelt in §38 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzversorgung haben grundsätzlich alle Verbraucher:innen sofern sie in Niederspannung (Strom) oder in Niederdruck (Erdgas) beliefert werden.
Ob Sie eine Ersatzversorgung vermeiden können oder während der Belieferung in der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln können und in welchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Schritt 1: Zuerst ist es wichtig zu prüfen, ob Sie zu den Haushaltskunden oder Nichthaushaltskunden gehören.
Haushaltskund:innen sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen sowie Verbraucher:innen, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG).
Alle anderen Kund:innen gehören zur Gruppe der Nichthaushaltkund:innen.
Schritt 2: Hier erfahren Sie, wie und in welchen Tarif Sie am besten aus der Ersatzversorgung wechseln können
Haushaltskunden
Sobald Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten erfahren haben, dass der Vertrag mit Ihnen beendet wird, können Sie auf badenova.de/tarifrechner Ihren Wunschtarif direkt online abschließen.
Auch während einer laufenden Ersatzversorgung können Haushaltskund:innen jederzeit in die Grundversorgung, in ein Sonderprodukt oder eines anderen Lieferanten wechseln. Hierfür genügt eine Mitteilung an service@badenova.de oder per Telefon unter 0800 – 279 1020. Am schnellsten und garantiert ohne Wartezeiten erfolgt ein Tarifwechsel jedoch online über unser Kundenportal badenova.de/login. Über den Tarifberater auf der Homepage ist ein Tarifwechsel aus einer laufenden Ersatzversorgung derzeit nicht möglich.
Als Ausnahme hiervon gilt der folgende Fall:
Kund:innen, deren bisheriger Versorger Insolvenz anmelden musste oder seinen Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, bleiben automatisch für drei Monate in der Ersatzversorgung und können in dieser Zeit nicht in die Grundversorgung wechseln. Der Wechsel in einen Sondervertrag ist allerdings jederzeit möglich.
Nichthaushaltskunden
Kund:innen mit einem gewerblichen Verbrauch von > 10.000 kWh/Jahr können jederzeit in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Versorgers wechseln. Sie haben allerdings kein Anrecht auf eine Versorgung in der Grundversorgung.
Kleine und mittlere Gewerbekund:innen mit einem Stromverbrauch zwischen 10.000 – 100.000 kWh/Jahr bzw. Erdgasverbrauch zwischen 50.000 – 500.000 kWh/Jahr:
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0800 – 279 1020.Größere Gewerbekund:innen mit einem Stromverbrauch > 100.000 kWh/Jahr bzw. einem Erdgasverbrauch von > 500.000 kWh/Jahr sowie rLM-Kunden:
Kontaktieren Sie unseren Geschäftskundenbereich unter geschaeftskunden@badenova.de
Bitte beachten Sie außerdem, dass wir uns auf Grund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt vorbehalten, bestimmte Sonderverträge für Nichthaushaltkunden zeitweise nicht anzubieten. Es kann daher vorkommen, dass wir nicht allen Kunden ein Alternativangebot zur Ersatzversorgung machen können.
Die Belieferung in der Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate beschränkt. Danach endet die Ersatzversorgung und alle Haushaltskund:innen, die bis dahin keinen neuen Energievertrag abgeschlossen haben, wechseln automatisch in den Grundversorgungstarif zu den dann jeweils aktuell gültigen Preisen in der Grundversorgung.
Haushaltskund:innen sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen sowie Verbraucher, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG). Alle anderen Kund:innen gehören zur Gruppe der Nichthaushaltskund:innen.
Bei Nichthaushaltskund:innen findet dieser automatische Wechsel nicht statt. Sie müssen sich aktiv um einen neuen Liefervertrag oder Lieferanten bemühen sofern sie weiter beliefert werden wollen. Nichthaushaltskund:innen haben keinen Anspruch auf eine Belieferung in der jeweiligen örtlichen Grundversorgung. Bei einer weiteren Energieentnahme ohne Liefervertrag kann Ihr Zähler gesperrt werden und Schadensersatzansprüche können entstehen.
Da die Versorgung gesetzlich gesichert ist, gilt es erst mal Ruhe zu bewahren. Der Netzbetreiber vor Ort ist verpflichtet, Kund:innen zeitnah über Kündigung des Netzzugangs und Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Zudem muss der örtliche Grundversorger schriftlich mitteilen, dass er der neue Lieferant ist.
Sobald dokumentiert ist, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, ist zeitnahes Handeln gefragt. Hintergrund ist, dass bei Ersatzbelieferung der Verbrauch geschätzt werden darf. Verbraucher:innen sollten Ihren Zählerstand dokumentieren (z.B. per Foto), um nicht zu viel zu bezahlen. Dieser sollte sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitgeteilt werden.
Da Strom und Gas für die Ersatzversorgung kurzfristig beschafft werden muss, sind die Preise momentan erheblich teurer. Wir empfehlen daher allen Kund:innen sich aktiv nach Alternativen umzusehen.
Vorauszahlungen und Kautionen sind eine privatrechtliche Sache zwischen Verbraucher:innen und dem bisherigen Lieferanten. Regelungen dazu sind für gewöhnlich im Liefervertrag hinterlegt. Örtliche Verbraucherzentralen können bei Fragen unterstützen.
Rechtliche Informationen für Sie zusammengefasst
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