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Ersatzversorgung für Strom und Erdgas

Ersatzversorgung - Strom

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ab dem 01.12.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 35,456 42,19
1.200 bis 3.999 kWh 33,456 39,81
ab 4.000 kWh 32,856 39,10

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   11,60

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.11.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 36,693 43,66
1.200 bis 3.999 kWh 34,693 41,28
ab 4.000 kWh 34,093 40,57

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   12,837

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.10.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 34,461 41,01
1.200 bis 3.999 kWh 32,461 38,63
ab 4.000 kWh 31,861 37,91

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   10,605

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.09.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 34,296 40,81
1.200 bis 3.999 kWh 32,296 38,43
ab 4.000 kWh 31,696 37,72

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   10,44

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.08.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 33,980 40,44
1.200 bis 3.999 kWh 31,980 38,06
ab 4.000 kWh 31,380 37,34

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   10,124

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.07.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 34,413 40,95
1.200 bis 3.999 kWh 32,413 38,57
ab 4.000 kWh 31,813 37,86

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   10,557

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.06.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 33,776 40,19
1.200 bis 3.999 kWh 31,776 37,81
ab 4.000 kWh 31,176 37,10

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   9,92

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.05.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 35,608 42,37
1.200 bis 3.999 kWh 33,608 39,99
ab 4.000 kWh 33,008 39,28

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   11,752

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.04.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 36,639 43,60
1.200 bis 3.999 kWh 34,639 41,22
ab 4.000 kWh 34,039 40,51

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   12,783

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.03.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 32,783 39,01
1.200 bis 3.999 kWh 30,783 36,63
ab 4.000 kWh 30,183 35,92

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   15,319

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.02.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 37,175 44,24
1.200 bis 3.999 kWh 35,175 41,86
ab 4.000 kWh 34,575 41,14

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 64,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   19,711

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.01.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 57,966 68,98
1.200 bis 3.999 kWh 55,966 66,60
ab 4.000 kWh 55,366 65,89

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,820
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 59,10 11,114
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   40,502

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.12.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 48,600 57,83
1.200 bis 3.999 kWh 46,600 55,45
ab 4.000 kWh 46,000 54,74

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,220
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 59,10 10,386
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   31,136

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.11.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 57,673 68,63
1.200 bis 3.999 kWh 55,673 66,25
ab 4.000 kWh 55,073 65,54

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,220
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 59,10 10,386
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   40,209

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.10.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ökostrom ERSATZ | Ökostrom mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
1 bis 1.199 kWh 8,58 10,21
1.200 bis 3.999 kWh 10,58 12,59
ab 4.000 kWh 12,58 14,97
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
1 bis 1.199 kWh 67,814 80,70
1.200 bis 3.999 kWh 65,814 78,32
ab 4.000 kWh 65,214 77,60

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Ökostrom ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

Ökostrom ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   1,879
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde   5,220
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 9,10  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile 59,10 10,386
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   50,350

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist dergewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom zur Raumheizung für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ab dem 01.12.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 30,766 36,61
NT 28,186 33,54

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   9,840

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.11.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 32,086 38,18
NT 29,506 35,11

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   11,160

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.10.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 30,289 36,04
NT 27,709 32,97

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   9,363

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.09.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 30,569 36,38
NT 27,989 33,31

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   9,643

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.08.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 30,199 35,94
NT 27,619 32,87

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   9,273

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.07.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 31,062 36,96
NT 28,482 33,89

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   10,136

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.06.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 30,75 36,59
NT 28,17 33,52

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   9,820

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.05.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 32,068 38,16
NT 29,488 35,09

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   11,142

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.04.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 33,726 40,13
NT 31,146 37,06

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   12,800

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.03.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 29,505 35,11
NT 26,925 32,04

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   14,971

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.02.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 31,815 37,86
NT 29,235 34,79

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 55,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
73,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   17,281

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.01.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 48,708 57,96
NT 46,128 54,89

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,357
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,417
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,591
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,000
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,820
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
68,20
10,965
5,988
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   34,174

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.12.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 39,018 46,43
NT 36,438 43,36

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der bnnetze GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,220
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
68,20
10,237
5,860
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   24,484

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der bnnetze GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.11.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 46,833 55,73
NT 44,253 52,66

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der bnnetze GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,220
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
68,20
10,237
5,860
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   32,299

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der bnnetze GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ab dem 01.10.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Strom

zur Raumheizung

Ökostrom WÄRME ERSATZ | Öko‐Wärmestrom für Kunden, die mit Strom heizen

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
HT 8,53 10,15
NT
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
HT 51,534 61,33
NT 48,954 58,26

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt für Verbrauchseinrichtungen zur Raumheizung, für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederspannung.

Ökostrom WÄRME ERSATZ gilt bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kME) wie auch einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.

Die Zeitzonen für Ökostrom WÄRME ERSATZ:

m Netzgebiet der bnnetze GmbH

HT = Normallastzeiten: täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr

NT = Schwachlastzeiten: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz innerhalb des Vertriebsgebiets für Ökostrom ERSATZ zu den oben genannten Preisen an. Der Strompreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet - monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - zahlt einmalig 32,72 Euro (brutto) und je zusätzlicherAbrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - HT**   1,730
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde) - NT**   0,623
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)   0,000
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag)   0,378
Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage)   0,437
Umlage nach §17f Abs.5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage)   0,419
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage)   0,003
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - HT   5,220
Netzentgelt je verbrauchte Kilowattstunde - NT   1,950
Netzentgelt Grundpreis 50,00  
Messstellenbetrieb (wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) - Eintarifzähler (kME) 18,20  
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
NT
NT
68,20
10,237
5,860
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   37,000

** Es werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§4 KAV) gezahlt. Falls verschiedene Abgabensätze zu Anwendung kommen, ist der gewichtete kalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Damit die NT-Preisstufe von Ökostrom WÄRME PUR/DUO abrechnungswirksam wird, ist ein Zwei- oder Mehrtarifzähler Voraussetzung. Sollte nur ein Eintarifzähler installiert sein, wird der gesamte Verbrauch zu den Preisen der jeweiligen HT-Preisstufe abgerechnet.
  • Im Netzgebiet der bnnetze GmbH erfolgt die Tarifschaltung in der Regel durch Tonfrequenz-Rundsteuerung. Wird die Tarifschaltung über eine Schaltuhr vorgenommen, gilt immer die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d. h. die Umschaltung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) wird nicht vorgenommen.
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

Ersatzversorgung - Gas

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Ab dem 01.12.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 12,282 13,14
4.001 bis 18.000 kWh 11,532 12,34
18.001 bis 50.000 kWh 11,432 12,23
50.001 bis 300.000 kWh 11,192 11,98
ab 300.001 kWh 11,032 11,80

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   5,823

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.11.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 12,013 12,85
4.001 bis 18.000 kWh 11,263 12,05
18.001 bis 50.000 kWh 11,163 11,94
50.001 bis 300.000 kWh 10,923 11,69
ab 300.001 kWh 10,763 11,52

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   5,554

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.10.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 11,091 11,09
4.001 bis 18.000 kWh 10,341 10,34
18.001 bis 50.000 kWh 10,241 10,24
50.001 bis 300.000 kWh 10,001 10,00
ab 300.001 kWh 9,841 9,84

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   4,632

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.09.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 10,932 11,70
4.001 bis 18.000 kWh 10,182 10,89
18.001 bis 50.000 kWh 10,082 10,79
50.001 bis 300.000 kWh 9,842 10,53
ab 300.001 kWh 9,682 10,36

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   4,473

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.08.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 10,581 11,32
4.001 bis 18.000 kWh 9,831 10,52
18.001 bis 50.000 kWh 9,731 10,41
50.001 bis 300.000 kWh 9,491 10,16
ab 300.001 kWh 9,331 9,98

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   4,122

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.07.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 10,65 11,40
4.001 bis 18.000 kWh 9,9 10,59
18.001 bis 50.000 kWh 9,8 10,49
50.001 bis 300.000 kWh 9,56 10,23
ab 300.001 kWh 9,4 10,06

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   4,191

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.06.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 11,093 11,87
4.001 bis 18.000 kWh 10,343 11,07
18.001 bis 50.000 kWh 10,243 10,96
50.001 bis 300.000 kWh 10,003 10,70
ab 300.001 kWh 9,843 10,53

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   4,634

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.05.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 11,943 12,78
4.001 bis 18.000 kWh 11,193 11,98
18.001 bis 50.000 kWh 11,093 11,87
50.001 bis 300.000 kWh 10,853 11,61
ab 300.001 kWh 10,693 11,44

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   5,484

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.04.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 13,161 14,08
4.001 bis 18.000 kWh 12,411 13,28
18.001 bis 50.000 kWh 12,311 13,17
50.001 bis 300.000 kWh 12,071 12,92
ab 300.001 kWh 11,911 12,74

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   6,702

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.03.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 14,116 15,10
4.001 bis 18.000 kWh 13,366 14,30
18.001 bis 50.000 kWh 13,266 14,19
50.001 bis 300.000 kWh 13,026 13,94
ab 300.001 kWh 12,866 13,77

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   7,657

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.02.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 15,384 16,46
4.001 bis 18.000 kWh 14,634 15,66
18.001 bis 50.000 kWh 14,534 15,55
50.001 bis 300.000 kWh 14,294 15,29
ab 300.001 kWh 14,134 15,12

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   8,925

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.01.2023

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 22,293 23,85
4.001 bis 18.000 kWh 21,543 23,05
18.001 bis 50.000 kWh 21,443 22,94
50.001 bis 300.000 kWh 21,203 22,69
ab 300.001 kWh 21,043 22,52

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   15,834

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der badenovaNETZE GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der badenovaNETZE GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.12.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 21,794 23,32
4.001 bis 18.000 kWh 21,044 22,52
18.001 bis 50.000 kWh 20,944 22,41
50.001 bis 300.000 kWh 20,704 22,15
ab 300.001 kWh 20,544 21,98

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   13,752

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der bnnetze GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der bnnetze GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.11.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 25,686 27,48
4.001 bis 18.000 kWh 24,936 26,68
18.001 bis 50.000 kWh 24,836 26,57
50.001 bis 300.000 kWh 24,596 26,32
ab 300.001 kWh 24,436 26,15

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   17,644

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der bnnetze GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der bnnetze GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Ab dem 01.10.2022

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Erdgas

für Haushalts- und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung

Erdgas ERSATZ | Erdgas mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe monatlicher Grundpreis (netto €) monatlicher Grundpreis (brutto €)
0 bis 4000 kWh 5,87 6,28
4.001 bis 18.000 kWh 8,37 8,96
18.001 bis 50.000 kWh 9,87 10,56
50.001 bis 300.000 kWh 19,87 21,26
ab 300.001 kWh 59,87 64,06
Preisstufe Arbeitspreis pro kWh (netto ct) Arbeitspreis pro kWh (brutto ct)
0 bis 4000 kWh 31,862 34,09
4.001 bis 18.000 kWh 31,112 33,29
18.001 bis 50.000 kWh 31,012 33,18
50.001 bis 300.000 kWh 30,772 32,93
ab 300.001 kWh 30,612 32,75

* Nach dem Prinzip der Bestpreisabrechnung wird der Verbrauch innerhalb der Preissufen von Erdgas ERSATZ automatisch zum günstigsten Gesamtpreis abgerechnet

** In der Jahresverbrauchsabrechnung wird bei Preisgleichheit zweier Preisstufen, aufgrund kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen, die niedrigere Preisstufe ausgewiesen.

Erdgas ERSATZ gilt für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung in Niederdruck.

Die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen von badenova.


Weitere rechtliche informationen

  • badenova Energie GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz innerhalb der Vertriebsgebiete für Erdgas ERSATZ zu den zuvor genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.Wer sich für eine abweichende Abrechnung entscheidet – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich –, zahlt einmalig 32,73 Euro (brutto) und je zusätzlicher Abrechnung 29,60 Euro (brutto).
Im Nettopreis sind enthalten: Euro/Jahr ct/kwh
Energiesteuer   0,550
Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“)   0,546
Konzessionsabgabe (Wegenutzungentgelt an die Gemeinde)**   0,066
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG   0,059
Bilanzierungsumlage   0,570
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile   1,791
Kalkulatorische kurfristige Beschaffungskosten gemäß §38 EnWG   23,820

** Bei einem Jahresverbrauch bis 18.000 kWh werden die Höchstsätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt. Bei einem höherenJahresverbrauch wird eine Konzessionsabgabe von 0,030 ct/kWh gezahlt. Da verschiedene Abgabensätze zur Anwendung kommen, ist der gewichtetekalkulatorische Durchschnittspreis angegeben.Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: netztransparenz.de.

Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Netzabrechnung enthalten.

  • In den Bruttopreisen ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht, berücksichtigt werden.
  • Im Netzgebiet der bnnetze GmbH liefert badenova Erdgas der Gruppe H gemäß DVGW-Arbeitsblatt G260 mit einem Brennwert im Normzustand von ca. HS,n = 11,2 kWh/Nm3 und einem Ruhedruck von ca. p = 22 mbar. Außerhalb des Netzgebietes der bnnetze GmbH gelten die Angaben des Netzbetreibers (Mitteilung auf Anfrage).
  • Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Ersatzversorgung im Detail

Grund- und Ersatzversorgung – was bedeutet das?

badenova ist in Freiburg und in vielen umliegenden Gemeinden Grund- und Ersatzversorger für Strom und Erdgas. In der Grundversorgung wird man als Kunde automatisch angemeldet, wenn man an seiner Verbrauchsstelle Energie entnimmt und keinen Energieliefervertrag mit einem anderen Energielieferanten als dem Grundversorger abgeschlossen hat. In die Ersatzversorgung hingegen kommen Kunden durch außergewöhnliche Umstände, z.B. wenn ein anderer Energieversorger seine Kunden nicht mehr beliefern kann und Verträge vorfristig gekündigt werden. Dies ist gesetzlich geregelt in §38 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Haben alle Verbraucher Anspruch auf Ersatzversorgung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzversorgung haben grundsätzlich alle Verbraucher sofern sie in Niederspannung (Strom) oder in Niederdruck (Erdgas) beliefert werden.

Wie kann ich eine Ersatzversorgung vermeiden bzw. kann ich in einen anderen Tarif wechseln?

Ob Sie eine Ersatzversorgung vermeiden können oder während der Belieferung in der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln können und in welchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Schritt 1: Zuerst ist es wichtig zu prüfen, ob Sie zu den Haushaltskunden oder Nichthaushaltskunden gehören.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen sowie Verbraucher, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG).

Alle anderen Kunden gehören zur Gruppe der Nichthaushaltkunden.

Schritt 2: Hier erfahren Sie, wie und in welchen Tarif Sie am besten aus der Ersatzversorgung wechseln können

Haushaltskunden

Sobald Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten erfahren haben, dass der Vertrag mit Ihnen beendet wird, können Sie auf badenova.de/tarifrechner Ihren Wunschtarif direkt online abschließen.

Auch während einer laufenden Ersatzversorgung können Haushaltskunden jederzeit in die Grundversorgung der badenova oder in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Lieferanten wechseln. Hierfür genügt eine Mitteilung an service@badenova.de oder per Telefon unter 0800 – 279 1020. Am schnellsten und garantiert ohne Wartezeiten erfolgt ein Tarifwechsel jedoch online über unser Kundenportal badenova.de/login. Über den Tarifberater auf der Homepage ist ein Tarifwechsel aus einer laufenden Ersatzversorgung derzeit nicht möglich.

Als Ausnahme hiervon gilt der folgende Fall:

Kunden, deren bisheriger Versorger Insolvenz anmelden musste oder seinen Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, bleiben automatisch für drei Monate in der Ersatzversorgung und können in dieser Zeit nicht in die Grundversorgung wechseln. Der Wechsel in einen Sondervertrag ist allerdings jederzeit möglich.

Nichthaushaltskunden

Kunden mit einem gewerblichen Verbrauch von > 10.000 kWh/Jahr können jederzeit in ein Sonderprodukt der badenova oder eines anderen Versorgers wechseln. Sie haben allerdings KEIN Anrecht auf eine Versorgung in der Grundversorgung.

  • Kleine und mittlere Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch zwischen 10.000 – 100.000 kWh/Jahr bzw. Erdgasverbrauch zwischen 50.000 – 500.000 kWh/Jahr:
    Kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 0800 – 279 1020.

  • Größere Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch > 100.000 kWh/Jahr bzw. einem Erdgasverbrauch von > 500.000 kWh/Jahr sowie rLM-Kunden:
    Kontaktieren Sie unseren Geschäftskundenbereich unter geschaeftskunden@badenova.de

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir uns auf Grund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt vorbehalten, bestimmte Sonderverträge für Nichthaushaltkunden zeitweise nicht anzubieten. Es kann daher vorkommen, dass wir nicht allen Kunden ein Alternativangebot zur Ersatzversorgung machen können.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Die Belieferung in der Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate beschränkt. Danach endet die Ersatzversorgung und alle Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Energievertrag abgeschlossen haben, wechseln automatisch in den Grundversorgungstarif zu den dann jeweils aktuell gültigen Preisen in der Grundversorgung.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbrauchen sowie Verbraucher, die Energie für einen beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck kaufen und dabei den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht überschreiten (vgl. §3 Nr. 22 EnWG). Alle anderen Kunden gehören zur Gruppe der Nichthaushaltskunden.

Bei Nichthaushaltskunden findet dieser automatische Wechsel nicht statt. Sie müssen sich aktiv um einen neuen Liefervertrag oder Lieferanten bemühen sofern sie weiter beliefert werden wollen. Nichthaushaltskunden haben KEINEN Anspruch auf eine Belieferung in der jeweiligen örtlichen Grundversorgung. Bei einer weiteren Energieentnahme ohne Liefervertrag kann Ihr Zähler gesperrt werden und Schadensersatzansprüche können entstehen.

Auf was sollten Verbraucher in der Ersatzversorgung achten?

Da die Versorgung gesetzlich gesichert ist, gilt es erst mal Ruhe zu bewahren. Der Netzbetreiber vor Ort ist verpflichtet, Kunden zeitnah über Kündigung des Netzzugangs und Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Zudem muss der örtliche Grundversorger schriftlich mitteilen, dass er der neue Lieferant ist.

Wie lange dauert ein Wechsel und muss der Verbraucher Fristen beachten?

Sobald dokumentiert ist, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, ist zeitnahes Handeln gefragt. Hintergrund ist, dass bei Ersatzbelieferung der Verbrauch geschätzt werden darf. Verbraucher sollten Ihren Zählerstand dokumentieren (z.B. per Foto), um nicht zu viel zu bezahlen. Dieser sollte sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitgeteilt werden.

Ist die Ersatzversorgung teuer?

Da Strom und Gas für die Ersatzversorgung kurzfristig beschafft werden muss sind die Preise momentan erheblich teurer. Wir empfehlen daher allen Kunden sich aktiv nach Alternativen umzusehen.

Bekommen Verbraucher Vorauszahlungen oder Kautionen vom bisherigen Energielieferanten wieder zurück?

Vorauszahlungen und Kautionen sind eine privatrechtliche Sache zwischen Verbraucher und dem bisherigen Lieferanten. Regelungen dazu sind für gewöhnlich im Liefervertrag hinterlegt. Örtliche Verbraucherzentralen können bei Fragen unterstützen.