Erfüllungsnachweis nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das EWärmeG verpflichtet Sie bei einem Heizungstausch zu klimafreundlichen Maßnahmen. Badenova hilft Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen – mit Beratung, Dokumentation und rechtssicherem Erfüllungsnachweis.

In diesem Beitrag

Erfüllungsnachweis

Die Wärmeversorgung in Deutschland basiert nach wie vor überwiegend auf fossilen Energieträgern – mit erheblichen Folgen für das Klima: Rund ein Viertel der nationalen CO₂-Emissionen entsteht durch Heizen und Warmwasserbereitung.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg will hier gegensteuern: Es verpflichtet Eigentümer:innen von Wohngebäuden, bei einem Heizungstausch mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken – oder alternativ den Wärmebedarf um mindestens 15 Prozent zu reduzieren, z. B. durch bauliche Maßnahmen.

Mit dem Erfüllungsnachweis wird dokumentiert, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Badenova unterstützt Sie dabei mit fachkundiger Beratung und einem rechtssicheren Verfahren – damit Ihre Maßnahme nicht nur umweltfreundlich, sondern auch formal korrekt umgesetzt wird.

Einsatz einer Wärmepumpe

Was ist der Erfüllungsnachweis, wer braucht ihn und für wen gilt das EWärmeG?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz von Baden-Württemberg, das über die bundesweiten Regelungen hinausgeht. Wie bereits erwähnt, verpflichtet es Eigentümer:innen von Wohngebäuden, bei einem Austausch der zentralen Heizungsanlage sicherzustellen, dass mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder der Gesamtwärmebedarf um mindestens 15 Prozent reduziert wird. Dies geschieht zum Beispiel durch bauliche Maßnahmen.

Der Nachweis ist verpflichtend, wenn:

  • Ihr Gebäude in Baden-Württemberg liegt

  • der Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurde

  • Sie eine zentrale Heizungsanlage austauschen

Hinweis: Für Etagenheizungen gelten diese Anforderungen nicht.

Den Erfüllungsnachweis benötigen alle Eigentümer:innen, auf die diese Bedingungen zutreffen. Er dient als offizieller Nachweis gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.

Wichtig

Der Erfüllungsnachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage eingereicht werden. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Nachweispflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden.

Badenova unterstützt Sie dabei zuverlässig – mit fachkundiger Beratung und einem rechtssicheren Erfüllungsnachweis.

Gibt es Ausnahmen von der Erfüllungspflicht nach dem EWärmeG?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt grundsätzlich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. In bestimmten Fällen ist jedoch keine Erfüllung der Vorgaben erforderlich.

So sind etwa sehr kleine Gebäude von der Pflicht ausgenommen – zum Beispiel Wohngebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Wohnfläche oder Nichtwohngebäude mit einer nutzbaren Fläche unter 50 Quadratmetern. Auch bei Gebäuden, die nur saisonal genutzt werden – also weniger als vier Monate pro Jahr –, oder bei besonders niedrigem Energieverbrauch, der unter einem Viertel des üblichen Jahresbedarfs liegt, entfällt die Nachweispflicht.

Darüber hinaus sieht das Gesetz Ausnahmen vor, wenn bauliche oder technische Gründe einer Umsetzung entgegenstehen – etwa, wenn Maßnahmen mit dem Denkmalschutz kollidieren oder sich technisch nicht realisieren lassen.

Bereits umgesetzte, klimafreundliche Maßnahmen können zudem auf die Erfüllungspflicht angerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise bestehende Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sowie eine besonders gute Wärmedämmung. Auch frühere Investitionen in erneuerbare Energien oder zur Energieeinsparung können berücksichtigt werden – sofern diese Maßnahmen nach dem Austausch der Heizungsanlage gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.

Welche Erfüllungsoptionen sind möglich?

Das EWärmeG ist technologieoffen angelegt – das heißt: Eigentümer:innen haben eine breite Auswahl an Möglichkeiten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei können verschiedene Maßnahmen kombiniert werden, um den erforderlichen Anteil zu erreichen. Auch Teilerfüllungsoptionen sind zulässig, sofern sie in Summe die geforderten 15 % erreichen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über anerkannte Optionen, die vollständig oder anteilig auf die Erfüllung angerechnet werden können:

Photovoltaik-Anlage im Einsatz

Einsatz erneuerbarer Energien

  • Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (nur als pauschalierter Nachweis nach § 7 bzw. § 14 EWärmeG möglich)

  • Photovoltaikanlage mit mind. 0,02 kWp pro m² Wohnfläche

  • Holzzentralheizung (z. B. Pellet- oder Stückholzheizung)

  • Wärmepumpe, die Umwelt- oder Abwärme nutzt

  • Brennstoffzellenheizung

  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – je nach Auslegung zur vollen oder anteiligen Erfüllung

  • Anschluss an ein Wärmenetz, das zu mind. 50 % aus KWK oder zu mind. 15 % aus erneuerbaren Energien bzw. Abwärme gespeist wird

  • Einsatz von Bioerdgas – wird mit max. 10 % angerechnet und muss mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden

Baulicher Wärmeschutz

  • Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke – vollständige Erfüllung, wenn 20 % über EnEV-Standard (2013)

  • Außenwanddämmung – wie oben, bei Gebäuden mit bis zu vier Geschossen

  • Dämmung von Kellerdecke oder erdberührenden Bauteilen – wird als Teilerfüllungsmaßnahme (max. 10 %) angerechnet

  • Gesamtheitliche Dämmmaßnahmen – Kombinationen nach Gebäudealter und Hüllflächenanteil möglich

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Weitere Möglichkeiten

  • Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Anrechnung von 5 %

  • Kombination mit weiteren anerkannten Maßnahmen möglich

Sie sind unsicher, ob Ihre geplante Maßnahme anerkannt wird? Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen individuell im Rahmen der Antragstellung.

Welche Erfüllungsoption ist die beste?

Welche Maßnahme zur Erfüllung des EWärmeG für Ihr Gebäude am besten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab: Zustand, Alter, Größe und energetischer Bedarf spielen dabei ebenso eine Rolle wie technische Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit.

Eine pauschale Empfehlung gibt es daher nicht. Um die individuell beste Lösung zu finden, empfiehlt sich eine professionelle Energieberatung – zum Beispiel durch Badenova oder über einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dabei erhalten Sie konkrete Empfehlungen, wie Sie sowohl die gesetzlichen Vorgaben erfüllen als auch dauerhaft Energie und CO₂ einsparen können.

Im Folgenden stellen wir zwei Erfüllungskombinationen vor, die sich in der Praxis häufig als wirtschaftlich und unkompliziert erwiesen haben:

  • Bioerdgas + Sanierungsfahrplan

    Die Kombination aus Bioerdgas-Tarif und einem energetischen Sanierungsfahrplan erfüllt die gesetzlichen Anforderungen auf einfache und kosteneffiziente Weise:

    • 10 % der Erfüllung werden durch die Nutzung von Bioerdgas abgedeckt (z. B. im Tarif Erdgas24 Bio10)

    • 5 % können durch einen individuellen Sanierungsfahrplan angerechnet werden

    • Gesamt: 15 % – vollständige Erfüllung möglich

    Der Vorteil: Eine Umrüstung der Heizung ist nicht notwendig, da Bioerdgas auch in herkömmlichen Erdgas-Brennwertheizungen genutzt werden kann. Die Erstellung des iSFP wird zudem staatlich gefördert und verursacht nur einmalige, gut kalkulierbare Zusatzkosten.

  • Erfüllung durch Solarthermie

    Auch die Installation einer Solarthermieanlage bietet eine unkomplizierte Möglichkeit zur vollständigen oder teilweisen Erfüllung des EWärmeG.

    • Für eine Voll-Erfüllung gelten folgende Richtwerte:

    • 0,07 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche bei Ein- und Zweifamilienhäusern

    • 0,06 m² pro m² Wohnfläche bei Mehrfamilienhäusern

    Da viele Anlagen über diesen Bedarf hinaus Energie erzeugen, empfiehlt sich häufig die Kombination mit einer Heizungsunterstützung. Kleinere Solarthermieanlagen können auch als Teilerfüllung genutzt werden – z. B. in Kombination mit einem Sanierungsfahrplan.

So funktioniert’s mit Badenova – in 2 Schritten

Schritt für Schritt zu Ihrem Erfüllungsnachweis.

Erfüllungsnachweis 3
Folgen Sie unserem einfachen Ablauf: Reichen Sie die Unterlagen ein und erhalten Sie abschließend den offiziellen Erfüllungsnachweis für Ihre Maßnahme – schnell, unkompliziert und zuverlässig.

1. Unterlagen einreichen

Ausfüllen der notwendigen Unterlagen.

Sie senden uns den ausgefüllten Auftrag sowie die erforderlichen Nachweise und Pläne.

2. Erfüllungsnachweis erhalten

Erhalten Sie den offiziellen Nachweis für Ihre Maßnahme.

Nach erfolgreicher Prüfung stellen wir den offiziellen Nachweis für Ihre Maßnahme aus – schnell und zuverlässig.

Ihre Vorteile mit Badenova

  • Fachkundige Beratung durch erfahrene Energieberater 

  • Zuverlässige Ausstellung der Erfüllungsnachweise 

  • Kooperation mit zertifizierten Partnern, u. a. der Sunshine Energieberatung GmbH 

  • Klarer Preis: 
    ✓ 349 € inkl. MwSt. für Badenova-Kund:innen 
    ✓ 399 € inkl. MwSt. für externe Antragsteller:innen 

Downloads & wichtige Dokumente

Häufige Fragen zum Erfüllungsnachweis (FAQ)

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