Der Energieausweis – Pflicht, Nutzen und Beantragung einfach erklärt
Ob bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung – ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft, die energetische Qualität eines Gebäudes sichtbar zu machen. Erfahren Sie, wann Sie welchen Ausweis brauchen, welche Unterschiede es gibt, und wie Sie bei Badenova schnell und unkompliziert einen Energieausweis erhalten.
In diesem Beitrag
Das Wichtigste über Energieausweise
- Rechtssicher handeln: Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) – gesetzlich vorgeschrieben und offiziell registriert.
- Schnell beantragen: Einfach online beauftragen – wir führen Schritt für Schritt durch den Prozess.
- Klarheit über den Energieverbrauch: Transparente Bewertung Ihres Gebäudes inkl. Effizienzklasse und CO₂-Werten.
- Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Wir ermitteln automatisch den passenden Ausweis für Ihre Immobilie.
- Expertise inklusive: Erstellung durch zertifizierte Energieberater – zuverlässig und kompetent.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er dient der Vergleichbarkeit von Immobilien und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wir erläutern Ihnen, welche Angaben der Energieausweis enthält, wann er verpflichtend ist und für wen Ausnahmen gelten.
Ziel und gesetzliche Pflicht
Ein Energieausweis macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Dritte vergleichbar. Er ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht und muss spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Verkauf, eine Vermietung oder einen Neubau handelt. Wird kein gültiger Energieausweis vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Seit 2021 muss der CO₂-Ausstoß des Gebäudes zusätzlich im Energieausweis ausgewiesen werden. Dies schafft mehr Transparenz für Kauf- und Mietinteressenten hinsichtlich der Klimawirkung des Gebäudes.
Der Energieausweis enthält standardmäßig folgende Angaben:
den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes (in kWh/m²a),
die Effizienzklasse (A+ bis H),
den Ausstoß von CO₂,
Informationen zum verwendeten Energieträger und
Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen.
Wer muss den Energieausweis vorlegen – und wann?
Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, sobald sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Auch bei umfassenden Sanierungen kann ein neuer Ausweis erforderlich sein.
Wichtig: Bereits in der Immobilienanzeige müssen laut §87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Angaben aus dem Energieausweis veröffentlicht werden – darunter Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Kennwerte. Spätestens bei Vertragsabschluss ist der Energieausweis der Käufer- oder Mietpartei in Kopie auszuhändigen.
Hinweis: Keine Energieausweis-Pflicht besteht für denkmalgeschützte Immobilien, kleine Betriebsgebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie unbeheizte Ferienhäuser, die nur gelegentlich genutzt werden.
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Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise sind ab ihrer Ausstellung 10 Jahre gültig. Bestimmte Sanierungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen an der Immobilie erfordern allerdings die Neuerstellung eines Ausweises – und zwar wenn Maßnahmen an der Gebäude-Außenhülle durchgeführt wurden (z. B. Dämmung von Fassade oder Dach, Erneuerung der Türen, Tausch der Fenster etc.) oder die beheizte Nutzfläche des Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wurde.
Bei anderen Maßnahmen wie z. B. einem Heizungstausch im Rahmen des EWärmeG ist kein neuer Energieausweis nötig. Möglicherweise ist aber eine Neuausstellung trotzdem empfehlenswert. Denn wenn sich die Energiewerte der Immobilie durch die Maßnahmen signifikant verbessern, kann dies anhand eines aktuellen Energieausweises nachgewiesen werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?
Je nach Gebäudeart und Baujahr ist entweder ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis zulässig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Beide Ausweisarten unterscheiden sich deutlich in der Datengrundlage und Aussagekraft. Im Folgenden zeigen wir, wann welcher Ausweis erforderlich ist und welche Vorteile der jeweilige Typ bietet.
Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er kann für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen oder solche, die nach 1977 gebaut oder modernisiert wurden, verwendet werden.
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?
Ein Bedarfsausweis wird auf Grundlage baulicher Gegebenheiten und energetischer Eigenschaften erstellt – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist verpflichtend bei älteren Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern diese nicht energetisch saniert wurden.
Ein großer Vorteil: Der Bedarfsausweis enthält konkrete Hinweise zu energetischen Schwachstellen und Potenziale zur Modernisierung – eine gute Grundlage für weitere Maßnahmen oder Förderanträge.
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Für welche Gebäudearten gilt was?
Ob Altbau, Neubau, Wohn- oder Gewerbeimmobilie – je nach Gebäudeart gelten unterschiedliche Anforderungen an den Energieausweis. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Eigentümer:in in verschiedenen Fällen beachten müssen.
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung
Für alle Wohngebäude gilt grundsätzlich die Energieausweispflicht, sobald sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Je nach Baujahr und energetischem Zustand entscheidet sich, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist. Besonders bei älteren Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten kann ein Bedarfsausweis Pflicht sein.
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Altbauten und denkmalgeschützte Immobilien
Altbauten unterliegen besonderen Regelungen: Wenn sie vor 1977 errichtet wurden und nicht umfassend energetisch modernisiert sind (z.B. unzureichende Dämmung), ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich. Denkmalgeschützte Immobilien hingegen sind grundsätzlich von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit – es sei denn, sie wurden baulich wesentlich verändert oder verlieren ihren Schutzstatus.
Nichtwohngebäude & Gewerbeimmobilien
Auch für gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude wie Büros, Praxen, Schulen oder Verkaufsflächen ist ein Energieausweis Pflicht, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden. Für Nichtwohngebäude besteht in vielen Fällen Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis – entscheidend ist, ob die Verbrauchswerte sinnvoll erfassbar und repräsentativ sind.
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Wer darf Energieausweise ausstellen?
Nicht jede Person darf einen Energieausweis ausstellen – hierfür sind spezielle Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben. Im Folgenden erfahren Sie, wer dazu berechtigt ist und wie Badenova mit qualifizierten Partnern zusammenarbeitet.
Qualifikation & Zulassung
Nur zertifizierte Fachleute wie Energieberater:innen, Architekt:innen oder Bauingenieur:innen dürfen einen rechtssicheren Energieausweis ausstellen.
Zur Überprüfung zugelassener Aussteller:innen empfehlen sich Online-Verzeichnisse wie das der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Badenova & Sunshine Energieberatung GmbH
Badenova arbeitet mit qualifizierten Partnern wie der Sunshine Energieberatung GmbH zusammen – diese übernehmen die Erstellung der Energieausweise im Auftrag.
So läuft die Beantragung online bei Badenova ab
In 4 einfachen Schritten zum Energieausweis
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Schritt 1: Angaben zum Gebäude machen
Beantworten von Gebäudefragen
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Gebäude – zum Beispiel Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Nutzungsart.
Schritt 2: Automatische Produktempfehlung
Prüfung der Zulässigkeit
Auf Basis Ihrer Angaben ermitteln wir, welcher Energieausweis für Sie gesetzlich zulässig ist.
Schritt 3: Prüfung der Daten
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Sunshine Energieberatung GmbH
Unser Partner (Sunshine Energieberatung GmbH) prüft die Angaben. Bei unvollständigen Angaben erfolgt eine Rücksprache mit Ihnen.
Schritt 4: Erstellung des Energieausweises und Zustellung
Badenova kümmert sich um die Fertigstellung
Der Ausweis wird erstellt, registriert und digital zugestellt.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Aufwand für die Erstellung eines Energieausweises ist je nach Gebäudegröße und Art des Ausweises unterschiedlich. Entsprechend unterscheiden sich auch die Kosten. Aufgrund des vergleichsweisen geringeren Aufwands sind Verbrauchsausweise in der Regel günstiger als Bedarfsausweise.
Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Analyse des Energieverbrauchs der letzten drei Abrechnungsjahre
Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
Kund:innen der Badenova: 119 €
Alle anderen: 149 €
Bedarfsausweis für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten
Detaillierte Ermittlung des Energiebedarfs von Gebäude und Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten
Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
Kund:innen der Badenova: 459 €
Alle anderen: 499 €
Bedarfsausweis für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
Detaillierte Erfassung des Energiebedarfs von Gebäude und Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten
Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
Kostenfreies Angebot
Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten
Detaillierte Erfassung von Gebäude und Haustechnik
Genaue Berechnung des Energiebedarfs
Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
Kunden der Badenova: 279 €
Alle anderen: 329 €
Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude
Detaillierte Erfassung von Gebäude und Haustechnik
Genaue Berechnung des Energiebedarfs
Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten
Kostenfreies Angebot
Gut zu wissen:
Wenn Sie bei Badenova einen individuellen Sanierungsfahrplan bestellen, erhalten Sie einen Energieausweis kostenlos dazu.
Gibt es eine Förderung für Energieausweise?
Da ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht ist, ist eine direkte Förderung für die Ausstellung nicht möglich. Unter bestimmten Umständen, z. B. bei einer anstehenden energetischen Sanierung, kann eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung als Basis für die Ausstellung eines Energieausweises genutzt werden. Dadurch können sich auch die Kosten für den Energieausweis reduzieren. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, erhalten Sie den Bedarfsausweis kostenlos dazu.
Downloads & rechtliche Informationen
Häufige Fragen zum Energieausweis (FAQ)
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Ihr persönlicher Kundenservice
Erreichbar Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr
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