Der Energieausweis – Pflicht, Nutzen und Beantragung einfach erklärt

Ob bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung – ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft, die energetische Qualität eines Gebäudes sichtbar zu machen. Erfahren Sie, wann Sie welchen Ausweis brauchen, welche Unterschiede es gibt, und wie Sie bei Badenova schnell und unkompliziert einen Energieausweis erhalten.

Energieausweis beauftragen & Förderung sichern

In diesem Beitrag

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er dient der Vergleichbarkeit von Immobilien und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wir erläutern Ihnen, welche Angaben der Energieausweis enthält, wann er verpflichtend ist und für wen Ausnahmen gelten.

Ziel und gesetzliche Pflicht

Ein Energieausweis macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Dritte vergleichbar. Er ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht und muss spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Verkauf, eine Vermietung oder einen Neubau handelt. Wird kein gültiger Energieausweis vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Seit 2021 muss der CO₂-Ausstoß des Gebäudes zusätzlich im Energieausweis ausgewiesen werden. Dies schafft mehr Transparenz für Kauf- und Mietinteressenten hinsichtlich der Klimawirkung des Gebäudes.

Der Energieausweis enthält standardmäßig folgende Angaben:

  • den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes (in kWh/m²a),

  • die Effizienzklasse (A+ bis H),

  • den Ausstoß von CO₂,

  • Informationen zum verwendeten Energieträger und

  • Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Wer muss den Energieausweis vorlegen – und wann?

Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, sobald sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Auch bei umfassenden Sanierungen kann ein neuer Ausweis erforderlich sein.

Wichtig: Bereits in der Immobilienanzeige müssen laut §87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Angaben aus dem Energieausweis veröffentlicht werden – darunter Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Kennwerte. Spätestens bei Vertragsabschluss ist der Energieausweis der Käufer- oder Mietpartei in Kopie auszuhändigen.

Hinweis: Keine Energieausweis-Pflicht besteht für denkmalgeschützte Immobilien, kleine Betriebsgebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie unbeheizte Ferienhäuser, die nur gelegentlich genutzt werden.

Energieausweis für ein Wohngebäude, dargestellt vor einem unscharf abgebildeten Haus, mit einer farbigen Skala, die die Energieeffizienzklassen angibt.
Mitarbeiter bei der Prüfung

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind ab ihrer Ausstellung 10 Jahre gültig. Bestimmte Sanierungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen an der Immobilie erfordern allerdings die Neuerstellung eines Ausweises – und zwar wenn Maßnahmen an der Gebäude-Außenhülle durchgeführt wurden (z. B. Dämmung von Fassade oder Dach, Erneuerung der Türen, Tausch der Fenster etc.) oder die beheizte Nutzfläche des Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wurde.

Bei anderen Maßnahmen wie z. B. einem Heizungstausch im Rahmen des EWärmeG ist kein neuer Energieausweis nötig. Möglicherweise ist aber eine Neuausstellung trotzdem empfehlenswert. Denn wenn sich die Energiewerte der Immobilie durch die Maßnahmen signifikant verbessern, kann dies anhand eines aktuellen Energieausweises nachgewiesen werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Je nach Gebäudeart und Baujahr ist entweder ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis zulässig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Beide Ausweisarten unterscheiden sich deutlich in der Datengrundlage und Aussagekraft. Im Folgenden zeigen wir, wann welcher Ausweis erforderlich ist und welche Vorteile der jeweilige Typ bietet.

Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er kann für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen oder solche, die nach 1977 gebaut oder modernisiert wurden, verwendet werden.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Ein Bedarfsausweis wird auf Grundlage baulicher Gegebenheiten und energetischer Eigenschaften erstellt – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist verpflichtend bei älteren Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern diese nicht energetisch saniert wurden.

Ein großer Vorteil: Der Bedarfsausweis enthält konkrete Hinweise zu energetischen Schwachstellen und Potenziale zur Modernisierung – eine gute Grundlage für weitere Maßnahmen oder Förderanträge.

Diagramm zur Bestimmung des Energieausweises für ein Gebäude.

Für welche Gebäudearten gilt was?

Ob Altbau, Neubau, Wohn- oder Gewerbeimmobilie – je nach Gebäudeart gelten unterschiedliche Anforderungen an den Energieausweis. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Eigentümer:in in verschiedenen Fällen beachten müssen.

Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung

Für alle Wohngebäude gilt grundsätzlich die Energieausweispflicht, sobald sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Je nach Baujahr und energetischem Zustand entscheidet sich, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist. Besonders bei älteren Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten kann ein Bedarfsausweis Pflicht sein.

Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus
Die Altstadt von Lahr im Abendlicht.

Altbauten und denkmalgeschützte Immobilien

Altbauten unterliegen besonderen Regelungen: Wenn sie vor 1977 errichtet wurden und nicht umfassend energetisch modernisiert sind (z.B. unzureichende Dämmung), ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich. Denkmalgeschützte Immobilien hingegen sind grundsätzlich von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit – es sei denn, sie wurden baulich wesentlich verändert oder verlieren ihren Schutzstatus.

Nichtwohngebäude & Gewerbeimmobilien

Auch für gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude wie Büros, Praxen, Schulen oder Verkaufsflächen ist ein Energieausweis Pflicht, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden. Für Nichtwohngebäude besteht in vielen Fällen Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis – entscheidend ist, ob die Verbrauchswerte sinnvoll erfassbar und repräsentativ sind.

Photovoltaikanlage SC Freiburg

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Nicht jede Person darf einen Energieausweis ausstellen – hierfür sind spezielle Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben. Im Folgenden erfahren Sie, wer dazu berechtigt ist und wie Badenova mit qualifizierten Partnern zusammenarbeitet.

Qualifikation & Zulassung

Nur zertifizierte Fachleute wie Energieberater:innen, Architekt:innen oder Bauingenieur:innen dürfen einen rechtssicheren Energieausweis ausstellen.

Zur Überprüfung zugelassener Aussteller:innen empfehlen sich Online-Verzeichnisse wie das der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Badenova & Sunshine Energieberatung GmbH

Badenova arbeitet mit qualifizierten Partnern wie der Sunshine Energieberatung GmbH zusammen – diese übernehmen die Erstellung der Energieausweise im Auftrag.

So läuft die Beantragung online bei Badenova ab

In 4 einfachen Schritten zum Energieausweis

Energieausweis für ein Wohngebäude, dargestellt vor einem unscharf abgebildeten Haus, mit einer farbigen Skala, die die Energieeffizienzklassen angibt.
Im nachfolgenden Abschnitt erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Betragung bei Badenova funktioniert.

Schritt 1: Angaben zum Gebäude machen

Beantworten von Gebäudefragen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Gebäude – zum Beispiel Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Nutzungsart.

Schritt 2: Automatische Produktempfehlung

Prüfung der Zulässigkeit

Auf Basis Ihrer Angaben ermitteln wir, welcher Energieausweis für Sie gesetzlich zulässig ist.

Schritt 3: Prüfung der Daten

In Zusammenarbeit mit unserem Partner Sunshine Energieberatung GmbH

Unser Partner (Sunshine Energieberatung GmbH) prüft die Angaben. Bei unvollständigen Angaben erfolgt eine Rücksprache mit Ihnen.

Schritt 4: Erstellung des Energieausweises und Zustellung

Badenova kümmert sich um die Fertigstellung

Der Ausweis wird erstellt, registriert und digital zugestellt.

Was kostet ein Energieausweis?

Der Aufwand für die Erstellung eines Energieausweises ist je nach Gebäudegröße und Art des Ausweises unterschiedlich. Entsprechend unterscheiden sich auch die Kosten. Aufgrund des vergleichsweisen geringeren Aufwands sind Verbrauchsausweise in der Regel günstiger als Bedarfsausweise.

Verbrauchsausweis für Wohngebäude

  • Analyse des Energieverbrauchs der letzten drei Abrechnungsjahre

  • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten

  • Kund:innen der Badenova: 119 €

  • Alle anderen: 149 €

  • Bedarfsausweis für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

    • Detaillierte Ermittlung des Energiebedarfs von Gebäude und Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten

    • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten

    • Kund:innen der Badenova: 459 €

    • Alle anderen: 499 €

  • Bedarfsausweis für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten

    • Detaillierte Erfassung des Energiebedarfs von Gebäude und Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten

    • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten

    • Kostenfreies Angebot

  • Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

    • Detaillierte Erfassung von Gebäude und Haustechnik

    • Genaue Berechnung des Energiebedarfs

    • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten

    • Kunden der Badenova: 279 €

    • Alle anderen: 329 €

  • Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude

    • Detaillierte Erfassung von Gebäude und Haustechnik

    • Genaue Berechnung des Energiebedarfs

    • Überblick über die zu kalkulierenden Nebenkosten

    • Kostenfreies Angebot

Gut zu wissen:

Wenn Sie bei Badenova einen individuellen Sanierungsfahrplan bestellen, erhalten Sie einen Energieausweis kostenlos dazu.

Gibt es eine Förderung für Energieausweise?

Da ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht ist, ist eine direkte Förderung für die Ausstellung nicht möglich. Unter bestimmten Umständen, z. B. bei einer anstehenden energetischen Sanierung, kann eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung als Basis für die Ausstellung eines Energieausweises genutzt werden. Dadurch können sich auch die Kosten für den Energieausweis reduzieren. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, erhalten Sie den Bedarfsausweis kostenlos dazu.

Downloads & rechtliche Informationen

Häufige Fragen zum Energieausweis (FAQ)

Ihr persönlicher Kundenservice

Erreichbar Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr

0800 2 79 10 20 - Kostenlos0761 279 0 - WhatsApp