Gesetzliche Anforderungen
Nachhaltigere Heizkonzepte gewinnen zunehmend an Bedeutung, denn rund ein Viertel der CO₂-Emissionen in Deutschland entsteht aktuell durch das Heizen von Gebäuden. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Gas durch eine steigende CO₂-Steuer teurer werden sollen. Dadurch werden herkömmliche Heizsysteme immer kostenintensiver. Deshalb werden moderne, klimafreundliche Heizlösungen gebraucht, die effizient und bezahlbar Wärme liefern.
Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen. Diese Regel gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gelten Übergangsregelungen, die sich nach der Größe der Gemeinde richten.
Besonderheit in Baden-Württemberg: Hier gilt bereits seit 2010 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es verlangt, dass neue Heizungen mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Das Wichtigste zum neuen GEG in Kürze
- Neu eingebaute Heizungen mindestens 65% Prozent ihres Verbrauchs durch erneuerbare Energien abdecken müssen.
- Zur Erreichung dieser Anforderung gibt es keine Vorgaben zur verwendeten Heiztechnologie.
- Bereits eingebaute Heizungen betrifft das Gesetz vorerst nicht. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen also weiterhin in Betrieb bleiben. Der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist erst ab dem 1.1.2045 komplett verboten.
- Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme wird staatlich gefördert. Förderungen von mindestens 30 % und maximal 70 % der Investitionskosten stehen Eigentümer:innen zur Verfügung.
- Beim Heizungstausch gilt in Baden-Württemberg das EWärmeG. Danach muss die neue Heizanlage mindestens 15 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
- Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65 %-Anforderung schon jetzt. Für alle übrigen Gebäude greift diese mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. Wird zwischen diesen Fristen eine Öl- oder Gasheizung eingebaut, muss diese innerhalb der nächsten Jahre schrittweise auf Energie aus Biomasse umrüstbar sein.
Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
Besonderheit Baden-Württemberg: EWärmeG
Das EWärmeG ist ein Landesgesetz von Baden Württemberg. Es bezieht Altbauten und Bestandsgebäude, die bis zum 1. Januar 2009 errichtet wurden, in die Erfüllungspflicht mit ein. Seit 2010 müssen Eigentümer bei einem Austausch der Heizungsanlage dafür sorgen, dass mindestens 15 Prozent der Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden oder der Gesamtwärmebedarf durch gezielte Maßnahmen um 15 Prozent reduziert wird. Für Etagenheizungen gelten diese Auflagen nicht.
Das EWärmeG greift immer dann, wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Der Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen muss gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage nachgewiesen werden. Da die Vorgaben des EWärmeG technologieoffen sind, kann eine Vielzahl an Technologien genutzt werden, um die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu erfüllen.
Badenova unterstützt Sie beim Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde mit einem Erfüllungsnachweis.
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Um den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme für Eigentümer:innen zu erleichtern, unterstützt der Bund mit staatlichen Förderungen. Bis zu 70 % der Investitionskosten können so gefördert werden. Badenova unterstützt Sie mit dem Rundum-sorglos-Paket auch bei der Antragsstellung, damit Sie das Maximum an Förderungen ausschöpfen können.
Viele Heizungen arbeiten noch mit älterer Technik und nutzen fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl. Diese Anlagen verursachen hohe Emissionen und werden mit höherem Alter immer reparaturanfälliger.
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Auch wenn eine bestehende Heizung noch funktioniert, kann der Austausch sinnvoll sein. Spätestens wenn größere Reparaturen anfallen, lohnt es sich, die laufenden Kosten einer alten Anlage mit den Einsparungen einer neuen Heizung zu vergleichen.
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