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Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich und wie kann ich ein SEPA Mandat erteilen?

Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl: Entweder Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag bequem per Lastschrift oder Sie überweisen den Betrag selbst.

SEPA-Lastschriftmandat

  • Hinterlegen Sie das dazu erforderliche SEPA-Mandat bitte in unserem Kundenportal im Internet.
  • Vorteil des Lastschriftverfahrens: Selbst, wenn sich die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen für Strom und Gas ändern sollten, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Das Umstellen von Daueraufträgen oder die Anpassung von Überweisungsvorlagen entfallen. Wir buchen den richtigen Betrag einfach ab.

Überweisung

Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen möchten, wählen Sie bitte aus einer der beiden Kontoverbindungen:

  • Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
    IBAN DE89 6805 0101 0002 0100 29
    BIC FRSPDE66XXX

  • Commerzbank Freiburg
    IBAN DE59 6804 0007 0160 0550 00
    BIC COBADEFF680

Wichtiger Hinweis: Einmalzahlungen für Energie-Produkte mit Extra sind aus technischen Gründen nur per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Das entsprechende Mandat wird im Rahmen des Bestellprozesses und nur für die Einmalzahlung Ihres Extras erteilt. Zur Begleichung der regelmäßigen Abschlagszahlungen stehen Ihnen alle unsere Zahlungswege zur Verfügung.

Kann ich meine Zahlungen in Raten begleichen?

Nein, das geht leider nicht. Fällige Beträge, die aus Ihrem Abschlagsplan oder aus Mahnungen resultieren, können grundsätzlich nicht durch Ratenzahlungen beglichen werden.

Sollten Sie eine Rechnung von mehr als 100 Euro (z. B. eine Nachzahlung Ihrer Jahresrechnung) nicht in voller Höhe begleichen können, dann wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren kostenlosen Service unter der Rufnummer 0800 279 10 20. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Kann ich die Fälligkeit meiner Energie-Abschläge selbst bestimmen?

Abschlagszahlungen sind grundsätzlich immer zum 30. eines Monats fällig.

  • Beispiel
    Sie beziehen im Monat April Energie von badenova.
    Ihre Abschlagszahlung für diese Energielieferung wird am 30. April fällig.

Wir treten mit unserer Energielieferung in Vorleistung. Sie zahlen Ihre Abschläge nur für gelieferte Energie.

Auf Wunsch können wir die Fälligkeit der Abschlagszahlung auf den 15. des Monats vorziehen. Bitte setzen Sie sich dazu telefonisch mit unserem Kundenservice unter der Rufnummer 0800 279 10 20 in Verbindung.

Wichtiger Hinweis: Anpassungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen sind nur für Energielieferungen möglich. Die Fälligkeit von Abschlägen gebuchter Extras können wir leider nicht anpassen.

Ich möchte meine Zahlungen selbst überweisen. Wie lautet die Bankverbindung der badenova?

Für Ihre Zahlungen an uns können Sie zwischen zwei verschiedenen Kontoverbindungen wählen. Überweisen Sie einfach auf eines der folgenden Konten:

  • Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
    IBAN DE89 6805 0101 0002 0100 29
    BIC FRSPDE66XXX

  • Commerzbank Freiburg
    IBAN DE59 6804 0007 0160 0550 00
    BIC COBADEFF680

Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihr Vertragskonto an. Sonst können wir Ihre Zahlung nicht richtig zuordnen. Ihre 10-stellige Vertragskontonummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Abrechnung, Ihrer Vertragsbestätigung oder in unserem Kundenportal.

Ich habe ein Guthaben oder erwarte eine Nachzahlung. Was ist zu tun?

Guthaben

  • Sollten Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Konto zur Auszahlung bei uns hinterlegt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. In diesem Fall zahlen wir Ihr Guthaben automatisch aus.
  • Wichtig: Guthaben verrechnen wir in der Regel nicht mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung.
  • Haben Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und auch kein Auszahlungskonto hinterlegt, dann teilen Sie uns bitte mit, wohin wir Ihr Guthaben auszahlen sollen. Wir fordern Sie dazu in dem Schreiben auf, in dem wir Sie über Ihr Guthaben informieren (in der Regel Ihre Jahres- oder Schlussrechnung). Für die Mitteilung können Sie unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail an service@badenova.de schicken.

Nachzahlung

  • Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den fälligen Nachzahlungsbetrag ein. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
  • Sollten Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann überweisen Sie den fälligen Betrag bitte auf eines der folgenden Konten:
    • Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
      IBAN DE89 6805 0101 0002 0100 29
      BIC FRSPDE66XXX

      oder

      Commerzbank Freiburg
      IBAN DE59 6804 0007 0160 0550 00
      BIC COBADEFF680

Wichtig: Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihr Vertragskonto an. Sonst können wir Ihre Zahlung nicht richtig zuordnen. Ihre 10-stellige Vertragskontonummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Abrechnung, Ihrer Vertragsbestätigung oder in unserem Kundenportal.

Ich verstehe meine Abrechnung nicht. Wo bekomme ich Hilfe?

Die wichtigsten Informationen haben wir leicht verständlich für Sie in der Erklärung für Ihre Strom- und Erdgasrechnung (PDF 4,0 MB) zusammengefasst.

Zentrale Begriffe der Energiewirtschaft erklären wir ausführlich in unserem Energie-Lexikon.

Ich finde meine Rechnung nicht mehr. Wie erhalte ich eine Kopie meiner Rechnung?

Rechnungen und andere wichtige Schreiben hinterlegen wir im Kundenportal. Schreiben wie z. B. Rechnungen befinden sich in Ihrem digitalen Postfach. Von dort aus können Sie die Rechnung aufrufen, speichern oder ausdrucken.

Wann erhalte ich eine Gas- oder Stromrechnung der badenova?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Datum der Rechnungsstellung ist vom Ableseturnus des jeweiligen Netzbetreibers an Ihrer Verbrauchsstelle abhängig. Wir von badenova haben darauf leider keinen Einfluss.

Wenn Sie zu badenova wechseln, kann es deswegen vorkommen, dass Sie bereits vor Ablauf eines Jahres eine erste Abrechnung erhalten. Wir sprechen in diesem Fall von einem verkürzten Abrechnungszeitraum (PDF 101,3 kB).

Unter > Mein Verbrauch > Meine Abschläge können Sie in unserem Kundenportal einsehen, in welchem Zeitraum Ihre Abrechnung erfolgt.

Tipp: Wenn Sie bereits längere Zeit am gleichen Ort wohnen, dann können Sie das ungefähre Ablesedatum des Netzbetreibers leicht an einer alten Rechnung nachvollziehen.

Welche Vorteile hat der papierlose Rechnungsversand?

Rechnungen verschicken wir per E-Mail. Unser papierloser Rechnungsversand bietet eine Reihe handfester Vorteile:

  • Schutz der Umwelt: Rechnungen, die nicht mehr gedruckt werden, sparen Papier, Toner und Versandkosten.
  • Besserer Überblick: Auf Reisen, beim Umzug oder auf der Arbeit – dank Kundenportal und Smartphone haben Sie jederzeit Zugriff auf wichtige Unterlagen wie Rechnungen.
  • Mehr Sicherheit: Verlorene Rechnungen gehören der Vergangenheit an. In Ihrem Postfach unseres Kundenportals hinterlegen wir wichtige Schreiben. Bei Bedarf können Sie Ihre Unterlagen jederzeit einsehen und herunterladen.
  • Mehr Effektivität: Lästiges Abheften von Unterlagen entfällt. Im Kundenportal sind die Unterlagen der badenova immer griffbereit.

Stellen Sie auf den papierlosen Versand in einem Online-Formular oder in unserem Kundenportal unter Meine Daten > Versandweg auswählen um.

Meine Rechnung stimmt nicht. Was kann ich tun?

Sollten Sie den Eindruck haben, dass bei Ihrer Abrechnung etwas nicht stimmt, dann setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung.

Schicken Sie dazu wahlweise eine E-Mail an service@badenova.de oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp unter der Rufnummer 0800 279 10 20.

Idealerweise schicken Sie uns gleich Fotos Ihres Strom- oder Gaszählers mit. So können wir uns Ihrem Anliegen direkt widmen.

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Vertragskonto anzugeben. Ihre 10-stellige Vertragskontonummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Abrechnung, Ihrer Vertragsbestätigung oder in unserem Kundenportal.

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was ist zu tun?

Überweisen Sie den offenen Betrag inklusive gegebenenfalls angefallener Mahngebühren in der angegebenen Frist auf eines der folgenden Konten. Mehr müssen Sie nicht machen.

  • Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
    IBAN DE89 6805 0101 0002 0100 29
    BIC FRSPDE66XXX
  • Commerzbank Freiburg
    IBAN DE59 6804 0007 0160 0550 00
    BIC COBADEFF680

Wichtiger Hinweis: Sollten wir zum wiederholten Male nicht von Ihrem zum Einzug hinterlegten Konto abbuchen können, wird das erteilte SEPA-Lastschriftmandat aufgehoben. Sofern Sie den Bankeinzug weiterhin nutzen möchten, müssen das SEPA-Lastschriftmandat erneut erteilen.

Wie beantrage ich eine Abwendungsvereinbarung?

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung aufgrund nicht geleisteter Zahlungen bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung (PDF 59,6 kB) an.

Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung.

Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung können Sie aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Mit der Vorauszahlungsvereinbarung können Sie gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV/GasGVV, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.

Gerne können Sie sich mit uns per E-Mail an forderungsmanagement@badenova.de oder telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2 79 30 40 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.

Unser Kundenservice ist für Sie da

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