Was sich in den vergangenen Tagen abgezeichnet hat, ist nun Realität: Die von Anfang an politisch umstrittene Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent (netto) pro Kilowattstunde hat die Bundesregierung verworfen. Damit wird badenova diese Umlage, die ab Oktober gelten sollte, bei ihren Gaskunden nicht erheben.
Ziel der Bundesregierung war, mit der bis 31. März 2024 befristeten Gasbeschaffungsumlage aus Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes so genannte „systemrelevante Erdgasimporteure“ vor Insolvenz zu schützen. Importeure wie Uniper stehen seit dem Angriffskrieg und den politisch beschlossenen Sanktionen vor der Herausforderung, wegbrechende Gaslieferungen aus Russland durch Zukäufe aus anderen Quellen zu kompensieren. Diese kurzfristige Ersatzbeschaffung erfolgt zu deutlich höheren Kosten. Statt über die Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung den betroffenen Unternehmen nun über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) helfen. Als ein Entlastungsbaustein bleibt der reduzierte Mehrwertsteuersatz ab Oktober auf Gasbezüge für Endverbraucher bestehen.
Um eine Gasmangellage in diesem Winter zu vermeiden, ruft die Regierung sowie die Bundesnetzagentur (BNetzA) alle Verbraucher dazu auf, ihren Verbrauch zu reduzieren. Auch badenova plädiert dazu, Gas einzusparen, was darüber hinaus zusätzlich den eigenen Geldbeutel schont. Spartipps finden sich beispielsweise im badenova-Blog ENERGIEVOLL unter https://www.badenova.de/blog/heizen-lueften-energiespartipp.