Häufige Fragen zu Zähler und Zählerstand

Das korrekte Ablesen Ihres Strom- oder Erdgaszählers ist die Voraussetzung für die jährliche Verbrauchsabrechnung. Wie es gemacht wird, wo Sie Ihre Zählernummer finden und vieles weitere mehr haben wir für Sie zusammengestellt.

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Den Stromzähler finden Sie in aller Regel im Keller Ihres Hauses. Zähler für Erdgas und Wasser befinden sich häufig ganz in der Nähe des Heizkessels. Die jeweiligen Zählernummern sind immer direkt auf dem Zähler angebracht.

Darüber hinaus finden Sie die Zählernummer auch in Ihrer Vertragsbestätigung oder der Jahresverbrauchsabrechnung.

Mit welcher Art von Zähler Sie es zu tun haben, lässt sich leicht über die angegebene Maßeinheit herausfinden. Stromzähler messen Kilowattstunden (kWh), Gaszähler Kubikmeter (m3). Die Zählernummer befindet sich bei den meisten Geräten im unteren Bereich. Sie besteht aus Ziffern – oder aus einer Kombination von Ziffern und Buchstaben.

Wenn sie genau wissen wollen, wie Sie einen Zähler korrekt ablesen, können Sie in unserem Magazin mehr erfahren.

Am einfachsten geht das über das Kundenportal. Geben Sie Ihren Zählerstand über die Menüpunkte > Mein Verbrauch > Meine Zählerstände ein.

Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch per WhatsApp unter 0761 279 0 oder unser Online-Kontaktformular mitteilen. Sollten Sie unsicher sein, dann fügen Sie einfach ein Foto Ihres Zählers bei.

Wichtig: Geben Sie immer Ihre Vertragskontonummer oder die Zählernummer an. Für die korrekte Erfassung des Zählerstands benötigen wir auch das Ablesedatum.

Die Ablesung von Zählerständen für die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich durch den Netzbetreiber. Die Ablesung des Zählerstands kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Ein:e Mitarbeiter:in des Netzbetreibers liest den Zähler bei Ihnen vor Ort ab. Der Netzbetreiber informiert Sie vorher über den Ablesetermin.

  • Der Netzbetreiber fordert Sie auf, Ihren Zählerstand selbst per Brief, Postkarte oder online mitzuteilen.

Sollte es nicht möglich sein, den Zählerstand abzulesen oder Sie teilen dem Netzbetreiber nach der Aufforderung keinen Zählerstand mit, dann ermittelt dieser Ihren Zählerstand rechnerisch.

Wichtig: Wenn Ihr Energieliefervertrag bei uns endet, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Zählerstand für die Schlussrechnung. Bei einem Auszug sollten Sie uns den Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe mitteilen.

Tipp: Machen Sie zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe oder des Vertragsendes ein Foto von Ihrem Energiezähler. Sollte es im Nachgang zu Ungereimtheiten (z. B. mit Nachmietern) kommen, dann verfügen Sie über ein Dokument, das den Zählerstand dokumentiert.

Wenn Sie von einem anderen Energieversorger zu Badenova wechseln, dann genügt es, dem Vorlieferanten bei Vertragsende Ihren Zählerstand mitzuteilen. In einem automatisierten Verfahren wird Ihr Zählerstand an uns übermittelt und für Ihren Vertragsbeginn gesetzt. In einem Schreiben teilen wir den gesetzten Zählerstand zu Vertragsbeginn mit.

Zwischenstände Ihres Zählers können Sie uns jederzeit über das Kundenportal mitteilen.

Die Abkürzungen HT und NT stehen für Hochtarif und Niedertarif. Hoch- und Niedertarife sind zum Beispiel beim Betrieb von Wärmepumpen von Bedeutung. Sie bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke eines Stromzählers – dem sogenannten Zweitarifzähler oder Doppeltarifzähler. Diese Geräte sind in der Lage, Ihren Stromtarif in Tagstrom (Hochtarif/HT) und Nachtstrom (Niedertarif/NT) zu unterscheiden. Ein intelligentes Relais schaltet den Zähler zu bestimmten Zeiten zwischen Tag- und Nachttarif hin und her.

Wie Sie Ihren Doppeltarifzähler ablesen, erklären wir in unserem Badenova Magazin.

Die Erfahrung zeigt: Der Verbrauch an Energie kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt, dass bauliche Voraussetzungen einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben können – besonders bei Heizkosten.

Deswegen kann sich Ihr Energieverbrauch nach einem Umzug deutlich verändern. Auch dann, wenn die Größe der neuen Wohnung vergleichbar ist.

Unsere Tarifrechner für Ökostrom und Erdgas unterstützen Sie bei Auswahl eines passenden Tarifs und berücksichtigen dabei Ihre und die Personenzahl für Strom und Ihre Wohnungsgröße für Gas. Für eine grobe Orientierung zeigen wir Ihnen einen Vergleich.

Eine Vergleichstabelle, die den Strom- und Erdgasverbrauch für 1 bis 4 Personen und für Wohnungen mit einer Größe von 30 m² bis 150 m² zeigt.

Der Energieanbieter oder Netzbetreiber benötigt einmal pro Jahr Ihren Zählerstand, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Dieser Wert ist wichtig für die Erstellung der Jahresabrechnung oder einer Schlussrechnung, zum Beispiel bei Vertragsende.

Alle zusätzlichen Ablesungen können Sie uns jederzeit über das Kundenportal mitteilen.

In diesem Fall wird nicht der tatsächliche Verbrauch abgerechnet, sondern der Zählerstand wird vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt.

Für eine Zählerstandskorrektur brauchen wir einen Nachweis des aktuellen Zählerstands per Foto oder bei einem Umzug per Übergabeprotokoll.

Dieses können Sie uns per WhatsApp unter 0761 279 0 oder alternativ per Kontaktformular mitteilen.

Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie immer Ihre Vertragskontonummer oder die Zählernummer an. Für die korrekte Erfassung des Zählerstands benötigen wir auch das Ablesedatum.

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