Gesetzliche Anforderungen

Nachhaltigere Heizkonzepte gewinnen zunehmend an Bedeutung, denn rund ein Viertel der CO₂-Emissionen in Deutschland entsteht aktuell durch das Heizen von Gebäuden. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Gas durch eine steigende CO₂-Steuer teurer werden sollen. Dadurch werden herkömmliche Heizsysteme immer kostenintensiver. Deshalb werden moderne, klimafreundliche Heizlösungen gebraucht, die effizient und bezahlbar Wärme liefern.

Derzeit gelten beim Heizungstausch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Bundesregierung hat jedoch einen Gesetzentwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Dieses soll die bisherige 65-Prozent-Regel ersetzen und Eigentümerinnen und Eigentümern künftig mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsart geben. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten weiterhin die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Besonderheit in Baden-Württemberg: Hier gilt bereits seit 2010 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es verlangt, dass neue Heizungen mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.

Das Wichtigste zum neuen GEG in Kürze

  • Neu eingebaute Heizungen mindestens 65% Prozent ihres Verbrauchs durch erneuerbare Energien abdecken müssen. 
  • Zur Erreichung dieser Anforderung gibt es keine Vorgaben zur verwendeten Heiztechnologie.
  • Bereits eingebaute Heizungen betrifft das Gesetz vorerst nicht. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen also weiterhin in Betrieb bleiben. Der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist erst ab dem 1.1.2045 komplett verboten.
  • Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme wird staatlich gefördert. Ab dem 21.7.2026 gelten neue Konditionen für staatliche Förderungen zum Heizungstausch. Eigentümern stehen Förderungen in Höhe von mindestens 30% und maximal 80% der förderfähigen Kosten zur Verfügung.
  • Beim Heizungstausch gilt in Baden-Württemberg das EWärmeG. Danach muss die neue Heizanlage mindestens 15 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
  • Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65 %-Anforderung schon jetzt. Für alle übrigen Gebäude greift diese mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. Wird zwischen diesen Fristen eine Öl- oder Gasheizung eingebaut, muss diese innerhalb der nächsten Jahre schrittweise auf Energie aus Biomasse umrüstbar sein. 

Lohnt sich eine Wärmepumpe auch ohne Pflicht?

Unabhängig davon, wie sich die gesetzlichen Vorgaben in den kommenden Jahren entwickeln, sind Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme bereits heute eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Entscheidung.

Fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl werden durch steigende CO₂-Kosten, begrenzte Verfügbarkeit und wachsende regulatorische Anforderungen langfristig voraussichtlich teurer. Gleichzeitig nutzen moderne Wärmepumpen Umweltenergie aus Luft, Erde oder Grundwasser und erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an nutzbarer Wärme.

Das senkt die laufenden Heizkosten und macht Hausbesitzer unabhängiger von den Preisschwankungen der Energiemärkte.

Wer heute in eine klimafreundliche Heiztechnik investiert, entscheidet sich nicht nur für aktiven Klimaschutz, sondern auch für langfristige Planungssicherheit, den Werterhalt der Immobilie und dauerhaft niedrigere Energiekosten.

Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes

Die wichtigste Regelung ist, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen müssen. Neubauten in Neubaugebieten müssen diese Vorgabe bereits ab 1.1.2024 erfüllen. Für alle anderen Gebäude gilt diese Vorgabe ab dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.

Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der verwendeten Technologie, mit der die 65 %-Regel erfüllt wird es gilt Technologieoffenheit. Es sind unterschiedliche Heizungsoptionen möglich wie beispielsweise ein Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen (Holz- oder Pelletheizung) oder Hybridheizungen.

Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Davon abgesehen gibt es keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Sollte die Heizung nicht mehr repariert werden können, gilt eine Pflicht zur fachkundigen Beratung sowie eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bzw. bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung), in der weiterhin eine Heizungsanlage eingebaut werden darf, die die 65 %-Regel nicht erfüllt. Wird zwischen 1.1.2024 und dem Ablauf der oben genannten Fristen eine Öl- oder Gasheizung eingebaut, muss diese auf Energie aus Biomasse umrüstbar sein. Ab 2029 der Anteil der genutzten erneuerbaren Energien stetig gesteigert werden: 

  • ab 2029: mind. 15 % 

  • ab 2035: mind. 30 % 

  • ab 2040: mind. 60 % 

  • ab 2045: 100 %  

Energiefreundliche Alternativen lohnen sich im Hinblick auf steigende Preise für fossile Brennstoffe also auf jeden Fall.

In Neubaugebieten sind reine Öl- und Gasheizungen ab dem 1.1.2024 verboten. Für alle übrigen Gebäude gilt, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung unter folgenden Voraussetzungen erlaubt ist: 

  • Heizungsanlage muss auf erneuerbare Energien umrüstbar sein. Ab 2029 muss der Anteil an erneuerbaren Energien zu 15 %, ab 2035 zu 30 %, ab 2040 zu 60 % und ab 2045 zu 100 % erfüllt werden. 

  • Pflicht einer vorherig fachlichen Beratung inkl. dem Hinweis auf mögliche Unwirtschaftlichkeit durchsteigende Preise für fossile Brennstoffe. 

Ab dem 1.1.2045 ist der Einbau von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt. 

Derzeit handelt es sich noch um einen Gesetzentwurf. Die neuen Regelungen gelten erst, wenn das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen und offiziell in Kraft getreten ist. Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die kommunale Wärmeplanung bezeichnet die Erstellung eines Planes, wie Städte und Gemeinden zukünftig ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestalten können. 
 
Wann diese spätestens vorliegen muss, ist abhängig von der Anzahl der Einwohner: 

  • Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner: 30.06.2026 

  • Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner: 30.06.2028

Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit staatlichen Förderungen. Die Mindestförderung für förderfähige Heizungstechnologien beträgt 30 %.

Besonderheit Baden-Württemberg: EWärmeG

Das EWärmeG ist ein Landesgesetz von Baden Württemberg. Es bezieht Altbauten und Bestandsgebäude, die bis zum 1. Januar 2009 errichtet wurden, in die Erfüllungspflicht mit ein. Seit 2010 müssen Eigentümer bei einem Austausch der Heizungsanlage dafür sorgen, dass mindestens 15 Prozent der Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden oder der Gesamtwärmebedarf durch gezielte Maßnahmen um 15 Prozent reduziert wird. Für Etagenheizungen gelten diese Auflagen nicht. 
 
Das EWärmeG greift immer dann, wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Der Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen muss gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage nachgewiesen werden. Da die Vorgaben des EWärmeG technologieoffen sind, kann eine Vielzahl an Technologien genutzt werden, um die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu erfüllen. 
 
Badenova unterstützt Sie beim Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde mit einem Erfüllungsnachweis.

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Mit einer modernen Heizung reduzieren Sie Ihre Energiekosten deutlich und steigern dabei den Wert Ihrer Immobilie. Eine Investition, die sich bezahlt macht.

Um den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme für Eigentümer:innen zu erleichtern, unterstützt der Bund mit staatlichen Förderungen. Bis zu 70 % der Investitionskosten können so gefördert werden. Badenova unterstützt Sie mit dem Rundum-sorglos-Paket auch bei der Antragsstellung, damit Sie das Maximum an Förderungen ausschöpfen können.

Viele Heizungen arbeiten noch mit älterer Technik und nutzen fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl. Diese Anlagen verursachen hohe Emissionen und werden mit höherem Alter immer reparaturanfälliger.

Eine Modernisierung der Heizung bietet gleich mehrere Vorteile: Emissionen wie Betriebskosten werden reduziert und Sie profitieren von attraktiven Förderprogrammen. Beim Umstieg auf eine moderne Anlage auf Basis erneuerbarer Energien können mindestens 30% der förderfähigen Kostendurch staatliche Zuschüsse gedeckt werden.

Auch wenn eine bestehende Heizung noch funktioniert, kann der Austausch sinnvoll sein. Spätestens wenn größere Reparaturen anfallen, lohnt es sich, die laufenden Kosten einer alten Anlage mit den Einsparungen einer neuen Heizung zu vergleichen.

Ihr Rundum-Sorglos-Paket von Badenova Beratung, Installation und Fördergeldservice

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  • Planung einer modernen, effizienten und zuverlässigen Heizungslösung 

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Unsere Auszeichnungen: Ihr Zeichen für Qualität

  • Award certificate titled "Energiewende Award 2026/27 Gewinner" for "Top Energieversorger" in "Strom," by EUPD Research and The Smarter E Europe.

    Energiewende Award

    Im Jahr 2026 wurde Badenova mit dem Energiewende Award im Bereich Strom ausgezeichnet.

  • Ein Siegel von der Wirtschafts Woche mit der Aufschrift Bester Kundenservice 2026 Badenova. Im Vergleich 22 Energieversorger - regional, Service Value GmbH, Ausgabe 20/2026

    Bester Kundenservice

    Von der Wirtschaftswoche hat Badenova bereits zum zehnten Mal für den besten Kundenservice ausgewählt.

  • Siegel „Exzellente Servicequalität“ von servicequalitaet.org

    Exzellente Servicequalität

    Im Jahr 2024 wurde Badenova von Management Consult mit exzellenter Servicequalität ausgezeichnet.

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