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03.04.2018

Badenova warnt: Betrüger an den Haustüren

In den letzten Tagen haben sich in Freiburg und Umgebung wieder einmal die Fälle von betrügerischen Abwerbeversuchen an den Haustüren gehäuft. Mit der Behauptung, sie kämen vom regionalen Energie- und Umweltdienstleister badenova, verschaffen sich unseriöse Werber Zugang zu Privatwohnungen, um dann gegen den Willen der Wohnungseigentümer Strom- und Erdgasverträge zu verkaufen.

Badenova warnt: Betrüger an den Haustüren

Die Masche ist im Kern stets die gleiche: Der Haustürvertreter behaupten, sie seien Mitarbeiter von badenova und müssten die Strom- oder Erdgasverträge überprüfen. Dabei gehen sie sehr aggressiv und bestimmend vor. Selbst wenn Wohnungseigentümer mehrfach beteuern, dass sie keine Änderungen wünschen und auf keinen Fall den Anbieter wechseln möchten, werden ihnen angebliche „bessere Verträge“ zur Unterschrift vorgelegt. Dabei handelt es sich aber um einen Wechsel zu bundesweit tätigen Energievertrieben, die nichts mit Badenova zu tun haben.

Inzwischen haben sich viele verunsicherte und empörte Kunden aus Freiburg und Umgebung gemeldet und solche Vorgänge geschildert. Badenova empfiehlt allen Betroffenen, sofort Strafanzeige zu erstatten und eventuell unterzeichnete Verträge zu widerrufen, ist dabei auch gerne behilflich. Badenova selbst hat ebenfalls Strafanzeige erstattet.

Immer wieder ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass solche unseriösen Vertreter sich des guten Namens von Badenova bedienten, um das Vertrauen von Wohnungs- und Hauseigentümern zu erschleichen.

Badenova empfiehlt allen Kunden, generell keine Haustürgeschäfte mit Stromwerbern abzuschließen und sich von angeblichen Badenova-Mitarbeitern immer den Ausweis zeigen zu lassen. Badenova-Mitarbeiter können sich immer ausweisen. Wer sich nicht sicher ist, ob er in jüngster Zeit einem solchen Betrug aufgesessen ist, kann sich unter der kostenlosen Kunden-Service-Nummer 0800 2 83 84 85 Rat und Hilfe erfragen. Wer in den letzten Tagen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann schriftlich binnen zwei Wochen widerrufen, dann ist der Vertrag ungültig.