Gesetzliche Änderungen bei An- und Abmeldungen von Energieverträgen

24h Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 können Energieverträge nur noch in die Zukunft abgeschlossen werden, auch bekannt als der 24h Lieferantenwechsel. Was das genau bedeutet und welche Auswirkungen es auf ihren Stromvertrag hat, erklären wir Ihnen hier ausführlich.

Wichtig vorab: Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Der 24h-Wechsel ist ab dem 6. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben.
  • Rückwirkende Umzüge sind nicht mehr möglich – kündigen Sie also rechtzeitig.
  • Sobald Sie einen neuen Stromanbieter beauftragen, wird der technische Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen.
  • Versorgung bleibt stabil: Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert, auch beim Wechsel.
  • Der Wechselprozess ist für Sie kostenlos und wird in der Regel vom neuen Anbieter übernommen.

Wichtiger Hinweis

Seit dem 06.06.2025 gelten neue gesetzliche Vorschriften zum Lieferantenwechsel 24h. Diese Neuerungen betreffen ausschließlich Strom-Verträge. Aufgrund der umfassenden Anpassungen in der gesamten Energiebranche, kann es weiterhin zu Datenfehlern in der Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern kommen.

Das bedeutet für Sie:

In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen bei An- und Abmeldungen kommen.

Die Übermittlung der Vertragsbestätigung und Ihres Abschlagsplans kann etwas länger dauern.

Aktuell kommt es daher zu einem erhöhten Anfrageaufkommen in unserem Kundenservice und erheblich längeren Bearbeitungszeiten, als Sie es von uns gewohnt sind. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Sie können sich darauf verlassen, dass wir unser Möglichstes tun, um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Was müssen Sie beim Umzug beachten?

Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich den Umzug rückwirkend an- oder abzumelden – melden Sie uns deswegen ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin.

So können wir alle Formalitäten rechtzeitig in die Wege leiten, damit wir Sie als badenova weiterhin mit Energie versorgen können. Sie können einfach per Umzugsformular, Telefon, E-Mail oder Post den Umzug mitteilen.

Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

Kein rückwirkender Einzug, keine nachträgliche Abmeldung

Bisher: Bis zu 6 Wochen rückwirkend den Energielieferanten über eine An- oder Abmeldung zu informieren.

Neu: An- oder Abmeldungen sind nur noch im Voraus möglich

Wichtig: Achten Sie auf eine rechtzeitige Kündigung, sonst bleibt der bisherige Vertrag bis zur Kündigung bestehen.

Wichtige Hinweise für Mieter und Eigentümer

  • Zählerstand melden

    Teilen Sie uns den Zählerstand Ihrer alten Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe einfach im Umzugsformular, per E-Mail oder telefonisch mit.

  • Übergabeprotokoll verwenden

    Halten Sie Zählerstand und Datum im Übergabeprotokoll fest – es gilt als Nachweis der Wohnungsübergabe.

  • Neuer Wohnort

    Melden Sie sich frühzeitig vor Ihrem Einzug bei uns, damit wir Sie als badenova weiterhin beliefern können – so vermeiden Sie eine automatische Einstufung in die meist teurere Grundversorgung.

Häufige Fragen zum 24h Lieferantenwechsel

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie Ihren aktuellen Stromanbieter durch einen neuen Anbieter ersetzen – ganz ohne Unterbrechung der Stromversorgung. Wir von Badenova sind für Sie da: Profitieren Sie bei uns von besseren Konditionen, Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien und exzellentem Service.

Der Wechsel ist kostenfrei und unkompliziert: wir übernehmen alle notwendigen Schritte – inklusive Kündigung beim bisherigen Anbieter.

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung eines Lieferantenwechsels und ändert nichts an Ihren vereinbarten Kündigungsfristen.

Ab Juni 2025 wird die Marktlokations-ID (MaLo-ID) zur zentralen Kennziffer für einen schnellen und unkomplizierten Stromanbieterwechsel. Sie ist eine 11-stellige, eindeutige Nummer und befindet sich auf der Stromrechnung. Beim Umzug kann sie über Vermieter:in oder Vormieter:in erfragt oder alternativ über Zählernummer und Adresse vom Netzbetreiber ermittelt werden. Dank neuer direkter Schnittstellen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern wird der Wechselprozess künftig deutlich beschleunigt.

Wir empfehlen die Anmeldung oder den Lieferantenwechsel mit Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) ausdrücklich, da sie den Prozess beschleunigt und reibungsloser macht. Dennoch sind diese Prozesse auch nur mit Angabe der Zählernummer möglich, falls Sie keine Marktlokations-ID ausfindig machen können.

Nein, die neuen 24-Stunden-Regeln gelten nur für Strom. Gasverträge können weiterhin wie gewohnt mit einer maximalen Frist von sechs Wochen rückwirkend an- oder abgemeldet werden.

Hier gelangen Sie zu unserem Umzugsformular.

Häufige Fragen zu Umzug und Tarifwechsel

Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, den Umzug rückwirkend an- oder abzumelden– bitte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin melden! So können wir alle Formalitäten rechtzeitig in die Wege leiten, damit wir Sie als badenova weiterhin mit Energie versorgen können. Sie können einfach per Umzugsformular, Telefon, E-Mail oder Post den Umzug mitteilen.

Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum

  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum). Hinweis: der Zählerstand kann auch zeitnah nach der Schlüsselübergabe nachgereicht werden

Der Vertrag beginnt somit später als der tatsächliche Einzugstermin.

Ihr Stromvertrag kann frühestens zwei Tage nach der Umzugsmitteilung angemeldet werden. Das bedeutet, dass in der Übergangszeit möglicherweise noch der/die Vormieter/in oder Eigentümer/in für den Strombezug verantwortlich ist – und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen kann. Falls keine Anmeldung erfolgt ist, kann es außerdem passieren, dass Sie automatisch im Rahmen der Grundversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers beliefert werden.

Tipp: Teilen Sie uns rechtzeitig Ihren Einzug mit, um direkt von Anfang an korrekt versorgt zu werden. Hier gelangen Sie zu unserem Umzugsformular.

Wenn Sie Ihren Auszug zu spät melden, kann es passieren, dass Sie weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer alten Wohnung aufkommen – selbst wenn bereits jemand Neues eingezogen ist. Eine rückwirkende Korrektur ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dann empfiehlt es sich, die Kostenverteilung direkt mit dem/der Nachmieter/in oder Eigentümer/in abzusprechen.

Tipp: Teilen Sie uns rechtzeitig Ihren Auszug mit, um weitere Kosten zu vermeiden. Hier gelangen Sie zu unserem Umzugsformular.

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr aktueller Vertrag rechtzeitig beendet wird. Am besten kümmern Sie sich schon vor dem Ende Ihres bestehenden Vertrags um einen neuen Tarif bei uns. So kann die Stromversorgung ohne Unterbrechung und direkt zu Ihrem gewünschten Tarif starten. Gerne übernehmen wir für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Lieferanten, um einen nahtlosen Wechsel sicherzustellen.

Beachten Sie allerdings hierzu auch Ihre aktuellen Kündigungsfristen. Falls das nicht rechtzeitig geschieht, werden Sie vorübergehend über die Grundversorgung beliefert – diese ist in der Regel teurer als unsere regulären Laufzeittarife.

Wenn Sie als badenova Bestandskund:in in einen anderen Tarif wechseln möchten, ist das oft schon innerhalb eines Tages möglich. Eine Übersicht der für Sie verfügbaren Tarifoptionen finden Sie in Ihrem Kundenportal. Dort können Sie den Wechsel bequem direkt durchführen. Gerne beraten wir Sie natürlich auch telefonisch zu Ihren Tarifoptionen.

Rechtliche Grundlage

Die Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der wiederum auf der EU-Richtlinie 2019/944 beruht.