Häufige Fragen zum Thema Abschlag

Wenn sich Ihre Lebensgewohnheiten ändern, kann es nötig sein, die monatlichen Abschläge für Strom oder Gas anzupassen. Alle wichtigen Infos zu Berechnung und Änderung Ihrer Abschläge finden Sie hier.

So einfach melden Sie uns Ihren Abschlag

  • Mein Kundenportal

    Passen Sie Ihren Abschlag einfach und bequem in unserem Kundenportal an.

  • Kontaktformular

    Nutzen Sie alternativ unser Kontaktformular und nennen Sie uns Ihren gewünschten Abschlag.

Was ist ein Abschlag?

Abschläge für Strom oder Gas sind monatliche Zahlungen für die Energie, die Badenova an Sie liefert. Der Abschlag ist in der Regel zum 30. des Monats fällig.

Die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen errechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch an Strom bzw. Gas. Bei uns sind es 12 Abschläge, wobei der letzte Abschlag mit der Jahresrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet wird.

Höhe des Abschlags (beispielhafte Darstellung)
Eine grafische Darstellung einer Rechnung von Badenova, links in Papierform und rechts im praktischen Überblick im Kundenportal auf dem Handy

Wo finde ich meinen monatlichen Abschlag?

  • In Ihrer Vertragsbestätigung
  • In Ihrer Jahresrechnung
  • Bei unseren Badenova Services

Wann sollte ich meinen monatlichen Abschlag anpassen?

Sie sollten Ihren Abschlag anpassen, wenn:

  • Sie davon ausgehen, dass sich der Verbrauch verändert (z. B. wenn sich die Haushaltsgröße verändert)
  • Tarifliche oder preisliche Vertragsbestandteile verändert werden

Grafische Darstellung eines Handys, auf dem der Energieverbrauch im Kundenportal der Badenova dargestellt wird

Stromabschlagsrechner

Weitere Fragen & Antworten zum Abschlag

Natürlich. Wenn sich Ihre Gewohnheiten verändern, dann ist es sogar sinnvoll, auch die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom und Gas anzupassen. Das ist schnell erledigt.

  • Besuchen Sie dazu einfach unser Kundenportal. Dort können Sie die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen unkompliziert anpassen oder weitere persönliche Einstellungen vornehmen.

  • Sie schreiben uns lieber? Kein Problem. Nutzen Sie das gern Kontaktformular.

  • Alternativ stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2 838485 oder per WhatsApp unter 0761 279 0 zur Verfügung.

Hinweis: Kurz bevor wir Ihnen die Jahresrechnung stellen, sind Änderungen an der aktuellen Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom oder Gas nicht mehr möglich. Nach der Abrechnung können Sie Ihre Abschläge natürlich wieder anpassen.

Ganz unkompliziert. Entweder wir ziehen Ihre Abschlagszahlung für Strom und Gas per Lastschrift ein oder Sie überweisen den fälligen Betrag monatlich einfach selbst. Wir empfehlen Ihnen den bequemen Lastschrifteinzug.

SEPA-Lastschriftmandat

Vorteil des Lastschriftverfahrens: Selbst, wenn sich die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom und Gas ändern sollten, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Das Umstellen von Daueraufträgen oder die Anpassung von Überweisungsvorlagen entfallen. Wir buchen den richtigen Betrag einfach ab.

Überweisung

Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen möchten, wählen Sie bitte aus einer der beiden Kontoverbindungen:

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau

IBAN: DE89 6805 0101 0002 0100 29
BIC: FRSPDE66XXX

Commerzbank Freiburg

IBAN: DE59 6804 0007 0160 0550 00
BIC: COBADEFF680

Geben Sie bei Zahlungen bitte immer Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck an.

Die Abschlagszahlungen für Strom oder Gas sind in der Regel immer zum 30. eines jeden Bezugsmonats fällig.

Wenn Sie möchten, dann können Sie auch zum 15. des Bezugsmonats zahlen. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2 838485 oder per WhatsApp unter 0761 279 0.

Sie schreiben uns lieber? Kein Problem, schreiben sie uns eine Mail an service@badenova.de

Das geschieht in erster Linie, um Sie vor hohen Nachzahlungen zu bewahren. Nachdem Sie sich für einen Strom- oder Gastarif bei uns entschieden haben, wird der Anbieterwechsel eingeleitet und der Netzbetreiber teilt uns nach Ihrer Bestellung Ihren bisherigen Energieverbrauch mit. Weicht diese Angabe deutlich vom Gas- oder Stromverbrauch aus Ihrer Bestellung ab, passen wir Ihre Abschlagszahlung an, um Nachzahlungen für Sie zu vermeiden.

Auch bei einem Umzug erhalten wir nach Ihrer Bestellung Auskunft über den erwarteten Energieverbrauch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle vom Netzbetreiber. Diese wird dann Grundlage bei der Berechnung der Abschlagszahlungen. Dieses Vorgehen kann Sie vor Nachzahlungen schützen, denn: Der Verbrauch von Strom und Gas kann sich aufgrund der Wohnfläche oder der Gebäudeeigenschaften deutlich verändern.

Sollte sich zeigen, dass Abschlagszahlungen für Strom und Gas nicht zum tatsächlichen Verbrauch passen, dann können Sie Ihren Abschlag bequem in unserem Kundenportal ändern. Das ist zum Beispiel nötig, wenn sich die Personenzahl in Ihrem Haushalt oder Ihre Gewohnheiten geändert haben.

Wenn Sie Neukund:in sind: Nachdem Sie sich für einen Strom- oder Gastarif bei uns entschieden haben, wird der Anbieterwechsel eingeleitet. Der Netzbetreiber teilt uns nach Ihrer Bestellung Ihren bisherigen Energieverbrauch mit. Weicht diese Angabe deutlich vom Gas- oder Stromverbrauch aus Ihrer Bestellung ab, passen wir Ihre Abschlagszahlung an, um Nachzahlungen für Sie zu vermeiden.

Wenn Sie Bestandskund:in sind: Nach einem Tarifwechsel oder einer Preisanpassung wird der Abschlag angepasst, da sich die Kostenkomponenten und somit die jährlichen Kosten verändern.

Außerdem wird ihr Abschlag nach der Jahresverbrauchsabrechnung angepasst. Bei der Erstellung kann es dazu kommen, dass der Verbrauch rechnerisch ermittelt wurde und von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweicht.

Möchten Sie eine Rechnungskorrektur oder Abschlagsanpassung? Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2 838485 oder per WhatsApp unter 0761 279 0 oder schreiben Sie uns an service@badenova.de

So wird vermieden, dass es für Sie zu hohen Nachzahlungen kommt. Entscheidend für die Abschlagshöhe ist Ihr jeweiliger Tarif und Ihr tatsächlicher Verbrauch.

Sie sollten Ihren Abschlag anpassen, wenn:

  • Sie davon ausgehen, dass sich der Verbrauch verändert (z. B. wenn sich die Haushaltsgröße verändert)

  • Tarifliche oder preisliche Vertragsbestandteile verändert werden

In Schreiben zur Preisanpassung informieren wir, falls es auch automatische Abschlagserhöhung geben wird. Damit wollen wir Sie vor eventuellen Nachzahlungen schützen.

Sollten Sie eine Preisanpassung ohne Abschlagsanpassung erhalten haben, so können Sie den Abschlag vorsorglich im Kundenportal hochsetzen.

In der Regel erhalten Sie 12 Monate nach Vertragsbeginn Ihre erste Rechnung. Bei Badenova sind es 11 Abschläge. Der 12. Abschlag wird in der Jahresrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet.

Den Zeitpunkt der Jahresabrechnung sowie der Ablesung legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest. Daher kann es vorkommen, dass Sie Ihre erste Rechnung (deutlich) vor Ablauf der 12 Monate erhalten.

Beispiel: Wenn Sie zum März einen Tarife bestellen, berechnet unser Tarifrechner 12 Abschläge für Sie, damit Sie die voraussichtlichen Jahreskosten und die monatlichen Abschläge besser einschätzen können. Der jährliche Turnus kann seitens des Netzbetreibers bereits im September erfolgen. Somit werden 5 Abschläge im Abschlagsplan aufgeführt.

In den Wintermonaten ist der Verbrauch meist höher als im Sommer, besonders bei Gas. Falls die Sommermonate mit geringerem Verbrauch in Ihrer Abrechnung fehlen, kann die Zahlung höher ausfallen, als vorher berechnet. In diesem Fall passen wir Ihren Abschlag entsprechend an. Bei allen folgenden Rechnungen berücksichtigen wir immer den gesamten Abrechnungszeitraum (12 Monate).

Sie können Nachzahlungen vermeiden, in dem Sie Ihren monatlichen Abschlag etwas großzügiger festlegen. Ihre Abschläge können Sie wie folgt anpassen:

In manchen Fällen ist eine Abschlagsanpassung nicht möglich. Das kommt vor, wenn der Netzbetreiber die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt und auf Basis Ihres Verbrauchs den künftigen Abschlag neu berechnet.

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