Gesetzliche Änderungen bei An- und Abmeldungen von Energieverträgen
24h Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 können Energieverträge nur noch in die Zukunft abgeschlossen werden, auch bekannt als der 24h Lieferantenwechsel. Was das genau bedeutet und welche Auswirkungen es auf ihren Stromvertrag hat, erklären wir Ihnen hier ausführlich.
Wichtig vorab: Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen.
In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Der 24h-Wechsel ist ab dem 6. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben.
- Rückwirkende Umzüge sind nicht mehr möglich – kündigen Sie also rechtzeitig.
- Sobald Sie einen neuen Stromanbieter beauftragen, wird der technische Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen.
- Versorgung bleibt stabil: Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert, auch beim Wechsel.
- Der Wechselprozess ist für Sie kostenlos und wird in der Regel vom neuen Anbieter übernommen.
Wichtiger Hinweis
Seit dem 06.06.2025 gelten neue gesetzliche Vorschriften zum Lieferantenwechsel 24h. Diese Neuerungen betreffen ausschließlich Strom-Verträge. Aufgrund der umfassenden Anpassungen in der gesamten Energiebranche, kann es weiterhin zu Datenfehlern in der Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern kommen.
Das bedeutet für Sie:
In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen bei An- und Abmeldungen kommen.
Die Übermittlung der Vertragsbestätigung und Ihres Abschlagsplans kann etwas länger dauern.
Aktuell kommt es daher zu einem erhöhten Anfrageaufkommen in unserem Kundenservice und erheblich längeren Bearbeitungszeiten, als Sie es von uns gewohnt sind. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Sie können sich darauf verlassen, dass wir unser Möglichstes tun, um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Was müssen Sie beim Umzug beachten?
Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich den Umzug rückwirkend an- oder abzumelden – melden Sie uns deswegen ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin.
So können wir alle Formalitäten rechtzeitig in die Wege leiten, damit wir Sie als badenova weiterhin mit Energie versorgen können. Sie können einfach per Umzugsformular, Telefon, E-Mail oder Post den Umzug mitteilen.
Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
- Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)
Kein rückwirkender Einzug, keine nachträgliche Abmeldung
Bisher: Bis zu 6 Wochen rückwirkend den Energielieferanten über eine An- oder Abmeldung zu informieren.
Neu: An- oder Abmeldungen sind nur noch im Voraus möglich
Wichtig: Achten Sie auf eine rechtzeitige Kündigung, sonst bleibt der bisherige Vertrag bis zur Kündigung bestehen.
Wichtige Hinweise für Mieter und Eigentümer
Zählerstand melden
Teilen Sie uns den Zählerstand Ihrer alten Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe einfach im Umzugsformular, per E-Mail oder telefonisch mit.
Übergabeprotokoll verwenden
Halten Sie Zählerstand und Datum im Übergabeprotokoll fest – es gilt als Nachweis der Wohnungsübergabe.
Neuer Wohnort
Melden Sie sich frühzeitig vor Ihrem Einzug bei uns, damit wir Sie als badenova weiterhin beliefern können – so vermeiden Sie eine automatische Einstufung in die meist teurere Grundversorgung.
Häufige Fragen zum 24h Lieferantenwechsel
Häufige Fragen zu Umzug und Tarifwechsel
Rechtliche Grundlage
Die Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der wiederum auf der EU-Richtlinie 2019/944 beruht.