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Was ist eine Abschlagszahlung für Strom oder Gas und wie viele Abschläge muss ich bezahlen?

Abschläge für Strom oder Gas sind monatliche Zahlungen für die Energie, die badenova an Sie liefert. Der Abschlag ist in der Regel zum 30. des Monats fällig.

Die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen errechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch an Strom bzw. Gas. Bei uns sind es 11 Abschläge. Der 12. Abschlag wird in der Jahresrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet.

Sie möchten zum 15. eines Monats die Abschläge leisten? Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 279 10 20 oder per WhatsApp unter 0761 279 0. Sie schreiben uns lieber? Kein Problem. Nutzen Sie unser Kontaktformular im Internet oder schicken Sie eine E-Mail an service@badenova.de.

Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?

Der monatliche Abschlag setzt sich aus den ermittelten jährlichen Kosten für Strom bzw. Gas durch die Anzahl der Monate (in der Regel 12 Monate) des Energiebezugs.

  • Berechnungsbeispiel:
    600 Euro / 12 Monate = 50 Euro pro Monat
    (Voraussichtliche jährliche Stromkosten / Anzahl der Monate = Monatliche Abschlagszahlung)

Ihren tatsächlichen Verbrauch an Strom und Gas errechnen wir im Zuge der Jahresabrechnung. Das bedeutet: Im 12. Monat leisten Sie keine Abschlagszahlung, sondern begleichen Ihre Jahresrechnung. Je nachdem wie präzise die Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs pro Jahr war, kann die Jahresrechnung Guthaben oder Nachzahlungen beinhalten.

Kann ich die Höhe meiner Abschlagszahlungen für Strom oder Gas ändern?

Natürlich. Wenn sich Ihre Gewohnheiten verändern, dann ist es sogar sinnvoll, auch die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom und Gas anzupassen. Das ist schnell erledigt.

  • Besuchen Sie dazu einfach unser Kundenportal im Internet. Dort können Sie die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen unkompliziert anpassen oder weitere persönliche Einstellungen vornehmen.
  • Sie schreiben uns lieber? Kein Problem. Nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Homepage, oder schicken Sie eine E-Mail an service@badenova.de.
  • Alternativ stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 279 10 20 oder per WhatsApp unter 0761 279 0 zur Verfügung.

Hinweis: Kurz bevor wir Ihnen die Jahresrechnung stellen, sind Änderungen an der aktuellen Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom oder Gas nicht mehr möglich. Nach der Abrechnung können Sie Ihre Abschläge natürlich wieder anpassen.

Wie kann ich meine Abschlagszahlung leisten?

Ganz unkompliziert. Entweder wir ziehen Ihre Abschlagszahlung für Strom und Gas per Lastschrift ein oder Sie überweisen den fälligen Betrag monatlich einfach selbst. Wir empfehlen Ihnen den bequemen Lastschrifteinzug.

SEPA-Lastschriftmandat

  • Hinterlegen Sie das dazu erforderliche SEPA-Mandat bitte in unserem Kundenportal im Internet.

  • Vorteil des Lastschriftverfahrens: Selbst, wenn sich die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom und Gas ändern sollten, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Das Umstellen von Daueraufträgen oder die Anpassung von Überweisungsvorlagen entfallen. Wir buchen den richtigen Betrag einfach ab.

Überweisung

Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen möchten, wählen Sie bitte aus einer der beiden Kontoverbindungen:

  • Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
    IBAN DE89 6805 0101 0002 0100 29
    BIC FRSPDE66XXX

  • Commerzbank Freiburg
    IBAN DE59 6804 0007 0160 0550 00
    BIC COBADEFF680

Geben Sie bei Zahlungen bitte immer die Vertragskontonummer im Verwendungszweck an.

Wann sind meine Abschlagszahlungen für Strom oder Gas fällig?

Die Abschlagszahlungen für Strom oder Gas sind in der Regel immer zum 30. eines jeden Bezugsmonats fällig.

Wenn Sie möchten, dann können Sie auch zum 15. des Bezugsmonats zahlen. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 279 10 20 oder per WhatsApp unter 0761 279 0. Sie schreiben uns lieber? Kein Problem. Nutzen Sie unser Kontaktformular im Internet oder schicken Sie eine E-Mail an service@badenova.de.

Warum fällt meine Abschlagszahlung für Strom oder Gas anders aus als sie in der Bestellung aufgeführt ist?

Das geschieht in erster Linie, um Sie vor hohen Nachzahlungen zu bewahren. Nachdem Sie sich für einen Strom- oder Gastarif bei uns entschieden haben, wird der Anbieterwechsel eingeleitet. Der Netzbetreiber teilt uns nach Ihrer Bestellung Ihren bisherigen Energieverbrauch mit. Weicht diese Angabe deutlich vom Gas- oder Stromverbrauch aus Ihrer Bestellung ab, passen wir Ihre Abschlagszahlung an, um Nachzahlungen für Sie zu vermeiden.

Bei Umzug gilt: Auch bei einem Umzug erhalten wir nach Ihrer Bestellung Auskunft über den erwarteten Energieverbrauch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle vom Netzbetreiber. Diesen legen wir dann bei der Berechnung der Abschlagszahlungen zugrunde. Dieses Vorgehen kann Sie vor Nachzahlungen schützen, denn: Der Verbrauch von Strom und Gas kann sich aufgrund der Wohnfläche oder der Gebäudeeigenschaften deutlich verändern.

Sollte sich zeigen, dass Abschlagszahlungen für Strom und Gas nicht zum tatsächlichen Verbrauch passen, dann können Sie Ihren Abschlag bequem in unserem Kundenportal im Internet ändern. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn in Ihrem neuen Domizil eine andere Personenzahl gewohnt oder sich Ihre Lebensgewohnheiten verändert haben.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

1. SEPA-Lastschriftmandat

Die einfachste und bequemste Zahlungsweise ist die Abbuchung, für die Sie uns einmalig eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ergibt sich aus der Jahresverbrauchsabrechnung eine Gutschrift, überweisen wir den Betrag automatisch auf Ihr Konto.

  • Hinterlegen Sie das dazu erforderliche SEPA-Mandat bitte in unserem Kundenportal im Internet.

2. Zahlung per Überweisung bzw. Dauerauftrag

Alternativist auch die Zahlung per Überweisung bzw. Dauerauftrag möglich. Wenn Sie sich für diese Zahlungsweise entscheiden, sollten Sie uns zusätzlich eine Überweisungsvollmacht für Ihr Konto erteilen, damit wir Gutschriften aus Jahresverbrauchsabrechnungen automatisch überweisen können.

Warum ist mein Abschlag so hoch?

Neukunde: Nachdem Sie sich für einen Strom- oder Gastarif bei uns entschieden haben, wird der Anbieterwechsel eingeleitet. Der Netzbetreiber teilt uns nach Ihrer Bestellung Ihren bisherigen Energieverbrauch mit. Weicht diese Angabe deutlich vom Gas- oder Stromverbrauch aus Ihrer Bestellung ab, passen wir Ihre Abschlagszahlung an, um Nachzahlungen für Sie zu vermeiden.

Bestandskunde: Nach einem Tarifwechsel oder einer Preisanpassung wird der Abschlag angepasst, da sich die Kostenkomponenten und somit die jährlichen Kosten verändern.

Des Weiteren wird ihr Abschlag nach der Jahresverbrauchsabrechnung angepasst. Bei der Erstellung kann es dazu kommen, dass der Verbrauch rechnerisch ermittelt wurde und von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweicht.

Möchten Sie eine Rechnungskorrektur oder Abschlagsanpassung? Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 279 10 20 oder per WhatsApp unter 0761 279 0, nutzen Sie unser Kontaktformular im Internet oder schicken Sie eine E-Mail an service@badenova.de.

Warum kann ich meinen Abschlag nicht beliebig nach unten anpassen?

Wir wollen vermeiden, dass es durch eine deutliche Verringerung der Abschläge zu hohen Nachzahlungen kommt. Entscheidend für die Abschlagshöhe ist Ihr jeweiliger Tarif und Ihr tatsächlicher Verbrauch.

Wann und warum sollte ich meinen Abschlag anpassen?

Sie sollten Ihren Abschlag anpassen, wenn:

  • Sie davon ausgehen, dass sich der Verbrauch verändert (z. B. wenn sich die Haushaltsgröße verändert)
  • Tarifliche oder preisliche Vertragsbestandteile verändert werden

Ändert sich durch die Preiserhöhung mein Abschlag?

In den Preisanpassungsschreiben informieren wir die entsprechenden Kunden, falls im gleichen Zuge eine automatische Abschlagserhöhung durchgeführt wird. Damit wollen wir Sie vor eventuellen Nachzahlungen schützen.

Sollten Sie eine Preisanpassung ohne Abschlagsanpassung erhalten haben, so können Sie den Abschlag vorsorglich im Kundenportal hochsetzen.

Warum erhalte ich eine Rechnung bzw. Abschlagsplan, in dem weniger als 12 Monate berechnet werden (verkürzter Abrechnungszeitraum)?

In der Regel erhalten Sie 12 Monate nach Vertragsbeginn Ihre erste Rechnung. Bei badenova sind es 11 Abschläge. Der 12. Abschlag wird in der Jahresrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet.

Den Zeitpunkt der Jahresabrechnung sowie der Ablesung legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest. Daher kann es vorkommen, dass Sie Ihre erste Rechnung (deutlich) vor Ablauf der 12 Monate erhalten.

Beispiel: Wenn Sie zum März einen Tarife bestellen, berechnet unser Tarifrechner 12 Abschläge für Sie, damit Sie die voraussichtlichen Jahreskosten und die monatlichen Abschläge besser einschätzen können. Der jährliche Turnus kann seitens des Netzbetreibers bereits im September erfolgen. Somit werden 5 Abschläge im Abschlagsplan aufgeführt.

Warum ist mein Abschlag höher, wenn weniger als 12 Monate berechnet werden?

In den Wintermonaten ist der Verbrauch meist höher als im Sommer - speziell bei Gas. Falls die Sommermonate mit geringerem Verbrauch in Ihrer Abrechnung fehlen, kann die Zahlung höher ausfallen, als vorab berechnet. In diesem Fall passen wir Ihren Abschlag entsprechend an. Bei allen folgenden Rechnungen berücksichtigen wir immer den gesamten Abrechnungszeitraum (12 Monate).

Kann ich mich durch eine Anpassung des Abschlags vor Nachzahlung schützen?

Sie können Nachzahlungen vermeiden, in dem Sie Ihren monatlichen Abschlag etwas großzügiger festlegen. Ihre Abschläge können Sie wie folgt anpassen:

  • Besuchen Sie dazu einfach unser Kundenportal im Internet.
  • Sie schreiben uns lieber? Kein Problem. Nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Homepage.
  • Alternativ stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 279 10 20 oder per WhatsApp unter 0761 279 0 zur Verfügung.

Warum kann ich meinen Abschlag nicht ändern?

In manchen Fällen ist eine Abschlagsanpassung nicht möglich. Das kommt vor, wenn der Netzbetreiber die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt und auf Basis Ihres Verbrauchs den künftigen Abschlag neu berechnet.

Unser Kundenservice ist für Sie da

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