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Förderung beantragen

Unsere Fördervoraussetzungen
- Klima- oder Wasserschutz als Ziel
- Innovativer Ansatz
- Umsetzung in der Region
- Bestehende Kundenbeziehung zu badenova
- Projektstart frühestens im Jahr der Antragstellung
- Projektlaufzeit 1 - 3 Jahre

Unsere Förderleistungen
- Eine Förderquote von bis zu 50 %
- Möglichkeit zur Ko-Förderung (gesamte Förderquote max. 80 %)
- Gezielte Vernetzung in der Region
- Gestaffelte Höchstfördersumme* nach Anzahl der teilnehmenden Kommunen - maximal 250.000 Euro.
*Staffelung der Höchstfördersumme
Wir unterstützen, da wo es sich anbietet, die regionale Skalierung von Projekten. Indem Projekte direkt in mehreren Gemeinden oder Landkreisen gleichzeitig umgesetzt werden, kann ihre Wirkung mit wenig Aufwand erhöht werden. Während der Skizzenphase fördern wir aktiv den Dialog mit kommunalen Akteur_innen und weiteren potenziellen Partner_innen.
Um die höheren Kosten zu berücksichtigen, die bei Projektumsetzung mit mehreren Gemeinden anfallen, ist die maximal mögliche Fördersumme an die Anzahl der teilnehmenden Kommunen gekoppelt.
- 150.000 Euro mit 0 bis 1 Kommunen
- 200.000 Euro mit 2 bis 4 Kommunen
- 250.000 Euro ab 5 Kommunen
Weitere Informationen zur Projektteilnahme von Kommunen finden Sie in den Richtlinien zur Mittelverwendung.
Bewertungskriterien und Antragsprozess
Der folgende Abschnitt dient zu Ihrer Übersicht. Die genauen (und verbindlichen) Kriterien und Prozessschritte entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Mittelverwendung
Bewertungskriterien
Ob Privatperson, Verein, Firma oder Kommune – praktisch alle badenova Kunden sind antragsberechtigt. Um jedoch in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss Ihr Projekt bestimmte Kriterien erfüllen.
Ökologische Wirkung und Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung
Ziel des Projekts ist entweder, Schadstoff-Emissionen in Luft und Wasser direkt oder indirekt zu verringern, oder den Umgang mit Wasser oder Energie effizienter zu gestalten. Die Umsetzung kann im Rahmen von Forschungs-, Bau-, Anwendungs- oder Umweltkommunikationsprojekten geschehen und trägt zu einer nachhaltigeren Entwicklung der Region bei.
Innovationsgrad
Das Projekt verfolgt die Umsetzung oder Entwicklung eines innovativen Ansatzes in Form von neuen Methoden oder technischen Lösungen. Innovation kann aber auch in der Zusammensetzung der Projektpartner, in der Kombination von Methoden oder im Erreichen von neuen Zielgruppen stecken.
Multiplikatoreneffekt
Das Projekt zeigt auf, wie die angestrebte Lösung auf andere Einsatzgebiete übertragen werden kann (Modellhaftigkeit und Pilotwirkung). Durch transparente Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit fördert das Projekt Nachahmungseffekte und sendet Nachhaltigkeitsimpulse in die Region.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Das Projekt soll Dienstleistungen, Infrastrukturen, Systeme oder Prozesse schaffen, die auch nach Auslaufen der Förderung wirtschaftlich weiter betrieben werden können.
Machbarkeit und Risiko
Das Gesamtkonzept des Projektes ist plausibel und innerhalb seiner geplanten Laufzeit realisierbar.
Antragsprozess
Der Vergabeprozess der Fördergelder im Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz ist zweistufig und besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase. Die Einreichung eines Projekts ist zweimal im Jahr möglich. Skizzenfristen sind am 01.03. und 01.10. jeden Jahres; die Fristen für die finalen Anträge sind am 01.05. und 01.12. jeden Jahres.
1. Einreichung Projektskizze (verpflichtend für Antragstellung)
Die Skizze beschreibt das Projekt und dient als Grundlage für eine erste Rückmeldung aus Sicht des Innovationsfonds zu Inhalt und Struktur Ihres Vorhabens. Ausschließlich Projekte, die eine Skizze eingereicht haben, können im weiteren Prozess einen finalen Antrag auf Förderung stellen. Die Einreichung einer Skizze befähigt zur Teilnahme an den zwei darauffolgenden Antragsperioden.
2. Vernetzungsphase
Auf Grundlage der Skizze erhalten Sie in dieser Phase die Möglichkeit zur aktiven Vernetzung, insbesondere mit kommunalen Akteuren und Akteurinnen, sowie ihr Projekt zu konkretisieren.
3. Einreichung finaler Projektantrag
Ausschließlich Projekte, für die eine Skizze eingereicht wurde, sind berechtigt einen finalen Antrag auf Förderung zu stellen. Der Projektantrag ist ausführlicher als die Skizze und dient als Grundlage für die Projektbewertung und anschließende Förderentscheidung.
4. Prüfungs- und Bewertungsphase
Die Projektanträge werden von externen Experten und Expertinnen geprüft und von einem unabhängigen Gremium, dem Sachverständigenbeirat (SVB), zur Förderung empfohlen. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des SVBs werden von unseren kommunalen Anteilseignern benannt. Die Förderempfehlungen des SVBs sind die Grundlage für die Bewertung der Projekte im Kommunalbeirat und den endgültigen Förderentscheid durch den Aufsichtsrat von badenova.
5. Förderentscheidung
Ca. 6 Monate nach Einreichung der finalen Skizze benachrichtigen wir Sie über die Förderentscheidung zu Ihrem Projekt.
Unterlagen zur Antragsstellung
Die Vorlagen dienen dazu, Ihnen eine Einschätzung von dem Umfang des Förderantrags zu geben. Gerne können Sie diese Unterlagen nutzen, um offline an Ihrer Skizze oder Antrag zu arbeiten. Für die Einreichung verwenden Sie bitte jedoch ausschließlich die Online-Dokumente. Den Zugang bekommen Sie nach einer Registrierung.
Registrierung zur Antragsstellung
Damit Sie bei uns einen Förderantrag einreichen können, müssen Sie sich zunächst für die Skizzenphase registrieren. Hierzu drücken Sie einfach den Button "Registrierung Innovationsfonds Förderantrag" oder senden Sie uns einen Mail an innovationsfonds@badenova.de
Ihre Ansprechpartner
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Richard Tuth

Leonie Kremser

Michael Artmann
Einblicke in bereits geförderte Projekte

IT-Photovoltaikkampagne in Freiburg
Um die Attraktivität von PV-Anlagen zu steigern und so den Ausbau in Freiburg zu fördern, wurden innovative Formate zur Information von Bürgern entwickelt.